PayPal Käuferschutz: Missbrauch durch Käufer?

    • PayPal Käuferschutz: Missbrauch durch Käufer?

      Hallo,
      mal rein interessehalber eine Frage zum Käuferschutz, weil ich mich damit überhaupt nicht auskenne. So ist mir z.B. überhaupt nicht klar, vor was oder wem der Käufer geschützt werden soll.

      Dazu mein aktueller Fall (ich bin Nicht-Gewerblicher), der mich erstmalig in Kontakt mit dem Käuferschutz gebracht hat: habe einen Artikel für 16€ Zuschlag verkauft und habe unversicherten und versicherten Versand angeboten. Käufer wählt unversicherten Versand, bezahlt mit PayPal und macht nach ein paar Tagen (ohne vorher mit mir Kontakt aufzunehmen!) sowohl bei eBay, wie auch bei PayPal einen Fall auf , weil er das Päckchen nicht bekommen hat.
      Nach Ablauf einer Frist (weiss garnicht wieviel Tage das waren?) erstattet PayPal ihm das Geld zurück.

      Jetzt meine Frage: natürlich unterstelle ich meinem Käufer nichts, aber ist das nicht eine üble "Geschäftsidee", die der eine oder andere mit genügend krimineller Energie auch nutzt: von privat kaufen, PayPal zahlen, unversichert schicken lassen, Artikel "einkassieren" und per Käuferschutz Geld zurückholen ?(

      Was meint ihr, entsteht wegen der "Masche" eBay ein großer Schaden?


      LG Dugena
    • Wer hat was zurückerstattet? EBay oder Painpal?
      Üblicherweise bekommt der K seinen kostenlosen Einkauf von PP (deinem Konto) erstattet. Er wird wohl bei Quälpal einen nicht erhaltenen Artikel gemeldet haben.
      Bei EBay UND PP gleichzeitig einen Fall melden ist m.W. nicht möglich.

      Und ja, (vorerst) kostenlos einzuklauen ist via PP möglich.
      Einfach mal die von dir "unterschriebenen" AGB durchlesen, wahlweise gibst du bei Tante Gurgel mal "PayPal Betrug" ein. Falls dir nicht genügend Ergebnisse geliefert werden, probiere es mit "Paypal unversicherter Versand".
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Danke für die Antwort!

      Kurz nachdem bei eBay der Fall eröffnet wurde, wurde zumindest bei PayPal der Betrag "eingefroren".

      Und ja, bei PayPal steht jetzt bei der Position wörtlich: "von eBay zurückerstattet"!

      Verstehen kann ich das auch nicht?!


      LG Dugena
    • Dugena schrieb:

      Danke für die Antwort!

      Kurz nachdem bei eBay der Fall eröffnet wurde, wurde zumindest bei PayPal der Betrag "eingefroren".

      Und ja, bei PayPal steht jetzt bei der Position wörtlich: "von eBay zurückerstattet"!

      Verstehen kann ich das auch nicht?!


      LG Dugena


      der käufer hat den fall bei ebay eröffnet - nicht bei paypal.
      beides ist möglich, aber man muß sich entscheiden.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      Dugena schrieb:

      Danke für die Antwort!

      Kurz nachdem bei eBay der Fall eröffnet wurde, wurde zumindest bei PayPal der Betrag "eingefroren".

      Und ja, bei PayPal steht jetzt bei der Position wörtlich: "von eBay zurückerstattet"!

      Verstehen kann ich das auch nicht?!


      LG Dugena


      der käufer hat den fall bei ebay eröffnet - nicht bei paypal.
      beides ist möglich, aber man muß sich entscheiden.
      @river,
      wenn das Empfängerkonto negativ belastet wurde hat der K den Fall bei PP gemeldet.
      Ebay hat sich da, zumindest bis letzte Woche, immer fein rausgehalten.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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