Darf ich den Verkäufer ungefragt "upgraden"?

    • Darf ich den Verkäufer ungefragt "upgraden"?

      Ich habe eine kurze Frage: bekanntermaßen darf der Käufer auf angegebene Versandart bestehen aber gilt das auch für Versandarten "aufwärts"? Habe vor Kurzem als PVK einen Käufer mit 2 negativen Bewertungen gehabt, sehr verdächtig das Ganze. Ware war relativ teuer und hochwertig, habe es dann als Paket und nicht als Päckchen (wie angegeben) auf eigene Mehrkosten verschickt um auf der sicheren Seite zu sein. Alles problemlos gelaufen soweit.

      Die Frage ist: seht ihr seitens des Käufers Beschwerdemöglichkeiten bzw. "problematisches Verhalten" beim ungefragten upgraden der Versandart?
    • Ich sehe in diesem Fall nicht das geringste Problem, jedenfalls dann nicht wenn das Paket mit dem selben Versandunternehmen versendet wurde wie das Päckchen hätte versendet werden sollen.
      Es gibt Käufer die genau darauf achten ob nun DHL, Hermes, GLS, UPS etc. als Versanddienstleister angegeben ist. Das kann die verschiedensten Gründe haben. Ich als VK würde jedenfalls nicht so ohne weiteres z.B. von DHL Päckchen auf Hermes Paket "upgraden" ohne den Käufer sicherheitshalber zu fragen ob Hermes für ihn auch okay wäre.
      Im Zweifelsfall würde ich dann lieber als DHL Paket versenden, sollte DHL angegeben gewesen sein.

      Was anderes wäre es mit einem vermeintl. "Upgrade" der Ware.
      Mir ist es schon mal passiert das mir ein VK nicht das Gerät gesendet hat das ich ersteigert hatte, sondern eine zwar im Prinzip fast identische Version aber mit einer zusätzl. Funktion/Option (das Gerät hatte dadurch auch eine andere Typenbezeichnung). Ich hab mich beschwert. Die Reaktion war nur Unverständnis u. eine patzige Antwort, ich solle doch froh sein dieses Gerät erhalten zu haben da es wegen der zusätzl. Funktion das "bessere" und "normalerweise" auch "teurere" Gerät sei.
      Diese angebl. "bessere" Version wollte ich aber nicht u. zwar nicht nur deshalb weil das Gerät das ich erhielt m.E. nicht ganz in dem guten Zustand war wie das welches angeboten war (Gerät war gebraucht), sondern vor allem aus ganz bestimmten anderen Gründen nicht. Ich wollte genau das Gerät das angeboten war. Hab`s dann aber auf sich beruhen lassen. Glücklich war ich über dieses eigenmächtige "Upgrade" aber nicht.
      proper prior preparation prevents piss poor performance

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von iiiihhBääähh ()

    • Es handelt sich hier um eine Besserstellung und diese kann von dem, der besser gestellt ist, nicht gerügt werden.

      Erweitern wir mal die Annahme.

      Sonst wird behauptet, dem Käufer steht die Versicherungsleistung zu, wenn der Verkäufer diese Versandzusatzleistung gewählt hat, obwohl er vll. nur einen nachweisbaren Versand angeboten hat oder dieser käuferseitig verlangt wurde, der aber nunmal nur per Paket angeboten wird, bei dem eine Versicherungsleistung inkludiert ist. Das Ganze wohlgemerkt obwohl der Käufer die Nachweisbarkeit, nicht aber die Versicherungsleistung explizit verlangt hat.

      Nach der Argumentation müsste dann auch dem Käufer diese Versicherunsgsleistung in dem Fall zustehen, wenn der Verkäufer, wie hier einfach eine Versandart gewählt hat, die eine Versicherungsleistung beinhaltet, denn auich hier hat der Käufer diese nicht explizit verlangt.

      Es steht in beiden Fällen dem Käufer nur das zu, was er verlangt hat.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • hab ich auch schon gemacht bei käufern, die mir ein wenig unseriös vorkamen...
      manche versuchen bei unversichertem versand den verkäufer einzuschüchtern, um so das geld zurück zu bekommen. wenn man dann versichert versandt hat, ist man fein raus.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.