Fragen zu PayPal-Fall

    • Fragen zu PayPal-Fall

      Hallo Ihrs!
      Ich hab Nagellack ersteigert und da stand "Warensendung" und Zahlung mit Paypal. Nach der Zahlung gewartet und gewartet und es kam nix. Ich hab den Typen dann angemailt und er meinte, er hat das an nem Sonntag verschickt. Naja dann kam immer noch nix und dann hab ich den gebeten, er soll einen Nachforschauftrag machen bei der Post, aber der meinte nur, das geht nicht, weil das ne Warensendung war, auf die ich sooo doll bestanden hätte. Das ist gar nicht wahr, aber der wollte den Nagellack entweder als Warensendung verschicken oder als Postpäckchen, wenn man mehr als einen nimmt. Da hab ich den gefragt, ob der das nicht trotzdem als Warensendung im Umschlag schicken kann, weil das dann hier in den Briefkasten geht und es dann nicht nass wird und es auch keiner einfach mitnehmen kann. Danach hab ich noch andere Sachen gekauft und die kamen auch alle als Warensendung und davon ist alles hier angekommen.
      Weil die 45Tage bei Paypal fast rum waren, hab ich dann den Fall aufgemacht. Der Verkäufer hat den Fall etz zu gemacht und einen Antrag auf Käuferschutz gestellt und da auch noch hingeschrieben, er hat das als Warensendung verschickt, auf die ich angeblich soooooo bestanden hab. Ich hab nur danach gefragt wegen der Briefkastensache und Maxibrief oder Hermespäckchen wäre auch voll ok gewesen. Hier ist kein Nagellack angekommen und auch keine leere Verpackung und vom Nachforschungsauftrag hab ich auch nix mehr gehört.
      Paypal sagt mir ich soll lang und breit Stellung nehmen zu der Sache. Die sagen, der Verkäufer hätte Versandhinweise geschickt und ich soll die prüfen. Da steht nur er hat das als Warensendung verschickt, weil ich das uuuuuuuuunbedingt so wollte und ich finde das komisch, das ich was dazu sagen soll, weil das ändert nix dran das das nicht angekommen ist. Hab einfach das Gefühl der Typ will mir die Schuld zuschieben und meint wohl, ich würde nur so tun als ob das weg ist. Mir ging das nur drum das das nicht hier offen rumliegt und nass wird sondern in den Briefkasten kommt. Dem Lack ist das egal mit dem Wasser aber eine nasse und aufgeweichte Verpackung find ich schon iwie bäh und das riecht auch son bisschen wie ein nasser Hund.
      Kann ich was falsch machen, wenn ich sage, ich wollte die Warensendung, weil die in den Briefkasten geht und das Päckchen nicht?
      Danke schonmal
    • ninilein schrieb:

      Paypal sagt mir ich soll lang und breit Stellung nehmen zu der Sache. Die sagen, der Verkäufer hätte Versandhinweise geschickt und ich soll die prüfen.


      @ ninilein

      Sorry, aber bei deiner Art zu schreiben, steig ich nicht durch.

      Ich fass mal das zusammen, was ich meine, verstanden zu haben.

      Nagellack bestellt, Zahlung per PP

      Versand als Warensendung.



      Da frage ich mich doch, welchen Versandnachweis dein VK bei PP angegeben haben will. Den kann er nicht haben, sofern er nicht einen falschen Beleg angegeben hat.
      Genau das würde bei PP auch so angeben.
    • Also ich sehe das erstmal so wie eule es dir auch schon sagte. Paypal soll dir mal zeigen welchen Versandnachweis er hat bei einer Warensendung. Den kann er nicht haben.

      Was deine frage mit dem falschmachen angeht wegen Warensendung: Wenn ich VK wäre, würde ich dir anbieten Warensendung nur bei normaler Überweisung. Willst du aber mit Paypal zahlen, musst du eben den nachweisbaren Versand mit Päkchen/Paket zahlen. Falsch machst du da nichts. Es ist im Fall der Fälle das Problem des Vk, wenn dieser nicht nachweisbar versendet und sich denoch mit Paypal bezahlen läst.
    • So und willkommen auf dem Hauptbahnhof ?(
      Wie konnte dein VK den Fall ohne gültigen Versandbeleg schließen? Das ist eigentlich nicht möglich.
      Evt. eine falsch (erfundene) Versandschein-Nr. angegeben?
      Falls es sich um einen gew. Anbieter handeln sollte ist das eh wurscht, der hat nämlich zu liefern bis was bei dir eintrifft.
      Irgendwas muß da gelaufen sein was du nicht erwähnt hast, PP ist nämlich eher dafür bekannt, daß man vortrefflich kostenlos einkaufen kann wenn mans "richtig" anstellt.
      Hast du evt. Fristen versäumt?
      Was den Nachforschungsauftrag angeht hat er dich vereimert, die Post forscht selbst bei verlorenen Postkarten nach. Einen Beleg hat er doch bestimmt auch dafür, oder will er es einfach aussitzen?
      Was du jetzt tun kannst? Mein Lieblingsfall! Du stellst eine Anzeige gegen unbekannt und benennst deinen Postmuggel und deinen VK als Zeugen. Dies kannst du ihm ggü. auch ruhig kommunizieren. Sollte er, wie vermutet, gewerblich unterwegs sein, setzt du einfach eine Frist zur Nachlieferung.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Hallo ninilein. Sagte ich es dir nicht? giu ist genau der richtige Hai im Becken. ;)

      @all:

      ich hab ninilein hierher verwiesen, die Frage hatte ich auch schon in den PN (normalerweise reagiere ich auf PN nur selten und auf Freundesanfragen gar nicht) aber durch meine Weigerung mich an den kriminellen Machenschaften der lugenburgischen Geldwaschbude zu beteiligen fehlt es mir da einfach an praktischer Eigenerfahrung.

      @giu:

      Was mich dabei wundert: Wieso kann der Verkäufer einen Antrag auf Käuferschutz stellen? Geht das überhaupt? Wenn ja, wieso und wie? Wenn nein, was behauptet ninilein dann da steif und fest? Bzw was lügt ihr der Verkäufer (oder Paypal?) da vor?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Moin Löschbert :)
      Ich sage ja irgendwas stimmt da nicht. Ninilein hat einen Fall beim Geldwäscheverein eröffnet und der VK hat offensichtlich einen falschen Versandbeleg eingereicht. So weit so schlecht denn PP überprüft mW die Zahlen nicht. Verwunderlich auch, daß da offensichtlich keiner den Fall mitgelesen hat, sonst wäre das mit der Warensendung in Kombination mit Versandbeleg überhaupt nicht möglich.
      Was den Fall angeht, den hat wohl PP und nicht der VK geschlossen, das geht nach Eingabe der Versandnr. quasi automatisch.
      Ein VK kann auch niemals nicht einen Käuferschutzfall öffnen, erkennt man ja schon am Namen.
      Dann gibts noch jede Menge "Kulanzschlupflöcher" und seit meine Sammy im Mutterschutz ist kann man eigentlich nur die heiße Linie 3x anrufen um dann 5-7 verschiedene Auskünfte (von ahnunslos bis grenzdebil) zu bekommen.
      Mehr kann man aus der Ferne eigentlich nicht sagen außer daß der VK die Kohle hat und Ninilein mit unlackierten Nägeln durch die Welt laufen muß.
      Für den lux. Briefkasten ist der Fall jedenfalls erledigt.
      Noch verwunderlicher ist, daß dem VK anscheinend das Geld nicht gefrostet wurde, funktioniert das doch quasi auf Zuruf.

      So und jetzt gehe ich auf Gleis1 vielleicht wird mir da der Fall etwas klarer :whistling:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ein VK kann auch niemals nicht einen Käuferschutzfall öffnen, erkennt man ja schon am Namen.

      Das war der Punkt, der mich auch verwirrt hat. Ich hatte angenommen, dass vielleicht der VK dann KS beantragt, wenn er die vollständige Rückerstattung bei Rücksendung anbietet und damit dann eventuell auch die Gefriertrocknung des Monopoly-Gelds verhindern kann. Aber mangels eigener Einsicht in den bin Laden Drecksladen (egal - Terrorist bleibt Terrorist) wusste ich nichts damit anzufangen und da hab ich liebevoll an Dich gedacht. ;)

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      seit meine Sammy im Mutterschutz ist

      Ja, die fehlt uns allen. ;(

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Mehr kann man aus der Ferne eigentlich nicht sagen außer daß der VK die Kohle hat

      Anscheinend will ja Paypal von ninilein irgendwelche Infos. Wenn der VK einen Versandbeleg vorgelegt hat, selbst wenn es ein gefälschter ist, wäre das aber nicht so. Dann wäre - hast Du richtig gesagt - der Fall zu, Ende und aus die Maus.

      Grundsätzlich bleibt natürlich, sich nun rumzuärgern und irgendwie doch noch an die Ware zu kommen. Beim gewerblichen Verkäufer ganz einfach. Der schickt das nochmal und zwar so lange, bis ninilein meint, es ist nun angekommen.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      und Ninilein mit unlackierten Nägeln durch die Welt laufen muß

      Ich hatte ihr geraten, generell keine unlackierten Nägel zu benutzen sondern (wie bei den Schrauben auch) gleich verzinkte oder chromatierte zu nehmen. Dann gibt es auch kein Problem dass der Nagellack z.B. beim draufhämmern abplatzt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • daß ein Verkäufer einen Käuferschutzfall schließen kann, kommt auch mir eher seltsam vor ...


      was ich mir bei dem Durcheinander evtl. vorstellen könnte: es gab doch die tolle "Evtl.-Vlt.-Bis-Zu-25-Euro"-Kulanzregelung ... die wurde zwar meines Wissens aus den AGB entfernt, aber vlt. wird sie noch angewendet? dann sollte allerdings die K das Geld auf ihrem PP-Konto finden


      zu schreiben ist nur: man darf immer den sendungsverfolgten Versand anweisen (wenn der VK per Warensendung oder Brief verschickt, würde ich also z.B. das Einschreiben oder ein DHL-Paket anweisen - ggf. auch Hermes oder was auch immer, sofern der VK sich auf den Versandanbieterwechsel einlässt), die Mehrkosten muß natürlich der Käufer zahlen