Autokauf bei Ebay auf fremdem Account

    • Grachtenhamster schrieb:

      Ich habe nicht gesagt, dass jeder Autokäufer bei eBay bemitleidenswert ist, sondern es ging konkret um Autos mit (fast) abgelaufenem TÜV. Nenne mir auch nur einen plausiblen Grund warum jemand nicht die paar Euro für eine HU ausgeben sollte bevor man ein Fahrzeug zum Verkauf anbietet! Auch ohne den aktuellen Wissensstand war bei "deiner" Auktion klar und deutlich zu sehen dass die Sache stinkt. AU bestanden, HU aber nicht - deutlicher geht es doch kaum noch! Hast du den Verkäufer vorher mal gefragt was der TÜV bemängelt hat? Nein, sicherlich nicht....
      Yes, auch das hab ich verpeilt :|

      Grachtenhamster schrieb:

      Apropos Gewissen, das Leben ist kein Ponyhof, dafür aber eBay Motors 'ne Abdeckerei. Der Mainzer war leichtsinnig als er die Karre gekauft hat, und du warst noch leichtsinniger als du ohne Besichtigung geboten hast . That's life - muss man mit leben!
      Yes, hab meine Dummheit in dem Fall auch hier schon oft genug zugegeben... danke, daß Du es nur Leichtsinn nennst. :wallbash

      Der Wagen wurde ja im Netz angeboten, also hat der Mainzer (Händler) ihn vom Weinheimer gekauft um ihn anschließend gewinnbringend (privat) bei Ebay zu verkaufen... der TÜV hatte dann etwas dagegen.
    • Ahnungslos schrieb:

      um ihn anschließend gewinnbringend (privat) bei Ebay zu verkaufen

      Mal 'ne ganz doofe Frage: besteht der VK eigentlich darauf, dass Du das Auto abnimmst? Die Differenz von roundabout 10 Euro bringt ihm ja nicht mal die Benzinkosten für die Überführung des Autos nach Mainz. Stillegung, ebay-Gebühren - eigentlich müsste der froh sein, wenn Du ihm die Brocken hinschmeisst und über ebay rückabwickelst.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • So isses.

      Ob der Mainzer nun Händler ist oder nicht ist offen, dass der BMW wohl aus der gleichen Quelle stammt (da hat die TÜV-Abnahme funktioniert) ist nicht gleich ein Beweis für gewerblich. Wie wäre es eigentlich, wenn du den Jag gleich wieder über eBay weiterverkaufst? Wärst du dann automatisch gewerblicher Händler...??
    • @ weitläufiger Artgenosse

      Hast du den Thread gelesen? Der hat die Karre überbezahlt weil er die Durchrostungen nicht gefunden hat, und ist nun heilfroh mit einem blauen Auge aus der Sache herauszukommen. Und Angebot an den Zweitbieter bringt wohl nix, weil dann ist das Teil immer noch in der Familie... 8)
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Zitat von »Ahnungslos«



      um ihn anschließend gewinnbringend (privat) bei Ebay zu verkaufen

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Mal 'ne ganz doofe Frage: besteht der VK eigentlich darauf, dass Du das Auto abnimmst? Die Differenz von roundabout 10 Euro bringt ihm ja nicht mal die Benzinkosten für die Überführung des Autos nach Mainz. Stillegung, ebay-Gebühren - eigentlich müsste der froh sein, wenn Du ihm die Brocken hinschmeisst und über ebay rückabwickelst.
      Ja, auf meinen langen und nett erklärten Widerruf hin hat er in einem kurzen Satz nur geschrieben, daß er zum Anwalt geht... und genau DAS ist es was mich an der Sache nervt. Im Übrigen gehe ich davon aus, daß er (als Händler) den Preis noch um den ein oder anderen Hunni gedrückt hat, ansonsten hätte sein Pusher sich sicher mehr zugetraut, weil klar, wegen 10 Euro ist es sogar Verlust wenn man noch die Ebay Gebühren rechnet....


      Grachtenhamster schrieb:

      Ob der Mainzer nun Händler ist oder nicht ist offen, dass der BMW wohl aus der gleichen Quelle stammt (da hat die TÜV-Abnahme funktioniert) ist nicht gleich ein Beweis für gewerblich. Wie wäre es eigentlich, wenn du den Jag gleich wieder über eBay weiterverkaufst? Wärst du dann automatisch gewerblicher Händler...??
      Nein, aber ich bin auch nicht als gewerblicher Händler für Im und Export im KFZ Gewerbe bei Google zu finden.
    • Grachtenhamster schrieb:

      Hast du den Thread gelesen?

      Ja, hab ich. Leider war mir der Satz aus dem EP wieder entfallen. Ich hab mir dabei aber schon was gedacht. Nämlich genau den Gedanken, dass eben der gewerbliche Händler auf dem Vertrag bestehen würde. Den Grund hast Du ja schon hübsch dargelegt. Der Betriebswirt nennt das Deckungsbeitragsrechnung. Die macht aber normalerweise nur der, der kalkulieren muss. Der unbedarfte Privatmann verkauft die Möhre "wie besehen" und eiert nicht hinterher mit irgendwelchen Durchrostungen daher, die er eigentlich schon kennen müsste.

      Du solltest doch eigentlich wissen, dass ich manchmal etwas bösartig bin, gerade wenn ich so scheinbar sinnfreie Fragen stelle. Meistens schaue ich dann nach den Zutaten für den Leim, auf den jemand gehen soll. ;)

      Grachtenhamster schrieb:

      Ob der Mainzer nun Händler ist oder nicht

      Da wäre eventuell der Vorbesitzer zu hören, an wen er das Auto denn verkauft hat.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ob der Mainzer nun Händler ist oder nicht[/quote]

      Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Da wäre eventuell der Vorbesitzer zu hören, an wen er das Auto denn verkauft hat.


      Leider konnte ich den Vorbesitzer bisher telefonisch nicht erreichen. Aber ich geh mal davon aus, da dieser das Auto ja in mindestens 2 Portalen inseriert hatte, ist der Kauf über eines der Portale im April zustandegekommen.
      Ob der Käufer sich dabei als Händler zu erkennen gegeben hat wäre dabei tatsächlich interessant zu wissen... obwohl es letztlich auch egal ist, da er jedenfalls Händler ist und das Auto auch mit Gewinnerzielungsabsicht gekauft hat. Sonst hätte er es ja sicher nicht - mehr oder weniger umgehend - nach dem Kauf zunächst mit TÜV angeboten und als das nicht geklappt hat dann ohne TÜV.
    • So, eben aus Mainz zurückgekommen ohne Auto.

      Wie erwartet nicht die Dame, welche bei Ebay Vertragspartner war, sondern (vermutlich) ihr Mann, der ja bereits als KFZ Händler Im und Export ergoogelt wurde. (Hab ihn übrigens drauf angesprochen und er hats zugegeben, aber Gewerbe wäre nicht mehr angemeldet... ja is klar... und der BMW gestern bei Ebay war auch von ihm, er hat sich gewundert was ich alles wusste...)

      TÜV Mängelbericht glich einem absoluten Horrorfilm, Durchrostung links und rechts, Achslager ausgeschlagen, Bremsen.... und und und... hab mir nicht alles merken können.

      Kurzum... da meine Vertragspartnerin nicht anwesend war und er auch keine Vollmacht hatte und auch nicht besorgen konnte, (obwohl die Frau angeblich nur 5 Minuten weiter weg zuhause wäre) hat sich das Thema erledigt.

      Kostenfaktor ca. 150 Euro für den Sonntag (Rote Nummer, Sprit etc.)

      Er sagte dann noch, ok, machen wir die Auktion rückgängig, daß er die Ebay VK Gebühr nicht tragen muss... werden wir aber wohl nicht machen, da unsere Kosten ja auch niemand trägt.

      Ich bin immer noch der Meinung, daß es die bei Ebay angemeldete Dame mit diesem Namen überhaupt nicht gibt... however... war dann halt mal ein verregneter Sonntag mit 4 Stunden Autofahrt. :wallbash Die Autofahrt war dafür umso lustiger, das Heino Album kann man gut mitsingen, wir hatten Spass :)
    • Ich hab das Auto mangels Ebay Vertragspartner vor Ort nicht genommen, also kein Kauf.

      Ob der Ebay Kauf rückabgewickelt wird überlege ich mir noch, mich hat der Tag heute auch Zeit und Geld gekostet was er mir durch seine falsche bzw. unvollständige Beschreibung verursacht hat.
    • @Ahnungslos

      So macht das doch keinen Sinn, schließlich könnte der nette Kerl ja im Namen der Person gar nicht erklären, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird.
      Die Rückabwicklung ist doch dann perfekt, wenn du diese via eBay bestätigst, dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite, selbst wenn dir stinkt, dass er/sie dann die Gebühren erstattet bekommt.

      Du wirst das doch jetzt nicht scheitern lassen?

      Du hast keine Beweise, dass es die Frau nicht gibt, sie ist die Vertragspartnerin deiner Bekannten, sie kann gegenüber deiner Bekannten die Rückabwicklung erklären und deine Bekannte sollte dieser zustimmen. Zwingend!
    • Ahnungslos schrieb:

      ...
      Kurzum... da meine Vertragspartnerin nicht anwesend war und er auch keine Vollmacht hatte und auch nicht besorgen konnte, (obwohl die Frau angeblich nur 5 Minuten weiter weg zuhause wäre) hat sich das Thema erledigt.
      ...

      Wieso sollte Deine Vertragspartnerin anwesend sein? Es reicht wenn er als Erfüllungshilfe Dir das Auto übergibt. Ebenso ist nicht erkennbar, warum er eine Vollmacht dazu haben sollte, wenn er über den Kaufgegenstand verfügt.

      Betrachtet man es so, dann solltest Du in diesem Fall vll. doch froh sein, daß er/sie vom Kauf zurücktreten will und Du hast für die Merkstütze fürs nächste mal 150,- EUR bezahlt.
    • Man könnte auch so weit gehen, daß mit einer Ablehnung des Transaktionsabbruches am KV festgehalten werden soll!
      Da wird deine Bekannte aber blöde aus der Wäsche schauen wenn dann plötzlich auf den Kauf und Abholung bestanden wird und das womöglich auch noch rechtlich und durchaus fundiert.
      Wer dir übrigens Besitz an deinem Eigentum verschafft ist völlig wumpe, ob Frau, Hund, Wellensittich ... scheißegal Hauptsache KFZ-Brief und Autoschlüssel hat er dabei.
      Ich glaube dir, verzockten Hobbyautohändler, übrigens kein Wort!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • *alte_eule* schrieb:

      Wir wollen mal nicht aus demAuge verlieren, wo die Ursache lag:

      *alte_eule* schrieb:

      Zitat von »Ahnungslos«



      allerdings hat der Verkäufer die Beschreibung ergänzt, was mir leider nicht aufgefallen ist,

      *alte_eule* schrieb:

      DEIN Gebot ist nach Änderung der AB eingegangen, weil du sie nicht nochmal geprüft hast.
      Daran ändert auch die Tatsache nichts, dass dir hier vom Eis geholfen wurde.
      Mag sein, aber in dem TÜV Bericht waren auch noch andere wesentlich gravierende Mängel und ich bin nicht der Meinung, daß man sich damit herausreden kann, wenn man so einen Wagen als Ersatzteil oder Bastlerauto anbietet. In der Auktion wurde erstmal nur das "Gute" erwähnt. Zudem gibt es auch bei Ebay eine Autorubrik speziell für Bastler , die ich generell bei meiner Suche ausschließe. In dieser Rubrik war der Wagen nicht drin. Superviele private bieten als Bastlerauto an, obwohl das Auto durchaus noch fit ist und einige Jahre fahren kann. Hab selbst schon 2 so gekauft und jahrelang gefahren.

      Kaiolito schrieb:


      @Ahnungslos

      So macht das doch keinen Sinn, schließlich könnte der nette Kerl ja im Namen der Person gar nicht erklären, dass der Kaufvertrag rückabgewickelt wird.
      Die Rückabwicklung ist doch dann perfekt, wenn du diese via eBay bestätigst, dann bist du auf jeden Fall auf der sicheren Seite, selbst wenn dir stinkt, dass er/sie dann die Gebühren erstattet bekommt.

      Du wirst das doch jetzt nicht scheitern lassen?

      Du hast keine Beweise, dass es die Frau nicht gibt, sie ist die Vertragspartnerin deiner Bekannten, sie kann gegenüber deiner Bekannten die Rückabwicklung erklären und deine Bekannte sollte dieser zustimmen. Zwingend!
      Du hast wohl Recht und ich sollte den Tag als lustige Spritztour abhaken.

      seelachs schrieb:


      Ganz abgesehen davon - Du gönnst dem VK die Gebühren, aber weißt Du auch wer die bekommt,
      denen gönne ich das noch weniger ...
      Du ja, aber bei mir bin ich mir nicht so sicher, wem ich es mehr gönne ;)


      Heiner.Hemken schrieb:





      Zitat von »Ahnungslos«



      ...
      Kurzum... da meine Vertragspartnerin nicht anwesend war und er auch keine Vollmacht hatte und auch nicht besorgen konnte, (obwohl die Frau angeblich nur 5 Minuten weiter weg zuhause wäre) hat sich das Thema erledigt.
      ...

      Wieso sollte Deine Vertragspartnerin anwesend sein? Es reicht wenn er als Erfüllungshilfe Dir das Auto übergibt. Ebenso ist nicht erkennbar, warum er eine Vollmacht dazu haben sollte, wenn er über den Kaufgegenstand verfügt.

      Betrachtet man es so, dann solltest Du in diesem Fall vll. doch froh sein, daß er/sie vom Kauf zurücktreten will und Du hast für die Merkstütze fürs nächste mal 150,- EUR bezahlt.
      Weil ich auf meinen Vertragspartner bestanden habe und ihn als Vertragspartner nicht akzeptiert habe. Wenn ich einen Vertrag mache, dann mache ich den mit meinem Vertragspartner und nicht mit irgendwem anders. Ob das rechtlich zählen würde weiß ich nicht, aber daraufhin hat er jedenfalls dann plötzlich einem Abbruch doch zugestimmt... wo er sich vorher 10 Minuten gegen gewehrt hat... was meinen Verdacht der nicht vorhandenen Vertragspartnerin = Identitätsmißbrauch erhärtet.

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    • @ahnungslos

      Einige Leute haben sich sehr um dein Problem bemüht und durch diese Mühe kommst du vielleicht aus dem Mist raus, für den du selbst verantwortlich bist (was du auch niemals abgestritten hast).

      Nimm den Ratschlag an, stimme der Rückabwicklung zu, teile dies vorab per Mail nochmals mit, damit der Verkäfer/die Verkäuferin, schnellstmöglich den Antrag stellt, deine Bekannte/du zustimmen könnt und gut ist.
      Alles andere wäre................. Schwachsinn (sorry) und eventuell kostenintensiv.
    • @ Kaiolito

      Ja, und ich bedanke mich hiermit auch sehr bei allen für die Anteilnahme, es waren auf jeden Fall sehr gute Denkanstöße dabei... auch wenn komischerweise nicht alle so positiv waren, obwohl alles was ich geschrieben habe 100% der Wahrheit entsprach.

      Dem Transaktionsabbruch haben wir zugestimmt.