Abmahngefahr für private Verkäufer wird von ebay bewusst provoziert

    • hasjana schrieb:

      (bei vielen drehen die Teile ja Jahrelang Woche für Woche ihre Runden ...)

      Genau.

      Die Sache läuft bei einigen doch genauso. Nur was ist daran dann ein Gewerbe, verschiedene gebrauchte Artikel immer und immer wieder einzustellen, bis jeder einzelne endlich mal weitergegeben wurde? Denn wenn man einen solchen Artikel nicht immer und immer wieder einstellt, vergisst eBay die Beschreibung, die Bilder usw. und der Aufwand ist ungleich höher, einen ganz konkreten Artikel nach längeren Zeiträumen bei Nichtweitergabe nochmals anzubieten. So sammeln sich nach und nach immer mehr Artikel in der Warteschleife. Warum soll ein privater Anbieter diese Angebote nicht nutzen dürfen? Warum sei er dann automatisch als Gewerbetreibender unterwegs? Welche konkreten Urteile besagen das? Er wird durch diese Konstellation geradezu gezwungen, die 14-tägigen Angebote dazu von eBay zu nutzen.



      Die Unternehmen, in deren Auftrag bestimmte Anwaltskanzleien abmahnen, haben natürlich ein Interesse daran, dass möglichst jeder private Verkäufer bei eBay verschwindet. Denn die drücken die Preise mit ihren nicht mehr benötigten Artikeln und der Unternehmer verkauft weniger. Das ist aber verstärkt bei 1-Euro Start-Auktionen der Fall.



      Nur ist ein privater Anbieter, der diese hier angesprochenen Einstellangebote für private Anbieter von eBay nutzt, gerade weniger eine Konkurrenz zu gewerblichen Anbietern, wenn seine Artikel nicht verkauft werden und so kreisen.



      Eine Abmahnung muss einen solchen Unternehmer nicht mal viel kosten, wenn er entsprechende Verträge mit den für Ihn abmahnenden Anwaltskanzleien hat. Die sind im vorgerichtlichen Umfeld wohl frei verhandelbar! Denn der Abgemahnte mag ja die lukrativere Einkommensquelle sein.



      Vielleicht sollte man hier solchen privaten Anbietern, der aus heiterem Himmel ohne vorherige Kontaktaufnahme zwecks Klärung des Sachverhaltes mit einer anwaltlich begleiteten Abmahnung überzogen wird, mal aufzeigen, wie sie sich am zweckmäßigsten wehren können und welche Fallstricke auf sie lauern.



      Denn z.B.: allein durch die Annahme eines hohen, nicht nachvollziehbaren aber scheinbar üblichen Streitwertes ergeben sich zusätzliche Fallstricke für den so Abgemahnten.



      Geht er nämlich in seiner Hilflosigkeit und seinem ersten Schreck vorgerichtlich zum Anwalt, in der Hoffnung, dass das die für ihn beste Lösung sei und der Anwalt schon die optimale Lösung für Ihn bereithält, wird dieser von der Gegenseite angenommene Streitwert nach meinem möglicherweise fehlerbehafteten Kenntnisstand auch zur Grundlage seiner Anwaltsgebühren für die Verteidigung. Selbst wenn er zu Unrecht abgemahnt wurde, sieht er diese Auslagen wohl nie wieder! Ich hoffe, man kann mich hier eines Besseren belehren.

      Und die gehen ganz leicht in die Nähe oder über die Kosten, die ihn durch die vorgebliche rechtmäßige Abmahnung auferlegt werden.

      Dies ist ein feines Spiel und so sind möglicherweise auch einige gut gemeinte Hinweise einiger Anwälte motiviert, die einem bei dieser Angelegenheit helfen wollen, eher als Werbung zu verstehen.

      Bisher ist diese Abmahnmanie noch nicht abgestellt worden. Warum auch. Viele juristische Fachkräfte hätten ja auch nichts davon, das für sie lukrative System hier zu bekämpfen.



      Der Clou an dem ganzen System ist der, dass durch die (implizite) Behauptung, der private Verkäufer sei ein betrügerischer Gewerbetreibender, der andere rechtmäßige Gewerbetreibende an ihrem rätlichen Geschäft hindere und sich als privater Verkäufer tarne, sich so irgend welche Vorteile erschleicht, mit Hilfe des UWGs und ganz kurzen Reaktionsfristen überzogen wird. (Reaktionszeiten von einer Woche, ohne dass darin enthaltene Feiertage berücksichtig werden.)



      Da bekommt eventuell so mancher reale private Verkäufer nur noch Angst und steht hoffentlich noch nicht vor dem Nervenzusammenbruch oder dem Sprung in den Abgrund, wenngleich die Situation aufgrund ihrer Komplexität für ihn als Laien das ihm nahelegen könnte.



      Der Trick dabei, es wird mit den ungleich härteren Bandagen des UWGs auf den abgemahnten eingewirkt, die eigentlich für einen privaten Verkäufer nicht gedacht sind. Und die Behauptung in der Abmahnung kann ja erst mal aufgestellt werden. Im Detail wird dem Abgemahnten der Vorwurf, warum er kein privater Verkäufer sein soll, nicht begründet. Es wird nur von einer (angeblich) zweifelsfreien Sachlage mit gerichtsfesten Beweisen gesprochen.



      Ja, der Gesetzgeber sieht zur Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen eine negative Feststellungsklage vor. Nur wie geht da ein juristischer Laie genau vor? Und Gebühren und Honorare werden vermutlich weiterhin an den rein fiktiven Gegenstandwert der Abmahnung festgemacht, vermute ich. Will sich der Abgemahnte bei einem Anwalt nur informieren, wird ihm das nur schwerlich ohne deftige Kostennote gelingen? So zumindest meine Vermutung.



      Hinweise in Foren, dann doch lieber gar nichts mehr weiterzugeben, spielen dem System hier in die Hände und zeugen eher von einer Resignation ob des ungleich verteilten Kräfteverhältnisses bzw. werden ev. aus ganz anderen Hintergründen bewusst gestreut. Vielleicht sind sie ja Teil des Spiels der Panikmache.



      Also, wie durchkreuzt man am zweckmäßigsten dieses ungleiche Spiel im Sinne der abgemahnten wirklichen privaten Verkäufer?



      Auf dass diese doch noch ruhig schlafen können und nicht in Panik verfallen oder permanent in Angst leben, wenn sie sich doch mal von einigen angesammelten Sachen über eBay trennen wollen.



      Korrekturen oder Ergänzungen des Gedankenweges von fachkundigen Leuten sind willkommen.
    • Vorab entschuldige ich mich bei der Redaktion, aber dieser Unsinn muß wirklich ungekürzt beantwortet werden!

      Genau.



      Die
      Sache läuft bei einigen doch genauso. Nur was ist daran dann ein
      Gewerbe, verschiedene gebrauchte Artikel immer und immer wieder
      einzustellen, bis jeder einzelne endlich mal weitergegeben wurde? Denn
      wenn man einen solchen Artikel nicht immer und immer wieder einstellt,
      vergisst eBay die Beschreibung, die Bilder usw. und der Aufwand ist
      ungleich höher, einen ganz konkreten Artikel nach längeren Zeiträumen
      bei Nichtweitergabe nochmals anzubieten. So sammeln sich nach und nach
      immer mehr Artikel in der Warteschleife. Warum soll ein privater
      Anbieter diese Angebote nicht nutzen dürfen? Warum sei er dann
      automatisch als Gewerbetreibender unterwegs? Welche konkreten Urteile
      besagen das? Er wird durch diese Konstellation geradezu gezwungen, die
      14-tägigen Angebote dazu von eBay zu nutzen.




      Gewerbliches Handel wird u.a. nunmal an der Nachhaltigkeit festgemacht!
      Erkläre mal bitte warum ein privater VK seine Artikel immer wieder einstellen MUSS!




      Die
      Unternehmen, in deren Auftrag bestimmte Anwaltskanzleien abmahnen, haben
      natürlich ein Interesse daran, dass möglichst jeder private Verkäufer
      bei eBay verschwindet. Denn die drücken die Preise mit ihren nicht mehr
      benötigten Artikeln und der Unternehmer verkauft weniger. Das ist aber
      verstärkt bei 1-Euro Start-Auktionen der Fall.




      Kann ich bestätigen, da ich auch schon abgemahnt habe!
      Verschwinden mußte die "private" Konkurrenz deshalb weil sie meine angebotenen Artikel um locker 30% unterbieten konnte, da bei einem "ordentlichen" rechtlichen Auftritt erhebliche Kosten entstehen.
      Anmerkung: Viele schauen auf die Versandkosten bei identischen Artikeln. Da ist der "Private" sehr im Vorteil, der GKV führt auf diese nämlich auch Märchensteuer für Herrn Schäuble ab, muß sein VP-Material lizensieren usw.




      Nur ist
      ein privater Anbieter, der diese hier angesprochenen Einstellangebote
      für private Anbieter von eBay nutzt, gerade weniger eine Konkurrenz zu
      gewerblichen Anbietern, wenn seine Artikel nicht verkauft werden und so
      kreisen.




      Jepp er ist!



      Eine
      Abmahnung muss einen solchen Unternehmer nicht mal viel kosten, wenn er
      entsprechende Verträge mit den für Ihn abmahnenden Anwaltskanzleien hat.
      Die sind im vorgerichtlichen Umfeld wohl frei verhandelbar! Denn der
      Abgemahnte mag ja die lukrativere Einkommensquelle sein.




      Du hast keine Ahnung! Üblicherweise gehst du mit über 800 Öre in Vorleistung!



      Vielleicht
      sollte man hier solchen privaten Anbietern, der aus heiterem Himmel
      ohne vorherige Kontaktaufnahme zwecks Klärung des Sachverhaltes mit
      einer anwaltlich begleiteten Abmahnung überzogen wird, mal aufzeigen,
      wie sie sich am zweckmäßigsten wehren können und welche Fallstricke auf
      sie lauern.




      Das sollte man tunlichst nicht machen wenn man berechtigte Gründe hat jemanden abzumahnen!



      Denn
      z.B.: allein durch die Annahme eines hohen, nicht nachvollziehbaren aber
      scheinbar üblichen Streitwertes ergeben sich zusätzliche Fallstricke
      für den so Abgemahnten.




      Der Streitwert liegt, aus gutem Grunde, zumeist bei 20.001€, dann kommt nämlich das LG ins Spiel (Anwaltspflicht!)
      Vertragsstrafen, auf unterster Ebene 5.000€/Verstoß ... soll ja auch abschrecken!




      Geht er
      nämlich in seiner Hilflosigkeit und seinem ersten Schreck
      vorgerichtlich zum Anwalt, in der Hoffnung, dass das die für ihn beste
      Lösung sei und der Anwalt schon die optimale Lösung für Ihn bereithält,
      wird dieser von der Gegenseite angenommene Streitwert nach meinem
      möglicherweise fehlerbehafteten Kenntnisstand auch zur Grundlage seiner
      Anwaltsgebühren für die Verteidigung. Selbst wenn er zu Unrecht
      abgemahnt wurde, sieht er diese Auslagen wohl nie wieder! Ich hoffe, man
      kann mich hier eines Besseren belehren.



      Und die
      gehen ganz leicht in die Nähe oder über die Kosten, die ihn durch die
      vorgebliche rechtmäßige Abmahnung auferlegt werden.



      Jetzt wird es völliger Unsinn!
      Natürlich muß der Abgemahnte (zunächst) Geld in die Hand nehmen, aber besser als die UE einfach zu unterschreiben. Wie gesagt, der nächste Verstoß kostet richtig Geld!
      Sollte man eine UE unterschrieben haben und ein "kostenlos-WE" mit denselben Fehlern im Angebot nutzen ... (hol mal den Taschenrechner!) 100x5000€ sind ein Wort, oder?



      Dies
      ist ein feines Spiel und so sind möglicherweise auch einige gut gemeinte
      Hinweise einiger Anwälte motiviert, die einem bei dieser Angelegenheit
      helfen wollen, eher als Werbung zu verstehen.


      Das ist kein Spiel, Abmahnungen sind "eingeführt" worden, daß du und dein Anwalt nicht sofort vor dem LG sitzen müsst!



      Bisher
      ist diese Abmahnmanie noch nicht abgestellt worden. Warum auch. Viele
      juristische Fachkräfte hätten ja auch nichts davon, das für sie
      lukrative System hier zu bekämpfen.




      Dass es Mißbrauch gibt bestreite ich nicht! Jedoch gibt es viel zuviele, gerade EBay-Private, denen geltende Gesetze an der Rosette vorbeigehen ...



      Der
      Clou an dem ganzen System ist der, dass durch die (implizite)
      Behauptung, der private Verkäufer sei ein betrügerischer
      Gewerbetreibender, der andere rechtmäßige Gewerbetreibende an ihrem
      rätlichen Geschäft hindere und sich als privater Verkäufer tarne, sich
      so irgend welche Vorteile erschleicht, mit Hilfe des UWGs und ganz
      kurzen Reaktionsfristen überzogen wird. (Reaktionszeiten von einer
      Woche, ohne dass darin enthaltene Feiertage berücksichtig werden.)




      *ersetze rätlich gegen redlich*
      Stell mal den Rotwein weg! Ich bezahle:
      Rechtsberatung
      Verpackungslizenz
      IHK
      Krankenversicherung
      Sozialabgaben
      Angebotsgebühr bei Ebay und 11% VK-Gebühr (ja, sowas gibt es tatsächlich)
      div. Versicherungen
      PayPal (öhm nein, der Verein bekommt von mir nichts!)
      Lager
      GEZ-Gebühren
      irgendwas hab ich vergessen, achso, das war Herr Schäuble!




      Da
      bekommt eventuell so mancher reale private Verkäufer nur noch Angst und
      steht hoffentlich noch nicht vor dem Nervenzusammenbruch oder dem Sprung
      in den Abgrund, wenngleich die Situation aufgrund ihrer Komplexität für
      ihn als Laien das ihm nahelegen könnte.




      Solange er privat verkauft bedarf es keiner schlaflosen Nacht!



      Der
      Trick dabei, es wird mit den ungleich härteren Bandagen des UWGs auf den
      abgemahnten eingewirkt, die eigentlich für einen privaten Verkäufer
      nicht gedacht sind. Und die Behauptung in der Abmahnung kann ja erst mal
      aufgestellt werden. Im Detail wird dem Abgemahnten der Vorwurf, warum
      er kein privater Verkäufer sein soll, nicht begründet. Es wird nur von
      einer (angeblich) zweifelsfreien Sachlage mit gerichtsfesten Beweisen
      gesprochen.




      Nö, mein Anwalt ist mit mir durchaus gründlich! Der Aktenordner mit ausgedruckten Verkäufen ist der Gegenseite zugegangen :D



      Ja, der
      Gesetzgeber sieht zur Verteidigung gegen unberechtigte Abmahnungen eine
      negative Feststellungsklage vor. Nur wie geht da ein juristischer Laie
      genau vor? Und Gebühren und Honorare werden vermutlich weiterhin an den
      rein fiktiven Gegenstandwert der Abmahnung festgemacht, vermute ich.
      Will sich der Abgemahnte bei einem Anwalt nur informieren, wird ihm das
      nur schwerlich ohne deftige Kostennote gelingen? So zumindest meine
      Vermutung.




      Da vermutest du falsch. Erstberatung gibt es sogar auf Beratungsschein. Wie du das deinem H4-Typen erklärst *schulterzuck



      Hinweise
      in Foren, dann doch lieber gar nichts mehr weiterzugeben, spielen dem
      System hier in die Hände und zeugen eher von einer Resignation ob des
      ungleich verteilten Kräfteverhältnisses bzw. werden ev. aus ganz anderen
      Hintergründen bewusst gestreut. Vielleicht sind sie ja Teil des Spiels
      der Panikmache.


      Also, wie durchkreuzt man am zweckmäßigsten dieses ungleiche Spiel im Sinne der abgemahnten wirklichen privaten Verkäufer?


      Am besten wie wenn man aufs Klo geht. Danach die Hände waschen, ok Herr Pilatus hat das mal pervertiert.



      Auf
      dass diese doch noch ruhig schlafen können und nicht in Panik verfallen
      oder permanent in Angst leben, wenn sie sich doch mal von einigen
      angesammelten Sachen über eBay trennen wollen.




      Das ist so ziemlich das Dümmste was man schreiben kann!
      Glaubst du, ich wäre noch nie abgemahnt worden? Doch, bin ich auch. Ist aber wie beim Duell. Die Wahl der Waffen entscheidet!




      Korrekturen oder Ergänzungen des Gedankenweges von fachkundigen Leuten sind willkommen.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • riverside schrieb:

      urteilsbegrünung? ohne d? ist das absicht?

      Yo, isses. :D

      riverside schrieb:

      was für ein ehepaar?

      Dieses: auktionshilfe.info/index.php?thread/7626/&pageNo=1


      riverside schrieb:

      da gibts aber auch urteile, die sagen, wenn man im jahr nicht mehr als 50teile vertickt, dann ist man nicht gewerblich usw.
      der vollständigkeit sollten die auch mal erwähnt werden.

      Das "Problem" bei diesen Urteilen ist zumeist, dass da nur die Bewertungen, also die abgeschlossenen Transaktionen herangezogen werden. Nimmt man als Dokumentation im Vorfeld mal den Müllkreisel, der regelmäßig ohne Verkauf und daher ohne Bewertungen durchläuft, sieht das eventuell auch wieder anders aus, wenn man sich mit der Nachhaltigkeit beschäftigt.

      Und nochmal: meiner privaten Ansicht nach ist weder die Mutti, die 86 Auktionen mit ausgemusterten Kinderklamotten bewertet bekommt gewerblich noch ein riverside, der seinen Bücherschrank fortwährend entlastet, damit der neue Simmelkonsalik "Es muss nicht immer Tscherkassja sein" in der Sammleredition auch mal Platz hat.

      Im Umkehrschluss habe ich damals ja auch angeraten, dass die Mutti ihre Kinder als Gewerbe anmeldet (sie hat ja einen rechtskräftigen Richterspruch dafür) und die Kosten für Aufzucht und Pflege der Blagen zukünftig als Bilanzverlust von der Steuer absetzt. Die "objektive Gewinnerzielungsabsicht", damit das FA keine Liebhaberei draus macht, müsste sie dann eben volkswirtschaftlich begründen. Wäre aber entlang des Schneeballsystems Generationenvertrags politisch gewollt und mit Hilfe des Familienministeriums durchaus durchsetzbar.

      riverside schrieb:

      nich übertreiben, die sind maximal alle 2 wochen ^^

      Keine Übertreibung. Siehe mein EP. Rechne mal selber nach. Und die nächsten 100 Sonderaktionsauktionen mit überteuertem Müll zu irrwitzigen Startpreisen kam ja direkt einen Tag später, nämlich am 9. Mai. Dann haben wir noch die aktuelle Aktion und (da stimme ich hasjana zu) vermutlich an happy kadaver nochmal eine.


      riverside schrieb:

      wenn das FA jeden einsacken wollte, der gewerblich sein KÖNNTE, dann hätten die viel zu tun.



      Die halten sich wegen dem hier

      riverside schrieb:

      wenn mami gewerblich ist per definition, wäre das ein kleingewerbe (also keine USt) und weil unter der einkommensgrenze, fällt auch keine ESt an...

      von sich aus an die, bei denen weder ESt-Freiheit noch Kleinunternehmertum annehmbar ist, weil bei denen im Zweifelsfall eben kein Geld ins Staatssäckel kommt, eine Rechtsverfolgung also keine die Kosten deckenden Einkünfte generiert. Oder anders gesagt: Unserer lieben Staatsmacht geht die Rechtsverletzung grundsätzlich am Popöchen vorbei, es sei denn, sie können dich abzocken.

      Kommen die aber auf dich, dann hast Du das selbe Problem wie das schwäbische Ehepaar. Kleinunternehmeregelung musst Du vorher beantragen. Wenn Du aber davon ausgehst, privat zu sein, dann beantragst Du logischerweise gar nicht, weshalb Du dann auch unter 17500 Euro Jahresumsatz regelbesteuert wirst. Und eine verdachtsweise Vorabbeantragung des §19 für Privatpersonen sieht das Gesetz auch nicht vor.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ob gewerblich oder nicht,haben wir wohl schon durchgekaut wie ein 30 Jahre altes Kaugummi von Maggi,gekauft in einem Amishop mit illegalen TötungsLebensmitteln.
      Es gibt hier das Prob,dass einerseits das FA sagt,nö,kein Interesse,kein Gewerbe,verschwindet,ihr raubt uns unsere Zeit.Die brauchen sie für wichtigere Fälle (wie River und Bert.z.B. :P )Dem kleinen Krauter wird eher mal unbürokratisch und unkonventionell geholfen.Spart beiden Seiten Arbeit und Ärger.
      Das ist die eine Seite.
      Die andere sind Richter,die keinen wirklichen Ein - und Durchblick haben und ersterer ins Gesetzbüchlein (der Einblick) nicht richtungsweisend und hilfreich ist.
      Zudem gibt es keine klare Gesetzgebung. Die Urteile reichen von :richtig ; na ja,kann man akzeptieren bis zu: sehr schlechtes Laminat geraucht.

      Bei der derzeitigen verqueren Rechtsprechung kann man einfach auf Verdacht jeden,der auf ebax´ Schönfärberei der Angebotszahlen - die Aktionäre müssen ja befriedigt werden - abmahnen.
      Eine ,wie heißt es so schön,Harmonisierung der beiden Bereiche wäre einzufordern und wünschenswert.
      Aber das ist natürlich nur fiktiev und für die Abkassierer derzeit noch bumsfidel.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • hasjana schrieb:

      @ löschbert, wir hätten wetten sollen ... :whistling:

      Wenn Du ein Wettbüro kennst, das auf die Wette "ebay wird in den nächsten 14 Tagen mindestens eine Sonderaktion mit kostenlosem Einstellen für private Verkäufer veranstalten" eine vernünftige Quote zahlt (also so, dass man für einen Euro Wetteinsatz wenigstens 1,01 Euro Gewinn bekommt) dann find ich es etwas unfair, dass Du mir das vorenthalten hast. :D

      In England kann man zwar bekanntlich auf alles wetten, weil es sich für einen Gentleman einfach nicht gehört, eine Wette abzulehenen, aber die Wette? Irgendwo hat auch der british gentleman mal seine Grenzen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.