biguhu schrieb:
Interessant finde ich allerdings, dass das Gericht ganz offensichtlich einen Deckungskauf für notwendig hält, um einen Schaden geltend machen zu können
Bei mir ist die entsprechende Passage im Urteil eher so angekommen, dass der fehlende Deckungskauf für das Gericht ein Indiz dafür war, dass hinter dem Gebot des Klägers keine ernsthafte Kaufabsicht steckte, das Gebot also nur darauf ausgerichtet war, wie es bei Abbruch-Jägern nunmal anzunehmen ist.
ak47 kam wohl deshalb zu seinem Fehlschluss, weil er nicht bedacht hat, dass das Gericht zu dem Ergebnis kam, dass kein KV entstanden war. Umgekehrt, wäre nach Entscheidung des Gerichts ein KV entstanden, wäre wohl auch dem Kläger ein Schaden entstanden, der vom Beklagten auszugleichen gewesen wäre.
Dass ein Deckungskauf Grundlage für einen geltend zu machenden Schaden ist, wäre in der Tat ein neuer Ansatz. Wenn sich aber der Schaden allein aus unerfülltem KV ableiten lässt, wäre das in der Tat eine zusätzliche Schwelle, kann ich mir aber, ehrlich gesagt, nicht vorstellen.