Anmerkung der Redaktion: Diskussion aus einem anderen Thread ausgeschnitten.
Dann müssen wir aber auch Ross und Reiter nennen:
Abgemahnt wurde Steffen Heintsch, der Betreiber eines Selbsthilfeforums durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk. Die zum Teil abenteuerlichen Ausführungen der Kanzlei, die sich selbst vertritt und von sich selbst in der 3. Person als Mandantin schreibt, erinnern an Realsatire, wie es RA Kompa formuliert:
heise.de/tp/blogs/6/154058
Grund der Abmahnung ist übrigens u.a., dass die abmahnende Kanzlei nicht als Abmahnkanzlei bezeichnet werden möchte:
initiative-abmahnwahn.de/2013/…aw3p-wer-ist-der-nachste/
Gulli führt hierzu aus:
gulli.com/news/21224-kanzlei-v…zlei-sein-will-2013-04-08
Die Vermutung, die Löschungen von Netzwelt hätten mit diesen Vorgängen im Zusammenhang stehen, liegen nicht so fern. Zu der Aktion von Kanzlei Schulenberg & Schenk fällt mir nur der Spruch ein: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ungeniert.
Dann müssen wir aber auch Ross und Reiter nennen:
Abgemahnt wurde Steffen Heintsch, der Betreiber eines Selbsthilfeforums durch die Kanzlei Schulenberg & Schenk. Die zum Teil abenteuerlichen Ausführungen der Kanzlei, die sich selbst vertritt und von sich selbst in der 3. Person als Mandantin schreibt, erinnern an Realsatire, wie es RA Kompa formuliert:
Realsatire produzierten die Anwälte, in dem sie sich selbst mandatierten und sich in ihrer Abmahnung als „unsere Mandantin“ bezeichneten. Bei Eigenvertretung aber liegt wohl eine eigene Abmahnung vor, übrigens nicht die erste. Darüber hinaus verlangt nicht nur die Anwaltskanzlei als solche Unterlassungserklärungen, vielmehr soll sich der Kritiker auch den beiden Gesellschaftern und Namensgebern der Kanzlei persönlich unterwerfen, die ihren sozialen Geltungsanspruch berührt sehen.
heise.de/tp/blogs/6/154058
Grund der Abmahnung ist übrigens u.a., dass die abmahnende Kanzlei nicht als Abmahnkanzlei bezeichnet werden möchte:
Betreff: Ihr unzulässiges Verhalten unter abmahnwahn-dreipage.de/forum7viewtopic.php?f=17&t=95
(…) hiermit zeigen wir an, dass wir die rechtlichen Interessen der Kanzlei Schulenberg und Schenk GBr (…) vertreten.
Im Namen unserer Mandanten haben wir ihnen Folgendes mitzuteilen:
Wie unsere Mandantin feststellen musste [Bemerkung Autor SH: Dieser Thread wurde schon am 05.08.2010 eingerichtet und ist bis 2013 kritiklos], betreiben Sie im Internet unter der o. g. Domain ein Forum mit dem Titel “Abmahnungen von Schulenberg & Schenk Rechtsanwälte“. In diesem Forum nehmen Sie auch Rechtsdienstleistungen vor.
a) Sie behaupten schlagwortartig, dass unsere Mandantin Abmahnungen versendet. Dabei unterlassen Sie den Hinweis, dass unsere Mandantin selbst keine Abmahnung versendet (…). Beide vorgenannten Behauptungen für sich betrachtet, sind geeignet, den Kredit des Unternehmens unserer Mandantin herabzusetzen, so dass hierin ein Verstoß gegen § 4 Nummer 8 UWG zu erkennen ist.
b) Weiterhin setzt aber auch die bloße Benennung des Namens unserer Mandantin in Verbindung mit der Behauptung der massenhaft versendeten Abmahnungen die Dienstleistungen und Tätigkeit unserer Mandantin herab und stellt daher eine unlautere Handlung nach § 4 Nummer 7 UWG dar.
Da, wie bereits dargelegt, aufgrund der von Ihnen angebotenen Rechtsberatung zwischen Ihnen uns unserer Mandantin ein Wettbewerbsverhältnis besteht, steht unserer Mandantin somit gem. § 8 Abs. 11, 3,4 Nr.7 UWG ein Anspruch auf Beseitigung und Unterlassung des gerügten Verhaltens zu.
Die Namensnennung unserer Mandantin in Ihrer Werbung erfolgt nicht nur nebensächlich, sondern vielmehr gezielt und richtet sich damit spezifisch gegen den betrieblichen Organismus unserer Mandantin. (…) (vgl. BGH NJW 2003, 1042, 2004,356).
initiative-abmahnwahn.de/2013/…aw3p-wer-ist-der-nachste/
Gulli führt hierzu aus:
Die Hamburger Kanzlei spricht von sich selbst als „Mandantin“ in der 3. Person. Gerügt wird zunächst die Tatsache, dass es in der fraglichen Webseite ein Unterforum mit dem Namen der Rechtsanwaltskanzlei gebe. Dieses wird derzeit als Sammelbecken aller Abmahnungen dieser Kanzlei genutzt. Im Schreiben heißt es, man würde selbst gar keine Abmahnungen verschicken, sondern diese Abmahnungen lediglich im Rahmen eines Mandates verschicken. Die Behauptungen im Forum seien demnach „teilweise unwahr“. Man sieht dies als unlautere geschäftliche Handlung und somit als einen Verstoß gegen § 4 Nummer 8 UWG (Gesetz gegen den Unlauteren Wettbewerb) an.
gulli.com/news/21224-kanzlei-v…zlei-sein-will-2013-04-08
Die Vermutung, die Löschungen von Netzwelt hätten mit diesen Vorgängen im Zusammenhang stehen, liegen nicht so fern. Zu der Aktion von Kanzlei Schulenberg & Schenk fällt mir nur der Spruch ein: Ist der Ruf erst ruiniert, lebt es sich ungeniert.
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.