Erfahrungen mit Michael Wittig; auto-michi; motor--gbr; moto_michael; cyber-truck; moto_champ etc aus Osterhofen / Stadtroda - bei Aktionsabbruch Schadensersatz

    • @aurum / Kurzzusammenfassung;

      Es wurde nur die Berufung des Klägers verhandelt und abgewiesen. Das Gericht hat Rechtsmißbrauch angenommen, vgl. Ende Seite 10 Anfang 11.

      Es hat weiterhin angenommen, daß ein Kaufvertag zustande kam, obwohl sich der Verkäufer mit seinem eigenen Puschel überboten hat. Das ist bemerkenswert, insofern ist der Rat, sich selbst ggf. zu überbieten, offenbar doch kritischer zu betrachten, als bislang angenommen. Allerdings war hier auch der Puschel als solcher erkennbar. Der Schadensersatz, der zu zahlen wäre, wird unten auf die Differenz (Wert-Gebot bei Abbruch) korrigiert.

      Die Sperrung von Wittig als Person hätte keinen Einfluß auf die Handelsberechtigung von seiner GbR bei eBay. Das ist doppelt interessant, weil dabei durchscheint, daß die Frage, ob eine eBay-Sperre überhaupt Einfluß auf die Möglichkeit, Kaufverträge zu schließen, hat, grundsätzlich bejaht wird.

      Das OLG hat sich zum LG Aurich - siehe vorherige Postings - ausdrücklich abgegrenzt (Ende Seite 14). Auch das ist eine Erkenntnis und in der Sache natürlich korrekt.

      Wie üblich ist 10.000 Euro Wert vs. 100 Euro Preis auch nicht per se sittenwidrig im Kontext einer Online-Auktion, hier reiht sich die Argumentation in die ständige Rechtssprechung ein. Und auch niedrige Gebote werden (natürlich) ausdrücklich abgesegnet.

      Der Senat hat hier übrigens nachgelesen *gg*. Der olle Geier hat pauschal behauptet, daß in diesem bösen anonymen Forum ja lauter unwahre Tatsachenbehauptungen stehen (Hallo, Herr Geier! *wink*), aber dummerweise versäumt vorzutragen, was denn hier genau unwahr sein soll.

      Argumente für Rechtsmißbrauch waren Briefkastenfirma (also keine existierender Autohandel, ein sehr gewichtiges Argument), wechselnde Adressen, die bekannten Accounts, eine Anzahl von Klagen (u.a. unser laboe-Fall), das Gebotsverhalten.

      Es war aber knapp:

      Dabei wird das Vorbringen der Beklagten durch Indizien gestützt, die ... vom Kläger unbestritten geblieben sind und daher als zugestanden gelten müssen.


      Oder auf deutsch: Wäre Geier nicht so ein Amateur und hätte plausible Erklärungen mitgebracht / hätte Wittig die Abzocke besser geplant und sich ne Gewerbefläche mit Pappschild gemietet hätte es auch anders ausgehen können.

      Das Gericht hat Wittig sekundäre Darlegungslasten aufgebürdet. Nicht der Kläger mußte beweisen, daß Wittig kein redliches Gewerbe führt, sondern Wittig, daß das sehr wohl der Fall ist. Konnte er nicht - weil es ja auch nicht stimmt. Er hätte nebengewerblich übers Internet gehökert von zu Hause aus, seinen Auto und ~-teilehandel hätte er wegen dem bösen Internet-Mob, der seine Firma verleumdet, längst aufgegeben. Etwaige echte Umsätze durch tatsächlich (ohne Abbruch) erworbene Waren hat er nicht dargelegt, sein Geschäftsmodell ebenfalls nicht plausibel erklärt. Sein (rechnerischer) Gewinn für 2012 von unter 100 Euro spricht Bände.

      Über die Zahl der Klagen wollte Wittig lügen, ist aber ertappt worden und hat sich dann darauf berufen, in über 50 Verfahren ginge es um andere Sachverhalte oder "weiß ich nicht mehr".

      Das Gericht sieht zusätzlich, daß Wittig sein Gewerbe weit ab von seinem Wohnort angemeldet und vor dem Arbeitgeber verborgen hatte (Wittig wurde mittlerweile nach eigenen Angaben entlassen), ohne dafür einen plausiblen Grund nennen zu können. Wozu man bei einer Tätigkeit vom heimischen Internetanschluß aus wechselnde Briefkästen an völlig anderen Orten braucht, blieb ebenfalls Mysterium.

      eBays Sperre wird als bestätigendes Indiz angesehen, nach dem Motto "auch in deren Augen stellt sich das Verhalten nicht redlich dar".

      Der wesentliche Punkt war, das wird am Ende nochmal betont, daß Wittig nicht einen einzigen Beleg über echte Käufe und Verkäufe vorgelegt hat.

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    • Nachtrag:

      Ist übrigens ein ziemlich alter Running-Gag unter Kriminellen.

      Wer seine (ggf. imaginären) Steuern nicht bezahlt hat, hat ein Problem. In diesem Fall war das Problem konkret, daß Wittig keine Unterlagen über irgendwelche Geschäfte zusammentürken konnte, ohne sich einen Eimer von neuen Problemen aufzuhalsen. Auch das hätte ein vernünftiger Rechtsbeistand Wittig natürlich vorher erklären können.
    • Wirklich ein toller Erfolg, auch für dieses Forum! Ich vermute, dass es für Herrn Geier inzwischen wohl ziemlich eng wird... Mal eine generelle Frage: Gibt es die Möglichkeit, der bereits ermittelnden Staatsanwaltschaft, weitere Informationen bezüglich der Verbindung zw. Herrn Geier/Herrn Schemmel und Herrn Wittig zukommen zu lassen?
      Für alle die es interessiert bzw. die sich fragen, was mit ihren Felgen eventuell so passiert sein könnte: costumernr.1 / Herr Schemmel bietet weiterhin fleißig Radsätze über Ebay an. (wenigstens haben die hellen Köpfe inzwischen den Standort von Osterhofen/Stadtroda auf Berlin geändert hehe)
      ebay.de/itm/Original-Audi-Rads…Nabendeckel-/111357159396
      ebay.de/itm/Original-BMW-19-Zo…per-Zustand-/111371844161
      Ich habe so das Gefühl, als würde die ganze Geschichte noch richtig interessant.;)
    • sherlockholmes schrieb:

      Gibt es die Möglichkeit, der bereits ermittelnden Staatsanwaltschaft, weitere Informationen bezüglich der Verbindung zw. Herrn Geier/Herrn Schemmel und Herrn Wittig zukommen zu lassen?


      Jeder kann da einen Brief hinschicken. Auch ohne Absender.

      Wegen Berlin, vergleiche den (noch kurzen) Thread zum neuen Strohmann:

      Betrug: Martin Schemmel Berlin / Roman Geier Passau - Costumernr.1 ; Samsung-1300 ; Luftikuss1800 (ex B-030-Jimp) - Auktionsabbruch - Schadenersatz
    • @oldschmatterhand:

      Ja, da hast du offenbar mit deiner Auffassung Recht. Ich hatte in der entsprechenden Diskussion ja "Gebot ist Gebot" vertreten und "die AGB sprechen nicht davon, was für ein Gebot das sein soll", insbesondere nicht, daß es gültig oder im Einklang mit den AGB abgegeben worden sein muß.

      Leider ist das nicht tiefergehend erörtert worden, nur, daß das so zustandegekommene Rechtsgeschäft als Scheingeschäft nichtig ist. Also ist der Pushel nicht der Käufer, so weit so gut. Woraus folgt, daß das darunterliegende Gebot dann Käufer ist, wurde nicht begründet, sondern dieser Umstand einfach als gegeben hingenommen. Offenbar wird Gebot und Willenserklärung synonym gebraucht, ist das eine nichtig, ist es auch das andere. Daß der Puschel das Angebot nicht angenommen hat bedeutet allerdings nicht, daß er nicht geboten hat.

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    • Fernbleiben vom Gericht ! Michael Wittig

      So langsam dürfte deutschlandweit das Duo Wittig / Geier dem Gerichten ein Begriff sein !

      Mir liegt ein Schreiben von einem Amtsgericht vor, in dem Wittig zuerst auf Antrag von Geier ,nicht zu erscheinen brauchte bei einer Verhandlung !
      Dieses hat die Richterin aufgehoben/wiederrufen und PERSÖNLICHES Erscheinen von Wittig jetzt angeordnet !
    • Stubentiger schrieb:

      wird er dann auch zu Absichten, Ambitionen, Vorgangsweisen befragt werden ?(

      So gesehen ist ein persönliches Erscheinen anzuordnen als sehr schlau zu betrachten. Es wird nicht so einfach sein Gewinn zu generieren,
      wenn andere diesem Beispiel folgen. Und es würde dann auch mühsam sein zu allen Terminen zu erscheinen.
      /Ironie on: Das wäre schon fast mit richtiger Arbeit zu vergleichen /Ironie off

      suite101.de/article/das-persoe…richt-a71800#.U7L8jLFNh9U
      ___________________________________________________________________________________
      Wir sind alle nur Laien-Kinder, die in dem Sandkasten der Gesetze rumspielen....
      Hobby: Eigene Beiträge editieren - am besten mehrmals... [Blockierte Grafik: http://www.animaatjes.de/smileys/smileys-und-emoticons/buro/smileys-buro-210389.gif]

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von werv ()

    • Das kann dir hier wohl leider keiner zu 100% sagen. Wie du oben lesen kannst, wird die ganze Masche momentan mit einem Herrn Martin Schemmel / Berlin weiter betrieben.
      Es beschäftigen sich aber inzwischen soviele Menschen mit Herrn Geier (inklusive Staatsanwaltschaft), so dass ein Ende meiner Meinung nach definitiv kommen wird. Wichtig ist allerdings, dass neue "Kooperationen" wie etwa mit Herrn Martin Schemmel, ebenfalls rechtzeitig erkannt und gemeldet werden. So kann ein weiterer Rechtsmissbrauch, nur mit anderem Namen, eventuell rechtzeitig verhindert werden.
    • Hallo Leute, ich habe auch ein Prozess mit Moto GbR die Schweine wollen mich betrugen mit 11500 € genau so wie hier beschrieben ist:
      Hallo Community,
      diese Warnung gilt für alle, die insbesondere Gebrauchtwagen und KfZ-Zubehör auf eBay anbieten, z.B. Kompletträder oder Alufelgen.

      Die Masche ist nicht neu, wird aber aktiv seit einigen Jahren von zwielichtigen Betrügern im großen Stil ausgenutzt.

      Wie funktioniert das Prinzip:

      Man bietet etwas bei eBay an, z.B. einen Gebrauchtwagen oder einen Satz Kompletträder.
      Die Betrüger bieten sofort mit dem Mindestgebot, das kann dann auch nur 1€ betragen. Dabei bieten die Betrüger aber nicht aus wirklichem Interesse an dem Artikel, sondern nur um auf einen vorzeitigen Auktionsabbruch zu spekulieren.
      Nehmen wir also an ich biete einen Satz Alufelgen an und starte mit einem Mindestgebot von 1€, die Auktion ist für 10 Tage angesetzt. Aus bestimmten Gründen muss ich aber nun die Auktion vorzeitig abbrechen, z.B. weil der Artikel in der Zeit gestohlen wurde, ich einen Fehler in der Annonce entdeckt habe oder ich aus anderen Gründen abbrechen muss.

      Nun kann der Betrüger, der das Mindestgebot schon gesetzt hat aber auf den Artikel für den gebotenen Preis bestehen oder alternativ auf Schadenersatz. Man bekommt dann kurze Zeit später ein Schreiben von seinem Anwalt.

      Der Betrüger um den es hier speziell geht, heißt "Michael Wittig" (wenn das sein richtiger Name ist). Er hat mehrere Accounts und erstellt ständig neue, bietet auf bis zu 1000 Auktionen pro Tag und spekuliert dabei nur auf einen Abbruch, um Schadenersatz zu fordern.

      Rein rechtlich gesehen ist er damit auf der richtigen Seite und hat somit schon vielen Leuten das Geld aus der Tasche gezogen.

      Viele auf eBay versuchen es mit dieser Masche, hier noch ein Thread, um sich genauer zu informieren oder falls man betroffen ist:





      Den Fall hat meine Rechtsanwalt Jens Braun in Kassel. Falls irgend jemand diese Schweine anklagen möchte ich bin dabei. Vielleicht können wir alle zusammen bei Akte 2014 diese Fall melden.

    • Hier gibt es weder Schweine noch Betrüger. Mäßige bitte deine Ausdrucksweise! Auch kann niemand diese Personen anklagen, das ist dem Staatsanwalt in einem Strafprozess vorbehalten. Wir haben es erst einmal mit einer zivilrechtlichen Auseinandersetzung zu tun. Und auch da haben ja nicht die Verkäufer einer Forderung gegenüber den Käufern, sondern umgekehrt.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Andy Loco schrieb:

      Man bietet etwas bei eBay an, z.B. einen Gebrauchtwagen oder einen Satz Kompletträder.
      Die Betrüger bieten sofort mit dem Mindestgebot, das kann dann auch nur 1€ betragen. Dabei bieten die Betrüger aber nicht aus wirklichem Interesse an dem Artikel, sondern nur um auf einen vorzeitigen Auktionsabbruch zu spekulieren.
      Nehmen wir also an ich biete einen Satz Alufelgen an und starte mit einem Mindestgebot von 1€, die Auktion ist für 10 Tage angesetzt. Aus bestimmten Gründen muss ich aber nun die Auktion vorzeitig abbrechen, z.B. weil der Artikel in der Zeit gestohlen wurde, ich einen Fehler in der Annonce entdeckt habe oder ich aus anderen Gründen abbrechen muss.

      Nun kann der Betrüger, der das Mindestgebot schon gesetzt hat aber auf den Artikel für den gebotenen Preis bestehen oder alternativ auf Schadenersatz. Man bekommt dann kurze Zeit später ein Schreiben von seinem Anwalt.

      Der Betrüger um den es hier speziell geht, heißt "Michael Wittig" (wenn das sein richtiger Name ist). Er hat mehrere Accounts und erstellt ständig neue, bietet auf bis zu 1000 Auktionen pro Tag und spekuliert dabei nur auf einen Abbruch, um Schadenersatz zu fordern.

      Rein rechtlich gesehen ist er damit auf der richtigen Seite und hat somit schon vielen Leuten das Geld aus der Tasche gezogen.

      Viele auf eBay versuchen es mit dieser Masche, hier noch ein Thread, um sich genauer zu informieren oder falls man betroffen ist:



      du solltest aufpassen, dass du nicht auch noch mit dem Urheberrecht Probleme bekommst, weil du vergisst, deine "Zitate" als solche zu kennzeichnen und vor allem die Quelle dazu zu benennen.

      Ich liefer die Quelle mal für dich nach : 1erforum.de/ebay/ebay-betrug-warnung-158615.html
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"
    • Rechtsanwalt H.J. Kirchhof gewinnt weiteren Rechtsstreit

      Einen weiteren Rückschlag musste am heutigen Tage das Duo Wittig / Geier einstecken.

      Wie auch schon im November letzten Jahres (Audi A4 ), konnte der Rechtsanwalt H.-J. Kirchhof aus Detmold (Kreis Lippe) erneut eine weitere Klage für einen weiteren Mandanten (Herr F) gegen Michael Wittig / Moto Gbr / Moto Company vertreten durch Rechtsanwalt Roman Geier (Kanzlei Wolther & Musselmann) gewinnen.

      Im Streitigen Verfahren versuchte nach allseits bekannter Vorgehensweise der Kläger Michael Wittig , nach einem Auktionsabbruch des Herrn F , seine Ansprüche zuerst durch aushändigen des Sachgegenstandes gegen Zahlung seines Gebotes,kurze Zeit später aber durch Schadensersatz i H v 850€ vor dem Amtsgericht Bremen (Az 45 C 5097/14) zu erstreiten.

      Wie auch schon in dem Prozess vor dem LG Paderborn und dem OLG Hamm im Jahr 2013 , hatte das Duo Wittig / Geier in einem weiteren Prozess wieder einmal den Anwalt Kirchhof auf der Gegenseite.

      Dieser zeigte dem Gericht das Handeln des Duo Wittig/Geier auf ,sowie die aktuelle Rechtsprechung .--Nachdem dann das zuständige Amtsgericht Delmenhorst auch zu der Auffassung gekommen ist, das kein Kaufvertrag zustande gekommen ist ,sowie kein Rechtsbindungswillen besteht und sich lt. Urteilsbegründung dem OLG Rostock und dem LG Aurich anschloss, wurde die Klage von Wittig abgewiesen.

      Der RA Kirchhof vertritt aktuell noch weitere Mandanten in (Auktionsabbruch)Klagen gegen das Duo Wittig/Geier .

      Die genaue Urteilsbegründung im Wortlaut folgt noch …!
    • Ein neues OPFER

      Hallo Liebe Forumgemeinde,

      Ich bin verzweifelt, ich habe erst jetzt nachdem sogut wie alles zuspät ist mich eingelesen, wegen meiner unwissenheit.



      Ich habe Ende des Jahres 2012 Felgen verkauft, in der Vermutung das sie Original sind, es stellte sich herraus das sie nicht original war, es gab aber gebote ! MAGIC-WHEEL !!!!! Ich habe die Felgen für 700 € dann per kleinanzeigen weiter verkauft, ich konnte dem Gericht auch Adresse und namen nennen ( aber das spielte laut den wohl keine rolle )

      Nun habe ich vor Gericht im Jahr 2013 verloren !

      Ich habe eine ratenzahung vereinbart, von 25 € da ich nicht mehr zahlen kann, nach 6 Monaten kam der Gerichtsvollzieher ( beauftragt von Musselmann ( RA Geier ) und nahm bei mir die Eidelstaatliche Versicherung ab. Ich kann nicht zahlen. ICH WEISS EINFACH NICHT WAS ICH MACHEN SOLL !!!! WIE KANN DAS SEIN ?????

      ERST JETZT DURCH DAS FORUM WEISS ICH DEFINITIV DAS ES SICH UM ABZOCKE HANDELT. KANN ICH NOCH WAS MACHEN ???



      VIELEN DANK, entschuldigt meine rechtschreibung , emotional bin ich zu aufgewühlt.