Thermomix - neuer Betrugsfall?

    • 321Kleinanzeigen schrieb:

      die kamera kann was aber die würde niemand für 500 anbieten .
      habe nikon d800 gegoogelt dann bildersuche und das kleinanzeigen bild ist von der seite cnet.de geklaut.
      alleine schon der wortlaut ...nicht auf ihre fragen zu beantworten.
      Das war ja auch ein Scherz von mir, erkennbar am Zungenrausstreck-Icon. 500 € für eine Vollformat-Kamera, ja klar!
      Wer auf so etwas herein fällt, dem ist wirklich nicht mehr zu helfen. Die meisten Betrüger stellen es doch etwas geschickter an.
    • Hallo an alle,

      und nun steht der letzte Schritt an - Antag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids. Aber hier bin ich nun unsicher - soll ich den von Amts wegen zustellen lassen oder gleich den Gerichtsvollzieher beauftragen ? Ich weiß, dass letzterer dann direkt vollstrecken könnte, aber es kostet auch gleich was. Und ich hab ja die Befürchtung, da ist eh nix zu holen.

      Wie läuft das denn, wenn das Amt den Vollstreckungsbescheid zustellt ? Werfen die nur was ein und der Kerl kann das dann munter fröhlich ignorieren ? Wie läuft das ab ? Kriege ich dann irgendwann ne Rückmeldung ? Das verstehe ich anhand der Beschreibungen, die ich gefunden habe, nicht.

      Bin für Hinweise dankbar,

      Sterni
    • Ähhhhh, wie meinst du das jetzt?

      Du stellst einen Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheid und diesen musst du stellen. Hierbei hast du zwei Möglichkeiten, welche aber erst nach Ablauf der Schutzfrist/Widerspruchsfrist von zwei Wochen eintreten, denn erst dann wird der Vollstreckungsbescheid erstellt.

      Du kannst ihn dir schicken lassen oder den erstellten Vollstreckungsbescheid über den zuständigen Gerichtsvollzieher zustellen lassen, der eben dann auch die Zwangsvollstreckung kostenpflichtig (im Zweifelsfall für dich), gleich durchführt. Lässt du dir den erstellten Vollstreckungsbescheid zuschicken, bekommt diesen der Schuldner (als Zweitschrift) natürlich auch, wobei wenn er da nicht mehr wohnt, dieser im Wege der öffentlichen Zustellung bekannt gemacht wird. Somit hat er ihn offiziell erhalten.

      Und natürlich kann dein Schuldner dies weiterhin gemütlich ignorieren, bis du den Antrag auf Zwangsvollstreckung stellst, er immer noch erreichbar ist und ihn somit der Gerichtsvollzieher antrifft. Der kümmert sich dann erstmal ein Stück weit, wenn denn der Schuldner nicht bereits amtsbekannt über keine pfändbare Habe verfügt.

      Wo liegt jetzt deine Frage?

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    • Hallo,

      sorry, falls ich jetzt blond rüberkomme, aber ich raff es halt einfach nicht. Ich versuch mal zu schreiben, was ich bisher verstanden habe:

      Ich stelle jetzt den Antrag auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids, klar.

      Ich kann diesen mir zuschicken lassen und dann selbst den Gerichtsvollzieher beauftragen, der dann gleiche eine Zwangsvollstreckung durchführen kann, weil der Vollstreckungsbescheid vorläufig gültig ist, auch wenn die Zwei-Wochen-Frist noch nicht abgelaufen ist. Dafür muss ich aber Gebühren, nämlich für den Gerichtsvollzieher, zahlen - sofern diese nicht gleich beim Schuldner eingetrieben können.

      ODER

      Ich kann den Vollstreckungsbescheid von Amts wegen zustellen lassen - das ist in den Gebühren für das Mahnverfahren schon enthalten, die ich bereits entrichtet habe. Aber was passiert denn weiter, wenn ich den Bescheid von Amts wegen zustellen lasse. Wenn innerhalb der nächsten zwei Wochen kein Einspruch seitens des Schuldners eingelegt wird, was passiert dann ?! Das ist mir nicht klar.

      Danke und Grüße

      Sterni
    • Hallo sterni :)

      Das hat weder mit "blond" oder sonst was zu tun, das Thema ist grundsätzlich komplex.

      Du stellst den Antrag auf Vollstreckungsbescheid, hierbei hast du eben zwei Möglichkeiten, wobei beide darauf hinauslaufen, dass der Vollstreckungsbescheid frühestens nach 14 Tagen (hier werden auch noch ein paar Tage für die Zustellung zugerechnet) erstellt wird.
      Beim Antrag hast du die Möglichkeit, direkt zu beantragen, dass nach fruchtlosem Fristverlauf (also kein Widerspruch gegen den Vollstreckungsbescheid) dieser entweder dir oder direkt an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle den zuständigen AG am Wohnort des Schuldners zugestellt wird.
      Dieser erhält dann automatisch und erstmal zu deinen Lasten den Auftrag, den Vollstreckungsbescheid zuzustellen und auch zu vollstrecken.
      Ansonsten (also wenn du den selbst haben möchtest und ohne Auftrag), bekommt der Schuldner dennoch eine Kopie (Durchschlag) des Vollstreckungsbescheides, welche im Zweifelsfall (falls nicht zustellbar) öffentlich ausgehängt wird.

      Ist das soweit klar?

      Wenn du jetzt nun den Vollstreckungsbescheid direkt vom Gerichtsvollzieher zustellen lässt und dieser nichts erreichen kann, bekommst du per Nachnahme die RE für seine Kosten und gleichzeitig den Vollstreckungsbescheid wieder (der ist ja schließlich 30 Jahre gültig). Zahlst du nicht, bekommst du den eben dann nicht wieder, der liegt der Nachnahme bei.

      Klar?

      Wenn der Vollstreckungsbescheid (also der Durchschlag) direkt vom Amtsgericht zugestellt wird, du das Original erhälst (also wenn der Schuldner keinen Widerspruch einlgegt), dann passiert erstmal gar nichts!
      Der Schuldner braucht nichts zu unternehmen, denn dies liegt nun bei dir.

      Du schickst dann (mit Auftrag, kann man locker aus dem I-Net ziehen) den Vollstreckungsbescheid an die Gerichtsvollzieherverteilungsstelle des zuständigen Amtsgerichtes, die vergeben den Auftrag, der Gerichtsvollzieher versucht zu vollstrecken (oder nicht, falls der Schuldner bereits amtsbekannt keine pfändbare Habe hat) und schickt dir wiederum den Vollstreckungsbescheid per Nachnahme mit seinen Kosten zurück.

      Immer noch klar?


      Wenn nicht, dann frage einfach, ist kein Problem kann aber ein wenig länger dauern bis ich antworte, da ich nebenher noch ein wenig arbeite.

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    • cody7888a schrieb:

      es gibt so viele nette Webseiten wo der Ablauf ideal beschrieben ist - z.B. hier:

      frankfurt-main.ihk.de/recht/th…cht/gerichtliche_mahnung/

      Gerade hier wird ja nur die Möglichkeit der Zustelllung "von Amts wegen" beschrieben... glaube mir, ich hab schon fleißig gegoogelt bevor ich hier die Frage gestellt habe.

      @Kaiolito: danke Dir für Deine Erklärungen, es ist mir jetzt klarer. In jedem Falle, da ich davon ausgehe, dass der Schuldner auch auf den Vollstreckungsbescheid hin nicht freiwillig zahlt, werde ich also erstmal die Gerichtsvollzieherkosten tragen müssen. Die Frage ist, ob es etwas nützt, gleich den Gerichtsvollzieher selbst hinzuschicken - um den Überraschungsmoment auszunutzen.

      Ich muss mal noch ne Nacht drüber schlafen.

      Grüße

      Stern
    • @stern

      Wünsche dir einen erholsamen Schlaf, ist auch wirklich schwierig die Entscheidung zu treffen.
      Einen deutlichen Vorteil hat es, gleich zu reagieren und den Vollstreckungsbescheid über den Gerichtsvollzieher überstellen zu lassen....... und da hilft dir auch kein Link weiter, sondern nur Erfahrung...............

      Die Vermögensverhältnisse können amtsbekannt sein. D. h. es gab in der letzten Zeit viele/einige/mehrere Vollstreckungen. Hierdurch (bei amtsbekannt keine vollstreckbare Habe) entstehen eben nicht die normalenn Vollstreckungskosten sondern nur ein verminderter Betrag für die Auskunft und die Nachnahme. Zwar wird der Vollstreckungsbescheid korrekt zugestellt, aber wenn...... amtsbekannt.... usw. dann wird keine kostenpflichtige Vollstreckung durchgeführt und in Rechnung gestellt.

      So sollte es zumindest sein, wenn jeder Vollstreckungsbeamte sich an Recht und Gesetz hält, was deine Kosten erstmal einschränkt.
      Außerdem bekommst du eine Aufstellung von Bankverbindung (ganz interessant, wenn man mal den Antrag auf Kontopfändung stellen möchte, was auch einfach ist und sich erstmal gegen die betroffene Bank richtet), beruflichter Tätigkeit und Privatvermögen.
      Bei "amtsbekannter..... usw. die Auskunft, die bei letzter Zwangsvollstreckung erreicht wurde.

      Noch Fragen, ohne Links?????? Jederzeit gerne, aber wie gesagt, kann etwas dauern...........

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Soooo, nun hat es doch meinerseits etwas gedauert... der Vollstreckungsbescheid ist also nun beim Gerichtsvollzieher und der hat mir netterweise gleich mal eine Rechnung geschickt. 200 Euro Kostenvorschuss... ist das normal ? Ich war etwas überrascht, irgendwie hab ich gerade die Befürchtung ich werfe gutes Geld dem schlechten hinterher.

      200 Euro finde ich schon viel für einen Vorschuss und ich hoffe mal, da kommen jetzt nicht noch wesentlich mehr Kosten dazu. Eigentlich hatte ich so mit 50 -100 Euro insgesamt gerechnet.

      Naja...

      Viele Grüße

      Stern
    • Hallo Stern

      Wie ist die Geschichte mit Pawel Wesolowski ausgegangen?

      Hintergrund: Ich habe ein ähnliches Problem mit einem Paul Wesolowski, die angegebene Adresse ist jedoch in Bremen und auch Mobile und Bank-Info lauten anders.

      Gruß,

      Ben.