Erfahrungen mit Michael Wittig; auto-michi; motor--gbr; moto_michael; cyber-truck; moto_champ etc aus Osterhofen / Stadtroda - bei Aktionsabbruch Schadensersatz

    • hinzuzufügen ist, dass ich die Artikelnummer des gekauften Artikels immer noch aufrufen kann und über den Link

      ebay.de/csc/XXXXXUSERNAMEXXXXX…5&_since=15&_sop=7&_rdc=1 wenigstens die Verkäufe/Angebote der letzten 15 Tage sehen kann ....

      Edith: sorry, das muss ich zurücknehmen, das funktioniert auch sorum nicht :S
      Bedenke: "Humor ist der Knopf, der verhindert, dass uns der Kragen platzt." ^^ Ringelnatz :D
      Was heißt das? Abkürzungen, "Forengeheimsprache" und "geflügelte Worte"

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    • Stubentiger schrieb:

      und bislang sind noch alle guten Links irgendwan sang und klanglos verschwunden!

      Rate mal, wieso der Link noch existiert. Weil die Funktion noch für eine andere Darstellung bei ebay zwingend benötigt wird. Ich sag jetzt aber natürlich nicht welche, sonst fummeln die da auch noch dran rum. Nur soviel: wenn sie die rausnehmen tut ein bestimmter Bereich bei ebay gar nicht mehr.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Die Redaktion erreichte folgendes Anschreiben eines Herrn Rechtsanwalt Geier:

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      und Vollmachtsvorlage zeigen wir an, dass wir Herrn Michael Wittig, Hinter der Kirche 13, 07646 Stadtroda, anwaltlich vertreten.

      Namens und im Auftrag unseres Mandanten fordern wir Sie als Betreiber des Forums auktionshilfe.info auf, das Forum in Bezug auf sämtliche Beiträge zum Thema

      "Betrug: Jmd Erfahrungen mit Michael Wittig; auto-michi; moto--gbr; moto_michael; cyber-truck etc aus Osterhofen/Stadtroda?? bei Aktionsabbruch? Schadensersatz"

      unverzüglich, spätestens aber bis zum 27. August 2013

      zu sperren und sämtliche dort hinterlegten Beiträge, in denen personenbezogene Daten unseres Mandanten oder aber der Fa. Moto-GbR, Osterhofen, an welcher unser Mandant als Gesellschafter beteiligt ist, insbesondere die Beiträge der Mitglieder "laboe", "YR7" und "Koja".

      Diese Mitglieder verstoßen nicht nur gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen und die von Ihnen festgelegten Forenregeln, sondern bezichtigen auch öffentlich unseren Mandanten des Betrugs, was strafbar ist. Unser Mandant wird hiergegen vorgehen.

      Um die Ansprüche gegen Ihre Mitglieder geltend machen zu können, fordern wir Sie auf, binnen obiger Frist die Kontaktdaten der Mitglieder "laboe", "YR7" und "Koja" bekanntzugeben.

      Sollte die Sperrung/Löschung nicht fristgerecht erfolgen, müssten wir unserem Mandanten empfehlen, seine Unterlassungsansprüche gegen Sie als Störer gerichtlich geltend zu machen.


      Mit freundlichem Gruß

      Roman Geier

      Rechtsanwalt

      Fachanwalt für IT-Recht


      Sehr geehrter RA Geier,

      soweit dies aus Ihrem unsubstantiierten Vorbringen überhaupt möglich ist, möchten wir Ihnen gerne Ihr Gesuch beantworten.

      Sie rügen die Veröffentlichung angeblich schutzbedürftiger personenbezogener Daten Ihres Mandanten. Es sollte Ihnen jedoch insbesondere als Jurist nicht entgangen sein, dass Ihr Mandant diese Daten selber im Rahmen eines gewerblichen Internetauftrittes veröffentlicht hat.

      Einen Verstoß auch und gerade gegen deutsche geltende Datenschutzbestimmungen können wir daher in der Veröffentlichung dieser Daten nicht erkennen. Ebenso können wir nach Abwägung der jeweiligen Interessen nicht erkennen, dass Ihr Mandant ein besonderes schutzbedürftiges Interesse vorweisen kann, das das allgemeine Recht auf freien Zugang zu Informationen einzuschränken in der Lage ist.

      Inwieweit das Vorgehen Ihres Mandanten rechtssicher als Betrug bezeichnet wird, mögen und werden wir nicht beurteilen. Fest steht jedoch die Tatsache, dass Ihr Mandant Angebote über die Angebotsplattform eBay im Internet beworben hat, bei denen er vorsätzlich und willentlich Angaben zu seiner Identität gemacht hat, die mit den von Ihnen behaupteten Daten nicht übereinstimmen und diese Angaben erst später geändert hat. Inwieweit umgangssprachlich von Personen mit einem nichtjuristisch ausgebildeten Erfahrungshorizont der Begriff "Betrug" in einer Diskussion über die Geschäftspraktiken Ihres Mandanten seine Berechtigung finden mag, werden wir mit Ihnen ebenfalls nicht diskutieren. Als Anwalt ist Ihnen die ständige Rechtsprechung zu diesem Thema sicherlich selber bekannt.

      Darüber, inwieweit durch das dokumentierte Vorgehen Ihres Mandanten der Tatbestand der Fälschung beweiserheblicher Daten erfüllt wurde, werden wir unsererseits keinen Kommentar abgeben. Eventuell tragen Sie ja das Licht der Erkenntnis in diesen doch etwas merkwürdigen Umstand?

      Die Auslegung unserer Forenregeln hinsichtlich der Inhalte von Beiträgen möchten Sie allerdings freundlicherweise uns überlassen. Hierzu benötigen wir ganz sicher nicht Ihre höchstallerwertestgeschätzte Meinung, die darüber hinaus auch noch falsch sein mag.

      Hinsichtlich Ihres behaupteten Auskunftsanspruchs zu den Nutzern des Forums stellt sich dich Frage, womit Sie diesen fälschlich unterstellten Anspruch begründen wollen. Wir verweisen in diesem Zusammenhang auf § 275 BGB i.V.m. §13 Abs. 6 TMG. Es steht Ihnen jedoch jederzeit frei, die jeweiligen Nutzer selber nach diesen Informationen zu befragen.

      Dass wir selbstverständlich eine Meinungsäußerung eines Nutzers nicht zensieren werden, dürfte Sie nunmehr kaum überraschen. Hilfsweise steht es Ihnen frei, einen Fachjuristen für Verfassungsrecht zu diesem erstaunlichen Umstand zu befragen.
    • Mir liegen inzwischen zahlreiche Anwaltsschreiben der Betroffenen vor. RA Geier scheint genau zu wissen, was er in solchen Fällen zu schreiben hat. Die Rücktritte vom Kauf scheinen jedenfalls Wasserdicht zu sein, wenn er sich nicht in dem Schreiben zuvor (davon liegt mir noch keines vor) einen groben Schnitzer erlaubt hat.

      Dir Gretchen-Frage wird hier eher die sein, ob Michael Wittig überhaupt noch über eBay handeln dürfte. Welcher Account wurde auf wen registriert? Wer klagt auf Schadensersatz? Ist das überhaupt der eigentliche Accountinhaber?

      Ein Beispiel dazu:
      Nehmen wir mal an, die "moto--gbr" wurde eben auf die Moto-Gbr registriert. Diese wurde von eBay gesperrt und darf somit nichts mehr über eBay machen. Dann wird von Michael der Account "Auto_Michi" auf seinen Namen eingerichtet. Als verantwortlichen gewerblichen Verkäufer trägt Michael in diesen Acc. die Moto Gbr. ein. Ist das nun eine Umgehung des Hausverbotes?
      Jetzt kommt es dann zu der Schadensersatzklage. Wer ist denn nun der berechtigte Kläger? Ist es Michael oder die Moto Gbr. Wenn die Moto Gbr. klagt, wie sieht es dann mit dem Teilhaber aus? Hat er Michael eine Generalvollmacht gegeben oder weiß er gar nicht, was Michael da treibt?

      Wie gesagt, dass ist nur ein angenommenes Beispiel, welches, wenn es der Tasache entsprechen würde, nur juristisch geklärt werden kann. Meine Meinung, die stark moralisch geprägt ist, spielt dabei keine Rolle.
    • forenuser schrieb:

      Wenn die Moto Gbr. klagt,

      ...dann ist das so ungefähr der größte Blödsinn, den man sich denken kann. Das ist eine GbR. Gesellschaft bürgerlichen Rechts.

      Schauen wir doch mal, was so eine GbR eigentlich ist. Eine Geseöllschaft. Also mehrere. Bürgerlichen Rechts. Aha. Da gibts doch was von Ratzefarm? Im BGB ab §705.

      Durch den Gesellschaftsvertrag verpflichten sich die Gesellschafter gegenseitig, die Erreichung eines gemeinsamen Zweckes in der durch den Vertrag bestimmten Weise zu fördern

      Ui, das klingt wichtig. Mehrere mit einem Vertrag. Wie der geschlossen ist, steht da nicht. Kann auch mündlich sein. Oder einfach durch konkludentes Handeln. Wenn also Du und ich und andere zusammen meinen, den gemeinsamen Zweck zu fördern, dass hier im Forum Beiträge (ungeachtet der Qualität) stehen, dann sind wir, die wir hier schreiben, eine GbR!

      Es ist demnach scheissegal, ob der Account auf Wittig läuft oder eine GbR bei der Wittig Gesellschafter ist. Er hat keine Erlaubnis, ebay zu nutzen. Weder alleine noch zusammen mit anderen. Ob die anderen dürfen ist dabei erst mal wurst, Fakt ist: er darf nicht. Steht in den ebay-AGB §5 Ziff 3:
      pages.ebay.de/help/policies/user-agreement.html#sanktionen
      Sobald ein Mitglied gesperrt wurde, darf dieses Mitglied die eBay-Website auch mit anderen Mitgliedskonten nicht mehr nutzen und sich nicht erneut anmelden.
      Er selber kann demnach keinen Vertrag über ebay geschlossen haben. Genau das behauptet er aber. Muss er bei einer Klage auch, denn die GbR ist als Gesellschaft gar nicht rechtsfähig.

      Stellt sich die Frage, was passiert, wenn eine GbR einen Gesellschafter hat, der als Mitglied bei ebay gesperrt wurde. Nun, das käme auf den Gesellschaftervertrag an. Wenn der als gemeinsamen Zweck vorsieht, dass man als GbR Verträge über ebay schliessen will, dann ist zunächst mal jeder Gesellschafter gesamtschuldnerisch für die Gesellschaft haftend. Mit anderen Worten: die können entweder ihren gesperrten Gesellschafter rausschmeissen oder sie haben das Problem der Sperre auf sich übertragen als an ebay geschuldete Unterlassungsleistung, die Plattform nicht zu nutzen.

      Kurz und bündig: eine GbR, deren Zweck im Handeln über ebay besteht mit einem bei ebay gesperrten Gesellschafter darf über ebay keine Verträge schliessen. Eigentlich kann die nur eines machen: sich auflösen.


      Irgendwie habe ich die Vermutung, der Rechtsanwalts-Geier da sollte mal besser sein Juraexamen an Nickermanns Kaffeefahrten zurückgeben bei denen er es anscheinend zusammen mit einem Mittagessen und einer Rheumadecke (90% Polyacryl, 10% Schwachsinn) gewonnen hat. Von fachlicher Qualifikation insbesondere als Fachanwalt für IT-Recht sehe ich da nichts. Nicht mal von" Anwalt für bürgerliches Recht" (gibts dafür keinen Fachanwalt?) denn offenbar feht es bei ihm schon an den Grundlagen des Vertragsrechts. Vorlesung BGB I? Hat man die nicht normalerweise im ersten Semester?

      Denn spätestens nach Lektüre dieses Threads (und der Beauftragung hier Zensur einzufordern) hätte dem normal verständigen Juristen klar sein müssen, dass er von seinem Mandanten hinsichtlich dessen Berechtigung auf ebay zu handeln schlicht angelogen wurde. Wer das Mandat dann noch weiter verfolgt - mit Verlaub, Herr Geier, aber solches Winkeladvokatenpack kotzt mich an. Sie sind eine Schande für den ganzen Berufsstand.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • pandarul schrieb:

      Äh, war eine GbR nicht teilrechtsfähig,
      Schon. Aber ich schubse dir mal aus dem Urteil einen für die Teilrechtsfähigkeit relevanten Passus rein:

      Im Aktivprozeß der Gesellschaft ist es den für die Gesellschaft auftretenden Personen ohne weiteres zumutbar, die Gesellschaft - beispielsweise durch die möglichst exakte Bezeichnung der Gesellschafter, der gesetzlichen Vertreter und der Bezeichnung, unter der die Gesellschaft im Verkehr auftritt - identifizierbar zu beschreiben.
      Also einfach mal eben so als Michael Wittig für die GbR Klage zu erheben ist nicht drin. Als Einzelperson aus einem Vertrag der GbR heraus einen Anspruch herzuleiten auch nicht. Die GbR ist als Gesellschaft (in diesem Fall hatte ich vergessen hizuzufügen: so) jedenfalls nicht rechtsfähig. Schon gar nicht für einen ebay-Vertrag, wenn ein gesamtschuldnerisch haftender oder ein meinetwegen auch alleinvertretungsberechtigter Gesellschafter (siehe Impressum von magic-wheel in dem ja nur Wittig drinsteht) ebay die Unterlassung des Handelns auf ebay schuldet.
      Bilder
      • 2013-08-20_magic-wheel_ebay.png

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      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Dazu sei gesagt
      ob der gesperrte Account moto--gbr
      tatsächlich Moto GbR gehört ist NOCH
      unklar.

      Wittig kagt in Verfahren als Privatperson
      ODER in anderen Verfahren als GbR
      dann aber mit Herrn Peitsch zusammen.

      Vermutlich hat Herr Wittig die ersten
      Verfahre noch als Privatperson geklagt
      und die späteren Verfahren als GbR .

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von YR7 ()

    • YR7 schrieb:

      Dazu sei gesagt
      ob der gesperrte Account moto--gbr
      tatsächlich Moto GbR gehört ist NOCH
      unklar

      Dazu sei gesagt: Dir ist das unklar.

      Was ebay sagt kommt auch stark drauf an, wer dort nachfragt und wen er in solchen Fällen am Telefon hat. ( Hint: [Blockierte Grafik: http://pics.ebaystatic.com/aw/pics/icon/iconShootSlvr_25x25.gif] )
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Zitat von »YR7«Dazu sei gesagtob der gesperrte Account moto--gbrtatsächlich Moto GbR gehört ist NOCHunklarDazu sei gesagt: Dir ist das unklar.Was ebay sagt kommt auch stark drauf an, wer dort nachfragt und wen er in solchen Fällen am Telefon hat. ( Hint: )



      Heist das dass der gesperrte Account "moto--gbr"
      tatsächlich Moto GbR oder ihre Gesellschafter
      Wittig und Peitsch sind ?

      Wäre für uns von hoher Wichtigkeit .
    • Nach dem, was mir die Rechtsabteilung gesagt hat: ja. Der Account lief direkt auf die moto GbR.

      Ich würde Dir also vorschlagen, damit Du das nicht nur auf meinen Hinweis hin den ich noch dazu telefonisch auf dem "kurzen Dienstweg" nach §28 BDSG erhalten habe, schreibt dein Anwalt ebay an und fordert Auskunft zu dem gesperrten Mitglied moto--gbr. Insbesondere die genauen Daten im Account und das Datum der Sperre. Die war zeitnah an den letzten Bewertungen. Berechtigung zur Auskunftserteilung besteht wegen dem Umstand, dass die GbR eben schon gesperrt war aber mit anderem Account weiter gehandelt hat und unter diesem nun die Frage der Sperre und damit der Handelsberechtigung auftaucht.

      Das Schreiben geht an
      eBay International GmbH
      - OOTP -
      Abt. Datenauskunft
      Albert-Einstein-Ring 2-6

      14532 Kleinmachnow

      Der Anwalt sollte sich dabei nicht abwimmeln lassen und betonen, dass es sich um Beweissicherung in einem Zivilprozess zur Vermeidung der Zeugenvorladung von ebay-Mitarbeitern handelt.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @YR7
      Ich kann @Löschberts Aussage nur bestätigen. Zu seiner Vorgeschlagenen Vorgehensweise sollte man aber noch sagen, dass deiner bzw. eure Anwälte die Frage an eBay ganz genau und gezielt stellen sollte. Für jeden Punkt eine Frage. Nicht lapidar fragen, denn dann weiß man bei eBay nicht, was man denn nun antworten soll und wartet u.U. monate, bis man euch eine entsprechende lapidare Antwort schickt.

      Nur genau Fragen zu jedem einzelnen Punkt bringen konkrete Antworten.
    • Aha...

      Drei Anmerkungen meinerseits:

      1. Du ersparst jedem Leser nerviges Geklicke, wenn du den genannten Account gleich verlinkst: moto-champ

      2. H. Wittig, du meinst wohl M. Wittig?

      3. Eine lückenlose Dokumentation deiner Recherche würde deine Angabe nicht nur beweisen, sondern sie auch für andere Betroffene verwertbar machen. Bzw. was heißt denn nun "scheint"? Wie sehr kann man dieser Angabe vertrauen? Worauf fußt sie?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Michael Wittig uns sein Partner Sebastian Peitsch nutzen mehrere hier noch unbekannte Acounts, bei denen alles wieder auf die angebliche Moto Gbr. hinausläuft. Das eBay die in Ruhe lässt, kann ich mir nur so erklären, dass deren Sperre von "moto--gbr" trotz der viele negativen Bewertungen für eBay nicht schwerwiegend genug war und ebay deswegen sein Hausrecht und die AGB etwas locker auslegt.

      Wäre eBay konsequent, dann würden sie alle noch offene Accounts sperren, u.a. weil allem Anschein nach "moto--Gbr" nicht der einzige gesperrte Account sein dürfte.

      Das größte Problem sehe ich aber für Michael selbst. Ich frage mich, wie er privat auf Schadensersatz klagen kann, wo er doch mit einem rein gewerblichen Account geboten hatte?