Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

    • Ebay Auktion abgebrochen - Schadenersatz - Käufer maubec01 - gudrungrisu - tolotosde - juffure - boux0

      hallo Leute,

      ich habe leichtfertig eine Auktion abgebrochen weil ich einen Artikel versehentlich als neu eingestellt habe.
      Als es mir aufgefallen ist habe ich blauäugig abgebrochen und den Artikel direkt wieder als gebraucht eingestellt.

      Es kam aber wie es kommen musste, es waren schon Gebote drauf.

      Das ich dort wohl leider einen Kaufvertrag habe ist mir nach langem lesen schon klar. Der Höchtstbietende der Auktion hat mich nach nun 3 Wochen angeschrieben und will Geld sehen. Da der Artikel ja nu. Als gebraucht verkauft wurde, habe ich ihm eine Ersatzlieferung angeboten, diese akzeptiert er allerdings nicht und will Geld.

      Nun meine Frage kann er eine Ersatzlieferung ablehnen ?

      Habe ihn noch nicht zur Zahlung aufgefoerdert und verlangt seine Adresse mitzuteilen. Sollte ich dies jetzt tun?

      Bin seit über 11 Jahren bei eBay und immer alles sehr gut gelaufen , aber diesmal scheint es mich wohl erwischt zu haben.

      Vielen Dank für eure Hilfe

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Skyfire ()

    • Erstmal, dumme Sache!
      Auktionen abbrechen ist immer mit Risiko verbunden.
      Magst du uns mal erzählen wie es dazu kommen konnte, daß du einen gebrauchten Artikel als neu eingestellt hast?

      Dein K hat das Recht einen Artikel zu erhalten, so wie du ihn ins Schaufenster (EBay) gestellt hast.
      Schadenersatzforderungen hat er aber keine geltend zu machen, so er weder bezahlt, noch den von dir ursprünglich eingestellten Artikel bekommen hat und dieser wirklich neu ist!

      Was denn für eine Ersatzlieferung?
      Er schiebt dir die Kohle rüber und du schickst ihm ein nieelnagelneues Handy.
      Hast du Daten vom K?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • du hättest gegenüber dem höchstbietenden dein angebot anfechten müssen nach §119 BGB, also erklären, daß du dich geirrrt hast über die beschaffenheit
      dejure.org/gesetze/BGB/119.html
      ODER das in der auktion vermerken, daß der artikel nicht neu ist sondern gebraucht
      ODER jemand bitten, daß der einen hohen betrag auf die auktion abgibt, damit du die dann gefahrlos beenden kannst.

      Der Höchtstbietende der Auktion hat mich nach nun 3 Wochen angeschrieben und will Geld sehen. Da der Artikel ja nu. Als gebraucht verkauft wurde, habe ich ihm eine Ersatzlieferung angeboten, diese akzeptiert er allerdings nicht und will Geld.

      so einfach ist das dann doch nicht.
      es besteht zwar ein kaufvertrag nach §433 BGB über einen neuen artikel, aber daraus entstehen nicht nur rechte, sondern auch pflichten - für beide seiten.
      der käufer hat anspruch auf einen neuen artikel - nicht aber auf geld - und du hast anspruch auf die bezahlung.

      der käufer könnte schadensersatz verlangen, wenn er sich den artikel nachweislich neu gekauft hat. dazu muß der aber vorher von diesem kaufvertrag zurücktreten und den schadensersatz explizit geltend machen. tut er das nicht, gibts auch keinen schadensersatz, wenn er sich das teil neu kauft.
      schadensersatz = kaufpreis neuer artikel - gesamtpreis auktionsabbruch

      Nun meine Frage kann er eine Ersatzlieferung ablehnen ?

      mal sehen, ob ich das noch zusammen bekomme...
      wenn es sich bei der ersatzlieferung um den gleichen - aber neuen - artikel handelt wie in der auktion, dann kann er das nicht ablehnen. wenn du dem irgendwas anderes schicken willst, dann schon. angenommen es ist exakt der gleiche artikel: lehnt der käufer diese ersatzlieferung ab und fordert weiterhin geld, dann kann man davon ausgehen, das keine ernsthafte erwerbsabsicht gegeben war und dann - wenn ich mich richtig erinnere - ist der schadensersatzanspruch ohnehin vom tisch.

      Habe ihn noch nicht zur Zahlung aufgefoerdert und verlangt seine Adresse mitzuteilen. Sollte ich dies jetzt tun?

      wenn du das hier durchziehen willst, solltest du das tun.
      ich würde den außerdem fragen, bzgl. welcher rechtsgrundlage er meint, er habe anspruch auf die summe x.

      was ist das eigentlich für ein artikel?
      und um wieviel geld gehts?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Auf Geld (Schadenersatz) hat er erstmal keinen Anspruch, nur nach Zahlung des Betrages der dem letzten Höchstgebot + Versandkosten entspricht, hat er Anspruch auf Lieferung des angebotenen (neuen, unbenutzten) Artikels

      Wenn du keinen Rechtsstreit willst dann würde ich ihm genau das anbieten, lehnt er das ab so sein Schreiben ausdrucken und gut aufheben für den Fall das er doch klagen sollte
    • Hi,

      vielen Dank für die schnellen Antworten.
      Hab eine Auktion kopiert und bin dabei über den Artikelzustand neu gestolpert!
      War ein iphone, also allseits beliebter Artikel, was ich versteigert hab.

      Was mich wirklich daran ärgert ist das ich es ja verkaufen wollte und auch wieder innerhalb Ebay verkauft habe. Also nicht die Auktion abgebrochen habe um ein besseres Geschäft etc zu machen. Die Auktion wäre auch noch 6 Tage gelaufen.

      Im Nachhinein war es einfach dumm.

      Habe bisher nur e-Mail und Name von dem K.

      Er schreibt mir permanent das er einen Anwalt konsultiert hat und er einen Anspruch auf Geld hätte etc.

      Dann werde ich ihn jetzt mal unter Angabe meiner Kontodaten zur Zahlung auffordern und ihn auffordern mir seine Adresse für meine Lieferung zu geben.

      Bin gespannt was passiert. Hab den Eindruck er will unbedingt Geld haben und zwar über 500 Euro.
    • Danke @river :P

      So, nun zum Phall:
      Schadenersatz kann er fordern wie er lustig ist, er hat nämlich bis dato keinen Schaden, höchstens unter der Schädeldecke, aber das ist nicht dein Problem.
      Den hätte er, wenn du ihm den Eierfön nicht schicken würdest, nach Bezahlung versteht sich.
      Fordere ihn zur Zahlung auf, im Gegenzug schickst du ihm einen neuen Fön (kann wehtun, ich weiß).
      Sollte er deinen neuen Eierfön nicht wollen sondern nur geldwerte Leistungen kann man ziemlich getrost vom fehlenden Rechtsbindungswillen ausgehen (Huhu Löschbert :) ).
      Da würde ich es dann wirklich darauf ankommen lassen, ob der heißen Luft noch ein Winkeladvokat folgt. :whistling:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • So Leute,

      ich habe ihm die Lieferung eines iPhone angeboten.

      Darauf kam diese Antwort:

      "Ich habe mich heute nochmal mit meinem Rechtsanwalt besprochen.
      Die Angelegenheit ist seiner Ansicht nach eindeutig.
      Da Sie das iPhone schon verkauft haben,sind Sie mir gegenüber Schadenersatzpflichtig und daß in der von mir geforderten Höhe von 528,- Euro.
      Mit einem Ersatzhandy muß ich mich nicht einverstanden erklären.
      Ich habe meinen Rechtsanwalt noch nicht offiziell beauftragt,da ich wie gesagt die Angelegenheit eigentlich außergerichtlich klären wollte.
      Sollten Sie mit meinem Vorschlag nicht einverstanden sein,werde ich nach Fristende unverzüglich beauftragen."

      Zur Zahlung unter Angabe meiner Kontodaten hab ich ihn noch nicht aufgefordert.

      Sollte ich das nach dieser E-Mail noch tun? Oder reicht das so schon aus?

      Vielen Dank

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Skyfire ()

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Kannst aber mal den Klarnamen deines K hier veröffentlichen (und/oder den Ebay-Nick). Möglicherweise kann man ihn "einordnen".

      Darum wollte ich auch gebeten haben.

      Mal eine kleine Rückfrage: hast du im Angebot die Seriennummer des eiföns vermerkt gehabt? Wenn nicht, dann habt ihr einen Vertrag über ein neues eifön 5 für 118 Euro und fertig. Jedenfalls nicht über ein bestimmtes eifön. Du hast bereits eingesehen, dass Du liefern musst, was angeboten war, nämlich ein neues eifön 5. Das ist nett, es kostet Dich im Zweifelsfall genau so viel wie wenn Du die Lieferung verweigerst bzw sogar weniger. Weil Du mit Lieferbereitschaft zwar auch ein neues eifön 5 kaufen und für 118 Euro übereignen musst, aber die Gerichts- und Anwaltskosten zahlt der, der im Verfahren unterliegt.

      Und ich habe gerade den Eindruck, jeder weitere Trittbrettfahrer ist noch blöder als sein Vorgänger.

      Der Autor hat diesen Text versteckt. Zum Einloggen oder Registrieren hier klicken.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Guten Morgen,

      hab ihn jetzt per E-Mail zur Zahlung aufgefordert. Seine Postanschrift habe ich bisher nicht, habt ihr eine Ahnung so ich die herkriege? EBay vielleicht?

      Also sein Nick ist maubec01 und er ist seit 11.03.13 bei eBay angemeldet

      Vielen Dank
    • So sehr stinkt das doch gar nicht......... ist ein Trittbrettfahrer, der sich im I-Net herumgelesen hat und jetzt denkt, dass er mit dem Geschwätz von den Empfehlungen seines angeblichen RA hier mal schnell Geld verdienen kann. Es sollte doch jedem klar sein, dass es diesen Anwalt gar nicht gibt bzw. wenn es den gibt, dann sollte dieser schnellstmöglich seine Zulassung zurückgeben.

      Hier ist die klare Linie, die unser Löschbert ja schon dargestellt hat, gefragt.