
Und ja, ich guck noch nach anderen Autos, nicht mehr sooo verbissen wie vorher, aber auf den Jaguar brauch ich ja nicht zu setzen, ich werd den nehmen, aber natürlich nicht anmelden wenn er so faul ist. Ergo brauch ich immer noch ein Auto.

Ahnungslos schrieb:
Ausserdem kann ich es zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht beweisen sondern nur sehr stark vermuten.
Grachtenhamster schrieb:
Zitat von »Ahnungslos«
Ausserdem kann ich es zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht beweisen sondern nur sehr stark vermuten.
Das ist leider richtig. Auch wenn alles auf einen Autohändler hindeutet - beweisen kann man es nicht. Und selbst wenn man es könnte, der schreibt zack-zack einen Kaufvertrag mit dem eBay-Verkäufer (ist wohl Frau oder Tochter) über 500 Euronen und schon läuft jedes juristische Vorgehen in's Leere.
Kaiolito schrieb:
Falls es unter Eheleuten überhaupt einen Kaufvertrag gibt.
Ahnungslos schrieb:
Ich habe über den Account einer Bekannten
Grachtenhamster schrieb:
Zitat von »Kaiolito«
Falls es unter Eheleuten überhaupt einen Kaufvertrag gibt.
Grachtenhamster schrieb:
Muss nicht sein, aber irgendeinen Belg muss es für den Eigentümerwechsel geben, von mir aus auch nur eine Quittung. Zumindest gehe ich davon aus, dass der Händler irgendwann Eigentümer des Fahrzeugs war, vermutlich in Zahlung genommen. Natürlich kann er das auch direkt auf den Namen seiner Frau abgewickelt haben, warum nicht.
Grachtenhamster schrieb:
Der grösste Teil der Autos bei Gebrauchtwagenhändlern werden "Im Auftrag" verkauft, das ist meistens der letzte Halter/Besitzer, kann aber auch jeder Bekannte oder Verwandte sein. Irgendwo verständlich, denn die gesetzliche Gewährleistung bei gewerblichen Verkäufern wäre anders garnicht zu händeln. Jeder verkaufte Gebrauchtwagen wäre ansonsten eine finanzielle Tretmine! Ich bin im Moment dabei meinen Firmenwagen zu verkaufen (Firma = ich), und zähle dann auch als gewerblicher Verkäufer. Wenn der Käufer eine Privatperson ist und keine Vorsteuer absetzen kann, dann geht der auf dem Papier erst an mich und dann an den echten Käufer.
Grachtenhamster schrieb:
Natürlich kann er das auch direkt auf den Namen seiner Frau abgewickelt haben, warum nicht.
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Ahnungslos schrieb:
WOOOOOOOOOOOOOOOW... danke Kaolito, auch danke an Deinen freundlichen Sucher![]()
Ahnungslos schrieb:
Hehehehe... da ist aber einer neugierig... aber wie gesagt, das tut nichts zur Sache und ist nicht Thema.
Hat denn noch jemand ein echtes Ebay Verbot in den AGB entdecken können ?
@ Kaiolito
Das er bei Ebay schonmal abgebrochen wurde hatte ich gesehn, aber die beiden anderen sind sehr interessant, weil das ist der Vorbesitzer von dem auch die Webadresse hinten auf dem Wagen drauf ist. Meine Ebay Verkäuferin hat den Wagen also max. seit 4 Wochen. Es ist also stark anzunehmen, daß der Wagen nach diesem Vorbesitzer nicht mehr angemeldet wurde...