Paypal Konflikt gewonnen, trotzdem Portokosten zahlen?!

    • Paypal Konflikt gewonnen, trotzdem Portokosten zahlen?!

      Hallo zusammen. Vor kurzem habe ich ein Terrarium bei einem "bekannten Betrüger"bestellt, natürlich ohne es zu wissen. Nachdem der Shop kurzzeitig geschlossen war wurde ich skeptisch und googelte den shopnamen. Dabei kam ich auf dieses Forum und sah in einem thread das der "Verkäufer" hier bekannt ist und viele Menschen kein Terrarium erhielten und ihr Geld nie wieder sahen. Nun bekam ich natürlich Panik, wunderte mich aber das ich bei dem shop mit Paypal zahlen konnte und es auch Gott sei Dank tat. Also Konflikt gemeldet und den Fall geschildert. Überraschenderweise bekam ich gestern ein Terrarium geliefert und freute mich erstmal. Bis ich es auspackte... Einige Sachen fehlten komplett, andere Sachen hatten falsche Masse.... Daraufhin habe ich den Konfliktgrund bei paypal geändert und forderte mein Geld zurück. Schon heute kam die Nachricht das paypal zu meinen Gunsten entschieden hat, ABER ich muss das Terrarium auf meine Kosten zurückschicken. Wie kann das denn sein? Bsp: Du bestellst eine blaue Hose, bekommst aber rote Schuhe. Du sollst das Porto zahlen um die roten Schuhe die du nie bestellt hast zurückzuschicken um dann dein Geld für die blaue Hose erstattet zu bekommen. Ist das rechtens??? Vor allem schreibt paypal ich bekomme den Betrag erstatten muss aber die Kosten fürs Porto übernehmen, heisst das vielleicht sogar das ich das schon bezahlte Porto auch nicht zurückbekomme? Dann wäre ich 60 Euro los nur weil man mir falsche Ware liefert. Ich bin stinksauer!!! Hat jemand Erfahrung mit sowas? Muss ich wirklich für das Porto aufkommen?
    • Die Bedingungen stehen in der "PayPal-Käuferschutzrichtlinie":

      2. Wenn ein Antrag auf PayPal-Käuferschutz erfolgreich ist, erstattet PayPal dem Käufer den Kaufpreis inkl. Versandkosten.

      5.2 Wenn der Käufer einen Antrag auf PayPal-Käuferschutz stellt, weil der erhaltene Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung des Verkäufers abweicht, muss der Käufer den Artikel auf Verlangen von PayPal auf Kosten des Käufers an den Verkäufer zurücksenden und einen entsprechenden Versandbeleg vorlegen.
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      time flies like an arrow - fruit flies like a banana
    • Vielen Dank für die schnellen Antworten. Jetzt werde ich wohl tatsächlich bezahlen müssen, sehr schade. Ist ja wirklich ne schweinerei, aber wenn es so in den Bedingungen steht... hatte mal mehr von paypal gehalten... Ich kann ja nun wirklich nichts dafür auf so einen Typen reinzufallen... Gut, bei dem Verkäufer das Porto zurückzuverlangen ist noch eine Möglichkeit, bei dem was ich hier aber schon alles über diesen Menschen gelesen habe brauche ich es wohl garnicht erst versuchen... Ich habe bei Terrarium- shop, reptiles-amphibians.net oder wie auch immer die sich schimpfen bestellt...
    • DM-und-Euro schrieb:

      So wie ich es verstanden habe, siet es nach Betrug bzw. Unterschlagung des Verkäufers aus. Und wenn es nur die Portokosten sind.

      Wie kommst du denn auf diesen Quark?
      Es handelt es sich um eine Reklamation. Bei dieser ist dem VK die mangelhafte Ware zurückzuschicken. Er hat das Recht diese zu überprüfen.
      Hier "sitzt" PP dazwischen und nimmt dem VK das Recht die Ware zu überprüfen bzw. erstattet Geld auf Zuruf! Natürlich nur "das Guthaben", denn PP zahlt nicht aus der eigenen Tasche!

      Ist die Reklamation berechtigt, kann der VK Ersatz liefern bzw. ist der K so zu stellen als hätte der Kauf nie stattgefunden.
      Der VK hat ja noch nichtmal seine Ware zurück. Wen soll er momentan betrügen bzw. was unterschlagen :wallbash
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      DM-und-Euro schrieb:

      So wie ich es verstanden habe, siet es nach Betrug bzw. Unterschlagung des Verkäufers aus. Und wenn es nur die Portokosten sind.

      Wie kommst du denn auf diesen Quark?
      Es handelt es sich um eine Reklamation. Bei dieser ist dem VK die mangelhafte Ware zurückzuschicken. Er hat das Recht diese zu überprüfen.
      Hier "sitzt" PP dazwischen und nimmt dem VK das Recht die Ware zu überprüfen bzw. erstattet Geld auf Zuruf! Natürlich nur "das Guthaben", denn PP zahlt nicht aus der eigenen Tasche!

      Ist die Reklamation berechtigt, kann der VK Ersatz liefern bzw. ist der K so zu stellen als hätte der Kauf nie stattgefunden.
      Der VK hat ja noch nichtmal seine Ware zurück. Wen soll er momentan betrügen bzw. was unterschlagen :wallbash

      DM-Euro:
      "Ich bin davon ausgegangen, das eine Nachbesserung bereits fruchtlos war.
      Das dies an erster Stelle steht versteht sich von selbst!"


      Und ich gehe davon aus, daß du das EP entweder nicht gelesen oder nicht verstanden hast!
      :rolleyes:
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    • Kann mir mal bitte jemand freundlicherweise auf die Sprünge helfen?

      Hier wird etwas von Nachbesserung erwähnt, die schon fruchtlos verlaufen sein soll. Dazu findet sich aber nichts vom TE.

      Bisher ist lediglich etwas über Painpal passiert und ich kann nicht erkennen, wie das den bestehenden Kaufvertrag beeinflussen soll.

      Die schon erwähnte Nachbesserung wurde dem Verkäufer nicht erkennbar eingeräumt. Ebenso, wie nicht zu sehen ist, daß dieser einer Rückabwicklung zugestimmt hat.

      Gibt evtl. Informationen, die hier nicht niedergeschrieben wurden?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Leider antwortet der Verkäufer absolut nicht auf E-mails und sein Telefon scheint tot zu sein... Ich hätte gegen eine Nachbesserung nichts auszusetzen, aber Paypal hat so entschieden. Allerdings bin ich ja jetzt die Leidtragende, da ich das Paket auf meine Kosten zurückschicken soll. Habe noch bis Dienstag Zeit mich zu entscheiden, danach müsste ich das Terrarium wohl fehlerhaft behalten
    • Leider kannst du da nicht wirklich was machen. Ich würde es wohl trotzdem zurück schicken, denke kommt immer noch billiger, allerdings würde ich das auch in der Bewertung zum Ausdruck bringen.

      Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich mir auch überlegen ob es mir das Prozessrisiko wert ist.
    • DM-und-Euro schrieb:

      Ohne Rechtsschutzversicherung würde ich mir auch überlegen ob es mir das Prozessrisiko wert ist.

      Wir wollen doch mal zu Gunsten von Sara annehmen, dass der Sachmangel wirklich vorhanden ist und dann auch nachweisbar sein sollte. Mal abgesehen davon, dass es da noch andere Schritte wie Fristsetzungen und Mahnbescheid vorzuschalten gilt, welches Risiko siehst du bei einem Prozess?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • DM-und-Euro schrieb:

      Brauchst dir nur mein Fall anzusehen: 32C25/12 Amstgericht Bingen Rhein!

      Ich gehe mal davon aus die Portokosten betragen 7 Euro, Gerichtskosten fangen bei 75 Euro an. Anwaltskosten noch nicht mitgerechnet.

      Und ich gehe davon aus, daß du mitten in der Nacht lieber schlafen als posten solltest :wallbash
      Die Portokosten stehen ebenfalls im EP!
      Dein Urteil spare ich mir jetzt, da es vermutlich wie alle Beiträge von dir zu diesem Fall nichts damit zu tun hat.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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