Auktion (für Rock am Ring Ticket) vorzeitig abgebrochen - Schadensersatzforderung durch gevover

    • Auktion (für Rock am Ring Ticket) vorzeitig abgebrochen - Schadensersatzforderung durch gevover

      Bevor ich diesen Thread erstellte, habe ich unter anderem diese drei Threads durchgelesen:
      Ebay Auktion abgebrochen Schadenersatz
      Schadensersatzforderungen durch dr.medicus - edward.seymour - friedrich.august. Abhilfe? Kein Problem
      Schon wieder Schadensersatzforderungen nach vorzeitigen Auktionsabbrüchen?

      Dort steht sehr viel Hilfreiches zum vorzeitigen Abbruch von Ebay-Auktionen und den daraus entstehenden Konsequenzen, aber zumeist geht es um eiföns.

      Da es sich bei dem von mir angebotenen Artikel aber um ein Festivalticket für Rock am Ring handelte und das zum Zeitpunkt des vorzeitigen Abbruchs durch das Ebay Mitglied gevover vorliegende Höchstgebot 1€ betrug, ist es in meinen Augen ein spezieller Fall.

      Was passiert ist (in chronologischer Abfolge): Teil 1
      • 16.04.2013: Ich stelle je drei Rock am Ring Tickets auf Viagogo und Seatwave ein
      • 01.05.2013: Ich stelle ein Festpreisangebot auf FanSale ein (Laufzeit eine Woche)
      • 06.05.2013: Bis dato keine Verkäufe auf Viagogo, Seatwave und FanSale
      • 07.05.2013, 1 Uhr morgens: Ich entscheide mich für einen Verkauf auf Ebay und bereite Auktionen mit festgelegten Startzeitpunkten vor. Zwei für Dienstag abend, zwei für Mittwoch abend, eine für Donnerstag abend und eine für Freitag abend. Ich entschließe mich, die Listings auf den anderen beiden Seiten noch laufen zu lassen, aber rechtzeitig vor Beginn der ersten Ebay Auktion zu entfernen.
      • 07.05.2013, 11 Uhr morgens: Ich fliege für eine Woche in Urlaub
      • 07.05.2013, abends: Ich stelle fest, dass ich keinen Zugriff auf Internet habe, kann daher die Listings auf Viagogo/Seatwave nicht rechtzeitig beenden. Mein Gedankengang zu dem Zeitpunkt: Wird schon nix passieren, immerhin hat in den letzten dreieinhalb Wochen niemand deine Tickets gekauft, wieso sollte sich also ausgerechnet jetzt etwas daran ändern. Im Zweifelsfall kann ich immernoch bei Ebay abbrechen oder die noch nicht gestarteten Auktionen löschen, falls das Internet hier irgendwann mal funktioniert.
      • 09.05.2013: Das Internet funktioniert und ich sehe, dass am 07.05.2013 um 20:46 Uhr eine Mail von Seatwave den Verkauf eines Tickets meldet und am 08.05.2013 um 12:43 Uhr eine Mail von Viagogo den Verkauf aller drei Tickets meldet. Ich habe also vier von sechs Tickets, die ich auf Ebay anbieten möchte, bereits verkauft. Dafür ist das Festpreisangebot von FanSale ohne Verkauf beendet worden, wie ich in einer Mail vom 08.05.2013 um 21:03 Uhr nachlese. Sind immer noch drei Tickets, die ich zuviel anbieten würde, also lösche ich zunächst einmal auf Ebay die für den 10.05.2013 geplante Auktion. Jetzt habe ich vier laufende und eine geplante Auktion. Auf zwei von den vier laufenden hat das Ebay Mitglied gevover je 1€ geboten und ist aktuell Höchstbietender. Dummerweise sind das die beiden, die Dienstag abend laufen und ich will jetzt aus irgendeinem Grund je eine Auktion am Dienstag, Mittwoch und Donnerstag abend durchführen, streiche also eine von den bereits bebotenen Auktionen und eine von den unbebotenen Auktionen.
      • 10.05.2013, 17:56 Uhr: Mitteilung von gevover bezüglich der abgebrochenen Auktion
        [quote] Hallo purecommodities,

        Ich
        war Höchstbieter auf ihrer Auktion bevor Sie diese vorzeitig beendet
        haben. Das Vorzeitige beenden der Auktion verpflichtet Sie Artikel für
        den Preis zu Verkaufen zu dem Gebot von mir als Sie die Auktion beendet
        haben. Sie haben dabei keine Rechtslichen Punkte Beachtet. Sie haben
        sogar gegen die Ebay Richtlinien Verstossen! Bitte melden sie sich bei
        mir! Ich möchte meine Rechtsansprüche in Anspruch nehmen

        Siehe auch Ebay-AGB § 10 Nr. 1 und
        internetrecht-rostock.de/ebayangebot-vorzeitig-beenden.htm
        Sat.1 Akte 2012 Bericht:
        youtube.com/watch?v=cZ6YXYfU0JA
        Antwort von Anwälten / Infos:
        123recht.net/article.asp?a=16134&ccheck=1
        frag-einen-anwalt.de/ebay-Aukt…ig-beendet-__f117800.html
        aufrecht.de/index.php?id=5286

        - gevover
        [/quote]
      • 11.05.2013, 03:45 Uhr: Völlig verdutzt und uninformiert schicke ich gevover eine Antwort, dass mein Vorgehen seitens Ebay ermöglicht wird und damit rechtmäßig sein muss. Zudem nenne ich gevover einen falschen Grund für mein Abbrechen, nämlich dass ich eine falsche Anzahl Tickets beim Erstellen der Auktionen im Kopf gehabt hätte.
    • Teil 2:

      • 11.05.2013: Um 11:01 Uhr erhalte ich eine Mail von der privaten Adresse von gevover, inklusive seinem Klarnamen und Anschrift. Der Absender fordert eine Empfangsbestätigung und die Nachricht enthält einen offiziellen Briefkopf inklusive der Zeile "- Einschreiben -". Zudem steht mein richtiger Name inklusive aktueller Anschrift in der Nachricht. Um 11:03 Uhr schickt gevover über Ebay eine Mitteilung mit identischem Inhalt:
      Geltendmachung der Rechtsansprüche

      Sehr geehrter xx,

      da wir auf dem Wege der E-Mail über eBay und unserer E-Mail Adresse
      noch zu keiner Klärung gekommen sind, mache ich Sie hiermit gerne noch einmal
      per Einschreiben auf meine Rechtsansprüche aufmerksam und erhoffe nunmehr eine
      zügige Klärung.

      Sie haben über den auf Sie bei der Fa. eBay angemeldeten Mitgliedsaccount
      purecommodities *“ unter der Artikelnummer 151041187861mitder Artikelbezeichnung „1 Ticket für
      Rock am Ring 7. - 9. Juni 2013 inkl. Camping und Parken“
      einRockamRing per Auktion ab 1 € Startgebotzum Kauf angeboten.
      Am
      Gestrichen:
      09.05.13 19:43:59 MESZ


      beendeten Sie die laufende Auktion jedoch vorzeitig obwohl bereits auf
      den Artikel geboten worden war. Laut Gebotsübersicht lag das Höchstgebot zum
      Zeitpunkt des Auktionendes mit



      1,00

      bei mir. Ich hatte für den Artikel geboten um diesen auch zu kaufen. Da
      Sie sich weder in der
      Gebotsübersicht noch sonst in einer Art und Weise zu einem von der
      Rechtsprechung anerkannten Grund für den Abbruch äußerten, war es gemäß §10
      Abs.1 Ebay Nutzungsbestimmungen zu einem rechtskräftigen Kaufvertrag zwischen
      Ihnen und mir über die Ware “ 1 Ticket
      für Rock am Ring 7. - 9. Juni 2013 inkl. Camping und Parken „
      mit der Artikelnummer:
      151041187861 gekommen.

      Wie die aktuelle Rechtsprechung des BGH zeigt sind Sie als Verkäufer in
      der Beweispflicht, dass ein zum Abbruch berechtigender Grund vorlag, haben
      sich jedoch auch auf Nachfrage hin nicht mit einem von der Rechtsprechung
      anerkannten Grund gemeldet.



      Vergleich: Auszug aus den
      Nutzungsbestimmungen der Fa. eBay sowie die Gebotsübersicht

      ein vorzeitiges Ende einer Auktion ist keine Auflösung der
      Rechtsverbindlichkeit. Diese müssen durch den Verkäufer separat durch eine
      E-Mail/Brief an den Höchstbietenden angefochten werden und eine zur Anfechtung
      berechtigende Begründung enthalten wenn man sich als Verkäufer vom Vertrag
      lösen möchte.

      Andernfalls führt auch die vorzeitige beendete Auktion zum
      rechtskräftigen Kaufvertrag und die Ware muss herausgegeben werden.

      Vergleich: Zusammenfassung der Rechtslage durch die Kanzlei für
      Internetrecht aus Rostock

      Gemäß §9 Absatz 11 eBay Nutzungsbestimmungen stellen Auktionen grundsätzlich
      verbindliche Angebote dar und dürfen nicht nach Belieben jederzeit beendet
      werden nur weil man es sich mit dem Verkauf anders überlegt hat, oder die Ware
      anderweitig z.B. durch Sofort-Kauf verkaufen möchte und deswegen die bereits
      laufende Auktion beendet (Vgl. §10.5). Da Sie keinen der zugelassenen und von
      der Rechtsprechung anerkannten Anfechtungsgründe anzeigten und auch jede Form
      der Anfechtung des Kaufvertrages selbst mir gegenüber als Höchstbietender
      ausgeblieben ist, habe ich Sie hiermit aufzufordern den seinerzeit entstandenen
      Kaufvertrag nun auch zu erfüllen. Dies kann ohne weitere Verzögerung durch
      Überweisung und Versand der ersteigerten Ware nach Zahlungseingang erfolgen.
      Die Kosten hierfür übernehme ich.


      Sollten Sie die Ware nicht mehr im in der Auktion beworbenen Zustand
      liefern können, so kommt gemäß´§433 BGB i.V.m §280 BGB eine angemessene
      Entschädigung in Betracht. Als Wert nehme ich auf Basis anderer Auktionen
      zunächst 165 € an. Abzüglichdes Gebots von 1,00 € ergibtsich daraus eine Ausgleichzahlung in Höhe von 164€.


      Im Zuge der raschen gütlichen außergerichtlichen Klärung des
      Streitfalles binnen


      1
      Wochenfrist

      ab Zugang dieses Schreibens wäre ich wenn Sie dieses nicht mehr liefern
      können 133,50 €anstatt der geschuldeten 164 €als Ausgleich zu akzeptieren.


      Sollten Sie fahrlässig die Nutzungsbestimmungen nicht gelesen haben, obwohl
      Ihnen diese bei Ihrer Anmeldung angezeigt worden waren und Sie bestätigen
      mussten diese gelesen und akzeptiert zu haben, sowie die sich daraus
      ableitenden Rechtsansprüche nicht verstehen, so empfehle ich Ihnen auf jeden Fall einen Anwalt zu Rate zu
      ziehen.


      Bereits im Vorfeld des Abbruches hatte Ihnen die Fa. eBay dies
      ebenfalls nahe gelegt:


      Hinweis: Wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund
      vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen, machen Sie sich
      gegenüber dem bisherigen Höchstbieter unter Umständen schadenersatzpflichtig.
      Wenden Sie sich im Zweifelsfällen daher bitte an Ihren Rechtsanwalt oder einer
      andere Rechtsberatungsstelle, bevor Sie ein Angebot vorzeitig beenden bzw.
      Gebote Streichen.“ Quelle: Hilfeseite der Fa. eBay

      Eventuell sind Ihnen aber auch die Anlagen als Informationsquellen behilflich,
      da hier objektiv die konkreten Ansprüche und Urteile und vom Fachanwalt erklärt
      werden.


      Seit dem Abbruch der Auktion ist nunmehr einige Zeit vergangen in der
      Sie keinerlei rechtskräftige Anfechtung erklärt haben.


      Auch wenn Sie nun nachträglich einen „zugelassenen“ Grund
      für eine Anfechtung machen möchten, so hat dies keine Bewandtnis mehr.


      Es scheint daher sinnvoll wenn die Sache zügig zu einem gütlichen
      Abschluss gebracht werden könnte da es ohnehin keine Möglichkeit mehr gibt die
      Rechtsansprüche noch abzuwehren.


      Für meinen Teil, habe ich keine Lust mich ewig zu streiten oder meine
      Zeit im Gerichtssaal zu verbringen, gänzlich verzichten werde ich auf meine
      Ansprüche aber ebenfalls nicht.


      Unter Berücksichtigung habe ich, der beiderseitigen Interessen, ein
      Angebot zu einer einvernehmlichen Klärung gemacht.


      Ich wäre bereit entweder auf einen Teil meiner Ansprüche zu verzichten
      oder mehr für die Ware zu zahlen als ich verpflichtet wäre. Kämen wir zu keiner
      Klärung müsste die Klage folgen, mit meinem heutigen Schriftsatz möchte ich
      jedoch gerne versuchen diesen Aufwand und die für Sie aus einer Klage
      entstehenden hohen Gerichts-, Anwalts- und ggf. auch Vollstreckungskosten zu
      vermeiden.

      Lesen Sie bitte alles sehr gründlich durch und sprechen Sie mit einem Anwalt
      sollten Sie beigefügte Unterlagen oder die rechtlichen Zusammenhänge nicht
      verstehen.


      Gern möchte ich den Streitfall gemeinsam mit Ihnen aus der Welt
      schaffen und nicht sofort mit einer Klage vor Gericht ziehen.


      Ich bin zuversichtlich dass wir als vernünftige erwachsene Menschen zu
      einer guten Klärung finden.


      Für Fragen selbst stehe ich Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

      Mit freundlichen Grü0en

      xx


      Anlage

      - Auszug aus dem Rechtsportal der Fa. eBay
      - Zusammenfassungen der Rechtslage

      • durch die Kanzleifür Internetrecht aus Rostock
      • durch die KanzleiSchuster aus Willich

      - Auszug aus den AGB der Fa. eBay
      - Gebotsübersicht
      • 11.05.2013: Ich antworte um 20:30 Uhr, bedanke mich für die ausführliche E-Mail und die vielen Infos, entschuldige mich für die Fehler, die ich gemacht habe, gebe ihm eine ausführliche Erklärung, wie es zu dem vorzeitigen Abbruch kam, schildere meine Situation als Student ohne großen finanziellen Spielraum (ich erwähne auch, dass der Urlaub von Oma bezahlt wird) und appelliere an seine moralische Integrität, doch von seinen (berechtigten) Forderungen abzusehen. Ich schreibe ihm, dass ich keinen Schadensersatz in Höhe von 133,50€ bzw. 165€ leisten kann als Student ohne finanzielle Reserven.

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    • Teil 3:

      • 11.05.2013: Prompte Antwort um 20:48 Uhr:

      Hallo,

      Ebay stellt Ihnen als Verkäufer diese Informaton sehr wohl! Ich Poste es Ihnen gerne noch einmal:

      hier (ganz unten)
      a) community.ebay.de/servlet/Jive…20vorzeitig%20beenden.png

      b) hier

      Rechtsportal der Fa. eBay -

      Ich habe mich beim Einstellen eines Artikels geirrt bzw. vertippt. Was kann ich tun?

      c) hier

      Ebay-AGB § 10 Nr. 1

      Wie Sie sehen konnte man sich Ausführlich Infomieren. Auch bietet sich die Ebay Community (community.ebay.de/index.jspa) an um sich , besonders nach Hinweiss, zu Infomieren.

      Mit
      a) Stellt ebay dies also direkt zur Verfühgung, noch vor dem Abbruch. Ich habe da gar kein Problem, ich bin auf der (Rechtlich) Sicheren seite. Das Sie allerdings ein problem haben stimmt vollkommen.

      Es ist aber Erfreulich das Sie sich scheinbar doch noch Infomiert haben.

      Sie werden verstehen das Ihre Erklärung mich nicht Interessiert und ich keine Rücksicht nehmen kann, vor allem nicht aus den von Ihnen genannten Grund für den ich keinerlei verständniss habe.

      Da Sie nicht gewillt sind mir entgegen zu kommen (Denn wenn Sie doch 2 Tickets verkauften haben Sie Geld!) werde ich wohl vor das Amtsgericht Aachen ziehen und Sie Zivlrechtlich verklagen. So einfach davon kommen lassen, werde ich Sie nicht. Ich würde mich noch auf 100 Euro runterhandeln lassen. Da müssen Sie nun in den Sauren Apfel beissen, ein Mann sein und dafür gerade stehen. 100 Euro würde allein schon das Schriftstück des Anwaltes kosten (wären wir schon , da 133, bei 233) + Gerichtskosten etc. alo sollten Sie mit 100 Euro doch glimpfig davon kommen.

      Denn ich um Grunde kann ich das Ticket verlangen, das müssten Sie dann (egal wie Sie es anstellen) mir neu besorgen und zwar 1:1 wie es Beschrieben war. Ich komme Ihnen also schon enorm entgegenen.

      Sie haben ja noch 1 Woche Zeit sich das zu Überlegen

      Gruß

      xx

      • 15.05.2013: Ich warte mit meiner Antwort, bis ich aus dem Urlaub zurück bin und nutze die Zeit zur Recherche. Dabei lese ich unter anderem in den oben verlinkten Threads von Ebay Usern, die auf Auktionsabbrüche bei hochpreisigen Artikeln spekulieren, um dann Schadensersatz einzuklagen. Umgehend recherchiere ich dann auf Ebay und finde 13 Auktionen, bei denen gevover jeweils das erste Gebot von 1€ abgegeben hat und danach kein weiteres mehr. Auch seine Gebotsübersicht (hab ich per Screenshot dokumentiert, ebenso wie alle von ihm bebotenen Auktionen) zeigt eine deutlich überhöhte Aktivität im Bereich Festivaltickets bzw. Handys ohne Vertrag auf. Am 15.05.2013 waren das innerhalb der letzten 30 Tage 680 Gebote, davon 490 auf unterschiedliche Artikel. Auf den Großteil der von ihm bebotenen Auktionen bietet er immer nur einmal und immer nur 1€. Ich konfrontiere ihn also in meiner Antwort mit dem Vorwurf, dass er es auf Auktionsabbrüche anlegt und empfehle ihm, von seinen Forderungen Abstand zu nehmen (im Nachhinein nicht so klug, weil ich ihm immer noch nachweisen muss, dass keine Kaufabsicht vorlag). Zitat meines letzten Absatzes: "Der klügere Weg für Sie wäre allerdings, von Ihrem Anspruch Abstand zu nehmen. Sollten Sie dies tun, verzichte ich meinerseits auch
        auf den einen Euro, den Sie mir noch schulden". Mit dem letzten Satz meinte ich den Euro, der mir bei regulärer Abwicklung des Kaufvertrages zustünde.

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    • Teil 4:

      • 17.05.2013: Um 10:26 Uhr schickt gevover eine Antwort:

      Hallo xx,

      es ist mir egal woher Sie das Geld/die Tickets nehmen. Es besteht ein Rechtsanspruch meinerseits, da Sie sich Rechtswidrig verhalten haben.

      In den Urlaub fahren können Sie ja auch, also werden Sie wohl auch das Geld haben um meine Rechtsansprüche zu erfüllen. Es ist nun einmal so, das Sie einen fehler begangen haben und nicht ich, also müssen Sie dafür gerade stehen.

      Ich finde es nicht bedauerlich das ich auf mein Recht bestehe, Sie liefern ja nicht einmal beweisse für Ihren Abbruch, Ebay ist kein Spielplatz, Ebay ist das normale Geschäftsleben mit Rechten und Pflichten beider seiten.

      Sie dürfen bei Ebay sowieso nichts für andere Verkaufen, den dies wäre ein Gewerblicher Handel. Das steht auch so in der ebay AGB. Sie haben hier also ein zweites mal Rechtswidrig gehandelt.

      Auf welche Artikel ich biete, kann und muss Ihnen scheiss egal sein! Klar biete ich auf mehrere Artikel, da ich Rechnen muss das die anderen zu Hoch weggehen und wie Sie ja gesehen haben, haben mehrere ihre Auktion Rechtswidrig beendet. Das ist aber Irrelevant und tut nichts zur Sache, ich darf und kann so viele Tickets für mich selber Kaufen wie ich will. Auch gibt es mehrere Tickets auf dennen ich bis zu 100 Euro geboten habe, Sie haben also nicht Richtig Recherchiert.

      " Was lernen wir daraus? Sie wissen um die Problematik bei vorzeitig abgebrochenen Auktionen und Sie kennen auch die aktuelle Rechtsprechung,"" nutzen Sie diese Lücke vorsätzlich, um damit schon fast gewerblichen Betrug zu betreiben"

      Das sind böshafte Unterstellungen Ihrerseits, die NACHWEEISSLICH nicht wahr sind. Ich nutze keine lücke aus (sonst hätte ich bei mehreren Tickets nicht bis 111 Euro geboten! Also sollten Sie sollche aussagen sein lassen. Gewerblich ist daran auch nichts, Gewerblich wäre es wenn ich Tickets kaufe um die weiterzuverkaufen. Da ich aber kein Gewerbe betreibe, sollten Sie sich auch hier besser zurückhalten.

      " Bis zum heutigen Tag haben Sie noch kein Ticket für Rock am Ring erstanden auf Ebay, aber ich bin sicher, dass Sie für mehr als 30 Auktionen ein Gebot abgegeben haben. Ich bin sehr gespannt, was die Richter vom Amtsgericht Aachen zu dieser Tatsache sagen werden."

      Das ist auch gelogen, ich habe sehr wohl ein Ticket erstanden. Der Richter des Amtsgericht Aachen (Übrigens nicht Richter sondern Staatsanwalt) wird das egal sein, relevant ist was zwischen UNS ZWEI Abäuft. Ich darf auf so viele Tickets bieten wie ich will, Sie sind hier der der Rechtswidrig gehandelt hat und wollen mich nun als "Sündenbock" hinstellen? Das wird auch vor dem Amtsgericht nicht gut ankommen.

      " Der klügere Weg für Sie wäre allerdings, von Ihrem Anspruch Abstand zu nehmen. Sollten Sie dies tun, verzichte ich meinerseits auch auf den einen Euro, den Sie mir noch schulden."

      FÜR MICH? SIE SIND DER DER RECHTSWIDRIG GEHANDELT HAT, nicht ich! Also ich habe nichts zu befürchten! Ich schulde Ihnen kein Euro, da ich kein Ticket bekommen habe!Sie können also auf nichts Verzichten.

      Das wird vor Gericht sicher gut ankommen, das Sie mir das Ticket, welches ich Rechtlich erworben habe, nicht verkaufen wollen aber den Euro wollen.

      ich werde die sache nun an einen Anwalt übergeben


      • 17.05.2013: Um 10:43 Uhr schickt gevover einen kleinen Nachtrag:


      Da Sie behaupten ich Schulde Ihnen geld, werde ich Sie nun wegen betrug Angezeigen. Denn Sie wollen sich hier Unrechtmässig bereichern und das mit Falschen Behauptungen.

      Strafanzeige(bei der Polizei) gegen Sie wird also auch vorgenommen.


      • 21.05.2013: Um 01:19 Uhr morgens schicke ich meine Antwort

      Hallo Herr xx,

      vielen Dank für Ihre Antwort.

      Sie schreiben, dass Sie die Sache nun an einen Anwalt übergeben. Ich ging davon aus, der wäre bereits eingeschaltet, denn immerhin verfügen Sie offenbar über meinen Namen inklusive Adresse, den eigentlich nur ein Anwalt von Ebay einfordern können sollte?

      Wie dem auch sei, finde ich Ihren Schritt voreilig. Immerhin lief die von Ihnen am 11. Mai gesetzte Wochenfrist erst einen Tag NACH Ihrer letzten Nachricht aus. Und das, ohne dass ich von Ihnen eine Kontoverbindung oder sonst etwas bekommen habe, dass mir eine Zahlung ermöglicht hätte.

      Zudem findet Rock am Ring vom 7. bis 9. Juni statt, wie Sie sicher wissen. Bitte korrigieren Sie mich, wenn ich falsch liege, aber sollte es nicht möglich sein, dass ich Ihnen rechtzeitig vor Festivalbeginn ein Ticket zukommen lasse (immer vorausgesetzt, ich hätte keine Lust auf eine Auseinandersetzung vor Gericht)? Dann wäre Ihnen ja kein Schaden entstanden und Sie könnten entspannt zum Festival fahren.

      Ich habe auch in keiner meiner Mitteilungen an Sie explizit geäußert, dass ich mich der Zahlung verweigere. Lediglich habe ich meine finanzielle Lage dargestellt und darauf hingewiesen, dass mir eine Entschädigungszahlung von 100€ nicht möglich sei, da ich nunmal Student ohne viel Geld bin.

      Warum Sie Strafanzeige (wegen Betrug?) bei der Polizei stellen wollen, habe ich nicht verstanden. Wenn Sie auf das Ticket bestehen, was ja offensichtlich der Fall ist, dann müssen Sie mir zunächst einmal den einen Euro aus der Auktion überweisen, bevor ich Ihnen das Ticket liefere. So ist das schließlich auch bei einer regulär beendeten Ebay-Auktion: Lieferung gegen Vorkasse (gerne überlasse ich Ihnen ggf. meine Kontodaten).
      Mit dem Satz "Sollten Sie dies tun, verzichte ich meinerseits auch auf den einen Euro, den Sie mir noch schulden." wollte ich zum Ausdruck bringen, dass ich selbstredend auf meine Ansprüche verzichte, wenn Sie auf Ihre verzichten. Ich möchte mich sicherlich nicht an Ihnen "bereichern" (wenn man das bei einem Euro überhaupt so nennen kann).

      Beste Grüße,
      xx

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    • Teil 5 und letzter Teil:

      • 21.05.2013: gevover antwortet um 10:07 Uhr:

      Hallo,

      wovon Sie ausgehen ist Irrelevant. Ihren Namen und Adresse kann ich auch selber von Ebay anfordern. Das Ebay mir diesen nennen darf haben Sie bei Account erstellung zugestimmt.

      Sie finden den Schritt voreillig? Nachdem Sie sich nicht mit mir einigen wollen und mir sachen Unterstellen? Sie sind mir witzig! Sie hatten zeit genug sich mit mir zu einigen, Sie haben die Frist verstreichen lassen. Nun leben Sie mit Konsequenzen, der Anwalt wird übrigens DIREKT das Amtsgericht anschreiben und somit Klage ich gegen Sie. Mein Schreiben an Sie war gut genug das der Anwalt Sie nicht noch einmal extra Anschreibt. Somit ist die Zivilklage und auch das Verfahren gegen Sie im Rollen.

      Bereits jetzt kommen Anwaltskosten in höhe von 150 Euro auf Sie zu. Allein für das eine schreiben.

      Wieso sollten Sie eine Kontoverbindung bekommen, wenn Sie mehrfach schreiben Sie zahlen nicht? Die Mails liegen alle dem Anwalt vor und werden mit in die Anklage gegen Sie fliessen (also dem Amtsgericht vorgelegt).

      Wann was stattfindet und ob es mir möglich ist bis dahin noch ein Ticket zu bekommen ist IRRELEVANT und Interessiert nicht, und zwar in keinster weise. Es geht sich darum das ich der Rechtsmässige Besitzer bin, Sie mir meinen Besitz aber nicht verkaufen wollen und somit gegen meine Rechte verstossen.

      Ein Schaden entsteht sehr wohl. Ich habe das Ticket für 1 Euro Erworben, angenommen wo anders würd ich es für 156 Euro bekommen, mein Schaden wäre die Differenz von 155 Euro. Sie können sich da nicht rausreden, Sie hätten einfach zu Ihrem fehler stehen sollen. Nun werden die kosten Extrem hoch (überm daumen gerechnet ca. 400 für Anwalt, Gericht) + das Ticket bzw. die Summe die ich ihnen zur Gütigen Einigung vorgeschlagen habe.

      " Ich habe auch in keiner meiner Mitteilungen an Sie explizit geäußert, dass ich mich der Zahlung verweigere" Sie haben aber deutlich zu verstehen gegeben das Sie nicht zahlungswillig sind und haben sogar mehrfach versucht mir dinge zu unterstellen um nicht zahlen zu müssen.

      Wozu Sie in der Lage sind und nicht, hätten Sie sich eher überlegen müssen. Denn nun werden es nicht mehr 100 Euro sondern ein vielfaches mehr.

      Da Sie behauptet haben das Ticket nicht mehr zu haben, können Sie mir dies auch nicht mehr verkaufen oder haben Sie da gelogen?

      Egal, nun liegt die Sache beim Amtsgericht, die Staatsanwalt wird sich nun darum kümmern.

      Sie hatten Ihre Chance, die haben Sie mehrfach verspielt. Der Ball ist am rollen und nun ist es zuspät. Ich werde das Verfahren gegen Sie auch nicht mehr zurücknehmen, dazu bin ich nicht mehr gewillt.

      Soviel zum chronologischen Ablauf und dem bisherigen Schriftverkehr. Bis jetzt ist noch keine offizielle Anwaltspost eingetroffen.

      Ich frage mich jetzt vor allem:
      • Ist es noch möglich, dass wir den Kaufvertrag regulär abwickeln, ich also ein gleichwertiges Rock am Ring Ticket besorge, nachdem ich von gevover einen Euro per Vorkasse überwiesen bekommen habe? Das wär mir ja zehnmal lieber als vor Gericht zu gehen. Immerhin erklärt er seine Klageabsicht bereits einen Tag vor Ablauf der Frist.
      • Kann gevover mir einfach so seine Anwaltskosten aufdrücken, wenn er so zügig zur Klage übergeht, ohne mir überhaupt die Chance zur Zahlung bzw. Ersatzlieferung zu geben?
      • Wie kann es sein, dass EINE Person für ein Festival 30 oder mehr Tickets kaufen möchte? Kann gevover dies vor Gericht glaubwürdig belegen? Immerhin braucht es für den Zugang zum Festival nur EIN Ticket. Da müsste er ja schon Karten für sein ganzes Dorf besorgen. Zumal er zumindest in den letzten 15 Tagen kein Ticket ersteigert hat.
      Ich habe auf Ebay einige Verkäufer angeschrieben, die vorzeitig Auktionen für Rock am Ring Tickets abgebrochen haben mit gevover als Höchstbietendem. Bis jetzt hat einer geantwortet, dass ihm ebenfalls mit Zivilklage gedroht wird. Leider kann ich nur die beendeten Angebote der letzten 15 Tage einsehen und daher weiß ich nicht, wie lange gevover mit dieser Masche schon fährt.

      Ich weiß, dass hier sehr viel Text steht, dafür gibt es aber auch (fast) alle Details zum Nachlesen. Ich bin gespannt auf eure Antworten.

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    • Ich fass es nicht.
      Wer soll sich das alles durchlesen?

      Nach deinen 3 ersten Sätzen fasse ich mal zusammen:


      Du hast auf 3 Plattformen angeboten, und eine davon war eBay.

      Du fährst stumpf in den Urlaub, obwohl du weißt, dass du ab erster Gebotsabgabe über eBay einen Vertrag geschlossen hast und ignorierst das.

      Wie sieht es aus? Sind die Angebote auf den anderen Plattformen genauso lt. AGB verbindlich?


      Wenn du diese Frage mit "ja" beantworten musst, stell dich auf eine Ersatzbeschaffung ein.
    • In den anderen Threads wurde immer wieder nach mehr Details gefragt, drum wollte ich den Fall so ausführlich wie möglich beschreiben.

      Du hast auf 3 Plattformen angeboten, und eine davon war eBay.
      Ich habe insgesamt auf 4 Plattformen angeboten. Ebay kam erst deutlich später hinzu und sollte dann auch die einzige Plattform sein, nur konnte ich aufgrund des Internetproblems am ersten Abend im Urlaub die anderen Listings nicht beenden.
      Du fährst stumpf in den Urlaub, obwohl du weißt, dass du ab erster
      Gebotsabgabe über eBay einen Vertrag geschlossen hast und ignorierst
      das.
      Was meinst du mit stumpf? Der Urlaub war schon länger geplant und ich richtete die Ebay Auktionen mit Startzeiten davor so ein, dass ich rechtzeitig vor dem Auslauf der ersten Auktion wieder zurück bin. Ich wusste übrigens noch nicht, dass ich mit erster Gebotsabgabe einen Vertrag schließe, aber spielt ja auch keine Rolle, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht...
      als man so zum Privatgebrauch hat
      Korrekt. Ich organisiere die Festival Fahrt für eine größere Gruppe Leute, da springen immer mal wieder ein paar ab und diese Tickets werden dann veräußert. Dürfte ein schönes Verlustgeschäft sein diesmal...
    • alldievomaldi schrieb:

      Ich entschließe mich, die Listings auf den anderen beiden Seiten noch laufen zu lassen, aber rechtzeitig vor Beginn der ersten Ebay Auktion zu entfernen.

      Das war schon mal der erste Fehler. Der zweite war, viel zu viel zu quatschen. Und damit meine ich nicht deine Postings hier.

      @Eule:

      viagogo Garantie. Wenn Sie Tickets bei viagogo kaufen, garantiert viagogo Ihnen, dass Sie die Tickets rechtzeitig vor der Veranstaltung erhalten. In dem höchst unwahrscheinlichen Fall, dass Probleme auftreten und der ursprüngliche Verkäufer nicht in der Lage ist, die Karten, die zum Kauf angeboten wurden, zu liefern, wird viagogo sich um gleich- bzw. höherwertigen Ersatz kümmern. Sollte es viagogo nicht gelingen, gleich- bzw. höherwertige Tickets zu beschaffen, so erstatten wir Ihnen den gesamten Betrag zurück. Wenn Sie Tickets bei viagogo verkaufen – und vorausgesetzt Sie liefern exakt die Tickets, die Sie zum Kauf angeboten haben, und der Käufer erhält erfolgreich Zugang zu der Veranstaltung – garantiert viagogo, dass Sie für den Verkauf bezahlt werden.

      Ich weiss zwar nicht, wie die das machen wollen, aber wenn sie meinen, das umsetzen zu können...

      Liefern muss er da, wenn er den Verkauf bestätigt. Für die Bestätigung hat er 48 Stunden Zeit, sonst beschafft der Betreiber Ersatz und stellt die Kosten dem VK in Rechnung.

      Sobald der Verkäufer Tickets zum Kauf anbietet, der Käufer diese Tickets erwirbt and der Verkäufer den Verkauf bestätigt, ist der Verkäufer für die Erfüllung der Bestellung mit exakt den Tickets, die zuvor angeboten wurden, verantwortlich.

      Bei seatwave sieht das ähnlich aus. Da könnte man dem VK auch noch das Wort "Angebot" aus den AGB unter die Nase reiben, so dass es da gar keiner separaten Bestätigung mehr bedarf.

      @TE:

      Unter den Voraussetzungen weiss ich zwar nicht, wieso Du in Urlaub gehst, solange die Karten auf viagogo und seatwave noch drin sind, aber das muss Du selbst wissen. Lass mich raten: Du hast dir deren AGB auch nicht durchgelesen. Mach das mal lieber, bevor Du das nächste Mal dort was anbietest. Die haben nämlich beide von Dir die Erlaubnis, auf deine Kosten Ersatz für den Käufer zu beschaffen. ODer anders gesagt: Du hättest bei denen das selbe Problem wie bei ebay, nur dass die sich bei Dir selber bedienen dürfen.

      Übrigens ist dein Fall mal wieder ein Paradebeispiel für meine Anregung, einen Artikel für den man unproblematisch Ersatz beschaffen kann auf ebay einfach durchlaufen zu lassen, wenn er beboten ist. So wie ich das hier sehe hast Du erstens eine Lieferverpflichtung und zweitens nach deinem ganzen Gerede auch keine Chance mehr da irgendwie rauszukommen. Du hast ja schon eingeräumt, dass es der klassische Fall von "anderweitig verkauft" ist und das ist nicht mal nicht durch die ebay-AGB abgedeckt, das ist ein klarer AGB-Verstoß.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Danke dir Löschbert für deine Antwort.

      Ich bin zwar der Meinung, dass der Typ ein Abzocker ist, aber ich will mich aus der Sache gar nicht rausreden. Am liebsten wäre es mir, dass er mir 1€ per Vorkasse überweist, ich daraufhin auf Ebay Ersatz besorgen kann und er rechtzeitig sein Ticket erhält.

      Nur gibt er mir zu verstehen, dass er dazu jetzt nicht mehr bereit sei, das Verfahren würde ja schon rollen und ich "hätte meine Chance gehabt". Ich hatte aber keine Chance und auch keine Woche Zeit, da ich nicht hier vor Ort war, um entsprechend zu handeln. In meinen Augen sollte es trotz der abgelaufenen Wochenfrist noch möglich sein, den Kaufvertrag zu erfüllen, oder liege ich da falsch?
      Und muss ich jetzt die Kosten seines Anwalts bezahlen, obwohl ich willig bin, ihm Ersatz zu beschaffen?

      Sorry nochmal für den vielen Text, ich hatte gehofft, dass der Fall durch den detaillierten Schriftverkehr nachvollziehbar wird.
    • alldievomaldi schrieb:

      Ich bin zwar der Meinung, dass der Typ ein Abzocker ist,

      Da stimme ich Dir im Prinzip zu. Das Problem dabei ist nur, dass derjenige, der sich ins Unrecht setzt, der Verkäufer ist, der ein bebotenes Angebot abbricht. Ich hatte schon in anderen Fällen bemerkt, dass man so ein Angebot einfach durchlaufen lässt, denn dann ist der Preis so hoch, das man diese "Kunden" schon mal rein durch die Gebotshöhe aussortiert hat. Mit den anderen kann man entweder reden oder man hat einen Kaufpreis (Vorkasse) zu dem man dann unproblematisch Ersatz beschaffen kann. Denn die müssten den Betrag ja sonst auch zahlen. Ob für Ersatzbeschaffung oder als Vorkasse für die nicht vorhandene Ware ist dann wurst.

      alldievomaldi schrieb:

      Nur gibt er mir zu verstehen, dass er dazu jetzt nicht mehr bereit sei,

      Hab ich das überlesen? Nö, der kann Dich auf Erfüllung in Anspruch nehmen. Was anderes kann er von sich aus nur, wenn Du endgültig und nachhaltig die Lieferung verweigerst. Das liegt jedenfalls nicht in seinem Entscheidungsrahmen. Es sei denn, das Event wäre schon so dicht bevorstehend, dass die Erfüllung für ihn sinnlos ist. Er hat zu zahlen, dann abzunehmen und fertig. Oder Dich eben auf Erfüllung zu verklagen. Dann kann er den Euro zur Verhandlung mitbringen und Du bringst ihm das Ticket. Dass das bei einem terminkritischen Teil wie einem Veranstaltungsticket Quatsch ist, ist sein Problem, wenn Du von vornherein liefern wolltest.

      alldievomaldi schrieb:

      Und muss ich jetzt die Kosten seines Anwalts bezahlen,

      Ja, und die Tüte Gummibärchen, die ich mir angemaßt habe zur Beantwortung deines Postings als Nervennahrung heranzuziehen musst Du auch bezahlen. :lach:

      Nö, ernsthaft: wenn der meint, einen Anwalt zu beauftragen ist das zuerst mal sein Privatvergnügen. Eine GoA (so wie bei einer Abmahnung) gibt es in dem Zusammenhang nicht. Was anders wäre es im Fall eines Gerichtsverfahrens. Dann können Dir die Kosten der notwendigen Rechtsverfolgung auferlegt werden. Durch Kostenenscheidung. Da er aber etwas einklagen will, was ihm so nicht zusteht dürfte er da Probleme bekommen. Und in der Hauptsache, die er beanspruchen kann (Lieferung gegen Vorkasse) hat er ein bereits vorgerichtliches Anerkenntnis von Dir, da fällt er also auch hintenrunter. Denn im durchsetzbaren Anspruch entstehen keine notwendigen Kosten der Rechtsverfolgung.

      Achso, noch ein Praxistip für dich (und alle anderen) die so ein Problem haben: ihr schreibt immer viel zu viel. Ein Schriftsatz (oder ähnliches) enthält immer so viel von der eigenen Position, dass es für einen selber positiv ist und sonst nichts. Keine eigenen Positionen, wieso weshalb warum (das gehört in die Sesamstraße) und vor allem keine Hinweise darauf, was die Gegenseite zu tun oder zu lassen hätte. Man muss den anderen ja nicht auf dumme Gedanken bringen, auf die der von selber nie gekommen wäre. Ich muss nicht immer alles schreiben, was ich weiss. Ausser ich will die Gegenseite bewusst in eine Richtung schubsen, die sie in eine argumentative Sackgasse laviert. Aber diese Methode muss man beherrschen. Wirklich sehr schön, wenn sich dann die Gegenseite in ihrem Schriftsatz von einem zum anderen Absatz selber derart widerspricht, dass es sogar dem Richter auf den ersten Blick auffällt. :D


      Ich mach Dir mal ein Muster fertig.

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      Axo - nö. Lieb war ich gestern schon.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Das ist echt ne super Antwort von dir, danke.

      Dass du dazu rätst, Auktionen einfach auslaufen zu lassen, anstatt sie abzubrechen, habe ich in den anderen Threads schon gelesen, nur war es da schon zu spät ;) Jetzt würde ich das immer so machen...

      Das Muster werde ich anpassen und ihm zukommen lassen. Gerade da hing ich neulich fest, weil ich nicht wusste, wie ich nach seiner letzten Nachricht korrekt vorzugehen habe.

      Für die Antwort bekommst du von mir gerne noch ne Extraportion Gummibärchen :D
    • alldievomaldi schrieb:

      Das ist echt ne super Antwort von dir, danke.

      Naja, Du machst es mir dadurch leicht, dass Du dich an den Vetrag halten willst. Damit kann man dem Käufer die Pistole auf die Brust setzen. Der muss nämlich auch erfüllen und macht sich andernfalls selber ersatzpflichtig. Und ich würde ihm da nicht sehr viel Spielraum lassen, der darf ruhig merken, daas er nun entweder sehr schnell kooperiert oder Probleme bekommt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hallo,

      es ist schon Lustig das hier ohne meine Erlaubniss meine Privaten Mails veröffentlicht werden, dies ist unzulässig! Hier wird gegen mein allgemeines Persönlichkeitsrecht.Das ungefragte Veröffentlichen einer Mail stellt daher einen klaren
      Verstoß gegen dieses Recht dar und begründet Unterlassungs-, Auskunfts-
      und Schadenersatzansprüche, wie es das Landgericht Köln entschieden hat,
      nachzulesen unter aufrecht.de/5359.html.

      Dann ist es lustig das man mich Abzocker nennt, wodurch ich mich zudem beleidigt fühle.

      Desweiteren hat der TE von Anfang an klar und Deutlich gemacht, sich nicht an den Vertrag halten zu wollen, mehrfach (Warum postet er wohl seine Antworten nicht?)

      Hiermit fordere ich die Adminstratoren auf, meine Privaten Mailos an den TE die dieser hier veröffentlichte, innerhalb 24 Stunden zu löschen.

      Der Fall liegt bereits beim Amtsgericht vor
    • Ich fasse mal zusammen (ich fasse ja immer gerne zusammen ;) ) und wo alle Beteiligten so nett beisammen sind, ist es auch einfacher, offene Fragen zu klären.

      Nun weiß ich aber nicht, ob ich Gevover nun mit Gevover ansprechen soll, oder mit Pulverschleuder ? Pulverschleuder finde ich ja besser, da verschreibe ich mich nicht so schnell bei dem Exnick. Auf der anderen Seite ... *grübel* nungut, ich bleib mal bei Gevover, weil Du Dich auch hier so nennst ( :lach: da wär' er fast gewesen, der freud'sche Verschreiber).

      contact.ebay.de/ws/eBayISAPI.d…History&requested=gevover

      Bereits im Mai 2012 hattest Du die Probleme, dass viele Deiner über 1300 Gebote gestrichen wurden und Du dann die Karten / Schadensersatz einfordern wolltest ( webcache.googleusercontent.com…nk&gl=de&client=firefox-a). Auf so viele Festivals kann man doch gar nicht gehen und spätestens nach ein paar Wochen wäre mir persönlich die Lust dran vergangen, auf Auktionen zu bieten, wenn sie immer abgebrochen worden wären, aber: - jeder, wie er mag.

      Aktuell bist Du doch auch schon wieder gut dabei : offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…None_ViewLink&frmPage=992 - kannst Du da nicht mal alle 5e grade sein lassen ? Ihr seid doch quasi Nachbarn. Irgendwelche Karten wirst du bei all Deinen Geboten bestimmt bekommen.

      Ach nein, ich vergaß - bei einem ein-Euro Gebot ist es natürlich eher unwahrscheinlich, dass Du die Karten regulär ersteigerst - Mist, Zwickmühle.

      Aber Du wolltest die Karte ja definitiv haben, gell ? Daher hast Du auch so schön schon alles vorbereitet, Dein Schreiben aus #2 finde ich grandios - gut geschrieben und sicherlich vielseitig einsetzbar.

      Vielleicht kannst du mir erklären, wie es sein kann, dass man keine 2 Wochen nach Auktionsende bereits beim Amtsgericht Klage eingereicht hat ?

      Und was ich auch nicht verstehe: Wieso stellst Du keine 24 Std. nach Deinem "ich möchte meine Rechtsansprüche in Anspruch nehmen" bereits Schadensersatzforderungen ? Wäre es nicht naheliegend gewesen, ersteinmal die Zahlung zu veranlassen ?

      Das übermittelte youtube Video von Akte ist ja leider nicht aufrufbar, aber Du hast doch nicht tatsächlich den das*ist-Akte-Bericht als Untermauerung Deiner Ansprüche dem Verkäufer geschickt :D Das ist wieder genial- auf so ne Idee muß man erstmal kommen. Aber sie ist überholt - das Video ist schon lange offline, Du müßtest ab und an mal Deine Schadensersatzforderungsformulare überarbeiten und auch beim Einsetzen der jeweiligen Details mehr Sorgfalt walten lassen. Sieht dann professioneller aus.

      Ich hab von Recht und Fristen keine Ahnung, aber von einer 1 Wochenfrist undatiert habe ich noch nichts gehört. Diese dürfte auch zu kurz sein. Frag doch dazu mal Deinen Anwalt.

      "Ich wäre bereit entweder auf einen Teil meiner Ansprüche zu verzichten oder mehr für die Ware zu zahlen als ich verpflichtet wäre." Das war ja schon mal ein vernünftiger Vorschlag, leider drohst Du dann ein paar Stunden später schon mit Amtsgericht. Dabei hatte der Verkäufer da noch Auktionen am laufen. Man hätte zu dem Zeitpunkt noch entsprechend mitbieten und sich mit dem Verkäufer vernünftig einigen können. Dann hättest Du das Ticket gehabt und wärst schön zu Rock am Ring gefahren.

      Auch die EUR 164 halte ich nicht für realisitsch. Nimmst Du den Mittelwert der Auktionen des Verkäufers, landest Du bei einem Ticketpreis von unter EUR 150. Mit ein bißchen Geduld und Glück ging auch schon mal das ein oder andere Ticket für ca. 100 EUR weg ebay.de/sch/i.html?_sacat=0&_f…nzerte_1&Tag=7%252E&rt=nc

      Man setzt sich ja in der Regel selbst ein Limit und bietet nicht unendlich viel. Lass mal schnell schauen, was Du bereit warst, für das andere Ticket auszugeben, da müßte ja dann Deine Schmerzgrenze stehen ....

      ?( Finde Dein zweites Maximalgebot nicht ... offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…5&rt=nc&item=151041189643

      Was warst Du denn bereit, maximal für 1 Ticket auszugeben ?

      Irgendwie halte ich es für widersprüchlich auf der einen Seite zu sagen, dass man ein echtes Kaufinteresse hat und dann nur einen Euro bietet, findest Du nicht ?

      Und dass Du Dich beleidigt fühlst, kann ich Dir auch nicht recht abnehmen. Aber solltest Du ein reines Gewissen haben, obgleich Dein Handeln eine andere Sprache spricht, dann beschäftige Dich mal allgemein mit diesem Thema : de.wikipedia.org/wiki/Tugend , überdenke das, was Du tust und mach einfach was anderes - meine Meinung ;)
    • Schreibe mit Ebay schon seit ca. 3 TAgen ununterbrochen,morgen wird gegen Gevover/Staubschleuder ermittelt.:)




      Sehr geehrte Frau XXX,


      vielen Dank für Ihre erneute Rückantwort. Sie haben uns darüber informiert, dass das eBay-Mitglied "Gevover" möglicherweise gegen die eBay-Grundsätze verstößt. Ich kann Ihre Frustration und Ihren Unmut sehr gut verstehen und helfe Ihnen gerne weiter.
      Ich danke Ihnen für diesen Hinweis, den ich an unser Expertenteamteam weitergeleitet habe.

      Meine Kollegen werden die Aktivitäten des Mitgliedes überprüfen. Was wir in diesem Fall konkret gegen das Mitglied unternehmen werden, dürfen wir Ihnen aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht mitteilen. Alle eBay-Mitglieder haben ein Recht darauf, dass wir diese Informationen nicht an Dritte weitergeben.
    • @ Gameover.äh,Gevover.
      So schnell wird hier nichts gelöscht.Nebenbei lassen wir uns nicht drohen.Merk dir das.
      Worüber sich auch manches AG freut. Welches ist es denn? AZ bitte.Möchte gern wissen,welches so schnell,ohne Grund aktiv wird.
      Abgesehen davon lese ich nirgendwo deinen Namen.
      Und weshalb fühlst du dich beleidigt? Weil man dir auf die Schliche gekommen ist? Jeder Krug geht solange zum Brunnen,bis er (z)erbricht.

      @ Lorica.
      Evtl. Geschädigte können sich hier ruhig offiziell melden.Umso eher findet man den Fred hier.Über PN bleibt´s im Verborgenen.Das wäre kontraproduktiv. ;)

      Für alle.die gern ein Angebot vorzeitig beenden möchten,allein um solchen Typen wie Gevover zu entgehen,folgender Tipp (auch wenn er nicht ganz den eBay-Regeln entspricht):
      Seinen nächsten Freund,Freundin oder sonst wen bitten,hoch zu bieten. Danach erst abbrechen.Nur so kann man diesen Intelligenzbestien und Abzockern den Wind aus den Segeln nehmen,die grundsätzlich kein Interesse an den Artikeln haben,sondern es nur und ausschliesslich auf Abzockerei abgesehen haben.
      Wobei sie damit aber auch nicht mehr vor jedem Richter durchkommen.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Gevover schrieb:

      es ist schon Lustig das hier ohne meine Erlaubniss meine Privaten Mails veröffentlicht werden, dies ist unzulässig!

      Ich werd mal kurz untonalitaer: f...... dich.

      Selten so einen blühenden Schwachsinn gehört. Du hast diese Mails an den TE geschickt, was der dann damit macht ist seine Sache. Man sollte eben aufpassen, was man schreibt - und wem man es gibt.

      Gevover schrieb:

      nachzulesen unter www.aufrecht.de/5359.html.

      Weisste, nachlesen alleine reicht nicht. Man sollte auch kapieren, was da steht. In dem Punkt scheint es bei Dir in der Birne aber leider derart duster zu sein, dass alleine schon deine Anwesenheit in der Sahara ausreichen dürfte um dort für sieben Tage Nacht am Stück zu sorgen. Mal kurz nachfrage: wohnst Du über die Wintermonate irgendwo in der Gegend um den Nordpol oder liegt das doch an der Neigung der Erdachse?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Hand aufs Herz, Gevover, sind Typen wie Du wirklich zu beleidigen?

      Ich kann und will mir das nicht vorstellen.

      Für mich sind Typen wie Du nicht satisfactionsfähig.

      Hast Du es schon mal mit ehrlicher Arbeit probiert?
      Andere nicht über den Tisch ziehen sondern ranklotzen,
      etwas schaffen und am Monatsende dafür Lohn/Gehalt bekommen.
      Versuch es doch mal, dann musst Du Dich nicht hinter immer
      neuen Namen verstecken, was deutlich zeigt, dass Du genau
      weißt, was Du tust.