Auktionsabbruch - Reaktionsfristen für Höchstbietenden

    • Auktionsabbruch - Reaktionsfristen für Höchstbietenden

      Guten Tag,

      leider finde ich auch nach intensivem googeln keine venünftige Antwort. Stell euch folgendes Szenario vor:

      - Verkäufer stellt eine Auktion über eine Nintendo Wii U ein (7 Tage Laufzeit). Im Lieferumfang der Auktion war die original Rechnung angegeben.
      - Verkäufer beendet nach 1 Tag die Auktion vorzeitig (es gab Gebote!)
      - Verkäufer schreibt direkt nach Auktionsabbruch eine Nachricht an den seinerzeit Höchstbietenden, dass die Rechnung nicht mehr auffindbar ist und deshalb die Auktion beendet wurde.

      Meine Fragen:

      a) Genügt eine unmittelbare Nachricht an den Höchstbietenden, dass die Rechnung (Teil des Angebotes) nicht mehr da ist und deshalb die Auktion beendet wurde als "Anfechtung" des Vertrages? Ist der Verkäufer damit aus der Sache "raus"? Kann der Käufer noch auf Erfüllung oder Schadenersatz bestehen?

      b) Wie lange kann ein Höchstbietender im Allgemeinen noch seinen Anspruch auf Erfüllung nach einer beendeten Auktion begründen? Gibt es feste fristen oder Richtwerte, binnen welchem Zeitpunkt sich ein Höchstbietender beim Verkäufer melden muss? Auf gut Deutsch: Wie lange muss ein Verkäufer "zittern" ob da noch eine Forderung vom Höchstbietenden kommt?

      Vielen Dank für eure Hilfe!
    • foulball schrieb:



      a) Genügt eine unmittelbare Nachricht an den Höchstbietenden, dass die Rechnung (Teil des Angebotes) nicht mehr da ist und deshalb die Auktion beendet wurde als "Anfechtung" des Vertrages? Ist der Verkäufer damit aus der Sache "raus"

      Rückfrage: wieso ist die Rechnung nicht mehr da? Ist das Haus abgebrannt, wurde die Rechnung geklaut oder hat sich die Erde überraschend aufgetan und die Rechnung wurde leider von der austretenden Lava verschlungen? Falls die Antwort lautet: "die Rechnung wurde einfach verbummelt" würde ich mal sagen: das hat der Verkäufer zu vertreten. er kann ja eine neue Rechnung (Doppel) besorgen, wenn die für irgendwelche Gewährleistungsansprüche relevant ist.

      foulball schrieb:

      Kann der Käufer noch auf Erfüllung oder Schadenersatz bestehen?
      Ja, kann er. Könnte er auch, wenn das Ding durchgelaufen wäre. Dann würde sich der Ersatz aber vermutlich nur auf die Rechnung beschränken, weil der Gebotspreis so schon hoch genug gewesen wäre.

      Es ist dem VK ausserdem zuzurechnen, dass er die Auktion abgebrochen hat, anstatt einfach die Artikelbeschreibung dahingehend zu ergänzen, dass die Rechnung nun doch nicht dabei ist. Jedes Gebot, das danach reingekommen wäre, hätte den Vertrag ohne Rechnung zum Gegenstand gehabt. Der Bieter, der vorher geboten hatte, wäre zwar auch noch so lange im Rennen gewesen, wie er nicht überboten wurde, aber er wäre an die Annahme des Angebots nicht mehr gebunden gewesen. Das hätte man dann so aushelbeln können, dass man den Höchstbieter zum Zeitpunkt der ergänzung anchreibt und ihn fragt, ob er an seinem Gebot noch festhalten will. Entweder er sagt ja, dann ist auch er an die Änderung gebunden oder er sagt nein - das kann er in dem Moment - und dann kann man ihn sogar rechtssicher streichen. Schliesslich hat er bekundet, nicht mehr an sein Gebot gebunden sein zu wollen.

      foulball schrieb:

      Wie lange kann ein Höchstbietender im Allgemeinen noch seinen Anspruch auf Erfüllung nach einer beendeten Auktion begründen?

      Heute? Bis zum 31.12.2016, 24:00 Uhr. Danach hat er zwar immer noch einen Vertrag, der daraus resultierende Anspruch auf Erfüllung ist aber verjährt. Sieht also nach einem langandauernden Schüttelfrost aus.

      Insbesondere das hier

      foulball schrieb:

      Verkäufer schreibt direkt nach Auktionsabbruch eine Nachricht an den seinerzeit Höchstbietenden, dass die Rechnung nicht mehr auffindbar ist und deshalb die Auktion beendet wurde.
      ist ja hoffentlich eine reine Erfindung von Dir. Mit anderen Worten: das hast Du nicht wirklich getan? (Vorzugsweise auch schon das zweite nicht oder wenigstens noch nicht...)
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @ Löschbert Bastelhamster

      Herzlichen Dank für Deine ausführliche Antwort. Die Rechnung ist nicht mehr auffindbar - verbummelt! In dem Laden wo ich das Gerät gekauft habe, wollte man mir keine neue Quittung ausstellen "mein Kontoauszug würde ja reichen, da ich mit Karte bezahlt habe". Ob man ein Anrecht auf einen neuen Beleg hat - keine Ahnung.

      Ich gestehe mir selbst ein, dass ich mir nicht wirklich Gedanken über einen vorzeitigen Abbruch gemacht habe. Ich habe mich, zu meiner Schande, nicht mit den möglichen Konsequenzen auseinandergesetzt. Es war mehr eine "Panik-Handlung" nach dem Motto "Ohje, was ist wenn ich das Ding verkaufe und keine Rechnung mitliefern kann...". Über den nachträglichen Hinweis unter der Auktion habe ich, ehrlich gesagt, gar nicht nachgedacht - mein Verschulden!

      Doch, in der Tat habe ich eine solche Nachricht an den seinerzeit Höchstbietenden geschrieben. Deiner Reaktion nach, war dies nicht sonderlich clever...Auf diese Nachricht habe ich bis heute aber auch keine Reaktion bekommen - auch keine anderweitigen Reaktionen bzgl. einer Forderung nach Erfüllung / Schadenersatz.

      Sollte diese kommen, werde ich dieser Forderung auch ohne wenn und aber stattgeben. Ich habe einen Fehler gemacht, ich stehe auch dafür gerade. Wenn es das gute Recht des Höchstbietenden ist, die Erfüllung noch von mir zu verlangen, dann werde ich das auch entsprechend fair und sauber abwickeln.

      BTW: Rechnet man das Gebot mit ein, reden wir hier auch nicht von Unsummen, sondern von einem Betrag um die 100 EUR, den ich als Schadenersatz zu leisten hätte.

      Nochmals, herzlichen Dank für die "Aufklärung"

      EDIT: Ich hoffe einfach mal, dass der Höchstbietende meine Erklärung so akzeptiert hat und die Sache nicht weiter verfolgt. Wieder mal was gelernt für die Zukunft...

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von foulball ()

    • foulball schrieb:

      Ob man ein Anrecht auf einen neuen Beleg hat - keine Ahnung.

      Eigentlich kein Problem, wenn der Verkäufer und der Buchhalter ein und die gleiche Person ist. Ist es aber meistens nicht und der Ladenverkäufer wimmelt sich sowas lieber ab, als seine Arbeitszeit für die Nachlässigkeiten anderer zu verplempern.

      foulball schrieb:


      Ich gestehe mir selbst ein, dass ich mir nicht wirklich Gedanken über einen vorzeitigen Abbruch gemacht habe.
      nee hast du definitiv nicht, auch nicht geguckt, ob da schon Gebote vorliegen. Im Zweifel läßt man einen guten Bekannten mitbieten und die Auktion übernehmen. Hinterher kanzelt man die Transaktion. Dem zweiten Sieger kann man dann immer noch das Kaufangebot an einen unterlegenen Bieter andienen. Das ist zwar auch alles unerwünscht und nicht im Sinne des Erfinders, aber als Notbremse praktikabel.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Einen guter Bekannten, der also eine Willenserklärung abgibt, die nicht zum Kaufvertrag führt, da kein Rechtsbindungswille vorhanden und somit mit dem Nächstbietenden der Vertrag geschlossen wird. Zugegebenermaßen ist das nicht leicht nachzuweisen, aber es soll Leute geben, die das können.
      Daher ist dieser Tipp auch mehr als fraglich und wie man dieses Verhalten ggü. eBay einerseits und dem bisherigen Höchstbieter andererseits bewerten kann, ist wohl nicht schwer zu erraten.

      Löschbert hat hier schon genau die im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten vorzunehmenden Schritte genau erläutert, da noch krumme Sachen zu machen, muß schon zu unguten Ende führen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      Einen guter Bekannten, der also eine Willenserklärung abgibt, die nicht zum Kaufvertrag führt, da kein Rechtsbindungswille vorhanden und somit mit dem Nächstbietenden der Vertrag geschlossen wird. Zugegebenermaßen ist das nicht leicht nachzuweisen, aber es soll Leute geben, die das können.


      Da irrst Du dich. Ich stimme Dir zwar zu, dass das Verhalten fragwürdig weil vertragswidrig ist, aber unter dem Aspekt der Nothilfe würde ich das eher akzeptieren.

      Ausserdem hätte der verhinderte Höchstbieter zuerst mal das Problem, ebay zu erklären, dass er eigentlich weiterhin Höchstbieter geblieben war - das heisst, er müsste selber ebay gegenüber nachweisen, dass der Höchstbieter keinen Rechtsbindungswillen hatte und daher der mit dem Höchstbieter geschlossene Vertrag nach §117 BGB nichtig ist. Hast Du schon mal versucht ebay irgendwas zu erklären? Insbesondere, weshalb Du weiterhin einen Vertrag haben willst, obwohl du überboten wurdest? Und selbst dann hättest Du ein Problem. Denn die AGB trennen den Vertragsschluss mit dem Höchstbieter ja von der auflösenden Bedingung des Überbotenwerdens. Davon, dass das Gebot wieder Gültigkeit erlangt, wenn der überbietende Vertrag nichtig wird steht da nirgends was.

      Ist also insgesamt eine recht kippelige Sache. Und da diese Leute normalerweise den Weg des geringsten Widerstands gehen statt sich auf grundsätzliche Fragen der Rechtsfindung einzulassen, werden sie, sobald sie überboten wurden, die Geschichte abhaken und sich dem nächsten Abbrecher zuwenden.

      Ausserdem: es könnte ja auch sein, dass der Verkäufer z.B. hier anfragt und irgendwer aus Frankreich oder Übersee auf den Artikel draufsemmelt, dass die Schwarte kracht. So gut bekannt muss man mit dem Höchstbieter ja gar nicht sein, man muss nur sicher sein, dass der dann nicht den Vertrag erfüllt haben will. Wenn ich nun also z.B. den Walter anschreibe und ihn frage, ob nicht Grommit mal...
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Ich gehe mal frech davon aus,dass hier schon der ein oder die andere genau das getan hat,nämlich bieten lassen oder selbst geboten.Navchbarschaftshilfe,bzw. Schadensbegrenzung.Bei den Probs,die sonst auftreten,ein Klacks.Deshalb m.E. zur Schadensabwendung durchaus legitim,ebenso wie die :Ich bestehe auf den Vertrag und will´s haben oder Schadensersatz. Die ja hier ausgiebig Diskussionsgrund geben,wie du weißt.
      Nun beweise mal,dass es keinen Willen gab.Ich zeige dir das gekaufte Teil oder der Höchstbieter zeigt dir,dass er es hat.Sollte es nicht so sein,kann der K angeben,war nicht so,wie ich wollte,bin mit dem VK übereingekommen,das Geschäft ncht abzuschliessen.
      Dazu noch 2 passende BW.
      Ich will jetzt nicht dem Mauscheln als solchem das Wort reden,bitte also nicht falsch verstehen.Es geht nur darum,den VK ,die tatsächlich einen Fehler begangen haben,einen Ausweg zu zeigen.Auch wenn er einen das Gesicht leicht verzerren lässt.Z(w)eitgenossen wie hier zu lesende jämmerlich leidend Klagende wären dann der Weinende Dritte,statt der Lachende Zweite.
      Ein Grund des Er Abbrechens bestaht ja darin,dass man meint,es gibt viel zu wenig Teuronen.Okay,das sind Idioten,die sich null auskennen.In den letzten Sec. geht der Preis nach oben,selbst wenn die Zeit auf 0 steht,kann´s noch hochgehen,je nachdem ,wie man seinen BOM eingestellt hat.
      Der Grund :"Sorry.Habe anderweitig verkauft".Okay.Besorg dir das Teil für mich - auch anderweitig.

      Was ebax betrifft,so haben die daran kein Interesse.Worum sollen die sich denn sonst noch alles kümmern? Tststs.Du hast Vorstellungen. :rolleyes:
      Haben doch schon genügend mit der Ausbildung ihrer Praktikanten zu tun,nebst neuen,individu-mmdumm-alisierten Anzeigen,bunten KLickmichoderdubistrausbildchen.
      Da bleibt keine Zeit für Puschelchen,Betrüger,Abbrecher und sonstigen AGB(s :P Ich liebe das >s<) Mißachtern.
      Abgesehen davon,.@Heiner,würde ich dir nicht blind vertrauen; es sei denn,ich kenne den Laternenpfahl persönlich,gegen den ich dann laufe.
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
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    • Heiner.Hemken schrieb:

      Zugegebenermaßen ist das nicht leicht nachzuweisen, aber es soll Leute geben, die das können.

      der nachweis dürfte schwer fallen, da die nutzernamen alle verschlüsselt werden und ebay die auch nicht einfach so rausrückt.
      du könntest bestenfalls davon ausgehen, wenn das teil demnächst wieder zum verkauf angeboten wird, aber auch das ist kein beweis... kann ja auch sein, daß der vertrag einvernehmlich aufgehoben wurde, gründe gibts da viele.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.