Erfahrungen mit Michael Wittig; auto-michi; motor--gbr; moto_michael; cyber-truck; moto_champ etc aus Osterhofen / Stadtroda - bei Aktionsabbruch Schadensersatz

    • ak47 schrieb:

      So ein Käse.

      Was genau?

      ak47 schrieb:

      Sie vergleichen Äpfel mit Birnen und gehen immer noch davon aus, das nach Abbruch einer Auktion, vorheriger Streichung der Gebote ein rechtsgültiges Geschäft entstanden ist.

      Wo habe ich geschrieben, dass dies zwangsläufig so ist? Das OLG Hamm hat uns doch gerade ganz frisch in Anlehnung an das BGB-Urteil von 2011 eindrucksvoll bewiesen, dass dem nicht zwangsläufig so ist. Das ist hier im Forum seit Jahren aber nicht gerade neu.

      ak47 schrieb:

      Ich zitiere auch hier gern den Betreiber des Auktionshauses " Mit der Streichung der Gebote, ist kein Höchstbietender mehr vorhanden"

      Quelle? Und was soll daraus folgen?

      ak47 schrieb:

      Der Hinweis auf Einzelfallentscheidungen ist obsolet, da es sich stehts um Einzelfälle handelt.

      Ganz im Gegenteil: Ob ein Kaufvertrag entstanden ist oder nicht, das muss in jedem Einzelfall geklärt werden. Das lässt sich weder pauschal beantworten noch anhand der Tatsache festhalten, ob Gebote gestrichen worden sind oder nicht.

      Du veranstaltest hier gerade eine Rolle rückwärts um die Erkenntnisse und Rechtsprechung der letzten Jahre. Das ist nicht nur wenig hilfreich sondern auch noch verwirrend.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @ak47:

      Ich darf doch bitten, keinen gefährlichen Unsinn zu verbreiten. Ohne auf jeden deiner eher schrägen Einwürfe einzugehen, stelle ich mal fest, daß bei eBay in 95% der Fälle eine Gattungsschuld entsteht, womit Unmöglichkeit der Leistung nach §275 ausscheidet. Ohnehin hättest du Vorsatz und Fahrlässigkeit zu vertreten und für einen ohne Verschulden untergegangenen Artikel kannst du berechtigt die Auktion vorzeitig beenden, hast also gar nicht erst ein Problem (=einen Vertrag). Was genau willst du uns also sagen?

      Ansonsten hat @biguhu Recht, ob ein Kaufvertrag entsteht oder nicht bestimmt sich nach den Umständen des Einzelfalls. Arg verkürzt gesagt ist der, der nach den eBay-Regeln abgebrochen hat, auf der sicheren Seite und jeder andere hat ein Problem.

      Was du glaubst oder nicht glaubst tut zur Beurteilung der Sachlage leider - oder zum Glück, je nachdem von welcher Seite man es sieht - nichts zur Sache. Und was irgendwelche eBay-Supporter sagen oder nicht ist ebenfalls völlig irrelevant. Ich meine, wir diskutieren vorliegend einen Fall, in dem ein Landgericht nicht in der Lage war, zu beurteilen, ob es einen Vertrag gibt oder nicht. Du kannst gerne zukünftig auf eBays Auskünfte vertrauen, immerhin sind deren Mitarbeiter wenigstens 7 Jahre lang zu Volljuristen ausgebildet worden ungelernt.

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    • Forderung der Moto Company / Michael Wittig



      Liebe Mitglieder der Auktionshilfe,

      leider habe ich auch Post vom Anwalt (RA Roman Geier) erhalten.

      Kann mir jemand einen RA aus Frankfurt am Main oder Umgebung empfehlen, am besten jemanden der bereits Erfahrung mit den genannten Herren hat.

      Schon jetzt im Voraus besten Dank für Eure Unterstützung,

      BK
    • Auf dieses Urteil hat "laboe" bereits mehrfach hingewiesen.

      Ist aber, was gern vergessen wird, nur ein Urteil, das zu diesem speziellen Einzelfall gehört und keine allgemein gültige Rechtsenstscheidung zum Thema "Abbrüche" ingesamt darstellt.

      Wer also meint, sich auf dieses — hier nicht im vollen Wortlaut veröffentlichte — Urteil berufen zu können oder müssen, kann damit fürchterlich auf die Nase fallen!
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • Erfahrungen mit Michael Wittig; auto-michi; motor--gbr; moto_michael; cyber-truck; moto_champ etc aus Osterhofen / Stadtroda - bei Aktionsabbruch Schadensersatz

      Hallo zusammen,

      auch ich stehe grade mit Herrn Wittig (Moto gbr) vor Gericht geben Schadensersatzansprüchen aus meiner abgebrochen Ebayauktion.
      Streitwert in diesem Fall 6800 Euro. Mein Anwalt ist händeringend auf der Suche nach Informationen, über Herrn Michael Wittig und die Moto gbr.
      Gib es hier noch weite betroffene? Bitte Melden!!!
    • Na dann brauchst du doch im Grunde keine weiteren Argumente. Dein Anwalt möchte sich aber dringend das hier zitierte Urteil I-2 U 94/13 des OLG Hamm besorgen, das ist seine Blaupause, um den Prozeß zu gewinnen.

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    • Moin,

      hier mal das gewünschte Urteil verlinkt, die nette Dame vom Gericht hat sie hochgeladen und freundlicher Weise sogar auf die Gebühren verzichtet:

      justiz.nrw.de/nrwe/olgs/hamm/j…4_13_Urteil_20131104.html

      Edit: Manchmal lohnt es sich wirklich das Telefon in die Hand zu nehmen, freundlich aber hartnäckig aus den Bereichen der Telefonschleifen zu entfliehen und dann mit der Person zu sprechen, die das wirklich in der Hand hat. Die freundliche Frau B......

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    • Danke. Damit haben wir es schwarz auf weiß:

      Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes - VIII ZR 305/10 - steht ein über die Einstellung bei X abgegebenes Angebot unter dem Vorbehalt, dass kein Widerrufsgrund nach den X-Bedingungen gegeben ist. Nach den X-Bedingungen kann ein Angebot zurückgezogen werden, wenn - was hier allein in Betracht kommt - dem Anbieter bei der Einstellung des Angebots ein Fehler unterlaufen ist, wozu nach den vom Beklagten überreichten Erläuterungen seitens X [Roter Anlagehefter, B2] auch ein Fehler bei der Angabe des Mindestpreises gehört.

      Entgegen der Auffassung des Klägers bedarf es im Falle des Vorliegens eines Widerrufsgrundes nach den X-Bedingungen - auch im Falle eines Irrtums, so ein solcher hier vorliegen sollte - keiner gesonderten Anfechtung. Der Bundesgerichtshof hat in der genannten Entscheidung erkannt, dass die erläuternden Hinweise von X zu der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Recht zur vorzeitigen Angebotsbeendigung besteht, von Bedeutung sind. Die Verweisung des § 10 AGB X - die AGB sind im Internet abrufbar, aktuell § 10 Nr. 1. AGB - auf eine „gesetzliche“ Berechtigung hat er nicht im engen Sinne einer Verweisung nur auf die gesetzlichen Bestimmungen über die Anfechtung von Willenserklärungen verstanden.

      Das gilt für den Widerrufsgrund Verlust des Verkaufsgegenstandes, der der Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Grunde lag, und für den Widerrufsgrund Fehler beim Eingeben des Mindestpreises gleichermaßen.


      (Hervorhebungen)

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    • Ebay-Aktíon abgebrochen, nun habe ich Post vom Rechtsanwalt bekommen.

      Hallo, kann mir jemand einen Tipp geben, was ich jetzt tun soll! Ich habe einen Satz Winterräder bei Ebay zur Versteigerung eingestellt, nach 2 Tagen habe ich die Auktion beendet, da mir ein Reifen umgefallen ist und die Angaben ( keine Mängel oder Kratzer ) nicht mehr passten. Nun kam Moto Com... Herr M.Witt.. ins Spiel und schrieb mir als Höchstbietender.
      Warum haben Sie denn die Auktion beendet? Ich habe daraufhin geschrieben, dass die Nachfrage sehr gut war und ich daraufhin die Räder anderweitig verkauft habe. ( war wohl der 1. Fehler ) Ich konnte wegen der Beschädigung die Räder aber nicht so in der Auktion laufen lassen. Mir haben während der Auktion viele Leute geschrieben und mir Angebote gemacht, mit einem bin ich dann ins Geschäft gekommen. ( auch mit Mängel )
      Ein paar Tage später schrieb mir Herr Witt...- Hallo, aber sie können doch nicht einfach meine Räder verkaufen... Ich wollte diese haben! Bitte teilen Sie mir doch bis zum 18.11.13 mit wann und wo ich die Räder bei Ihnen abholen kann. Vielen Dank. M.f.G. Witt...
      Daraufhin habe ich nicht mehr geantwortet. Am 3.12. kam ein Schreiben von Rechtsanwalt Ro... Gei...
      Nach einem persönlichen Telefonat mit dem RA hat mich dieser aufgeklärt. Ich fragte wie ich aus dieser Sache ohne Gerichtsverfahren wieder raus komme. Nachdem der RA und der Kläger sich um den Preis abgesprochen hatten , hat mich der RA wieder angerufen und mir einen mittleren 3-stelligen Betrag als Entschädigung und Anwaltkosten vorgeschlagen. Was soll ich nun tun?
      Kann mir jemand einen Tipp geben. Ich habe bereits einiges über den Kläger und dem Rechtsanwalt gelesen, aber noch keine Prozessausgang.
      Über jede Information bin ich Ihnen dankbar.
      audi-a1


      Anmerkung: Post in den richtigen Thread verschoben.
    • audi schrieb:

      war wohl der 1. Fehler


      Ja.

      Du darfst übrigens ruhig die Namen Michael Wittig und Roman Geier ausschreiben. Mache ich ja auch *gg*.

      audi schrieb:

      Ich konnte wegen der Beschädigung die Räder aber nicht so in der Auktion laufen lassen.


      Theoretisch, wenn du nachweisen kannst, daß die Reifen ohne dein Verschulden (meint: Vorsatz oder Fahrlässigkeit) beschädigt wurden, du deshalb abgebrochen hast und erst danach weiterverkauft hast, wäre das i.O. Was du nach einem berechtigten Auktionsabbruch mit deiner Ware machst, ist deine Sache.

      Ich brauche nicht zu erwähnen, daß du durch dein Verhalten die Sache unnötig kompliziert hast. Wenn im Zweifelsfall der Eindruck entsteht, daß du wegen des Verkaufs an eBay vorbei beendet hast, hast du ziemlich schlechte Karten.

      Es gibt dann noch die Einrede des Rechtsmißbrauchs, die allerdings von dir belegt werden muß. Ein paar Anhaltspunkte stehen in diesem Thread, lies ihn von Anfang an und aufmerksam, die Zeit mußt du haben. Ich würde dir dann eine Erstberatung beim spezialisierten Fachanwalt empfehlen. Wehren würde ich mich an deiner Stelle schon, anstatt diesem Rattenpack widerspruchslos mein Geld zu schenken.

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    • #174

      Da möchte ich nun auch noch was dazu loswerden @Audi.

      Nach einem persönlichen Telefonat mit dem RA hat mich dieser aufgeklärt.

      Kein gegnerischer Rechtsanwalt klärt dich auf! Der gegenerische Rechtsanwalt erklärt dir den Sachverhalt alleine aus der Sicht seines Mandanten und nicht aus der Sicht der allgemeinen Rechtssprechung. Gibt es ein LG-Urteil, welches die Postition seines Mandanten stärkt und 20 OLG-Urteile, welches seinen Mandanten schwächt, wird er dir diese eine Urteil um die Ohren hauen ohne die anderen auch nur andeutungsweise zu erwähnen.

      Ein Rechtanwalt ist kein Staatsanwalt oder Richter, er ist nicht dem Staat und dessen Rechtssprechung verpflichtet, sondern einzig und alleine seinem Auftraggeber (natürlich innerhalb der Gesetzgebung).
      Natürlich hat er aus diesem Grund sofort eine Möglichkeit an der Hand, weitere Rechtsstreitigkeiten zu vermeiden, nämlich eine Pauschalzahlung. Hierbei unterscheidet er weder, ob sein Mandant im Recht ist, noch interessiert ihn dies wirklich. Ein schnell abgeschlossener Fall mit Zahlung ist das Ziel.

      Wenn du was unternehmen möchtest, sind (nach deinen bisherigen Fehlern) nur zwei Dinge wichtig: Kein Kontakt mehr zu gegenerischem RA oder Höchstbietenden und das sofortige Aufsuchen eines Fachanwaltes.
      Ach ja, vergessen, aber das hatte @panda ja schon geschrieben. Lies dir den thread durch und schaue dir auch die Links zu den Urteilen genau an. Schreibe dir diese auf und verweise deinen RA darauf (nicht, dass dieser diese nicht kennen würde), aber sicher ist sicher.

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    • Knackpunkt ist hier aber das als Abbruchgrund der anderweitige Verkauf angegeben wurde, damit wäre die einzige Möglichkeit vor Gericht eine kleine Chance zum gewinnen zu haben, den Rechtsmissbrauch nachzuweisen

      Alternativ versuchen den "Schadenersatz" runter zu handeln oder die Räder doch noch zu liefern
    • Hallo, ich wurde auch vor kurzem von diesem Gespann angeschrieben.
      Kurze Info: Ebay sperrt alle Konten, die mit M.WITTIG zusammenhängen. Er ist seit geraumer Zeit vom Handel bei Ebay ausgeschlossen. Die Gründe sind bekannt.
      Wittig selbst hat kaum eine Ahnung, da die Aktivitäten vorwiegend vom Passauer Raum ausgehen. Neuanmeldungen unter "Wittig" und daraus folgende Aktivitäten sind nicht gültig.
      Wer bisher auf die Frage, warum der Artikel beendet wurde, mit "verkauft" geantwortet hat, hebt sich für später den Grund dafür auf (z.B. die Beschaffenheit hat sich geändert oder was es sonst noch alles gibt.
      Wer trotzdem noch von Konten angeschrieben wird, oder aktive kennt, möge diese bei Ebay mit dem Verweis melden, dass es sich um Michael Wittig aus Stadtroda hadelt (oder eine seiner Firmen)
      Kleiner Hinweis am Rande. Wenn Ebay das Konto schliesst, ist der Zugriff auf die "Gesendeten Nachrichten" insbesondere die letzte Gesendete nicht mehr möglich. Post vom Anwalt ohne Rückschein, kann auch mal verloren gehen ;)
    • Hallo ,
      na das sind doch gute Neuigkeiten ,
      aber auf welche Quelle bezieht sich die
      Aussage das alle Accounts vom Handel
      Ausgeschlossen werden sollen?

      Stehe wegen der vielen Accounts
      derzeit mit eBay in Kontakt ,
      aber das allen Accounts die Sperrung
      droht war mir nicht bekannt.

      Kommt vor Gericht natürlich nicht so gut an
      wenn er bereits 15 gesperrte Accounts besitzt ;)
    • feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…edback2&userid=moto-champ
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…dback2&userid=cyber-truck
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…edback2&userid=auto_michi
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…back2&userid=moto_michael
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…eedback2&userid=moto--gbr

      Zumindest die in der Überschrift genannten sind NRM. Das sieht in der Tat nach dem endgültigen Ende der Geschäftsbeziehung aus. Allerdings nützt das direkt nur Leuten, bei denen nach der Sperre geboten wurde.

      Welchen Account eBay wann gesperrt hat und wann die Wiederanmeldung sowie die Benutzung ggf. noch offener Accounts untersagt wurde, kann nur eBay bestätigen. Diese Anfrage muß jeder Betroffene selbst stellen.

      edit:

      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…dback2&userid=magic-wheel
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…dback2&userid=dragster-70
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…edback2&userid=moto_angel
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…ack2&userid=mystic-secret
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…2&userid=preiswert*kaufen

      (mehr suche ich jetzt wirklich nicht)

      und edit2:

      Die Info ist ja auch schon ein paar Seiten alt, daß da eine Sperre vorliegt. Nach allem, was man als unbeteiligter von außen sehen kann, halte ich das auch für glaubwürdig. Selbst eBay möchte nicht mit jedem Abschaum geschäftlich zu tun haben.

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