Ebay Kauf privat - Artikelbeschreibung unvollständig

    • Ebay Kauf privat - Artikelbeschreibung unvollständig

      Guten Tag ans Forum,

      am Sonntag den 21.April 2013 habe ich zwei Blusen von Privat ersteigert - Gesamtpreis, inkl versichertem Versand, € 85,40.

      Bezahlung ohne PayPal.

      Verkäufer hat die Gewährleistung nicht ausgeschlossen.



      Hier die Links zu den Auktionen:




      Beim Auspacken dann die grosse Überraschung - die 2 Blusen haben lediglich eine angedeutete Knopfleiste, die Knöpfe sind aufgenäht, lassen sich aber nicht öffnen, für meine Zwecke sind die Kleidungsstücke somit nicht zu gebrauchen.

      Darüberhinaus hat eine Bluse einen bräunlichen Fleck von ca 2 cm Grösse an der Manschette/Innen .

      Ich schrieb der Verkäuferin:

      in Ihrer Artikelbeschreibung der Aglini-Hemden verschweigen Sie eine wichtige Produkt-Eigenschaft, nämlich, dass die Hemden nicht durchgehend aufzuknöpfen sind, und sich nicht für die gewöhnliche Verwendung eignen. Die Hemden weisen nicht die Beschaffenheit auf, die bei Sachen der gleichen Art üblich sind. Für meine persönlichen Zwecke kommen nur klassische Hemden in Frage, unter dieser Voraussetzung habe ich den Kauf getätigt. Hinzu kommt, dass das gestreifte Hemd einen Fleck hat. Hier liegt ein Mangel an der Sache vor, ich trete vom Kaufvertrag zurück, und fordere Sie auf, bis zum 10. Mai 2013 den Kaufpreis in Höhe von € 85,40, inkl des Rückportos, auf mein Konto bei der ...... zu Überweisen



      So wie es aussieht, ist die Dame nicht zur Rückabwicklung bereit:

      "Guten Tag Frau xyz, ich habe unter Artikelmerkmale auch nicht Klassische Hemnden geschrieben, geschweigedenn in der Beschreibung erwähnt. Dafür kann man ja auch Fragen stellen bevor nan 2 Blusen ersteigert die Identisch sind, außerdem ist das auf dem einen Foto auch gut zu erkennen. Wir sind hier bei Ebay und ich bin ein Privater Verkäufer somit habe ich auch vermerkt das ich keine Artikel zurücknehme. Das mit dem Fleck tut mir leid und ich bin bereit Ihnen die Reinigungskosten zu zahlen. Das habe ich Ihnen aber bereits gestern schon mitgeteilt, ansonsten sind die Blusen Top ! Und ich habe nichts verschwiegen!!! "



      Welche Möglichkeiten habe ich, ausser "Schwamm drüber" und selber bei Ebay einstellen?
    • Ich habe vorher noch nie von Blusen gehört, bei denen es eine angedeutete Knopfleiste gibt, dies ist eine Besonderheit, und sollte meiner Meinung ausdrücklich erwähnt werden.

      Das wäre doch in etwa so, als würde ich vor dem Kauf eines Radios fragen müssen, ob denn alle vorhandenen Knöpfe auch voll Funktionsfähig sind?!? 8|
    • Ich hätte in der Beschreibung eine Totalaufnahme der Blusen vermisst. Da ist nämlich überhaupt kein Schnitt erkennbar.

      Ansonsten wäre es hier für mich ein Fall von "der Ton macht die Musik" gewesen. Deine Forderung in dieser Form auf Rückabwicklung wäre bei mir auch auf taube Ohren gestoßen.
      In der Artikelbeschreibung geht es an keiner Stelle um Hemdblusen sondern um Blusen.

      Lediglich die Übernahme der Reinigungskosten ist berechtigt und wurde ja auch anerkannt.
    • Re: Bluse

      Es ist sicherlich nicht schön, dass der Fleck nicht angegeben worden ist. Die Angabe " feminine taillierte Bluse wie neu" scheint jedoch auch nicht ganz der Beschreibung zu entsprechen. Ich denke, dass man hier einmal genauer hinterfragen sollte, was der Verkäufer oder die Verkäuferin damit gemeint hatte. Es sollte zumindest einen Preisnachlass geben, wenn sich der Fleck noch beseitigen lässt.
    • Das ist 2mal dieselbe Bluse, kann man die andere Auktion auch noch sehen?
      Ich finde, die hätte sagen müssen, das man das nicht ganz aufmachen kann, aber die schreibt nur >> sehr raffiniert gemacht << und da find ich schon, die hat das auch raffiniert gemacht und absichtlich verschwiegen, das die Blusen wie Polohemden sind.

      Alte Eule, im letzten Bild ist die Bluse aber ganz zu sehen und man sieht auch die Taille.
    • Ich hätte in der Beschreibung eine Totalaufnahme der Blusen vermisst. Da ist nämlich überhaupt kein Schnitt erkennbar.

      Es ist ein Schnitt erkennbar, die Blusen sind auf den Fotos im oberen Teil aufgeknöpft, und ich bin davon ausgegangen, ob nun Hemd, Hemdbluse oder Bluse, dass die Knöpfe durchgehend zu Öffnen sind.

      Der Fleck wäre für mich Zweitrangig, wenn er bei der Wäsche rausginge.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ohneworte ()

    • @ ohneworte

      Ich hatte in der Bildleiste nicht gescrollt, sorry.

      Aber auch mit der Komplettaufnahme konnte man schon anhand des da deutlich erkennbaren Kragens nicht davon ausgehen, dass es sich um eine gewöhnliche Hemdbluse handelt.
      Wenn solche Details wichtig sind, fragt man nach. Oder man kauft im Einzelhandel, wo man die Bluse anfassen und prüfen kann.
    • Die schreibt da >> 2x getragen daher wirklich wie neu << aber ist das nicht falsch so, weil wenn die getragen ist, dann ist das doch nicht mehr neu sondern gebraucht. >>Neu<< wäre für mich, das die Bluse noch ungetragen ist oder mal ganz kurz anprobiert. Der Fleck ist auch kein Zeichen dafür, das die Bluse neu ist.
    • ohneworte schrieb:

      Ich möchte wissen, ob ich Ansprüche geltend machen kann, da die Verkäuferin die Gewährleistung nicht ausgeschlossen hat.


      In Bezug auf eine kpl Rückabwicklung? Diese Frage ist für mich eindeutig mit "nein" zu beantworten.




      @ ninilein

      2x getragen sagt etwas aus. Betonung liegt auf etwas, nämlich dass es sich nicht um Neuware handelt. "Wie neu" sagt lediglich aus, dass keine Abnutzungserscheinungen oder Schäden am Material vorhanden sein dürfen.
    • Bei der zweiten Bluse erkenne ich klar das da außer im oberen Bereich nix zu öffnen ist, als Käufer der versäumt hat nachzufragen würde ich jetzt die Kosten für die Reinigung annehmen und den Rest als Lehrgeld verbuchen

      Sowas passiert mir auch ab und an das ich nicht genau genug schaue und dann etwas bekomme das ich eigendlich nicht wollte, den Verkäufer kann ich aber nicht haftbar machen

    • In Bezug auf eine kpl Rückabwicklung? Diese Frage ist für mich eindeutig mit "nein" zu beantworten.







      Vielen Dank für Eure Antworten, dann ist das wohl PP ;(



      Wie verhält es sich mit der verfleckten Bluse, sollte der Fleck durch eine chem. Reinigung nachweislich nicht zu entfernen sein, was dann?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von ohneworte ()

    • Erst mal wirfst du einen Blick ins Pflegeschild. ob du überhaupt chemisch reinigen lassen darfst.
      Diese Bluse sieht mir eher nach Pflegewaschgang in der Maschine und einweichen mit etwas Gallseife als nach Reinigung aus.
      Das ist natürlich jetzt auch der Tatsache geschuldet, dass ich nicht weiß, was das für ein Fleck ist. Kaffee vielleicht?

      Wenn der Fleck sich tatsächlich nicht entfernen lässt, kannst du auf Rückabwicklung (dieser einen) Bluse bestehen.

      Du kannst es auch ganz anders machen und deine VK auffordern, diesen Fleck zu beseitigen. Das natürlich nur zur Sicherheit, damit sie dann gleich prüfen kann, ob es möglich ist. In dem Fall muss sie auch die Versandkosten tragen. Dir steht schließlich einwandfreie Ware zu.
      Das Ganze verpackst du dann aber bitte absolut freundlich sachlich und nicht in diesem Forderton. Frag doch nach, was ihr lieber wäre. ;)
    • Das Ganze verpackst du dann aber bitte absolut freundlich sachlich und nicht in diesem Forderton.
      Vielen Dank, der "Forderton" ist aus der Vorgeschichte/Mahnung+Falleröffnung nach 4! Werktagen entstanden, weil Überweisung noch nicht auf Verkäuferkonto war, und hat nichts mit der Sache an sich zu tun .



      Du kannst es auch ganz anders machen und deine VK auffordern, diesen Fleck zu beseitigen. Das natürlich nur zur Sicherheit, damit sie dann gleich prüfen kann, ob es möglich ist. In dem Fall muss sie auch die Versandkosten tragen. Dir steht schließlich einwandfreie Ware zu.



      :thumbsup:

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von ohneworte ()

    • ohneworte schrieb:

      Vielen Dank, der "Forderton" ist aus der Vorgeschichte/Mahnung+Falleröffnung nach 4! Werktagen entstanden, weil Überweisung noch nicht auf Verkäuferkonto war, und hat nichts mit der Sache an sich zu tun .


      Dafür kann sie wahrscheinlich nicht mal etwas, weil die Voreinstellung von eBay das so vorsieht. Das hat so manchen VK überrascht, der da nicht ständig prüft oder das in den Foren liest, weil andere schon völlig überrascht sind, dass ihre Käufer ärgerlich auf diese Zahlungserinnerung reagieren.
      Eine Information von Ebay hat es zu diesem plötzlichen Pfusch in die Einstellungen nämlich nie gegeben.
    • >>Wie neu" sagt lediglich aus, dass keine Abnutzungserscheinungen oder Schäden am Material vorhanden sein dürfen<<

      Bei ebay gibt es wenn man Blusen reinstellen will für den Zustand das zum Aussuchen:

      Neu mit Etikett
      Neuer, unbenutzter und nicht getragener Artikel in der Originalverpackung (wie z. B. Original&shy;karton/‑tasche) und/oder mit noch am Artikel befestigten Originaletikett.

      Neu ohne Etikett
      Neuer, unbenutzter und nicht getragener Artikel, ohne oder nur teilweise in Originalverpackung (wie z. B. Original&shy;karton/‑tasche). Originaletiketten sind u. U. nicht mehr am Artikel befestigt. Beispiel: Neuer, nicht getragener Pullover, mit beiliegenden, aber abgetrennten Etiketten.

      Neu mit Fehlern
      Neuer, unbenutzter und nicht getragener Artikel mit kleinen, äußerlichen Fehlern, z. B. natürliche Farbvariationen, Abrieb, Schnittspuren, Kerben, lose Fasern, fehlende Knöpfe, falsche Größenangaben oder Originaletiketten, die nicht mehr am Artikel befestigt sind. Diese Fehler können bei der Herstellung oder dem Versand entstehen.
      Artikel, bei dem Teile der Originalverpackung fehlen (wie z. B. Original&shy;karton/‑tasche) oder neuer Artikel „2. Wahl“. Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.


      Gebraucht
      Artikel wurde bereits getragen.
      Weitere Einzelheiten, z. B. genaue Beschreibung etwaiger Fehler oder Mängel im Angebot des Verkäufers.


      also das finde ich eindeutig, das getragen nicht neu ist.
    • *alte_eule* schrieb:

      Erst mal wirfst du einen Blick ins Pflegeschild. ob du überhaupt chemisch reinigen lassen darfst.
      Diese Bluse sieht mir eher nach Pflegewaschgang in der Maschine und einweichen mit etwas Gallseife als nach Reinigung aus.
      Das ist natürlich jetzt auch der Tatsache geschuldet, dass ich nicht weiß, was das für ein Fleck ist. Kaffee vielleicht?

      Wenn der Fleck sich tatsächlich nicht entfernen lässt, kannst du auf Rückabwicklung (dieser einen) Bluse bestehen.

      Du kannst es auch ganz anders machen und deine VK auffordern, diesen Fleck zu beseitigen. Das natürlich nur zur Sicherheit, damit sie dann gleich prüfen kann, ob es möglich ist. In dem Fall muss sie auch die Versandkosten tragen. Dir steht schließlich einwandfreie Ware zu.
      Das Ganze verpackst du dann aber bitte absolut freundlich sachlich und nicht in diesem Forderton. Frag doch nach, was ihr lieber wäre. ;)

      Öhm, naja. Wo bitte steht geschrieben, daß sich ein K mit "Mängelexemplaren" beschäftigen soll?
      Die unaufknöpfbare und fleckige Bluse wird zurückgeschickt, entsprechend bewertet und gut ist ... sobald die Kohle wieder auf dem Konto ist.
      Die andere Bluse wird als Lehrgeld verbucht!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!