Schwierigkeiten mit PayPal!

    • DM-und-Euro schrieb:

      Das es eine Fälschung ist, hat der Sachverständige Schobner festgestellt!

      das hast du vorher schon erwähnt.
      den rest der fragen (bzgl. paypal) aber ausgeblendet... und nicht beantwortet.

      Die Deutsche Bundesbank ist nun für die Kennzeichnung zuständig! Es handelt sich um Kaiserreich Gold!

      aha.
      ich bin kein numismatiker, daher hab ich 0 ahnung, worum es gerade genau geht.

      Würde die Sache ohne weiteres zurückgeschickt, hätte ich die Aufgabe des Verkäufers auf meine Kosten erledigt! Das ist undenkbar!

      wieso die aufgabe des verkäufers?
      dessen aufgabe ist es erstmal, dir besitz und eigentum an dem versteigerten teil zu verschaffen. hat er gemacht.

      jetzt kommst du und sagst, daß ist erwiesenermaßen eine fälschung und du willst das geld zurück.
      paypal wollte offenbar, daß du das vorab zurückschickst und du hättest dann wohl das geld zurückbekommen?

      es ist durchaus üblich, daß man manchmal in vorleistung (bzgl. versandkosten) gehen muß. das ist aber nicht weiter wild, das kann man sich zb in nem prozess dann alles wieder zurückholen. oder man haut einen mahnbescheid raus und fordert die kosten darüber ein.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Müsste jetzt den gutgelaunten kaufaccount fragen oder warten bis Löschbert mal reinschaut.

      Aber geht das nicht schon deshalb PP nichts an, weil Münzen vom Käuferschutz ausgeschlossen sind??
      Bitte berichtigt aber steinigt mich nicht, habe heute einen Scheisstag und da kann ich eher Aufmunterung gebrauchen....... :rolleyes:
    • PP bestätigt vor dem Bieten gar nix.
      Der Verkäufer und eBay weisen auf den Käuferschutz hin und die Bedinungen dafür muss jeder wohl selbst lesen.

      Mag PP nicht, aber es wäre ein Unding, wenn PP beim Einstellen jeder Auktion prüfen würde, ob da jetzt Käuferschutz da ist.

      Grundsätzlich ist da der Käufer verantwortlich. Der Verkäufer bietet nur PP an, welches der Käufer annehmen kann oder eben nicht.
      Natürlich suggeriert die eBay-Werbung für PP, dass stets Käuferschutz besteht...... aber wie bei jeder Versicherung gibt es eben auch Ausschlüsse.
    • Noch ein Nachtrag:

      Das alles ist nicht nur bei PayPal oder eBay so....

      Schon mal die Garantiebestimmungen zu deinem Handy, zu deinem Auto oder zu deinem TV gelesen?
      Natürlich gibt es eine Garantie, es gibt Zusagen............ bis auf die Ausnahmen zu diesen Zusagen.

      Jeder der einen Leasingvertrag für ein Auto unterschreibt muss bestimmte Dinge wissen, jeder der einen Darlehensvertrag abschließt sollte heftig lesen und erst...... wenn er einverstanden ist und alles auch verstanden hat............ dann unterschreibt er/sie.
      Wie bei der Anerkennung der AGB von eBay oder PP oder sonst noch vielen tausend Unternehmen.....
    • Wahrscheinlich kenne ich die Gesetze in D. nicht ganz so schlecht. EDIT: Damit meine ich nicht, dass du die Gesetze schlecht kennst, sondern dass ich vielleicht recht viel Ahnung davon habe.

      Du hattest bei PP angefragt und die schriftliche Bestätigung erhalten, dass genau für diesen Artikel Käuferschutz besteht?

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    • Das Problem liegt doch darin, dass selbst eine telefonische Aussage sich auf einen pauschalen Inhalt beruft.

      "Ist mein Kind in der Privathaftpflicht mitversichert?"
      Klar ist es....... wenn es unter sieben Jahre alt ist und die Aufsichtspflicht nicht verletzt wurde.......... dann sieht das schon ganz anders aus......

      Da ich täglich in der Problematik arbeite (gut, erst seit knapp 30 Jahren), kann ich dir sagen, dass du nur eine korrekte Antwort auf Fragen erhälst, wenn diese auch korrekt gestellt werden. Ansonsten liegen die Antworten meist daneben, da sie Einzelfälle gar nicht berücksichtigen können..... geschweige denn wollen.
      Das ist in den System nicht vorgesehen!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Frage ich z. B.:

      Sind meine Käufe bei eBay (oder sonst wo) bei Bezahlung über PP innerhalb des Käuferschutzes abgesichert?
      Ja

      Sind Münzen über den Käuferschutz abgesichert?
      Nein

      Obwohl es sich um die selbe Auktion handelt, die zum Zeitpunkt deiner Anfrage gar nicht aufgerufen wird, geschweige denn (falls doch aufgerufen) richtig geprüft, wird immer ein anderes Ergebnis rauskommen ob du explizit im Rahmen der AGB nachfrägst oder einfach nur eine pauschale Anfrage stellst.
    • DM-und-Euro schrieb:

      Nicht vor dem Einstellen, sondern nachdem der Artikel eingestellt war, hatte ich speziell für diesen Artikel angefragt!

      Nicht zu vergessen: § 11 Münzgesetz!
      Da den kaum jeder kennen wird:

      § 11 Münzschutz

      (1) Es ist verboten,
      1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen
      _ a) nachzumachen oder zu verfälschen oder
      _ b) solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzuführen;
      2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen.

      Satz 1 gilt nicht für Stücke, die als Nachahmungen gestaltet oder vor dem Jahr 1850 hergestellt worden sind.
      (2) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten auch für ausländische Münzen.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von dieselente ()

    • Ist mir klar das diesen kaum einer kennt, besser gesagt kennen will! Denn die richtige Anwendung kostet den (privaten) Verkäufer erstmal richtig Geld ein Gutachten zu erstellen! Selbst ich würde nicht unbedingt immer sagen können ob die Münze echt ist oder nicht! Schobner kostet pro Prüfung i.d.R. 15 Euro + Porti und die sind bestens investiert!
    • Das ist wohl eher billig für einen Gutachter!

      Würde jetzt mal sagen, dass kaum ein Gutachter sich die Mühe für diesen Preis macht, schließlich muss das auch noch schriftlich fixiert, gestempelt und unterschrieben werden.

      Unglaublich günstig.....
    • DM-und-Euro schrieb:

      Ist mir klar das diesen kaum einer kennt, besser gesagt kennen will! Denn die richtige Anwendung kostet den (privaten) Verkäufer erstmal richtig Geld ein Gutachten zu erstellen! Selbst ich würde nicht unbedingt immer sagen können ob die Münze echt ist oder nicht! Schobner kostet pro Prüfung i.d.R. 15 Euro + Porti und die sind bestens investiert!

      Fehlen dem Schobner die Aufträge, oder warum benimmst du dich hier wie ne Bimmelfirma, die mich immer davor bewahren will, nicht abgeschlossene Glücksspielverträge bezahlen zu müssen ?(
      Du würfelst hier eindeutig zuviel durcheinander, für dich ist keine Bundesbank oder ein Münz§ zuständig ... nein, das sach ich jetzt nicht :D
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!