Hehlerware gekauft

    • Hehlerware gekauft

      hallo ihr alle !!!

      Im September letzten Jahres wollte ich unbedingt ein I-Phone 5 kaufen ich entdeckte eins bei ebay ich schrieb den anbieter an was wohl ein sofort kauf kosten würde

      er gab an 780 euro ich simmte den Preis zu erwollte aber nur verkaufen außerhalb von ebay aber ich könnte per pay pal bezahlen so gut das machte ich auch !

      Letzten Monat stand die Polizei for meiner Türe ich hatte Nachtschicht und es war 8 uhr 30 am Morgen Wohnungsdurchsuchung verdacht der helerei ob ich ein I-Phone 5

      besitze ich sagte ja und gab es ihnen auch sofort ! tja es war gestohlen ich sagte bloß es war ja bei ebay eingestellt und habe es per pay pal bezahlt ich konnte ja auch nicht gleich alles nachweisen war ja auch schon ein halbes Jahr her. Na ja was soll ich sagen das I-Phone wurde beschlagnahmt . Meine aussage machte ich am Nachmittag und schaltete auch gleich meinen Rechtsanwalt ein. Desweiteren informierte ich ebay und pay pal über diesen Fall. Der verkäufer war 2011kenan19 bei ebay und er verkauft immer noch. Momentaner Stand Geld weg I-Phone weg das ebay mitglied 2011kenan19 gibt mir das Geld auch nicht !!
    • Das ist der Verkäufer

      2011kenan19

      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…edback&userid=2011kenan19
      cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…eted=1&userid=2011kenan19

      Was hast Du unternommen? Hast Du ihn angezeigt? Wenn nicht, dann würde ich das sofort nachholen.

      Seine Adresse hast Du ja. Schick ihm ein Einschreibebrief mit Rückschein. Fordere ihn daran auf, die binnen einer angemessenen Frist (10 Tage sollten da reichen) das Geld auf dein Konto zu überweisen. Hält er sich nicht an diese Frist, dann beantrage einen Mahnbescheid.

      Infos über den Mahnbescheid findest Du hier:
      cgi3.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…rid=ziviles_mahnverfahren
    • anzeige ist gestellt

      anzeige habe ich bei der polizei gestellt ; und mein rechtsanwalt weiß auch bescheid aber das dauert alles

      und du weißt ja wie das so mit geld ist man will es halt so schnell wie möglich zurück haben !! aber am meisten ärgert mich das ebay und pay pal nichts unternimmt !!
    • Was man in den Angeboten der letzten Zeit sehen kann und was man anhand der Bewertungen nachvollziehen kann, deutet nicht unbedingt auf eine betrügerische Praxis hin und es ist auch nichts aus dem Segment der Ei-Föns zu sehen.
      Autoteile - Reifen, Felgen, Leuchten, Stoßstangen
      Wagenheber
      PS3-Spiel

      Und bis auf 1 × rot und 2 × grau alles "grüne Knödel" ?(

      (Wobei ich das Gefühl habe, dass er mindestens einen "Stamm-Pusher" hat ....)

      Wenn Betrug, dann (in Deinem Fall) nicht eBay-Betrug, weil Du ja extern gekauft hast.

      Und die Zahlung über PillePalle kannst Du ja wenigstens nachweisen. Vielleicht hast Du ja auch noch den Mailverkehr ...

      Allerdings bleibt der Erwerb von Diebesware rechtlich Hehlerei, aber mit den o.g. Nachweisen wird vielleicht wegen Fahrlässigkeit und geringer Schuld Dein Verfahren eimgestellt. Der Einzug des Ei-Föns war in Ordnung, wenn es auf der Sachfahndungsliste stand.

      Zivilrechtliches siehe Beitrag von forenuser.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselente ()

    • Was soll eBay oder PayPal da machen?

      Du hast das Handy an eBay vorbei gekauft. Du hast zwar über PayPal bezahlt. Aber da gibt es wegen dem ersten Satz eben keinen Käuferschutz. Was sollen die also machen?

      Die können nichts machen.

      Ebay wird den auch nicht einfach auf Zuruf hin sperren, selbst wenn er verurteilt werden sollte. Was meinst die wie viele vorbetrafte bei eBay aktiv handeln!
    • an diebesgut kann man kein eigentum erwerben (§ 935 BGB). der wahre eigentümer wird geschützt und eine gestohlene sache bleibt immer im eigentum des beklauten, egal ob ein erwerber gutgläubig davon ausging, daran das eigentum zu erwerben. da der Verkäufer bei einem Kaufvertrag sich verpflichtet, dem käufer auch das eigentum an dem artikel zu verschaffen (eigentum ist NICHT der besitz des gegenstandes!) ist er seiner pflicht aus dem Kaufvertrag nicht nachgekommen. BGH vom 19.10.2007, AZ V ZR 211/06).
      aufgrund des diebstahls ist es dem verkäufer zu keiner zeit möglich, dem käufer das eigentum daran zu verschaffen. daher kann man von dem vertrag zurücktreten und den gezahlten kaufpreis vom verkäufer zurückverlangen. wusste der verkäufer von der unmöglichkeit der eigentumsübertragung, macht er sich evtl. auch schadensersatzpflichtig, zb dann wenn man den artikel später weiterverkaufen möchte und das nicht möglich ist, weil der bestohlene sein eifön wieder zurückverlangt.

      d.h. du solltest umgehend von dem kaufvertrag zurücktreten, weil der typ dir nicht das eigentum am eifön verschaffen kann. du kannst weiterhin schadensersatz geltend machen (wenn du dir jetzt für 200.- mehr das gleiche eifön woanders kaufen würdest, dann ist der mehrbetrag (die 200.-) die summe, die du als schadensersatz geltend machen kannst.
      paypal kann in dieser sache nichts machen, weil es keinen nachweis für diesen kauf gibt, also keinen dokumentierten kauf, der konkret mit einem artikel in verbindung steht. zahlt der verkäufer nicht in der angegebenen frist: mahnbescheid hinterher. widerspricht er, geht es vor gericht. ignoriert er den mahnbescheid, hast du nach fristablauf einen vollstreckbaren titel und wenn er dir das geld wiedergibt, dann ist der mahnbescheid vom tisch.

      weiß oder vermutet man, dass es sich um einen gestohlenen artikel handelt und nimmt dies beim erwerb in kauf, so macht man sich wegen hehlerei strafbar. § 259 StGB.
      auch wenn der kaufpreis unter dem zu erwartenden endpreis liegt, kann daraus noch nicht geschlossen werden, dass der käufer eine hehlerei begehen wollte. (LG Karlsruhe vom 28.09.2007, AZ NS 84 JS 5040/07 - 18 AK 136/07).
      ich gehe mal davon aus, das du gutgläubig gekauft hast, daher kann man dir nicht unterstellen, daß du hehlerei begehn wolltest. evtl. gibts ne verwarnung oder ne geldstrafe.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Schön ausgeführt die Sache mit dem Mahnbescheid. Allerdings sollte man das Geld nur vorlegen, wenn man auch davon ausgeht, dass da etwas zu holen ist.
      Sonst ist es gutes Geld schlechtem hinterher geworfen.

      Deshalb komme ich nochmal darauf zurück:

      dieselente schrieb:

      deutet nicht unbedingt auf eine betrügerische Praxis hin und es ist auch nichts aus dem Segment der Ei-Föns zu sehen.



      Nein, keine I-Phones. Ganz kann ich die Ausführungen vom Erpelchen trotzdem nicht bestätigen. Es mag sein, dass der VK dieses Handy selbst gutgläubig erworben hat. Allerdings finde ich das bisherige Angebot schon etwas auffällig. Sehr viele verschiedene Reifensätze waren dabei. Da sehe ich doch vor meinem geistigen Auge die Fahrzeuge mit Ziegelsteinen darunter am Straßenrand stehen und die Eigentümer ihrer Mobilität vorübergehend beraubt.
    • riverside schrieb:

      ich gehe mal davon aus, das du gutgläubig gekauft hast, daher kann man dir nicht unterstellen, daß du hehlerei begehn wolltest. evtl. gibts ne verwarnung oder ne geldstrafe.

      Eher nicht. Es ist zwar streng genommen eine mögliche Auslegung die auch schon vor Gericht passiert ist:

      spiegel.de/netzwelt/web/amtsri…ei-verdacht-a-496462.html

      Das Urteil ist aber in der zweiten Instanz dann selbst von der Staatsanwaltschaft kassiert worden:

      faz.net/aktuell/gesellschaft/k…cht-strafbar-1458997.html

      Am LG hat selbst der Staatsanwalt damals Freispruch gefordert, weil er das erstinstanzliche Urteil für komplett daneben gehalten hat.

      (Und ich merke gerade mal wieder, was ich für'n alter Sack bin, das ist ja auch schon wieder fast fünf Jahre her)

      Man muss allerdings anmerken, das selbst die Pforzheimer Amstrichterin in diesem Fall hier nicht auf diese Argumentation kommen könnte, weil der Artikel nun mal eben nicht besonders billig und aus Polen ist.

      *alte_eule* schrieb:

      Da sehe ich doch vor meinem geistigen Auge die Fahrzeuge mit Ziegelsteinen darunter am Straßenrand stehen und die Eigentümer ihrer Mobilität vorübergehend beraubt.

      Pfui Eule. Schäm dich, was hast Du doch für 'ne komische Phantasie. Fast so wie meine. Kann aber gar nicht sein, das sind doch alles Sommerreifen. Ich sehe da auf den zweiten Blick eher hübsche Ein- und Zweifamilienhäuser in netten Vororten mit einer kleinen Einfahrt und offenstehenden Garagentoren. (Real werden es wohl eher Doppelparksysteme in dunklen Tiefgaragen mit einem plastikummantelten Rundstapel am vorderen Plattformende sein)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • *alte_eule* schrieb:

      Nein, keine I-Phones. Ganz kann ich die Ausführungen vom Erpelchen trotzdem nicht bestätigen. Es mag sein, dass der VK dieses Handy selbst gutgläubig erworben hat. Allerdings finde ich das bisherige Angebot schon etwas auffällig. Sehr viele verschiedene Reifensätze waren dabei. Da sehe ich doch vor meinem geistigen Auge die Fahrzeuge mit Ziegelsteinen darunter am Straßenrand stehen und die Eigentümer ihrer Mobilität vorübergehend beraubt.
      Schon ... aber da greift dann auch eher § 242 StGB sowie anschließend die Hehlerei § 259 StGB (ggf. ff) und nicht der § 263 StGB
      Betrug ist es zwar nach landläufiger Meinung auch, eine geklaute Sache zu verticken, aber die Juristen mögen da wohl eher die Hehlerei.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • Och, Erpelchen. Wie die Juristen das jetzt genau auseinander klamüsern spielt eigentlich keine Rolle, wenn jemand zwar in der Lage ist, gegen Geld den Besitz einer Ware zu übertragen, diese aber nicht übereignen können. ;)

      Noch weiter gedacht, werden da nicht zeitlich festgelegte Mietverträge über Fremdeigentum geschlossen, dies aber nicht im Angebot erwähnt? :S
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      riverside schrieb:

      ich gehe mal davon aus, das du gutgläubig gekauft hast, daher kann man dir nicht unterstellen, daß du hehlerei begehn wolltest. evtl. gibts ne verwarnung oder ne geldstrafe.

      Eher nicht. Es ist zwar streng genommen eine mögliche Auslegung die auch schon vor Gericht passiert ist:

      spiegel.de/netzwelt/web/amtsri…ei-verdacht-a-496462.html

      Das Urteil ist aber in der zweiten Instanz dann selbst von der Staatsanwaltschaft kassiert worden:

      faz.net/aktuell/gesellschaft/k…cht-strafbar-1458997.html

      Am LG hat selbst der Staatsanwalt damals Freispruch gefordert, weil er das erstinstanzliche Urteil für komplett daneben gehalten hat.

      (Und ich merke gerade mal wieder, was ich für'n alter Sack bin, das ist ja auch schon wieder fast fünf Jahre her)

      versteh ich jetzt nicht, was da anders ist?
      erst haben sei den verurteilt und das dann wieder aufgehoben oder nicht? (ich hab nur die links angeguckt und nicht das dahinter gelesen).

      für hehlerei müsste man wohl sowas wie vorsatz nachweisen können, als daß der käufer das wußte.wenn man nicht gerade ne mail hat, wo der käufer schreibt, daß er auch geklaute ware nimmt, ist das vermutlich etwas schwierig.

      Man muss allerdings anmerken, das selbst die Pforzheimer Amstrichterin in diesem Fall hier nicht auf diese Argumentation kommen könnte, weil der Artikel nun mal eben nicht besonders billig und aus Polen ist.


      ?(
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Ich gehe mal davon aus, das du mit "der" mich meinst.
      Also ganz einfach: Was soll dein Nichtssagendes Post mit dem Wortlaut "löschen" überhaupt aussagen?

      Mehr als eine Antwort darauf will "der" von dir garnicht.

      Edit: Pass mal auf deine Wortwahl auf. Ich habe dich nicht beleidigt und entsprechend brauchst du dies mir gegenüber ebenfalls nicht zu tun.
      Deine verbalen Entgleisungen behalte bitte für dich. Hier herscht ein anderer Umgangston.