Hallo,
am 2.5.13 verkaufte ich über ebay 4x Fussball Tickets.
Die Tickets waren eigentlich für mich und meine Freunde bestimmt.
Da meine Freunde allerdings 4x Tickets einer besseren Kategorie erworben haben, habe ich alle 4x Tickets wieder bei ebay verkauft.
Die Tickets wurden verkauft, via PayPal bezahlt, ich habe sie am nächsten Tag versendet.
Sie wurden am 4.5.13 zugestellt.
Heute schreibt mich der Käufer an, dass ich folgenden "Deal" eingehen soll:
" da
wir die Juriosten gleich in der Familie haben, wurde dieses
Wucherpreis-Thema bezüglich Ticketsweiterverkauf einmal intensiv
diskutiert.
Dabei wurde festgestellt, dass Sie lt. AGB's von Eventim
& Co NICHT berechtigt sind, einmal erworbene Tickets zu höheren
Preisen weiter zu veräussern.
Hier gibt es einschlägige Urteile, wo Kläger IMMER Recht bekamen
Einzige
Ausnahme und quasi "Schlipfweg" wäre gewesen eine ordentliche Auktion
in eBay mit Anfangspreis 1,- Euro. Hier geht die Rechtssprechung nämlich
davon aus, dass der Verkäufer von Tickets nicht grob fahrlässig bzw.
vorsätzlich handelt, da er den Endpreis nicht kennen kann zum Zeitpunkt
des Auktionsbeginns und es theoretisch auch mit Verlusten einhergehen
könnte.
Anders verhält es sich hingegen bei FESTPREISEN. Hier
verlangt ein Verkäufer nachweisbar, willentlich, wissentlich und
absichtlich, also de fakto juris "MIT VORSATZ" einen stark überhöhten
Preis.
Das ist gem. StGB bereits eine Betrugshandlung.
1. Sie erstatten mir auf meine Paypalzahlung (s.o.) 100,- Euro
2. ich versichere Ihnen hiermit im Gegenzug den Verzicht weiterer Massnahmen verbindlich zu
3. hierfür setze ich Ihnen einen Termin von 1 Woche: bis 12.06.2013
4. nach Ablauf dieser Frist werde ich unverzüglich Anzeige wegen Betrugsverdachts erstatten
5. dazu werde ich eBay, Paypal, meinen Anwalt sowie EVENTIM um Mithilfe bitten!"
Die Tickets kosteten ursprünglich 25,00 EURO, inkl. Versand 106,50 EURO.
Verkauft wurden sie zum Marktüblichen Preis von 279,00 EURO
Der Preis ist auf dem Foto ersichtlich, zudem erscheint der Hinweis, dass der Auktionspreis erheblich vom Kaufpreis abweicht.
Wie soll ich mich verhalten? Hat jemand einen Tipp für mich?
am 2.5.13 verkaufte ich über ebay 4x Fussball Tickets.
Die Tickets waren eigentlich für mich und meine Freunde bestimmt.
Da meine Freunde allerdings 4x Tickets einer besseren Kategorie erworben haben, habe ich alle 4x Tickets wieder bei ebay verkauft.
Die Tickets wurden verkauft, via PayPal bezahlt, ich habe sie am nächsten Tag versendet.
Sie wurden am 4.5.13 zugestellt.
Heute schreibt mich der Käufer an, dass ich folgenden "Deal" eingehen soll:
" da
wir die Juriosten gleich in der Familie haben, wurde dieses
Wucherpreis-Thema bezüglich Ticketsweiterverkauf einmal intensiv
diskutiert.
Dabei wurde festgestellt, dass Sie lt. AGB's von Eventim
& Co NICHT berechtigt sind, einmal erworbene Tickets zu höheren
Preisen weiter zu veräussern.
Hier gibt es einschlägige Urteile, wo Kläger IMMER Recht bekamen
Einzige
Ausnahme und quasi "Schlipfweg" wäre gewesen eine ordentliche Auktion
in eBay mit Anfangspreis 1,- Euro. Hier geht die Rechtssprechung nämlich
davon aus, dass der Verkäufer von Tickets nicht grob fahrlässig bzw.
vorsätzlich handelt, da er den Endpreis nicht kennen kann zum Zeitpunkt
des Auktionsbeginns und es theoretisch auch mit Verlusten einhergehen
könnte.
Anders verhält es sich hingegen bei FESTPREISEN. Hier
verlangt ein Verkäufer nachweisbar, willentlich, wissentlich und
absichtlich, also de fakto juris "MIT VORSATZ" einen stark überhöhten
Preis.
Das ist gem. StGB bereits eine Betrugshandlung.
1. Sie erstatten mir auf meine Paypalzahlung (s.o.) 100,- Euro
2. ich versichere Ihnen hiermit im Gegenzug den Verzicht weiterer Massnahmen verbindlich zu
3. hierfür setze ich Ihnen einen Termin von 1 Woche: bis 12.06.2013
4. nach Ablauf dieser Frist werde ich unverzüglich Anzeige wegen Betrugsverdachts erstatten
5. dazu werde ich eBay, Paypal, meinen Anwalt sowie EVENTIM um Mithilfe bitten!"
Die Tickets kosteten ursprünglich 25,00 EURO, inkl. Versand 106,50 EURO.
Verkauft wurden sie zum Marktüblichen Preis von 279,00 EURO
Der Preis ist auf dem Foto ersichtlich, zudem erscheint der Hinweis, dass der Auktionspreis erheblich vom Kaufpreis abweicht.
Wie soll ich mich verhalten? Hat jemand einen Tipp für mich?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von uti-pepe ()