Tickets verkauft - Käufer erwartet Preisnachlass

    • Tickets verkauft - Käufer erwartet Preisnachlass

      Hallo,



      am 2.5.13 verkaufte ich über ebay 4x Fussball Tickets.
      Die Tickets waren eigentlich für mich und meine Freunde bestimmt.
      Da meine Freunde allerdings 4x Tickets einer besseren Kategorie erworben haben, habe ich alle 4x Tickets wieder bei ebay verkauft.
      Die Tickets wurden verkauft, via PayPal bezahlt, ich habe sie am nächsten Tag versendet.
      Sie wurden am 4.5.13 zugestellt.

      Heute schreibt mich der Käufer an, dass ich folgenden "Deal" eingehen soll:

      " da
      wir die Juriosten gleich in der Familie haben, wurde dieses
      Wucherpreis-Thema bezüglich Ticketsweiterverkauf einmal intensiv
      diskutiert.
      Dabei wurde festgestellt, dass Sie lt. AGB's von Eventim
      & Co NICHT berechtigt sind, einmal erworbene Tickets zu höheren
      Preisen weiter zu veräussern.
      Hier gibt es einschlägige Urteile, wo Kläger IMMER Recht bekamen :)

      Einzige
      Ausnahme und quasi "Schlipfweg" wäre gewesen eine ordentliche Auktion
      in eBay mit Anfangspreis 1,- Euro. Hier geht die Rechtssprechung nämlich
      davon aus, dass der Verkäufer von Tickets nicht grob fahrlässig bzw.
      vorsätzlich handelt, da er den Endpreis nicht kennen kann zum Zeitpunkt
      des Auktionsbeginns und es theoretisch auch mit Verlusten einhergehen
      könnte.
      Anders verhält es sich hingegen bei FESTPREISEN. Hier
      verlangt ein Verkäufer nachweisbar, willentlich, wissentlich und
      absichtlich, also de fakto juris "MIT VORSATZ" einen stark überhöhten
      Preis.
      Das ist gem. StGB bereits eine Betrugshandlung.


      1. Sie erstatten mir auf meine Paypalzahlung (s.o.) 100,- Euro
      2. ich versichere Ihnen hiermit im Gegenzug den Verzicht weiterer Massnahmen verbindlich zu
      3. hierfür setze ich Ihnen einen Termin von 1 Woche: bis 12.06.2013
      4. nach Ablauf dieser Frist werde ich unverzüglich Anzeige wegen Betrugsverdachts erstatten
      5. dazu werde ich eBay, Paypal, meinen Anwalt sowie EVENTIM um Mithilfe bitten!
      "

      Die Tickets kosteten ursprünglich 25,00 EURO, inkl. Versand 106,50 EURO.
      Verkauft wurden sie zum Marktüblichen Preis von 279,00 EURO



      Der Preis ist auf dem Foto ersichtlich, zudem erscheint der Hinweis, dass der Auktionspreis erheblich vom Kaufpreis abweicht.
      Wie soll ich mich verhalten? Hat jemand einen Tipp für mich?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von uti-pepe ()

    • Schwieriges Thema. Erstmal würde ich mich natürlich fragen warum jemand etwas kauft um einem danach extra dafür an den karren zu fahren?...

      Wo hattest du die Tickets erworben? Entscheidend ist meiner meihnung nach die AGBs des Ticketvertreibers.

      Ich würde ihm aber keinen cent zahlen...

      leider geht der link zu deiner auktion nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von MaxW ()

    • Dieses Angebot () wurde entfernt oder ist nicht mehr verfügbar.

      Bitte stellen Sie sicher, dass Sie die richtige Artikelnummer eingegeben haben.
      Angebote, die vor mehr als 90 Tagen beendet wurden, können nicht mehr aufgerufen werden.


      Glaskugel kaputt. Hast du noch einen Screenshot im Angebot?

      Auch wenn ich zu überhöhten Ticketpreisen gleichfalls meine Meinung habe (und diese z.B. durch den Nichtkauf solcher Tickets öffenlichkeitsunwirkam demonstriere) ist es jedem Ticketkäufer selbst überlassen, ein überteuertes Angebot anzunehmen oder eben nicht. Wenn ich z.B. offiziell kein 250-Euro-Ticket für Madonna abbekommen habe, ist es meine rein persönliche Entscheidung, ob ich mich auf einen 1500-Euro Deal einlasse, zuzüglich Anreiskosten, zuzüglich Stau, zuzüglich verramponiertes Auto ect.pp. Wenn ich das mache, brauche ich hinterher nicht rumheulen, weil ich mir die Chose gar nicht leisten kann, mit alles zu anstrengend ist und überhaupt und sowieso.

      Wenn da plötzlich ein paar Hobby-"Juriosten" wie Pilze aus dem Boden schießen, sollte dich das nicht weiter anfechten. Du hast angeboten, der Käufer ist darauf eingestiegen und hat BEZAHLT(!), du hast geliefert, und zwar fristgerecht, so daß der Käufer auch das FB-Spiel wahrnehmen kann. Aus die Maus. Mehr is nicht.

      Nachverhandeln brauchst du nicht und unter Druck setzen lassen brauchst du dich schon gar nicht. Was da jetzt noch abgesondert wird, kannst du getrost ignorieren. Wenn dir jemand was ans Zeug flicken will ist es vielleicht der Kartenverkäufer Eventim. Der hätte als einziger einen Grund, sauer auf dich zu sein.

      Einen Betrugsabsicht kann ich hier nicht erkennen, es sei denn du hattest nie vor, irgendwelche Tickets zu liefern oder du hast die allerletzten Plätze als VIP-Karten vertickt. Nimm das Geplärre als hinreichenden Hinweis, daß deine Käufer sich jetzt die Platze ärgern, weil sie offenbar zuviel bezahlt haben oder ihnen der Spaß nun doch nicht mehr soviel wert ist, aber das soll nicht mehr deine Sorge sein.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • PS:
      Verkauft wurden sie zum Marktüblichen Preis von 279,00 EURO


      Jo mei, wenn's marktüblich ist, dann ist doch alles paletti. Angebot und Nachfrage! Wir haben's uns alle nicht ausgesucht.

      PPS: Der zweite Link ist aber nicht der ursprüngliche? Da war von 4 Tickes die Rede. Ist aber auch egal. Auf dem Ticket stehen 25 Euro, kann jeder lesen (hoffentlich!). Der Rest ist Ermessenspielraum.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • Hallo!

      Der zweite Link ist die eigentliche Auktion.
      Ich habe zweimal 2x Tickets für 139,99 Euro eingestellt.
      Der Käufer erwarb beide Artikel -> 4 Tickets für ursprünglich 106,50 Euro (inkl. Versand).

      Der Preis ist auch auf dem Foto zu erkennen, zudem der Hinweis, dass der Auktionspreis deutlich vom aufgedruckten Preis abweicht.
      Ich finde das Käuferverhalten einfach frech. Er hat laut Infoseite der Post die Tickets vor einem Monat zugeschickt bekommen - und am Tag des Events fängt er an sich zu beschweren?!
    • Aktion Dummenfang ... von Seiten des Käufers.

      Wenn ich jetzt bösartig wäre, könnte ich noch ergänzen, dass Du Deinen Dummen (für den Preis) ja gefunden hattest, schließlich hat er gekauft und bezahlt. [Blockierte Grafik: http://convoybuddy.bplaced.net/smilies/engel_mit_hoernchen.gif]
      Bin ich aber nicht .... glaube ich wenigstens. ;)
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • Kaiolito schrieb:

      Verkaufst du häufiger Tickets?


      In den letzten 30 Tagen nicht. Und das Profil ist nicht einsehbar
      Privates Bewertungsprofil - Das Mitglied burzel-1909 möchte seine Bewertungskommentare nicht veröffentlichen. Es können trotzdem Bewertungen für dieses Mitglied abgeben werden. Die abgegebenen Bewertungen werden oben als Bewertungsprofil angezeigt. Mehr zum Thema Private Bewertungen.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
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    • immer wieder interessant, wieviele ebayer anwälte bzw. juristen sind oder einen in der familie haben oder einen bzw. gleich mehrere kennen.
      dem hobbyjuristen sollte mal einer sagen:
      §263 StGB:
      "(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
      der soll mal genau aufmalen, wo er da die "vorspiegelung falscher tatsachen ..." sieht. ich finde das da in der auktion nicht.
      für sich gesehen könnte man sein schreiben als erpressung (§253 StGB) bewerten (er möchte geld, damit er eben nicht etwas tut, das dir letztendlich schadet), was ebenfalls eine strafbare handlung darstellen würde, aber das erstmal nur am rande.

      mit dem ticketverkauf ist das so eine sache, denn wenn man die AGB liest (vom DFB), dann sollen wohl verkäufer und käufer gleichermaßen bestraft werden, also zb daß sie keine karten mehr kaufen können, nicht ins stadion reinkommen bzw. wieder vor die tür gesetzt werden etc.
      mich würde interessieren, auf welche gerichtsurteile dein käufer sich bezieht. darüber hinaus hat er dein angebot angenommen und es ist ein rechtskräftiger kaufvertrag zustande gekommen - dazu ist er wohl kaum gezwungen worden.

      er hätte die tickets theoretisch zurückgeben können, wenn er meint, er hätte dafür zuviel bezahlt, aber das wollte er wohl nicht. sich 1 monat nach dem kauf zu beschweren ist schon dreist.
      ich würde mir erstmal die gerichtsurteile mitteilen lassen - mal sehen, ob und was dann kommt.

      btw:
      wo kommt der "marktübliche preis" für diese tickets her?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • Hallo,

      nein die Ballack Tickets waren eine einmalige Aktion. Ich verkaufe sonst keine Tickets.
      Das die Preise hoch sind, bin ich mir auch bewusst - aber ich fasste das ganze mit Angebot und Nachfrage auf.

      Die Preise waren allgemein sehr hoch. Siehe z.B. andere Auktion:





      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von uti-pepe ()

    • Ja ja,die Hausjuristen.Ob die auch diskutiert haben,dass Nötigung,Erpressung noch nicht straffrei ist ?
      Ob die Berechtigung des Weiterverkaufes bestand,steht in den AGB (ohne ´s bitte ) von Eventim.Allerdings gehe ich davon aus,dass es denen eher egal ist.
      Nebenbei wurden auch andere angeboten und erfolgreich verkauft.

      Betrug? Öhm,wo bitte soll der stattgefunden haben? Wenn´s die Karten nicht gegeben hätte,dann natürlich.
      Allerdings deutlich auf Gewinn ausgelegt.Sehr hoher Preis für den eigentlich bezahlten.Und einen "üblichen Marktpreis" gibt´s dafür nicht.
      Ob deine Behauptung :
      Da meine Freunde allerdings 4x Tickets einer besseren Kategorie erworben haben, habe ich alle 4x Tickets wieder bei ebay verkauft
      stimmt,sei dahingestellt.Ich will´s mal glauben.
      Zitat :

      Hier gibt es einschlägige Urteile, wo Kläger IMMER Recht bekamen :-)

      Die Urteile möchte er doch bitte mal mit Az benennen. Besonders das IMMER.

      Was aber IMMER Ärger bedeutet,sind Erpressungsversuche.

      Ansonsten ist der Inhalt der Mail deines K m.E. gequirlter Mist.
      Du darft laut AGB angeblich nicht verkaufen:dann auch nicht zu einem Startpreis von 1 € .
      Ebay interessiert das übrigens nicht die 3 Tore,die Ballack geschossen hat,nicht mal die Bohne.PP geht das ebenfalls am Kofferraum vorbei,schon allein,weil Tickkets in keinsterweise unter den nicht vorhandenen Käuferschutz fallen.
      Ich würde den Spiess leicht umdrehen und ebax die mail zukommen lassen.
      Zudem den Käufer fragen,ob er ein Schreiben eines richtigen RA´s lesen möchte.Kostenpflichtig natürlich.
      Was allerdings ein kann,dass EVENTIM dich anschreibt und den Finger hebt.Man sollte sich als VK immer bewußt sein,dass nicht alles rechtens ist,was man meint,machen zu können.
      Da dein Profil auf Privat steht,gehe ich mal davon aus,dass man bei dir durchaus fündig werden könnte,um dir zu sagen,das ist grenzwertig.
      Wir sind eben immer gutgläubig mißtrauisch. 8)
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • Hallo,

      mein Profil habe ich gestern auf privat gekennzeichnet, da der Käufer einen netten Kommentar unter seiner Bewertung hinterlassen hat.

      Heute erhielt ich folgende Mail:

      "ich verstehe Ihren Frust wie Ihre Verärgerung, aber uns ist nicht gleich der "Originalpreis" aufgefallen,
      den erkannten wir leider erst gestern und deshalb auch die verspätete Reklamation.
      So etwas hielten wir, offen gestanden, nicht für möglich.
      Bitte verstehen Sie auch unsere Verwunderung bzw. Verärgerung?

      Im Affekt macht man bekanntlich Fehler :)

      Glauben Sie bloss nicht, Sie kämen mit einer Schutzbehauptung wie "Sie kannten den Preis" oder "Preise können abweichen"
      juristisch auch nur den Ansatz einer Chance hätten! Wir könnten das Exempel gern statuieren, wenn Sie mögen.
      Jedoch zahlen Sie dann im Falle eines Unterliegens auch meine Anwälte und sämtliche Kosten :)

      Sie haben aber Recht, was Ihre Gebühren anbelangt, die muss man sicher mit einrechnen...irgendwie.

      MEIN LETZTES ANGEBOT LAUTET DEMZUFOLGE: 50, EURO!

      Ihre Bedenkzeit läuft!

      MFG
      "
    • "ich verstehe Ihren Frust wie Ihre Verärgerung, aber uns ist nicht gleich der "Originalpreis" aufgefallen,
      den erkannten wir leider erst gestern und deshalb auch die verspätete Reklamation.
      So etwas hielten wir, offen gestanden, nicht für möglich."
      Gegenfragen: In welchem Land lebt der Käufer und was hatte er eigentlich vor? Wollte er zum Fußball oder Kinokarten für Pippi Langstrumpf kaufen? Kann er selber lesen oder muß er sich alles vorlesen lassen?


      "Im Affekt macht man bekanntlich Fehler :-)"

      Aha, das Friedensangebot. Das muß er bei seiner eigenen Inkassopost gelernt haben.


      "Jedoch zahlen Sie dann im Falle eines Unterliegens auch meine Anwälte und sämtliche Kosten :-)"

      Jepp, und immer lächeln :-). Wieviel Anwälte nennt er wohl sein eigen?


      MEIN LETZTES ANGEBOT LAUTET DEMZUFOLGE: 50, EURO!

      Nö. Der will dich weichkochen. Du muß selber wissen, ab wann du zu zittern anfangen mußt.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Walter Reinhold ()

    • uti-pepe schrieb:

      Heute erhielt ich folgende Mail:
      "ich verstehe Ihren Frust wie Ihre Verärgerung, aber uns ist nicht gleich der "Originalpreis" aufgefallen,
      den erkannten wir leider erst gestern und deshalb auch die verspätete Reklamation.
      So etwas hielten wir, offen gestanden, nicht für möglich.
      Bitte verstehen Sie auch unsere Verwunderung bzw. Verärgerung?

      ähm... also wenn ich so ein ticket kaufen wollen würde (oder mehrere) und von dem ticket wär ein bild drin, dann käme ich tatsächlich auf die offenbar ungewöhnliche idee, mir das bild anzusehen... schon deshalb, um zu sehen, für welchen platz das ticket ist (und ob das zu den angaben in der beschreibung passt).
      spätestens wenn ich in der beschreibung lese "der Auktionspreis weicht deutlich vom aufgedruckten Preis ab" würde ich mir das bild ansehen...

      was wär denn gewesen, wenn das ticket zb für einen ganz anderen platz gewesen wäre, als in der auktion beschrieben? wenn zb versehentlich die falschen tickets verschickt worden wären und der käufer sich die tickets 4 wochen NICHT ansieht/prüft, dann hätte das mit dem umtausch ein problem werden können!
      auf jeden fall dann, wenn der verkäufer nicht selbst zu dem event hingeht, sondern zb 3tage vor dem event für 2 wochen in die karibik verschwindet. deshalb halte ich das für völlig abwegig, das man nach erhalt nicht das ticket genau prüft, ob es auch das richtige ist, sondern es erst gestern - am tag des events - ansieht.
      ich glaube dem typen kein wort.
      vielmehr glaube ich, der hat absichtlich bis gestern gewartet und sich in der zwischenzeit irgendein juristisches halbwissen aus dem web gezogen.

      Im Affekt macht man bekanntlich Fehler :)

      redet der käufer gerade von sich?
      unglaublich, aber wahr: wenn man zb jemandem im affekt eins aufs maul haut, dann wird man dafür trotzdem von der justiz bestraft.
      ich bin gespannt, was als nächstes kommt ^^ erpressung aus notwehr? das wär mal was neues.

      Glauben Sie bloss nicht, Sie kämen mit einer Schutzbehauptung wie "Sie kannten den Preis" oder "Preise können abweichen"
      juristisch auch nur den Ansatz einer Chance hätten! Wir könnten das Exempel gern statuieren, wenn Sie mögen.
      Jedoch zahlen Sie dann im Falle eines Unterliegens auch meine Anwälte und sämtliche Kosten :)

      :lach:
      ok... aber er kannte den ticketpreis trotzdem (man darf davon ausgehen, steht schließlich groß genug auf den tickets drauf) und der verkäufer kann nichts dafür, wenn der käufer bild und beschreibung nicht zur kenntnis nimmt.
      was meint der käufer denn, warum es in den auktionen meistens bild + beschreibung gibt?
      damit die seite nicht so leer ist?
      weils hübscher aussieht? :wallbash

      exempel statuieren = es gibt also keine urteile, die die forderung des käufers unterstützen würden und er möchte wohl einen präzedenzfall schaffen... oder zumindest so tun als ob.
      präzedenzfall hin oder her: in DE wird nach den gesetzen geurteilt und nicht fallbasiert wie in den USA... da kann man das für sich entscheiden, wenn man frühere entsprechend gefällte urteile vorlegen kann, aber wir sind gar nicht in den USA - auch nicht im takatuka-land oder bei "wünsch dir was"!
      wikipedia erklärt das auch ganz gut: de.wikipedia.org/wiki/Pr%C3%A4zedenzfall

      Jedoch zahlen Sie dann im Falle eines Unterliegens auch meine Anwälte und sämtliche Kosten :)

      anwälte?
      plural?
      so aussichtslos stuft der sein vorhaben ein?

      nun denn, dann kann sicher einer aus dem anwälteaufmarsch einen brief schreiben und ausführlich erläutern, warum der käufer geld zurückbekommen sollte... den brief und sämtliche anwälte bezahlt erstmal der käufer.

      MEIN LETZTES ANGEBOT LAUTET DEMZUFOLGE: 50, EURO!

      für die versuchte erpressung oder wie?!
      durchweg groß schreiben bedeutet übrigens im internet schreien :thumbdown: ich mag ebayer nicht, die schreien.

      ebay sieht das vermutlich gar nicht gern, wenn käufer versuchen nachzuverhandeln...
      den käufer würde ich ebay melden. evtl. tut der das nicht zum ersten mal.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • Bin gerade am Überlegen wie viele Anwälte ich in der Familie habe, die lesen können.
      Hm, mein Neffe ist 1,5 Jahre alt, er kann aber in seinen Büchern den Pinguin und die Ente erkennen und artikulieren. Reicht das?

      Jetzt zum juristischen Grobzeuch:
      Dein K hat den von dir ausgelobten Betrag für die Karten bezahlt. Daß der Vollpfosten im Stadion hinter einem Betonpfeiler saß, hätte er gurgeln können :whistling:
      Am Besten, du reagierst gar nicht mehr oder stopfst die Kanone.
      Dein Sammeljurist hat sich auf arg dünnes Eis begeben indem er dich zumindest versucht zu "nötigen", von Erpressung müssen wir vorerst nicht sprechen.
      Kurze Antwort:

      "Sehr geärgerter Fußtittenfan (oder so ähnlich),
      sie haben bei mir 4 Karten (für ein absolut sinnfreies Spiel, besser hätten die Sandsäcke geschleppt) zum Preis xy gekauft und erhalten.
      Auf die von mir ausgelobten Preise hatte ich im Angebot hingewiesen. Diese wichen vom aufgedruckten Ticketpreis ab, was anhand der von mir erstellten Bilder leicht nachvollziehen war.
      Ich möchte sie höflichst (Juristendeutsch=Arschloch) auffordern, keine weitere Kontaktaufnahme vorzunehmen, da ich bei Ihren EMails mittlerweile davon ausgehen muß, daß Sie mich mindestens nach §240 StgB belästigen. Die Rechtsfolgen kann Ihnen ihre Anwaltsmannschaft erklären!
      Ich fordere Sie hiermit auf, folgenden Unterlassungserklärung an mich zu übersenden:

      Ich, Herr XY, werde zuküntig (ab 5.6.2013) keinerlei Kontakt mit XZ aufnehmen.
      Herr XZ hat eine Belästigung durch Kontaktaufnahme und Nachverhandlungen bzgl. Artikel 12345 festgestellt.
      Da hier mindestens eine Nötigung in Betracht steht, werde ich mich der geforderten UE beugen.
      Somit bestätige ich, durch Unterschrift, die vorfolgende Vereinbarung,

      (Hier unterschreibt dann das Arschloch)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()

    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Bin gerade am Überlegen wie viele Anwälte ich in der Familie habe, die lesen können.
      Hm, mein Neffe ist 1,5 Jahre alt, er kann aber in seinen Büchern den Pinguin und die Ente erkennen und artikulieren. Reicht das?

      aufgrund einer verhandenen bibliothek, der zoologischen vorbildung mit schwerpunkt ornithologie sowie kenntnisse in rhetorik und verschiedener verhandlungstaktiken sollte das eigentlich ausreichen. jeder anwalt fängt mal "klein" an ^^.
      ich bin auch anwalt, genauer gesagt "an wald" - letzteren kann man nämlich sehen, wenn man hier ausm fenster sieht. 8)


      Dein Sammeljurist hat sich auf arg dünnes Eis begeben indem er dich zumindest versucht zu "nötigen", von Erpressung müssen wir vorerst nicht sprechen.

      nötigung klingt zwar harmloser... per definition ist es erpressung, weil der käufer versucht mit seinem verhalten einen vermögenvorteil für sich zu erzielen - zum nachteil des genötigten.

      § 240
      Nötigung
      (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,
      wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.


      § 253
      Erpressung
      (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt
      und dadurch dem Vermögen des Genötigten oder eines anderen Nachteil zufügt, um sich oder einen Dritten zu Unrecht zu bereichern,
      wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.



      für ein absolut sinnfreies Spiel, besser hätten die Sandsäcke geschleppt

      ach, du hast dir das angesehen?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • Der Käufer wird wohl festgestellt haben, dass er wegen des Hochwassers nicht zum Spiel fahren kann. Und da will er den Verlust so gering wie möglich halten. Der Verkäufer sollte noch froh sein, dass er den Käufer nicht mit einem Boot zum Stadion fahren musste. ;)
      Ich mache mir jetzt nicht die Mühe, dort nach zu schauen, aber geben die Ebay-AGB dazu etwas her?