Erfahrungen mit Michael Wittig; auto-michi; motor--gbr; moto_michael; cyber-truck; moto_champ etc aus Osterhofen / Stadtroda - bei Aktionsabbruch Schadensersatz

    • @HamburgElbe
      War der Account magic-wheel, der bei Dir geboten hatte?
      feedback.ebay.de/ws/eBayISAPI.…ic-wheel&ftab=AllFeedback

      Wurdest Du in 2013 vor Gericht von einem Anwalt vertreten?

      Wenn ja, würde ich zu diesem Anwalt gehen und ihm mal das mitteilen, was im Beitrag von laboe steht (ausdrucken), vielleicht kann der beurteilen, ob das evtl. eine neue Sachlage ist und ob evtl. noch REchtsmittel möglich wären.
      Der Anwalt kann Dich, falls Aussicht besteht, auch hinsichtlich Prozesskostenhilfe beraten.
      Ggf. kann der ja auch mit dem zitierten RA Kirchhoff Verbindung aufnehmen, um sich das Urteil zu besorgen, das leider hier nicht eingestellt ist.

      Vielleicht bringt es auch was, wenn der Anwalt bei eBay Auskunft begehrt, wann der Account magic-wheel und aus welchem Grund beendet worden ist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von oldschmatterhand ()

    • Der Fall ereignete sich September/Oktober 2012. Da habe ich das erste schreiben bekommen.
      Da schrieb mir auch Magic-Wheel ( Schade, warum haben sie die Auktion beendet )



      Danach ging alles sehr schnell, Forderung der Ware , Rücktritt vom Kaufvertrag, Mahnbescheid, Klage beim Atsgericht.

      Ich war mit meinem Anwalt dort, allerdings glaubte die Richterin mir wohl nicht das es sich nicht um replikas handelte. Hätte ich zu diesem Zeitpunkt über solch infos die hier im Forum zusammengetragen wurde besessen, hätte das definitiv anders ausgesehen.

      Ich habe die EV abgegeben, mehr kann ich leider nicht machen , aber eins ist !gewiss!, ICH WERDE MICH BEI DER STAATSANWALTSCHAFT MELDEN !!!!
    • Aus 9000€ werden 1500€ / RA Kirchhof - Geier/Wittig

      Aus 9.000 € Schadenersatz werden 1.500 €

      Die Moto-Company Michael Wittig, vertreten durch Herrn Rechtsanwalt Geier, verlangte in einem Verfahren vor dem Oberlandesgericht München 9.000 € Schadenersatz wegen einer vorzeitig abgebrochenen E-Bay-Auktion.

      Der dritte Senat des OLG München stellte in seiner mündlichen Verhandlung vom 15.10.2014 zum Aktenzeichen 3 U 1822/14

      Der dritte Senat wies ausdrücklich darauf hin, dass das Regulativ des § 242 BGB, welches u.a. Kern der Entscheidung des OLG Rostock war, grundsätzlich bei der Frage der Angemessenheit des "Preis- Leistungsverhältnisses" zu prüfen sei.

      Der Vorsitzende des dritten Senates verwies deutlich darauf, dass es unmöglich sein könne, dass man über eine vorzeitig abgebrochene Auktion ein "Schnäppchen" machen könne. Er führte hierzu aus, dass es nicht möglich wäre, zum Beispiel für einen Betrag von weniger als 10,-- € im Rahmen einer vorzeitig abgebrochenen E-Bay-Auktion ein Fahrzeug zu erwerben, das einen Wert von mehreren tausend Euro habe. Der Vorsitzende des dritten Senates wies weiter darauf hin, dass die vom OLG Rostock aufgeworfene Frage, ob in dem Vorgehen des Klägers ein schützenswertes Interesse sei. Eine unzulässige Rechtsausübung zu sehen ist, wie dies das OLG Rostock in seinem Urteil festgestellt hat.

      Auf Vorschlag des Gerichts wurde sodann im Erledigungsinteresse ein Vergleich geschlossen, in dem von den geforderten 9.000,-- € Schadenersatz letztlich nur 1.500,-- € übrig blieben.

      Kläger war in dem Rechtstreit Michael Wittig,(neuer)Firmensitz in Stadroda,Hinter der Kirche 13 ....was auch sein Wonsitz ist
      Der Beklagte wurde Vertren durch kanzlei-kirchhof.de/index.php?id=5
    • Sternchen schrieb:

      Du kannst überhaupt nichts machen außer bezahlen, die haben einen mindestens 30 Jahre alten bei dir vollstreckbaren Titel gegen deine Person


      Ja das stimmt, das ist mir auch bewusst. Aber wenn man ein Gericht davon überzeugt das bewusst OHNE das ein wirkliches interesse an der Ware bestand nachweisen kann. Dann müsste man sowas doch wieder aufrollen lassen. SIe fordern schadenersatz aber haben kaum ausgaben oder gar einnahmen. Wozu braucht dann eine solche Firma schadensersatz??
    • HamburgElbe schrieb:

      Sternchen schrieb:

      Du kannst überhaupt nichts machen außer bezahlen, die haben einen mindestens 30 Jahre alten bei dir vollstreckbaren Titel gegen deine Person


      Ja das stimmt, das ist mir auch bewusst. Aber wenn man ein Gericht davon überzeugt das bewusst OHNE das ein wirkliches interesse an der Ware bestand nachweisen kann. Dann müsste man sowas doch wieder aufrollen lassen. SIe fordern schadenersatz aber haben kaum ausgaben oder gar einnahmen. Wozu braucht dann eine solche Firma schadensersatz??



      Es gibt in deinem Fall nichts mehr aufzurollen, das ganze ist entgültig und du musst zahlen
    • Hallo, ja ich kenne die Firma Moto Gbr die Betrugen über Ebay Leute ohne ende jetzt versuchen die von mir, mehr als 14,000 € zu bekommen angeblich als Schadenersatz ich suche andere Personen die betrugen worden sind vielleicht können wir zusammen Strafanzeige erstatten gegen diese kriminellen oder unsere fahlen in Fernsehen bei Akte 2014 bringen diese Betrüger von Moto Gbr muss mann stoppen und in "Gefängnis"

      Hier meine Kontakt Daten
      AndyXS@aol.com
    • @ Andy Loco
      kann man schon verstehen, dass man da, noch dazu bei dieser Summe, einen dicken Hals hat.
      Nun, vor dem Zivilgericht wirst Du, zusammen mit Deinem Anwalt, alleine kämpfen müssen. Auch was den möglichen strafrechtlichen Hintergrund angeht, muss jeder Einzelfall separat geprüft werden.
      Dein Aufruf, andere Geschädigte mögen sich bei Dir oder Deinem Anwalt melden, ist verständlich.

      Mindestens genauso erfolgreich wäre es aber, wenn Du Deinem Anwalt einen Link hier gibst, möglicherweise kann er hier Informationen rausziehen, die für Dein Zivilverfahren doch relevant sein dürften.
    • RA H-J Kirchhof weißt nächste Klage von Wittig/Geier ab !

      In ein weiteren Rechtsstreit, konnte der Rechtsanwalt Hans - Joachim Kirchhof aus Detmold wiederrum eine Schadensersatzklage für seinen Mandanten abweisen

      Kläger : Michael Wittig
      Prozessbevollmächtigte : Roman Geier (Kanzlei Wolter u Musselmann)

      Urteil :
      Bilder
      • u01.jpg

        727,71 kB, 1.196×1.600, 287 mal angesehen
      • u02.jpg

        836,16 kB, 1.202×1.600, 248 mal angesehen
      • u03.jpg

        756,92 kB, 1.195×1.600, 260 mal angesehen
      • u04.jpg

        821,74 kB, 1.195×1.600, 226 mal angesehen

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von laboe ()

    • ak47 schrieb:

      Und wie ich bereits schrieb, dort auch nachzulesen ist, obwohl hier einige "Gescheite" das Gegenteil behaupteten: Kein Schadensersatz "ohne" Schaden.

      Könntest du bitte mal auf die Stelle verweisen, wo hier das Gegenteil behauptet wurde. Ich kann mir nicht vorstellen, dass so einem Humbug nicht zumindest deutlich widersprochen worden wäre. Interessant finde ich allerdings, dass das Gericht ganz offensichtlich einen Deckungskauf für notwendig hält, um einen Schaden geltend machen zu können. Wenn ich mich nicht ganz täusche, dann war dies ein Punkt, der bisher noch nicht abschließend geklärt war.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.