hasjana schrieb:
(bei vielen drehen die Teile ja Jahrelang Woche für Woche ihre Runden ...)
Genau.
Die Sache läuft bei einigen doch genauso. Nur was ist daran dann ein Gewerbe, verschiedene gebrauchte Artikel immer und immer wieder einzustellen, bis jeder einzelne endlich mal weitergegeben wurde? Denn wenn man einen solchen Artikel nicht immer und immer wieder einstellt, vergisst eBay die Beschreibung, die Bilder usw. und der Aufwand ist ungleich höher, einen ganz konkreten Artikel nach längeren Zeiträumen bei Nichtweitergabe nochmals anzubieten. So sammeln sich nach und nach immer mehr Artikel in der Warteschleife. Warum soll ein privater Anbieter diese Angebote nicht nutzen dürfen? Warum sei er dann automatisch als Gewerbetreibender unterwegs? Welche konkreten Urteile besagen das? Er wird durch diese Konstellation geradezu gezwungen, die 14-tägigen Angebote dazu von eBay zu nutzen.
Die Unternehmen, in deren Auftrag bestimmte Anwaltskanzleien abmahnen, haben natürlich ein Interesse daran, dass möglichst jeder private Verkäufer bei eBay verschwindet. Denn die drücken die Preise mit ihren nicht mehr benötigten Artikeln und der Unternehmer verkauft weniger. Das ist aber verstärkt bei 1-Euro Start-Auktionen der Fall.
Nur ist ein privater Anbieter, der diese hier angesprochenen Einstellangebote für private Anbieter von eBay nutzt, gerade weniger eine Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern, wenn seine Artikel nicht verkauft werden und so kreisen.
Eine Abmahnung muss einen solchen Unternehmer nicht mal viel kosten, wenn er entsprechende Verträge mit den für Ihn abmahnenden Anwaltskanzleien hat. Die sind im vorgerichtlichen Umfeld wohl frei verhandelbar! Denn der Abgemahnte mag ja die lukrativere Einkommensquelle sein.
Vielleicht sollte man hier solchen privaten Anbietern, der aus heiterem Himmel ohne vorherige Kontaktaufnahme zwecks Klärung des Sachverhaltes mit einer anwaltlich begleiteten Abmahnung überzogen wird, mal aufzeigen, wie sie sich am zweckmäßigsten wehren können und welche Fallstricke auf sie lauern.
Denn z.B.: allein durch die Annahme eines hohen, nicht nachvollziehbaren aber scheinbar üblichen Streitwertes ergeben sich zusätzliche Fallstricke für den so Abgemahnten.
Geht er nämlich in seiner Hilflosigkeit und seinem ersten Schreck vorgerichtlich zum Anwalt, in der Hoffnung, dass das die für ihn beste Lösung sei und der Anwalt schon die optimale Lösung für Ihn bereithält, wird dieser von der Gegenseite angenommene Streitwert nach meinem möglicherweise fehlerbehafteten Kenntnisstand auch zur Grundlage seiner Anwaltsgebühren für die Verteidigung. Selbst wenn er zu Unrecht abgemahnt wurde, sieht er diese Auslagen wohl nie wieder! Ich hoffe, man kann mich hier eines Besseren belehren.
Und die gehen ganz leicht in die Nähe oder über die Kosten, die ihn durch die vorgebliche rechtmäßige Abmahnung auferlegt werden.
Dies ist ein feines Spiel und so sind möglicherweise auch einige gut gemeinte Hinweise einiger Anwälte motiviert, die einem bei dieser Angelegenheit helfen wollen, eher als Werbung zu verstehen.
Bisher ist diese Abmahnmanie noch nicht abgestellt worden. Warum auch. Viele juristische Fachkräfte hätten ja auch nichts davon, das für sie lukrative System hier zu bekämpfen.
Der Clou an dem ganzen System ist der, dass durch die (implizite) Behauptung, der private Verkäufer sei ein betrügerischer Gewerbetreibender, der andere rechtmäßige Gewerbetreibende an ihrem rätlichen Geschäft hindere und sich als privater Verkäufer tarne, sich so irgend welche Vorteile erschleicht, mit Hilfe des UWGs und ganz kurzen Reaktionsfristen überzogen wird. (Reaktionszeiten von einer Woche, ohne dass darin enthaltene Feiertage berücksichtig werden.)
Da bekommt eventuell so mancher reale private Verkäufer nur noch Angst und steht hoffentlich noch nicht vor dem Nervenzusammenbruch oder dem Sprung in den Abgrund, wenngleich die Situation aufgrund ihrer Komplexität für ihn als Laien das ihm nahelegen könnte.
Der Trick dabei, es wird mit den ungleich härteren Bandagen des UWGs auf den abgemahnten eingewirkt, die eigentlich für einen privaten Verkäufer nicht gedacht sind. Und die Behauptung in der Abmahnung kann ja erst mal aufgestellt werden. Im Detail wird dem Abgemahnten der Vorwurf, warum er kein privater Verkäufer sein soll, nicht begründet. Es wird nur von einer (angeblich) zweifelsfreien Sachlage mit gerichtsfesten Beweisen gesprochen.
Ja, der Gesetzgeber sieht zur Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen eine negative Feststellungsklage vor. Nur wie geht da ein juristischer Laie genau vor? Und Gebühren und Honorare werden vermutlich weiterhin an den rein fiktiven Gegenstandwert der Abmahnung festgemacht, vermute ich. Will sich der Abgemahnte bei einem Anwalt nur informieren, wird ihm das nur schwerlich ohne deftige Kostennote gelingen? So zumindest meine Vermutung.
Hinweise in Foren, dann doch lieber gar nichts mehr weiterzugeben, spielen dem System hier in die Hände und zeugen eher von einer Resignation ob des ungleich verteilten Kräfteverhältnisses bzw. werden ev. aus ganz anderen Hintergründen bewusst gestreut. Vielleicht sind sie ja Teil des Spiels der Panikmache.
Also, wie durchkreuzt man am zweckmäßigsten dieses ungleiche Spiel im Sinne der abgemahnten wirklichen privaten Verkäufer?
Auf dass diese doch noch ruhig schlafen können und nicht in Panik verfallen oder permanent in Angst leben, wenn sie sich doch mal von einigen angesammelten Sachen über eBay trennen wollen.
Korrekturen oder Ergänzungen des Gedankenweges von fachkundigen Leuten sind willkommen.