riverside schrieb:
was ist so schwer daran 1x in die abgeschlossene kaufabwicklung zu sehen?
Aber lassen wir das Thema. Ich hatte mir den Verlauf etwas sachlicher vorgestellt und gewünscht.
riverside schrieb:
was ist so schwer daran 1x in die abgeschlossene kaufabwicklung zu sehen?
riverside schrieb:
...
allerdings, denn diese adresse ist imo vertragsbestandteil, die aus der EOA-mail nur eine info.
riverside schrieb:
gerade für den fall das umzugs macht das auch sinn. wer weiß, wann der umzug war und da hat man erstmal wichtigeres aufm zettel als die adresse bei ebay zu ändern, INSBESONDERE weil man ja eine andere adresse leicht hinterlegen kann.
riverside schrieb:
...
das der sich ärgert, kann man dem wohl nicht verdenken.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()
felicitas schrieb:
Du gibst dir ja richtig Mühe, Grachtenhamster, doch hilft mir das nicht weiter. Ich habe die Mail als Abschluss der Kaufabwicklung nicht bekommen und deshalb diese Frage gestellt:
"Meine Frage: Hätte ich zwingend die Kaufabwicklung nutzen müssen? Die
Adresse in der EOA-Mail ist nicht mehr aktuell, der Käufer umgezogen."
Heiner.Hemken schrieb:
felicitas schrieb:
...
Meine Frage: Hätte ich zwingend die Kaufabwicklung nutzen müssen? Die Adresse in der EOA-Mail ist nicht mehr aktuell, der Käufer umgezogen.
...
Es gilt die grundsätzliche Frage zu beantworten, was vor Vertragsschluss vereinbart worden ist. Stichwort: Schickschuld.
MMn ist es völlig ausreichend, die Daten der offiziellen e-Mail von Ebay, die den Sitz des Käufers beinhaltet, für den Versand zu nehmen.
Soweit bekannt, gibt eBay auch keine verpflichtende Nutzung der Kaufabwicklung vor, so daß es an dem Käufer ist, eine Abänderung der Versandadresse dem Verkäufer so mitzuteilen, daß er auch sicher ist, der Versender hat diese erhalten.
Allerdings hat sich der Verkäufer mit dem Einverständnis zu den eBay-AGB, hier §2 Punkt 4, verpflichtet, die Daten aktuell zu halten.
So gesehen, müsste der Verkäufer die Ware erst dann wieder versenden, wenn er die Versandkosten noch einmal erhält.
Heiner.Hemken schrieb:
riverside schrieb:
...
allerdings, denn diese adresse ist imo vertragsbestandteil, die aus der EOA-mail nur eine info.
Wie geht das? Die Anschrift in der EoA-Mail ist die unter der sich das Mitglied mit Wohnsitz angemeldet hat. Diese ist auch vor und zum Vertragsschluß bekannt und mit der gibt eBay den Vertragspartner und dessen Wohnsitz bekannt.
Wie aber kann denn dann die geänderte Versandanschrift nach Vertragsschluß Gegenstand desselben werden (wohlgemerkt, wenn nicht etwas vor Vertragsschluß vereinbart wurde)?
Interessant wird es nämlich dann, wenn mit den vorher vereinbarten Versandkosten, dann diese geänderte Anschrift nicht erreicht werden kann.
Chapeau,
und nö. Selbstverständlich kannst du eine alternative Adresse und eine andere Versandart anweisen. Deshalb schließt man üblicherweise auch eine Kaufabwicklung ab.
Daran hat sich der VK auch zu halten!riverside schrieb:
gerade für den fall das umzugs macht das auch sinn. wer weiß, wann der umzug war und da hat man erstmal wichtigeres aufm zettel als die adresse bei ebay zu ändern, INSBESONDERE weil man ja eine andere adresse leicht hinterlegen kann.
Das kann aber kaum zum Nachteil des Verkäufers ausgelegt werden, denn der ist nicht umgezogen. Es liegt also ursächlich beim Käufer.
Doch kann man, wenn er sich nicht an die Lieferadresse hält!riverside schrieb:
...
das der sich ärgert, kann man dem wohl nicht verdenken.
Ja, aber da muß er sich an die eigene Nase fassen.
Heiner.Hemken schrieb:
riverside schrieb:
...
allerdings, denn diese adresse ist imo vertragsbestandteil, die aus der EOA-mail nur eine info.
Wie geht das? Die Anschrift in der EoA-Mail ist die unter der sich das Mitglied mit Wohnsitz angemeldet hat. Diese ist auch vor und zum Vertragsschluß bekannt und mit der gibt eBay den Vertragspartner und dessen Wohnsitz bekannt.
Wie aber kann denn dann die geänderte Versandanschrift nach Vertragsschluß Gegenstand desselben werden (wohlgemerkt, wenn nicht etwas vor Vertragsschluß vereinbart wurde)?
Interessant wird es nämlich dann, wenn mit den vorher vereinbarten Versandkosten, dann diese geänderte Anschrift nicht erreicht werden kann.
geiz_ist_ungeil schrieb:
...
Chapeau,
und nö. Selbstverständlich kannst du eine alternative Adresse und eine andere Versandart anweisen. Deshalb schließt man üblicherweise auch eine Kaufabwicklung ab.
Daran hat sich der VK auch zu halten!
riverside schrieb:
...
Doch kann man, wenn er sich nicht an die Lieferadresse hält!riverside schrieb:
...
das der sich ärgert, kann man dem wohl nicht verdenken.
riverside schrieb:
...
Frage am Rande (die du vll. besser via PN beantwortest .... Schonmal versucht, die Anmeldeadresse zu ändern?
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()
geiz_ist_ungeil schrieb:
Moin Heiner,
geiz_ist_ungeil schrieb:
...
Die alternative Lieferadresse hat er schon vor Vertragsschluß (zumeist) angegeben (wie oft habe ich das erlebt?!).
geiz_ist_ungeil schrieb:
...
Warum sollte die Änderung der Lieferadresse ein Problem zwischen EBay und dem K sein?
Er kann doch die Lieferadresse, abweichend von der Anmeldeadresse hinterlegen.
Geht übrigens weltweit, bei Amazon zB.