Autokauf bei Ebay auf fremdem Account

    • Jetzt hab ich nochmal eine technische Frage.

      Accountinhaberin bei Ebay ist meine Bekannte, unter anderem war ab und an meine Anschrift als Lieferanschrift hinterlegt, wenn ich etwas bestellt habe.

      Könnte das mit dem Auto auch so laufen und wäre ich dadurch dann Vertragspartner ? Oder ist gezwungenermaßen immer nur der Accountinhaber Vertragspartner.

      Ich frage auch deshalb, weil ich schon gehört habe, daß z.B. die Lieferanschrift und die Rechnungsanschrift bei Ebay komplett abweichend sein können. (Und beide z.B. nichts mit dem eigentlichen Accountinhaber zu tun haben)

      Das würde mir für morgen wirklich weiterhelfen, da ich dann die Vollmacht meiner Bekannten nicht benötigen würde.
    • @kai
      von mir aus kannst du dich verarschen lassen, daß mit TE was nicht stimmt sieht ein Blinder mit nem Krückstock!
      Jetz schleppt er noch Liferadresse und Vollmacht an :wallbash
      Warum tritt man nicht mit seinem eigenen Arsch ins Rampenlicht?
      Auswahl:
      - selbst Händler
      - Aufbesserung der H4-Bezüge
      - eine Dumme gefunden
      - Vollmacht, daß man nicht am Hinter gepackt wird

      Auf wen der Wagen angemeldet oder nicht ist interessiert mich einen Scheiß, das du aber nicht koscher bist weiß ich ganz genau!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Warum zur Hölle sollte ich denn jemanden verarschen wollen ? Inwiefern schaden meine Fragen irgendjemandem hier ?

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      @kai
      von mir aus kannst du dich verarschen lassen, daß mit TE was nicht stimmt sieht ein Blinder mit nem Krückstock!
      Jetz schleppt er noch Liferadresse und Vollmacht an
      Warum tritt man nicht mit seinem eigenen Arsch ins Rampenlicht?
      Auswahl:
      - selbst Händler
      - Aufbesserung der H4-Bezüge
      - eine Dumme gefunden
      - Vollmacht, daß man nicht am Hinter gepackt wird
      Nein
      Nein
      Nein
      Nein, muss ich aber sicherheitshalber doch haben, wenn der Verkäufer auf einen Vertrag mit dem Ebay Accountinhaber besteht.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Auf wen der Wagen angemeldet oder nicht ist interessiert mich einen Scheiß, das du aber nicht koscher bist weiß ich ganz genau!
      Ok, dann verabschiede Dich halt hier aus dem Thread. Ich hab hier keinem was getan und finds komisch, daß Du mich hier so angehst.
    • Ahnungslos schrieb:

      Bedeutet, daß ich die Vollmacht brauche ? Und nicht als Lieferanschrift z.B. meine Daten nehmen könnte um den Kaufvertrag dann gleich über mich abzuwickeln ?


      Am einfachsten ist es, Deine Bekannte da herauszuhalten, in dem Sie Ihre Forderung per §398 BGB mit einem Schriftstück an Dich abtritt. Damit hat Sie dann mit der Angelegenheit nichts mehr zu tun.

      Ahnungslos schrieb:

      Ok, Vollmacht hab ich dann sicherheitshalber.

      Auf einen zusätzlichen Kaufvertrag werde ich aber trotz Ebay auch bestehen können, oder ?


      Nein. Zum Vertragsinhalt ist das eBay-Angebot geworden inkl. aller Nebenbedingungen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner.Hemken schrieb:





      Zitat von »Ahnungslos«



      Bedeutet, daß ich die Vollmacht brauche ? Und nicht als Lieferanschrift z.B. meine Daten nehmen könnte um den Kaufvertrag dann gleich über mich abzuwickeln ?


      Am einfachsten ist es, Deine Bekannte da herauszuhalten, in dem Sie Ihre Forderung per §398 BGB mit einem Schriftstück an Dich abtritt. Damit hat Sie dann mit der Angelegenheit nichts mehr zu tun.

      Ich halte sie auf jeden Fall raus, deswegen nehme ich das Auto ja auch morgen gegen Bezahlung ab, allerdings in ihrem Namen, weil ich glaube nicht, daß die Verkäuferin eine Abtretungserklärung annehmen müsste um MICH dann an der "Backe" zu haben. Wär ja schön, wenn das ginge, weil ich dann auch anders vorgehn könnte.


      Zitat von »Ahnungslos«



      Ok, Vollmacht hab ich dann sicherheitshalber.

      Auf einen zusätzlichen Kaufvertrag werde ich aber trotz Ebay auch bestehen können, oder ?


      Nein. Zum Vertragsinhalt ist das eBay-Angebot geworden inkl. aller Nebenbedingungen.
      Wozu natürlich auch die Vertragspartner gehören, also keine Abtretungspflichtannerkennung seitens der Verkäuferin akzeptiert werden müsste, richtig ?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Ahnungslos ()

    • *alte_eule* schrieb:

      Zitat von »Ahnungslos«



      ... Oder das der Wagen nie auf die Dame angemeldet wurde ? ...

      *alte_eule* schrieb:

      ist dich lediglich eine Vemutung und hätte auch nichts mit deinem Vertrag zu tun.
      Weil es ihr reicht, wenn Sie mir Brief und Schlüssel überreichen kann ? Klar ist es auch nur eine Vermutung, aber nachdem ich nun weiß, daß sie den Wagen erst seit ca. 4 Wochen haben kann... anmelden würde da nicht groß Sinn machen.
    • Auch wenn es eigentlich off-topic ist, die Geschichte des Jag ist ja nun durch die verschiedenen Anzeigen und Auktionen deutlich. Der letzte Halter hat das Auto auf Saisonkennzeichen gefahren und rechtzeitig vor Fälligkeit im Juli TÜV vorgeführt (aus der Anzeige : "Bremsen hinten sind neu"). Dabei wurden offenbar die Durchrostungen festgestellt, Resultat - kein TÜV. Daraufhin wurde das Fahrzeug per Anzeige(n) im April zum Verkauf angeboten, als Rechtslenker und als Teileträger. Gekauft wurde es von dem Händler (egal ob nun Profi oder Amateur) aus Mainz, der dachte wegen der niedrigen Laufleistung und des offenbar ansonsten sehr guten Zustands ein Schnäppchen gemacht zu haben, mit der Hoffnung das Fahrzeug ohne grössere Arbeiten TÜV-abnehmen lassen zu können. Das beweist seine erste eBay-Auktion mit "TÜV neu bis 5/2015. Wie nicht anders zu erwarten ging das in die Hose, denn die Prüfer wissen genau auf welche Stellen sie beim S-Type achten müssen, und die eBay-Auktion musste gestoppt werden. Interessant, dass bei dieser ersten Auktion auf die Rechtslenkung hingewiesen wurde. Die Karre wurde dann neu eingestellt, diesesmal mit TÜV 7/2013.

      Ich persönlich rechne es dem Mainzer Verkäufer positiv an, dass er die Durchrostungen - wenn auch spät - vermeldet hat, offenbar hat sich dann doch noch das schlechte Gewissen gemeldet. Dass der Weinheimer dieses nicht gemacht hat fällt unter die üblichen Gepflogenheiten beim Autoverkauf, das kann man jetzt sehen wie man will. Wer ein Fahrzeug mit (fast) abgelaufenen TÜV kauft der weiss, dass etwas nicht in Ordnung ist, und bei einem Jaguar mit dieser geringen Laufleistung und dem angeblich sehr guten Erhaltungszustand (das Teil wurde offenbar zumindest die letzte Zeit nur im Sommer gefahren) muss das etwas Gravierendes sein. Wer dann wie der Mainzer trotzdem ohne genaue Untersuchung zuschlägt, oder wie der TE sogar ohne Besichtigung überhaupt, der sollte nicht mit Verständnis sondern höchstens mit Mitleid rechnen!

      Die Diskussion über Halter oder nicht Halter ist absolut unsinnig, verkaufen kann ein Fahrzeug jeder der das Eigentum z.B. über den Kfz-Brief nachweisen kann.
    • Oh, danke Hamster.

      Da ist mir doch tatsächlich untergegangen, daß bei der ersten Auktion ein frischer TÜV angegeben war... und das obwohl es fett in der Überschrift steht... Auktion und TÜV Prüfpunkt haben sich also überschnitten und die Auktion wurde deshalb gecancelt... mann.... da hab ich vor lauter Bäumen wohl den Wald nicht gesehn... :wallbash

      Ich hab wie schon geschrieben in den letzten Jahren 2 Autos über Ebay gekauft und bin die auch jahrelang erfolgreich und begeistert gefahren, nicht jeder Ebay Autokäufer ist also zwingend bemitleidenswert ;)

      Der Weinheimer hat meiner Meinung nach den Wagen 2011 aus England eingeführt, aber das werd ich ja am Sonntag dann genau wissen.
      Das Gewissen des Mainzers... na... dazu kann ich Dir sagen, daß es ihm scheissegal zu sein scheint, ansonsten hätte er meinem Widerruf und der Erstattung seiner Kosten zugestimmt und den Wagen erneut angeboten.

      Die Halter Diskussion hat auch nichts damit zu tun, ob die Dame Eigentümerin ist oder nicht, es geht mir hier darum, ob Gewerblichkeit vorliegt. Immerhin scheint es ja nicht der einzige Wagen zu sein, der so mit einem 0er Ebay Account verkauft wurde. Und auch das wäre mir normalerweise schnuppe, wenn es mich nicht nerven würde, daß der Mainzer eben nämlich kein Gewissen hat. Ich an seiner Stelle hätte meiner freundlichen und nachvollziehbaren Bitte um einen Abbruch jedenfalls entsprochen.
    • Grachtenhamster schrieb:

      Dass der Weinheimer dieses nicht gemacht hat fällt unter die üblichen Gepflogenheiten beim Autoverkauf


      Weinheimer? Ok, ich hab mir eben daraufhin mal den google-cache angeschaut. Die Bilder, die der gemacht hat, sind tatsächlich an der Adresse gemacht worden, die die URL der Stoßstange im Impressum stehen hat. Das Auto steht direkt vor der Türe. Das dürfte also tatsächlich der private Vorbesitzer sein.

      Wie das Teil dann nach Mainz kommt und wieso es so kurz danach gleich wieder verkauft wird? Hmmm............ Stellt sich die Frage, ob da überhaupt ein Zwischenbesitzer im Brief (nur für Grachti: das heisst jetzt Zulassungsbescheinigung Teil II) eingetragen ist. Da ist nämlich inzwischen nur noch Platz für zwei Eigentümer. Ein Händler wird daher versuchen, eine ZB II die nur einen Eintrag hat nicht mit seinem Namen zu vermurksen. Eine mit zwei Namen wird er erst mal in Ruhe lassen, weil er sonst erst mal noch eine neue ZB II besorgen muss, nur um seinen Namen da reinzumeisseln, solange die Karre bei ihm steht. Und in einen alten Brief bekommt er sich auch nicht mehr eingetragen, da gilt dann das selbe wie bei einer ZB II mit zwei Einträgen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich habe nicht gesagt, dass jeder Autokäufer bei eBay bemitleidenswert ist, sondern es ging konkret um Autos mit (fast) abgelaufenem TÜV. Nenne mir auch nur einen plausiblen Grund warum jemand nicht die paar Euro für eine HU ausgeben sollte bevor man ein Fahrzeug zum Verkauf anbietet! Auch ohne den aktuellen Wissensstand war bei "deiner" Auktion klar und deutlich zu sehen dass die Sache stinkt. AU bestanden, HU aber nicht - deutlicher geht es doch kaum noch! Hast du den Verkäufer vorher mal gefragt was der TÜV bemängelt hat? Nein, sicherlich nicht....

      Apropos Gewissen, das Leben ist kein Ponyhof, dafür aber eBay Motors 'ne Abdeckerei. Der Mainzer war leichtsinnig als er die Karre gekauft hat, und du warst noch leichtsinniger als du ohne Besichtigung geboten hast . That's life - muss man mit leben!