Autokauf bei Ebay auf fremdem Account

    • :( ich versuch hier sicher niemanden für blöd zu verkaufen... was sollte das für einen Sinn machen ?

      Und ja, ich guck noch nach anderen Autos, nicht mehr sooo verbissen wie vorher, aber auf den Jaguar brauch ich ja nicht zu setzen, ich werd den nehmen, aber natürlich nicht anmelden wenn er so faul ist. Ergo brauch ich immer noch ein Auto. :wallbash
    • Ahnungslos schrieb:

      Ausserdem kann ich es zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht beweisen sondern nur sehr stark vermuten.
      Das ist leider richtig. Auch wenn alles auf einen Autohändler hindeutet - beweisen kann man es nicht. Und selbst wenn man es könnte, der schreibt zack-zack einen Kaufvertrag mit dem eBay-Verkäufer (ist wohl Frau oder Tochter) über 500 Euronen und schon läuft jedes juristische Vorgehen in's Leere.
    • Grachtenhamster schrieb:



      Zitat von »Ahnungslos«

      Ausserdem kann ich es zum jetzigen Zeitpunkt auch nicht beweisen sondern nur sehr stark vermuten.

      Das ist leider richtig. Auch wenn alles auf einen Autohändler hindeutet - beweisen kann man es nicht. Und selbst wenn man es könnte, der schreibt zack-zack einen Kaufvertrag mit dem eBay-Verkäufer (ist wohl Frau oder Tochter) über 500 Euronen und schon läuft jedes juristische Vorgehen in's Leere.


      Ah, guter Ansatz, wäre das wirklich so einfach wenn er das macht ? Also ohne, daß das Auto auch jemals auf irgendjemanden aus der Familie angemeldet wird ? Würde dann nicht ein hinreichender Verdacht vorhanden sein ? Zumindest also spätestens dann, wenn die den Wagen nicht anmelden und damit fahren sollten. Ebay Verkäufer ist ja tatsächlich wohl (s)eine Frau.
      Ich bin mal gespannt, wer als letzter Halter eingetragen ist.
      Sollte ich mir einen Kaufvertrag zeigen lassen ? Kann ich vermutlich nicht verlangen.
      Als Eigentümernachweis ist ja wohl Brief, Schlüssel und Historie vom Wagen ausreichend.
    • Es ist so einfach und egal wer in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist, den Kaufvertrag kann er auch gemütlich rückdatieren.
      Falls es unter Eheleuten überhaupt einen Kaufvertrag gibt.
      Technisch gesehen, kann sie, selbst wenn das Fahrzeug auf ihn zugelassen wurde, Eigentümerin gewesen sein.
      Denke da wie Grachti, so kommst du da nicht raus bzw. weiter.
    • Kaiolito schrieb:

      Falls es unter Eheleuten überhaupt einen Kaufvertrag gibt.

      Muss nicht sein, aber irgendeinen Belg muss es für den Eigentümerwechsel geben, von mir aus auch nur eine Quittung. Zumindest gehe ich davon aus, dass der Händler irgendwann Eigentümer des Fahrzeugs war, vermutlich in Zahlung genommen. Natürlich kann er das auch direkt auf den Namen seiner Frau abgewickelt haben, warum nicht.

      Der grösste Teil der Autos bei Gebrauchtwagenhändlern werden "Im Auftrag" verkauft, das ist meistens der letzte Halter/Besitzer, kann aber auch jeder Bekannte oder Verwandte sein. Irgendwo verständlich, denn die gesetzliche Gewährleistung bei gewerblichen Verkäufern wäre anders garnicht zu händeln. Jeder verkaufte Gebrauchtwagen wäre ansonsten eine finanzielle Tretmine! Ich bin im Moment dabei meinen Firmenwagen zu verkaufen (Firma = ich), und zähle dann auch als gewerblicher Verkäufer. Wenn der Käufer eine Privatperson ist und keine Vorsteuer absetzen kann, dann geht der auf dem Papier erst an mich und dann an den echten Käufer.
    • Naja, aber relativ sicher ist ja, daß er Im- und Export sowie Handel mit Kraftwagen betreibt.

      Wie macht er das dann steuertechnisch ? Wenn seine Frau den Wagen offiziell verkauft ? Kann ja so schnell niemand nachvollziehen, wie oft die gute einen neuen Ebay Account eröffnet und dann mal schnell für Männe ein Auto verkauft. Scheinbar machen sie das auch immer mit neuen Accounts, also 0 Bewertungen, 1 Auto verkaufen, Account dichtmachen. Wenn er den Wagen angekauft hat, dann will das FA doch auch was über den Verkauf wissen...hmmmm, es sei denn, das ist auch schon "black" gelaufen.

      Na, bin gespannt, was mich am Sonntag da erwartet. Vielleicht fang ich ja wirklich an, auch mit Autos zu handeln, nachdem ich hier schon so oft dessen verdächtigt wurde. Leider hab ich aber 0 Ahnung von der Technik, also eher nix für mich... obwohl es ja eine lukrative Sache zu sein scheint.
    • Wenn überhaupt ein Gewerbe angemeldet wurde, dann macht er das bei der Ust. gemütlich über die Differenzbesteuerung und bei der Einkommensteuererklärung über die EÜR.
      Verkauft er ein selbst angekauftes Auto an einen Bekannten, die Ehefrau oder seinen Schäferhund, sorgt er dafür, dass beim Verkauf kein Gewinn entsteht, eher ein kleiner Verlust, den er bei Fahrzeugen dann gegenrechnet, bei denen es nicht anders möglich ist, weil schon der Fahrzeugeinkauf bei einem Händler dokumentiert ist.
    • Natürlich könnte ich noch viel genauer ausführen, wie das System mit "Verkauf im Auftrag" statt echter Inzahlungnahme der Händler funktioniert, wie die Fahrzeuge dann an die Feld-, Wald- und Wiesenhändler kommen, welche dann das Fahrzeug über ihre eigenen Kanäle weiterverkaufen.

      Aber das möchte ich dann doch nicht.........
    • Ahnungslos schrieb:


      Ich habe über den Account einer Bekannten


      ich verstehe ehrlich gesagt nicht, warum in der heutige Zeit, wo der überwiegende Teil der Bevölkerung per eigenem PC oder von mir aus auch Smartphone im WWW unterwegs ist und es haufenweise Freemailer gibt, bei denen man zig kostenlose Mail-Addys erstellen kann, jemand noch den Account von Bekannten nutzen muß

      ... ganz abgesehen davon, daß es gegen die AGB verstösst
    • Grachtenhamster schrieb:

      Zitat von »Kaiolito«



      Falls es unter Eheleuten überhaupt einen Kaufvertrag gibt.

      Grachtenhamster schrieb:

      Muss nicht sein, aber irgendeinen Belg muss es für den Eigentümerwechsel geben, von mir aus auch nur eine Quittung. Zumindest gehe ich davon aus, dass der Händler irgendwann Eigentümer des Fahrzeugs war, vermutlich in Zahlung genommen. Natürlich kann er das auch direkt auf den Namen seiner Frau abgewickelt haben, warum nicht.

      Grachtenhamster schrieb:

      Der grösste Teil der Autos bei Gebrauchtwagenhändlern werden "Im Auftrag" verkauft, das ist meistens der letzte Halter/Besitzer, kann aber auch jeder Bekannte oder Verwandte sein. Irgendwo verständlich, denn die gesetzliche Gewährleistung bei gewerblichen Verkäufern wäre anders garnicht zu händeln. Jeder verkaufte Gebrauchtwagen wäre ansonsten eine finanzielle Tretmine! Ich bin im Moment dabei meinen Firmenwagen zu verkaufen (Firma = ich), und zähle dann auch als gewerblicher Verkäufer. Wenn der Käufer eine Privatperson ist und keine Vorsteuer absetzen kann, dann geht der auf dem Papier erst an mich und dann an den echten Käufer.

      Grachtenhamster schrieb:

      Natürlich kann er das auch direkt auf den Namen seiner Frau abgewickelt haben, warum nicht.
      Weil seine Frau vermutlich nicht auch ein Gewerbe für Autohandel haben wird. Meiner Meinung nach müsste seine Frau das Auto dann auch auf sich angemeldet haben, ansonsten würde die Sache doch stinken. Spätestens dann, wenn man nachweisen könnte, daß die Frau öfter Autos verkauft als es für eine private Person "üblich" ist und genau an diesem Nachweis bin ich gerade dran.
      Ich kann im Übrigen auch nicht nachvollziehen, wer alles Eigentümer des Wagens war, ich kann das ja nur anhand der Halter wissen, aber nicht, wie oft er womöglich ansonsten mit 1000 Kaufverträgen hin und hergeschoben wurde.

      @hasjana

      Wo hab ich gegen welche AGB verstossen ?

      @geiz ist ungeil

      Nein, ich hab aber auch keine Lust das andauernd nochmal zu erzählen, ich handele nicht mit Autos. Das mit dem namentlich nicht in Erscheinung treten wollen ist schon eher richtig. Ist auch bisher immer so abgelaufen, nur diesmal halt nicht, weil ich die Verantwortung für diese (schiefgelaufene) Sache selbst tragen werde.

      Generell, ich hatte eine Frage und einen Sachverhalt dargestellt für den ich dachte, es könnte vielleicht eine Lösung geben.

      Warum ich aber hier weiter wegen irgendwas verdächtigt werde, obwohl ich es schon klargestellt habe... schon komisch.

      Wie auch immer, morgen weiß ich hoffentlich ein wenig mehr... falls das überhaupt noch jemanden interessiert ^^
    • Auch Hasjana hat schon viele Pferde vor der Apotheke kotzen gesehen, dazu "kenne" ich sie lange genug!
      Dein Rumgeeiere ist durchaus ungewöhnlich.
      Hier wird dir eigentlich nichts unterstellt, sondern Rückschlüsse gezogen.
      Butter bei die Fische:
      Warum hast du keinen eigenen EBay-Account?
      Warum verstößt deine "Bekannte" wissentlich gegen die EBay-AGB in denen klar geregelt ist, daß man seinen Account keinem Dritten überlassen darf?
      Warum willst du nicht namentlich in Erscheinung treten, gibt es da einen Hintergrund?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Also:

      das Auto wurde hier schon angeboten:
      webcache.googleusercontent.com…8-weinheim/177667067.html

      und hier:
      webcache.googleusercontent.com…4-0-v8/113096230-216-8266

      hier, Gebote wurden gestrichen:
      cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?V…y=18185&item=151044060605

      Nur mal zur Info und nicht meine Arbeit, sondern die eines freundlichen und perfekten Suchers. Ich trage sie nur mit seiner Erlaubnis hierher.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • Mag sein, das mein Rumgeeiere ungewöhnlich erscheint und ich kann es ja auch verstehn, ich biete auf massig Autos... das kann dann schon seltsam wirken aber wie gesagt, die Beträge waren alle so, daß die Chance bei weit unter 1% lag, so eine Auktion auch zu gewinnen... beim Jag isses halt dumm gelaufen, daß ich den Zusatz wegen Dummheit (Auktion vor Gebotsabgabe nicht aktualisiert) nicht gelesen habe, zudem habe ich da auch sehr hart ans Limit geboten, weil ich den Rechtslenker echt mal haben wollte.

      Die Rückschlüsse habe ich beantwortet, entweder es wird geglaubt oder nicht (es ist 100% die Wahrheit)

      Die 3 anderen Fragen tun nichts zur Sache, die ich hier beschrieben habe.

      Trotzdem hab ich grad mal in den Ebay AGB nachgeschaut und konnte keinen direkten Hinweis auf ein VERBOT erkennen, das einzige was eventuell als ein solches zu erkennen sein könnte ist folgender Passus und der ist meiner Meinung nach gegen MISSBRAUCH, ich habe den Account aber nur GEBRAUCHT ;)

      Mitglieder müssen ihr Passwort geheim halten und den Zugang zu ihrem Mitgliedskonto sorgfältig sichern. Mitglieder sind verpflichtet, eBay umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Mitgliedskonto von Dritten missbraucht wurde.
    • Hehehehe... da ist aber einer neugierig... aber wie gesagt, das tut nichts zur Sache und ist nicht Thema.

      Hat denn noch jemand ein echtes Ebay Verbot in den AGB entdecken können ?

      @ Kaiolito

      Das er bei Ebay schonmal abgebrochen wurde hatte ich gesehn, aber die beiden anderen sind sehr interessant, weil das ist der Vorbesitzer von dem auch die Webadresse hinten auf dem Wagen drauf ist. Meine Ebay Verkäuferin hat den Wagen also max. seit 4 Wochen. Es ist also stark anzunehmen, daß der Wagen nach diesem Vorbesitzer nicht mehr angemeldet wurde...

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ahnungslos ()

    • Ahnungslos schrieb:

      Hehehehe... da ist aber einer neugierig... aber wie gesagt, das tut nichts zur Sache und ist nicht Thema.

      Hat denn noch jemand ein echtes Ebay Verbot in den AGB entdecken können ?

      @ Kaiolito

      Das er bei Ebay schonmal abgebrochen wurde hatte ich gesehn, aber die beiden anderen sind sehr interessant, weil das ist der Vorbesitzer von dem auch die Webadresse hinten auf dem Wagen drauf ist. Meine Ebay Verkäuferin hat den Wagen also max. seit 4 Wochen. Es ist also stark anzunehmen, daß der Wagen nach diesem Vorbesitzer nicht mehr angemeldet wurde...
      Woher wissen wir das?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!