Erfahrungen mit Michael Wittig; auto-michi; motor--gbr; moto_michael; cyber-truck; moto_champ etc aus Osterhofen / Stadtroda - bei Aktionsabbruch Schadensersatz

    • Moto Company Michael Wittig zu Artikelnummer: 321232139837 - dragster-70

      Hallo zusammen,


      nun ist es auch bei mir so weit. Ich hatte einen Satz Winterkompletträder (ebay.de/itm/321232139837?ssPag…_trksid=p3984.m1560.l2649) eingestellt. Ich habe die Auktion aber bereits nach ein paar Tagen beendet und erhielt nun eine Aufforderung zur Lieferung.


      Vorab erhielt ich noch ein paar Nachrichten durch Herrn Wittig ebay.de/usr/dragster-70 :


      - warum haben Sie denn eigentlich die Auktion mit den Original Audi A5 S5 19" Winterkompletträdern abgebrochen?
      Meine Antwort: Der Grund hierfür steht in der Auktion. (Artikel steht nicht mehr zur Verfügung)

      - Achso, also leider schon verkauft? :-(

      Keine Antwort durch mich


      - bitte teilen Sie mir doch bis zum 01.11.2013 mit, wann und wo ich die Original Audi A5 S5 19" Winterkompletträder bei Ihnen abholen kann.
      Keine Antwort durch mich


      Wie genau sollte ich mich nun weiter verhalten? Brauche ich tatsächlich einen Anwalt? In welche Richtung sollte ich vorgehen?
      Nachdem was ich hier alles gelesen habe gibt es mehrere Angriffspunkte:


      1. Ist Herr Wittig überhaupt berechtigt zu bieten, da Er eventuell bereits einmal bei ebay gesperrt wurde?
      2. Verfolgt Herr Wittig betrügerische Absichten, da der Kauf Anscheinend nie beabsichtigt ist?


      Ich wäre euch dankbar für Empfehlungen mit einer Begründung.


      Ich habe euch mein Schreiben einmal an gehangen!
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    • kick1234 schrieb:

      Ist Herr Wittig überhaupt berechtigt zu bieten, da Er eventuell bereits einmal bei ebay gesperrt wurde?


      Das kann dir verbindlich nur dein Anwalt mitteilen, nachdem er bei eBay angefragt und schriftlich bestätigt bekommen hat, wann und für wie lange Wittig von eBay rausgeworfen wurde. War er während deiner Auktion nicht befugt, einen eBay-Account zu unterhalten, spricht viel dafür, daß abseits aller sonstigen Erwägungen kein Kaufvertrag zustande gekommen sein kann.

      kick1234 schrieb:

      Verfolgt Herr Wittig betrügerische Absichten, da der Kauf Anscheinend nie beabsichtigt ist?


      Nö, allenfalls handelt er rechtsmißbräuchlich, was dazu führt, daß er eine Position nicht durchsetzen könnte, selbst wenn er formal gesehen im Recht wäre. Auch dazu kann dir einigermaßen verbindlich nur dein Anwalt Auskunft erteilen, und auch wenn vorliegend einiges für Rechtsmißbrauch spricht, ist das immer im Einzelfall zu belegen und dieser Beleg i.d.R. mit sehr hohen Anforderungen verbunden.

      Vielleicht antwortet dein Anwalt auch einfach mal, warum dein Auktionsabbruch nach eBay-AGB berechtigt gewesen ist und deshalb nach BGH VIII ZR 305/10 kein Kaufvertrag zustandegekommen ist. Rede dich aber bloß nicht um Kopf und Kragen (daher auch: dein Anwalt, der weiß / sollte wissen, was er tut) - bislang hast du soweit alles richtig gemacht, indem du Wittig nichts geliefert hast, was er gegen dich verwenden könnte.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • pandarul schrieb:

      kick1234 schrieb:

      2. Verfolgt Herr Wittig betrügerische Absichten, da der Kauf Anscheinend nie beabsichtigt ist?


      Nö, allenfalls handelt er rechtsmißbräuchlich, was dazu führt, daß er eine Position nicht durchsetzen könnte, selbst wenn er formal gesehen im Recht wäre.

      Bist Du dir sicher, dass das eine das andere ausschließt?

      Handelt einer rechtsmißbrächlich, dann handelt er doch gegen geltendes Recht. Handelt einer nicht nach geltenden Recht, handelt er unrechtsmäßig, was je nach Art auch strafrechtlich relevant sein könnte.

      Folglich könnte man auch hinter einem Rechtsmißbrauch einen Betrug vermuten.

      Ich frage deswegen, weil gerade das immo ein aktuelles Thema ist, was aber nicht hier rein gehört. Da das aber nicht nur eine interessante Frage ist, stelle ich sie mal mit genaueren Hinweisen in einem separaten Thread.
    • forenuser schrieb:

      Handelt einer rechtsmißbrächlich, dann handelt er doch gegen geltendes Recht.


      Nö, er nimmt sein vorhandenes Recht zweckwidrig in Anspruch.

      forenuser schrieb:

      Folglich könnte man auch hinter einem Rechtsmißbrauch einen Betrug vermuten.


      Nö, wer betrügt, handelt definitionsgemäß rechtswidrig. Rechtsmißbrauch setzt ja gerade das Gegenteil voraus, nämlich nach den Buchstaben des (Zivil-)Rechts im Recht zu sein.
    • Nett.

      Da muss ich mich erst einmal kundig machen. Muss ich etwas sagen?


      Ah ja. Das spricht ja nicht eben dafür, daß der Kollege Wittig die treibende Kraft hinter der Angelegenheit ist. Das wird doch nicht etwa eine Absprache sein, tz, tz. Oder noch besser, der wird doch nicht seinen Account gleich seinem Anwalt ausgeliehen haben?

      eBay speichert ja IPs, vielleicht sollten die angesprochenen Anzeigeerstatter die StaA mal darauf hinweisen, daß sie prüfen soll, ob diese Gebote aus Stadtroda oder Passau abgegeben wurden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von pandarul ()

    • Nun auch wir - Post vom Anwalt!

      Nun hat es auch uns "erwischt" - genau die gleiche Situation wie bei kick1234! Mein Mann hatte Winterkompletträder angeboten - das Angebot nach 4 Tagen beendet, weil es einen Fehler enthielt, ein Gebot dabei gestrichen....etwas später kam die Frage:" Wo bleiben meine Räder? " und "warum wurde das Angebot beendet? " Man hat dem Herrn wahrheitsgemäß geantwortet und heute kommt die Post von dem hier schon bekannten Anwalt!
      Kläger ist MOTO COMPANY MICHAEL WITTIG, bei ebay erschien er unter "preiswert kaufen" .Der Anwalt fordert letztmalig außergerichtlich auf, drei Alternativtermine zu benennen, an welchen der Mandant die Reifen gegen Zahlung des vereinbarten Kaufpreises (1,00 €) abholen kann! Wenn dies nicht möglich ist, würde er Schadenserssatzansprüche geltend machen!
      Was ratet ihr uns? Ich denke, ohne Anwalt kommt man hier nicht weiter!
    • An alle "geschädigten" von Wittig bzw Moto Company-Moto Gbr :

      Sendet mir bitte schnellst möglich eure Private Anschrift per PN zu ! Danke
      ..bitte auch nochmal die Leute die Sie mir schonmal gesendet haben .......alles weitere werden ihr dann per PN erfahren
    • Ne klar, Begründung muss her... ich sags ja nur.

      Ich habe auf der Suche nach dem Fall (ergebnislos) folgendes gefunden, hat nichts mit dem Fall zu tun... läuft aber auf das Gleiche hinaus, nur eben von der Käuferseite aus... jedenfalls was eine mögliche Begründung des Gerichts angeht:

      jurablogs.com/de/sittenwidrig-…mswohnung-rueckabwicklung

      Letzter Satz:


      Auch eine verwerfliche Gesinnung der Beklagten war anzunehmen.

      Ein Rechtsgeschäft ist nur dann nach § 138 Abs. 1 BGB nichtig, wenn zwischen Leistung und Gegenleistung ein auffälliges Missverhältnis besteht und mindestens ein weiterer Umstand hinzukommt, der den Vertrag bei Zusammenfassung der subjektiven und der objektiven Merkmale als sittenwidrig erscheinen lässt. Dies ist insbesondere der Fall, wenn eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten hervorgetreten ist, weil er etwa die wirtschaftlich schwächere Position des anderen bewusst zu seinem Vorteil ausgenutzt oder sich zumindest leichtfertig der Erkenntnis verschlossen hat, dass sich der andere nur unter dem Zwang der Verhältnisse auf den für ihn ungünstigen Vertrag eingelassen hat. Allerdings erlaubt es das besonders grobe Äquivalenzmissverhältnis, auf die verwerfliche Gesinnung des Begünstigten zu schließen…

    • forenuser schrieb:

      Aha, "sittenwidrig" ist ja mal eine ganz neue aber sehr interessante Begründung.


      Leider nicht. Sittenwidrig ist durchgekaut und nur unter ziemlich eng definierten Bedingungen anzunehmen.

      Wenn das kein Fehler der Journalisten ist - die Tiefe der Recherche wird nicht wesentlich die Länge des Artikels überschreiten - dann ist es eher schlecht für viele der anderen Geschädigten von Wittig. Denn das grobe Mißverhältnis, das zwischen 7,50 und Audi besteht, besteht z.B. bei einem Reifensatz im Wert von 1.000 Euro gerade nicht. Was dazu führt daß das Urteil keinem kaum einem was nützt außer laboe (Glückwunsch an dich, klar). Da gefiel mir die landgerichtliche Entscheidung Richtung §242 besser; die Argumentation der nicht gesicherten Rechtsposition und der zu erwartenden Gebote im weiteren Verlauf in Zusammenschau mit Wittigs bösgläubigem Verhalten hätte bei anderen Geschädigten wohl auch getragen.

      Naja, mal abwarten, was nun wirklich drinsteht.
    • Danke für die Rückmeldung. Ich habs mir bald gedacht. Journalisten neigen ja dazu, unsinnig zu verkürzen - besonders bei Rechtsthemen.

      Es hätte mich auch gewundert wenn die Berufungsinstanz bei einer Zurückweisung der Berufung die Argumentation ändert und eine ganz neue Baustelle aufmacht. Ich meine, ja, sowas kommt dann und wann vor, bei dem sehr stringenten erstinstanzlichen Urteil hätte es aber wenig Sinn gemacht.