Hilfe bei Auktionsabbruch und Schadensersatz

    • Hilfe bei Auktionsabbruch und Schadensersatz

      Halllo Leute ,


      Ich Weiß das es schon mehrere Themen hier dazu gibt , möchte
      aber gerne mal eure Antwort auf diesen „dummen“ Fall hören , der mir Passiert
      ist :


      Ich hatte ein Iphone (Neu) eingestellt bei EBay ,diese Auktion habe ich vorzeitig abgebrochen
      und anderweitig verkauft ! –Damals wusste ich noch nicht das ein wirksamer
      Kaufvertrag (ohne Anfechtung) entstehen kann ! Der Höchstbietender war Person X
      mit 45€ …………


      Gute 3 Std später bekam ich über das Nachrichtensystem bei EBay eine Nachricht von Person X ,das er die
      Kontodaten oder PayPal Adresse haben möchte um den Kauf abzuschließen ! –Darauf
      Erwiderte ich (blauäugig) das kein Kaufvertrag zu Stande gekommen sei,da ich
      die Auktion abgebrochen habe UND das ich das Handy schon anderweitig verkauft
      hätte !! L


      …Jetzt knapp 12 Tage später bekam ich Post von Person X ,das
      er (immer noch) meine Kontodaten haben möchte um den Kauf abzuschließen oder
      aber wenn es stimmen würde was ich ihn geantwortet habe das es schon verkauft sei
      ,ein gleichwertiges Gerät liefern soll oder Schadensersatzansprüche geltend
      machen will .

      Meine Frage nun :


      Was hat er für Ansprüche ?Kann er Schadensersatz verlangen ?
      oder ähnliches ? Was soll ich machen wenn zB ein Mahnbescheid kommt?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von laboe () aus folgendem Grund: Dazu muss ich noch sagen , das es laut seiner Gebotsaktivitäten KEIN Profi ist

    • laboe schrieb:

      Ich Weiß das es schon mehrere Themen hier dazu gibt

      Dann kennst du ja die Rechtslage und ihre Folgen. Du hast einen rechtsgültigen Kaufvertrag geschlossen. Liefere ein gleichwertiges Ersatzgerät, dass du die bei ebay besorgst, oder zahle Schadensersatz.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Du hast einen gültigen Kaufvertrag mit deinem Höchstbieter.

      Du bist verpflichtet, ihm entweder ein Gerät zu besorgen, das deiner Artikelbeschreibung entspricht oder aber ihm die Differenz zu der Summe zahlen, die eine gleichwertige Ersatzbeschaffung kosten würde.
    • Hi

      Wenn du deine Kosten niedrig halten willst, dann einige dich mit ihm auf einen Schadenersatz, denn alle Fehler die gemacht werden konnten wurden von dir gemacht, so das du auch für die Folgen einzustehen hast, alternativ besorge ein gleichwertiges Eierfone, und liefer das nach Zahlungseingang

      Wenn du es zum Mahnbescheid kommen lässt, dann kannst du den durchgehen lassen und der Käufer hat einen 30 Jahre gültigen Titel, widersprichst du dem MB so musst du damit rechnen das der Käufer ins streitige Verfahren geht was zu dann zu 99% verlieren wirst

      Gesamtkosten in der ersten Instanz für Schadenersatz, Anwalts und Gerichtskosten liegen dann in 4-stelliger Höhe, komplett von dir zu tragen wenn du unterliegst was in dieser Konstellation sehr wahrscheinlich ist

      Grüsse Stern
    • Ich versuche es mal so.

      Hat eBay Dich in die Abbruchfalle tappen lassen oder haben sie Dich tappen lassen?

      Die Abbruchfunktion ist flüssiger als Wasser. Und das weiß eBay auch ganz genau. Spätestens nach dem BGH-Urteil hätten sie es überarbeiten oder entfernen müssen.

      Unabhängig davon trifft natürlich auch das zu, was Dir hier bisher geschrieben wurde. Du hast einen gültigen Kaufvertrag mit dem Höchstbieter, den Du auch zu erfüllen hast.
    • forenuser schrieb:

      Ich versuche es mal so.

      Hat eBay Dich in die Abbruchfalle tappen lassen oder haben sie Dich tappen lassen?

      Die Abbruchfunktion ist flüssiger als Wasser. Und das weiß eBay auch ganz genau. Spätestens nach dem BGH-Urteil hätten sie es überarbeiten oder entfernen müssen.

      Unabhängig davon trifft natürlich auch das zu, was Dir hier bisher geschrieben wurde. Du hast einen gültigen Kaufvertrag mit dem Höchstbieter, den Du auch zu erfüllen hast.
      Wenn ich mich jetzt mit Ihm auf Schadensersatz einigen würde , müsste er mir dann
      a) eine Rechnung / Qiuttung oder ähnliches Nachweisen das er das gleiche Iphone gekauft hat bei XYZ und dann die Differenz erstatten
      oder
      b) den durchschnittsPreis bei ebay als Schadensersatz verlangen (abzüglich der 45 €) ohne jeglichen Nachweis ,das er sich ein Iphone gekauft hat?
    • Ein Deckungskauf ist nicht notwendig und somit auch keine Quittung. Der Schadensersatz ergibt sich aus der Differenz zwischen dem üblichen Preis für ein vergleichbares Gerät und dem Auktionspreis.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Oder man handelt einen Schadenersatz aus der unterhalb der geforderten Summe liegt, der Käufer hat dann zwar weniger Kohle, diese aber schneller

      Ich würde sofern ich nicht klagebereit bin als Verkäufer mal 300 Euro bieten, vielleicht geht der andere ja drauf ein
    • Sternchen schrieb:

      Oder man handelt einen Schadenersatz aus der unterhalb der geforderten Summe liegt, der Käufer hat dann zwar weniger Kohle, diese aber schneller

      Ich würde sofern ich nicht klagebereit bin als Verkäufer mal 300 Euro bieten, vielleicht geht der andere ja drauf ein

      Bei einem neuen Eierfön wirst du aber schwerlich mit 300 Euronen wegkommen. Bei mir schon gar nicht wenn du das Gebläse anderweitig verkauft hättest und mir das mitgeteilt hast.
      Für den bedröppelten Tropf würde ich wirklich empfehlen selbst für ein Ersatzgerät zu sorgen und dieses für den Kaufpreis rauszugeben. Allerdings nur per sendungsverfolgtem Versand, nicht daß sich da noch weiteres ergibt.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Man kann es trotzdem versuchen, kostet nix außer ein paar Mails, man kann ja durchblicken lassen das man durchaus klagebereit ist und dann müsste der Käufer ein paar lage Monate warten bis er was bekommt, einen ausgehandelten Betrag hätte er kurzfristig
    • Warum denn gleich so hoch ansetzen?

      Vielleicht isses ja auch "nur" einer, der das nicht "professionell betreibt" sondern auch "nur mal was gehört hat".

      Ich würde ihm mit einer netten Entschuldigung € 100,- anbieten und gucken, was passiert.
      Vielleicht schlägt er ja im Gegenzug 150,- oder 200,- vor.... Wer weiss?
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)