Mal wieder Auktionsabbruch

    • Mal wieder Auktionsabbruch

      Moin @ all. :)
      Ein Fall,der mich interessiert.
      Abbruch,Gebote gestrichen.Kennen wir ja.
      Ich bin nicht Höchstbieter.Stand bei 151 € ,10 Gebote von 4 Bietern.tiny.cc/3a4lxw

      Würde theoretisch dennoch die Möglichkeit bestehen,den Artikel einzufordern? Die Chance für alle weiterhin zu bieten,wurde ja genommen und der derzeitige Höchstbieter usw.
      Ich habe es mir vorerst verkniffen,eine freundliche Mitteilung zu schreiben.Wirklich freundlich.
      Schönes WE. :)
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • ohrwürmchen schrieb:

      Würde theoretisch dennoch die Möglichkeit bestehen,den Artikel einzufordern?

      Für den Höchstbieter ja. Standard. Wobei zu prüfen wäre, wie der Artikel "beschädigt wurde oder verloren ging".

      Für dich als unterlegenen Bieter (Du denkst da vermutlich an den ebay-Vertrag per Nachrichtensystem) nein, denn Du wurdest bereits überboten. Das "funktioniert" nur, wenn der Artikel noch nicht beboten war. Sonst hast Du ja keinen Vertrag mehr.

      Für Dich als unterlegenen Bieter gibt es daher jetzt nur die Möglichkeit, dem VK ein irrwitzig hohes (bzw realistisches) Gebot zu unterbreiten, auf dass er dem, der da neben ebay her was kaufen will, mit dem blanken Hintern ins Gesicht hüpft.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Leider ist ja nicht zu sehen,wer der Höchstbieter war.Sonst würde ich ihn anschreiben.
      Natürlich wurden die Modelle anderweitig verkauft. Das ich als Nichthöchstbieter keinen Vertrag habe,ist logisch,aber ich,sowie alle anderen, wurden an der Möglichkeit gehindert,den eigenen Haussegen zu erhalten.(Oder auf´s Spiel zu setzen.Je nach Verständnis der besseren Hälfte).
      Mich interessiert hauptsächlich,ob Ansprüche gestellt werden können,auch wenn man nicht Höchstbieter war.
      Die Modelle als solche finden sich auch anderweitig.Darum geht´s mir weniger.
      Aber die Vorschlag,ein "Gebot" abzugeben,ist gut.
      Etwa so : "Schade,dass ich mein Gebot nicht auf 350 € erhöhen konnte.Die Modelle wären es mir wert gewesen.Sie haben verm. Geld verschenkt." 8)
      Wäre für mich als VK allerdings ebbes ville.
      Diese Abbrecher. :rolleyes:
      Ebax wird´s nicht ändern;es sei denn,irgendwer zieht´s mal vor Gericht durch.Dann fällt das hübsche Augenwischersystem leicht in sich zusammen.
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    • ohrwürmchen schrieb:

      Mich interessiert hauptsächlich,ob Ansprüche gestellt werden können,auch wenn man nicht Höchstbieter war.

      Hatte ich Dir ja schon geschrieben. Zuerst mal nö, weil durch das Übergebot des anderen kein Vertrag mehr besteht. Was allerdings passiert, wenn Du dem VK hier 170 Euro anbietest während die Auktion noch eigentlich laufen würde (das bis jetzt abgegebene Höchstgebot ist ja 160 Euro) und der VK darauf eingeht? Tja, dann wird es interessant. Weil dann der zur Laufzeit Höchstbietende zwar das sichtbar höchste Gebot abgegeben hat, aber durch das Übergebot während der regulären Restlaufzeit trotzdem überboten wurde, wenn man das bekannte einschlägige Urteil heranzieht.


      Hmmmm....... ob das eine Argumentationsmöglichkeit gegen Kahn, Ross und Co bietet? Wäre mal zu probieren. Viel mehr als schiefgehen kann es nicht und als hilfsweiser Antrag....
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • ohrwürmchen schrieb:

      ...
      Ich bin nicht Höchstbieter.Stand bei 151 € ,10 Gebote von 4 Bietern.tiny.cc/3a4lxw

      Bei einem Höchstgebot des Zweitbieters von EUR 155,99 muß das Gebot des Höchstbietenden bei EUR 156,99 gelegen haben und nicht bei 151 EUR.

      ohrwürmchen schrieb:

      ...
      Würde theoretisch dennoch die Möglichkeit bestehen,den Artikel einzufordern? Die Chance für alle weiterhin zu bieten,wurde ja genommen und der derzeitige Höchstbieter usw.
      Ich habe es mir vorerst verkniffen,eine freundliche Mitteilung zu schreiben.Wirklich freundlich.
      Schönes WE. :)

      Die Möglichkeit besteht schon, wenn man in der Lage ist dem Verkäufer nachzuweisen, daß der Höchstbieter keine Kaufabsicht hat, da von ihm selbst überboten oder einen mit dem Überbieten Beauftragter. Meist ergbt sich das aus dem zeitlichen Verlauf zwischen dem letzten Gebot, welches alle überbietet und der vorzeitigen Beendigung. Die Verkäufer erhalten also ein Angebot außerhalb eBays zu verkaufen, (lassen) überbieten und beenden dann das Angebot. Da liegt naturgemäß selten viel Zeit dazwischen.

      Rein psychologisch sollte es ohne weiteres funktionieren, dem Anbieter ein erkennbar höhers Gebot zu unterbreiten, soweit den wirklich ausßehalb eBays verkauft worden ist, denn das Motiv dazu ist dasselbe.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Weil dann der zur Laufzeit Höchstbietende zwar das sichtbar höchste Gebot abgegeben hat, aber durch das Übergebot während der regulären Restlaufzeit trotzdem überboten wurde, wenn man das bekannte einschlägige Urteil heranzieht.


      Da aber das sichtbare Gebot wesentlich niedriger als das abgegebene Gebot des angezeigten Höchstbieters sein kein,

      wär zumindest streitbar, ob ein außerhalb der Auktion abgegebenes "Schwarzgebot" (u. U. unter dem tatsächlichen Gebot des Höchstbietenden) überhaupt als Überbietung gewertet werden könnte.

      Das Ding hinkt also auch in dieser Hinsicht, und nicht nur weil VK UND KÄUFER mit REGISTRIERUNG doch zugestimmt haben, über die Plattform handeln zu wollen.
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Stubentiger ()

    • *alte_eule* schrieb:

      als dass es dann eben kein Gebot innerhalb der Plattform wäre.

      Wieso, werte Eule, meinst Du denn, dass ich geschrieben habe, dass man so was über Frage an den Verkäufer bzw Kontakt mit dem Mitglied macht? Dann ist es über die Plattform. Es ist nur nicht über den Bietknopf. Zweite Vorgabe: das Angebot muss abgegeben und angenommen sein, bevor die reguläre Laufzeit der Auktion vorüber ist.

      Stubentiger schrieb:

      ob ein außerhalb der Auktion abgegebenes "Schwarzgebot" (u. U. unter dem tatsächlichen Gebot des Höchstbietenden) überhaupt als Überbietung gewertet werden könnte.

      Ja. Denn das Höchstgebot erlischt, wenn während der Laufzeit ein höheres Gebot abgegeben wird.

      Das entsprechende Urteil, aus dessen Begründing ich diese Argumentation entliehen habe steht hier: auktionshilfe.info/index.php?thread/7389/&pageNo=1

      In dem Fall war zwar gar kein Gebot abgegeben worden sondern gleich verhandelt aber im Grunde stellt sich die Argumentation auch nicht anders dar. Ich will auch nicht behaupten, dass das unbedingt funktionieren muss, aber wenn es um die Möglichkeit geht, dann muss ich sagen: die Möglichkeit besteht rein rechtlich, dass man (bzw ein Richter) das so sehen könnte.

      Das eigentlich abstruse daran ist allerdngs, dass bereits beim Abbruch der Vertrag mit dem Höchstbieter zustandekommt. Ein Verkäufer der so handelt hat also eventuell hinterher zwei Verträge an der Backe, bei denen er keinen einzigen Höchstbieter über ebay hatte.
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    • Ja. Denn das Höchstgebot erlischt, wenn während der Laufzeit ein höheres Gebot abgegeben wird.


      Wobei ja eben nicht sichtbar ist, ob das Gebot des offiziellen Höchstbietenden nicht hörer ist, als das SICHTBARE Gebot. Wenn der ein Gebot von $0 Euro mit 500 Euro überboten hat, wird ja durch die "Bietautomatik" nur ein Gebot von 50,50 Euro angezeigt, sein Gebot war aber 500. Um DAS zu überbieten, dürfte es ja nicht reichen, wenn der Schwarzbieter ein "Schwarzgebot" von 300 abgibt. ?(

      Sonst hat man den nächsten rechtsgültigen Kaufvertrag an der Backe. Oder?
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    • Ich glaube, da hast Du mein Wort "Laufzeit" falsch verstanden. Mit Laufzeit ist nicht gemeint, dass das Angebot noch läuft sondern der Zeitraum, bis das reguläre Ende erreicht wäre. Egal ob das Angebot läuft oder vorzeitig beendet ist.

      Stubentiger schrieb:

      Wobei ja eben nicht sichtbar ist, ob das Gebot des offiziellen Höchstbietenden nicht hörer ist
      Nach dem Streichen der Gebote sieht das jeder. ;)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
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      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • auktionshilfe.info/index.php?p…cb9baeaa500301f7fa2b325d6

      meinst du soetwas?

      Da sieht man ja nur den Gebotsbetrag, der gültig gewesen wäre, wenn die Auktion ordentlich zuende gegangen wär,

      aber das abgegebene Gebot des Höchstbietenden kann doch viel höher gewesen sein. Der "Gebotsbetrag" ist doch nur das Ergebnis der Bietautomatik.

      Sicher, vielleicht kann das niemand sehen, außer dem Bieter, aber im System ist es enthalten, und solange es nicht vom Bieter zurückgezogen wurde, würde ich es einfach mal als mindestens so gültig betrachten, wie ein außerhalb von Ebay angebotener Kaufpreis.

      (und wenn der Vk ordentlich gepusht hätte, hätte er es auch rausfinden können :D )
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    • Das ist aber ein regulär beendetes Angebot. Zu sehen an der Preisdifferenz von einem Euro zwischen Höchst- und Zweitbieter.

      Bei vorzeitiger Beendigung ebenso wie bei Gebotsrücknahmen werden alle Höchstgebote der Bieter angezeigt.

      Hier die Gebotsübersicht zu dem Beispiel aus Post#1:

      offer.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll…5&rt=nc&item=261219816736

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Danke für die Erleucht... Erläuterung ;)

      ABER: da steht auch folgendes:

      Es werden nur aktuelle Gebote angezeigt, nicht jedoch das jeweilige Maximalgebot eines Bieters. Maximalgebote können von jedem Bieter mehrere Tage oder Stunden vor dem Ende des Angebots abgegeben werden. Mehr zum Thema Bieten – wird in einem neuen Fenster oder Reiter geöffnet.


      also, der letzte Gebotsbetrag von Bieter 5***r war EUR 160,00, damit überbot er (am 25.05.13 00:58 Minuten vor Streichung)

      Bieter c***0, Gebot EUR 155,99 , aber man sieht nicht, ob er nicht ein weiteres Gebot für den nächsten Bietschritt abgegeben hat. So versteh ich jetzt den Text. Oder auch nicht so richtig. ?(
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    • War ja eine Auktion,die mich interessiert hatte.Es ist der letzte Betrag einzusehen,mehr nicht.
      Wer ein Gebot abgegeben hat,ist zu sehen.Damit auch sein letztes Höchstgebot.Das eigentliche Höchstgebot des führenden ist natürlich nicht zu sehen.Er liegt/lag mit 155 irgendwas vorn.Kann aber sein ,das er einsundzweiundweißich eingegeben hat.Das wird nicht angezeigt.
      Kann man nur feststellen,wenn man,solange die Aktion noch läuft,in 5 € Schritten bietet.
      Als ich die Mitteilung bekam,dass beendet,wurde mir ein Betrag von 151 € angezeigt.Waran das nun liegt,weiß ich nicht.Damit @ Bert,(Nur dick,damit du´s mit deinen altersschwachen Augen usw. :rolleyes: )war meine Aussage schon richtig.So klug bin ich nun nicht,dass ich so blöd wäre,mir keine Zahlen nicht zu merken.
      Über den Satz denke ich noch mal nach...
      Später wurde tatsächlich ein anderer,leicht höherer Betrag angezeigt.
      Nun habe ich 2 Gedanken dazu (Ja!Auch ich kann manchmal einenGedanken mehr als nötig,ach,wurscht)
      Es gab ein Gebot eines Interessenten mit bitte,um Abbruch : Ich hätte gern und würd xxx € bieten,könnten sie dann abbrechen?
      Oder (von einem andren,der NICHT bietet): Hallo.Ich habe Interesse und würde ihnen xxx € zahlen,aber nicht über ebax.
      I.A. läuft es so,dass ein privates Angebot abgeben wird und das war´s.
      Wobei ich davon nur abraten kann.
      1. Es besteht ein Vertrag
      2.Man bekommt als VK verm. und i.A.mehr,wenn man die Auktion durchlaufen lässt.

      Diese Abbruchsmöglichkeiten,die einen bis zum Erbrechen erbrechen lassen,sollte man abbrechen.Man sollte damit endlich einen Bruch machen.

      OT.Wer macht bei einem Bruch mit? Keller,Kanalisation,Bank,Tresor. 8o :lach:
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    • Heiner.Hemken schrieb:


      Entsprechend lag also das letzte Gebot um den nächsten Erhöhungsschritt von einem Euro über dem Zweitbieter, also 156,99 EUR.


      Man muss wohl zwischen GEBOT und GEBOTSBETRAG hier unterscheiden

      Als gestrichenes GEBOT wird ja bei dem Beispiel von Bieter 5***r 160,00 Euro angezeigt, während die nächste Gebotsanzeige wie schon gesagt bei 156,99 EUR gelegen haben müsste.

      Und insofern

      ohrwürmchen schrieb:

      Über den Satz denke ich noch mal nach...



      Leistenbruch? :P ;)
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    • Stubentiger schrieb:

      Heiner.Hemken schrieb:


      Entsprechend lag also das letzte Gebot um den nächsten Erhöhungsschritt von einem Euro über dem Zweitbieter, also 156,99 EUR.


      Man muss wohl zwischen GEBOT und GEBOTSBETRAG hier unterscheiden

      Als gestrichenes GEBOT wird ja bei dem Beispiel von Bieter 5***r 160,00 Euro angezeigt, während die nächste Gebotsanzeige wie schon gesagt bei 156,99 EUR gelegen haben müsste.

      Ohne jetzt die Nummer mit den Korinthen zu machen, dann müsste man exakt zwischen Höstgebot des einzelnen Bieters, dem Gebot des Bieters (welches jedesmal erfolgt, wenn von anderer Seite geboten wird und man das Höchstgebot nicht erreicht hat) und dem Artikelkaufpreis zu einem bestimmten Zeitpunkt.
      Heißt also, daß was man in der Übersicht sich, ist das Höchstgebot des einzelnen Bieters und das Gebot per Bietagenten des Höchstbietenden hat einen Betrag von EUR 156,99, während der Kaufpreis zu dem Zeitpunkt in gleicher Höhe liegt.
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Ohne jetzt die Nummer mit den Korinthen zu machen,
      Also irgendwie in dem ganzen Satz das Verb. ;)

      Man muss nur klar unterscheiden zwischen eingegebenem Gebotsbetrag (des Bieters) und angezeigtem Höchstgebot (der Auktion). Das einzige, was Du zur Laufzeit nicht kennst ist der eingegebene Gebotsbetrag des aktuellen Höchstbieters. Alle anderen eingegebenen Gebotsbeträge siehst Du in der Gebotsübersicht, weil die überboten sind. Beim vorzeitigen Abbruch mit Streichung der Gebote wird der eingegebene Gebotsbetrag des Höchstbieters aber auch sichtbar, denn der steht dann als das Gebot da, das gestrichen wurde.

      Jetzt klar?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.