An falsche Adresse geliefert

    • riverside schrieb:

      ...
      allerdings, denn diese adresse ist imo vertragsbestandteil, die aus der EOA-mail nur eine info.

      Wie geht das? Die Anschrift in der EoA-Mail ist die unter der sich das Mitglied mit Wohnsitz angemeldet hat. Diese ist auch vor und zum Vertragsschluß bekannt und mit der gibt eBay den Vertragspartner und dessen Wohnsitz bekannt.
      Wie aber kann denn dann die geänderte Versandanschrift nach Vertragsschluß Gegenstand desselben werden (wohlgemerkt, wenn nicht etwas vor Vertragsschluß vereinbart wurde)?
      Interessant wird es nämlich dann, wenn mit den vorher vereinbarten Versandkosten, dann diese geänderte Anschrift nicht erreicht werden kann.

      riverside schrieb:


      gerade für den fall das umzugs macht das auch sinn. wer weiß, wann der umzug war und da hat man erstmal wichtigeres aufm zettel als die adresse bei ebay zu ändern, INSBESONDERE weil man ja eine andere adresse leicht hinterlegen kann.

      Das kann aber kaum zum Nachteil des Verkäufers ausgelegt werden, denn der ist nicht umgezogen. Es liegt also ursächlich beim Käufer.

      riverside schrieb:

      ...
      das der sich ärgert, kann man dem wohl nicht verdenken.

      Ja, aber da muß er sich an die eigene Nase fassen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • felicitas schrieb:

      Du gibst dir ja richtig Mühe, Grachtenhamster, doch hilft mir das nicht weiter. Ich habe die Mail als Abschluss der Kaufabwicklung nicht bekommen und deshalb diese Frage gestellt:

      "Meine Frage: Hätte ich zwingend die Kaufabwicklung nutzen müssen? Die
      Adresse in der EOA-Mail ist nicht mehr aktuell, der Käufer umgezogen."

      Antwort: Jaaaaaa!
      In der EOA bekommst du die Anmeldeadresse!
      Kannst du jetzt glauben oder nicht, ich habe das mit Dutzenden ausländischen Kunden durchexerziert ....
      Noch ein Beispiel:
      Lieferung ins Ausland ausgeschlossen. K wohnt in Österreich und hat eine dt. Versandadresse.
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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    • Heiner.Hemken schrieb:

      felicitas schrieb:

      ...
      Meine Frage: Hätte ich zwingend die Kaufabwicklung nutzen müssen? Die Adresse in der EOA-Mail ist nicht mehr aktuell, der Käufer umgezogen.
      ...

      Es gilt die grundsätzliche Frage zu beantworten, was vor Vertragsschluss vereinbart worden ist. Stichwort: Schickschuld.

      MMn ist es völlig ausreichend, die Daten der offiziellen e-Mail von Ebay, die den Sitz des Käufers beinhaltet, für den Versand zu nehmen.

      Soweit bekannt, gibt eBay auch keine verpflichtende Nutzung der Kaufabwicklung vor, so daß es an dem Käufer ist, eine Abänderung der Versandadresse dem Verkäufer so mitzuteilen, daß er auch sicher ist, der Versender hat diese erhalten.

      Allerdings hat sich der Verkäufer mit dem Einverständnis zu den eBay-AGB, hier §2 Punkt 4, verpflichtet, die Daten aktuell zu halten.

      So gesehen, müsste der Verkäufer die Ware erst dann wieder versenden, wenn er die Versandkosten noch einmal erhält.
      Habs mal fett gemacht ;)
      Der Käufer ist verpflichtet seine Anmeldedaten aktuell zu halten, dies schaffen aber viele nicht.
      Wie oft habe ich gelesen " ich bin aber vor 5 Jahren umgezogen".
      Als VK habe ich da, wirklich, ziemlich viel durchlebt. Afterbuy bekommt es ja immerhin schon hin wenigstens die gewünschte Lieferadresse zu übermitteln.
      Für einen PVK sollte es nun wirklich kein Problem sein, die EBay-Kaufabwicklung zu durchlaufen (erinnere Versandanweisung), ich hatte das "Vergnügen" bei 30-50 Artikel/Tag bis zu 3 Stunden vor der Kiste zu hocken. Und selbst da gab es den einen oder anderen Fehler ...
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

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    • Heiner.Hemken schrieb:

      riverside schrieb:

      ...
      allerdings, denn diese adresse ist imo vertragsbestandteil, die aus der EOA-mail nur eine info.

      Wie geht das? Die Anschrift in der EoA-Mail ist die unter der sich das Mitglied mit Wohnsitz angemeldet hat. Diese ist auch vor und zum Vertragsschluß bekannt und mit der gibt eBay den Vertragspartner und dessen Wohnsitz bekannt.
      Wie aber kann denn dann die geänderte Versandanschrift nach Vertragsschluß Gegenstand desselben werden (wohlgemerkt, wenn nicht etwas vor Vertragsschluß vereinbart wurde)?
      Interessant wird es nämlich dann, wenn mit den vorher vereinbarten Versandkosten, dann diese geänderte Anschrift nicht erreicht werden kann.

      Chapeau,
      und nö. Selbstverständlich kannst du eine alternative Adresse und eine andere Versandart anweisen. Deshalb schließt man üblicherweise auch eine Kaufabwicklung ab.
      Daran hat sich der VK auch zu halten!

      riverside schrieb:


      gerade für den fall das umzugs macht das auch sinn. wer weiß, wann der umzug war und da hat man erstmal wichtigeres aufm zettel als die adresse bei ebay zu ändern, INSBESONDERE weil man ja eine andere adresse leicht hinterlegen kann.

      Das kann aber kaum zum Nachteil des Verkäufers ausgelegt werden, denn der ist nicht umgezogen. Es liegt also ursächlich beim Käufer.

      Doch kann man, wenn er sich nicht an die Lieferadresse hält!

      riverside schrieb:

      ...
      das der sich ärgert, kann man dem wohl nicht verdenken.

      Ja, aber da muß er sich an die eigene Nase fassen.
      Frage am Rande (die du vll. besser via PN beantwortest .... Schonmal versucht, die Anmeldeadresse zu ändern?
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Heiner.Hemken schrieb:

      riverside schrieb:

      ...
      allerdings, denn diese adresse ist imo vertragsbestandteil, die aus der EOA-mail nur eine info.

      Wie geht das? Die Anschrift in der EoA-Mail ist die unter der sich das Mitglied mit Wohnsitz angemeldet hat. Diese ist auch vor und zum Vertragsschluß bekannt und mit der gibt eBay den Vertragspartner und dessen Wohnsitz bekannt.
      Wie aber kann denn dann die geänderte Versandanschrift nach Vertragsschluß Gegenstand desselben werden (wohlgemerkt, wenn nicht etwas vor Vertragsschluß vereinbart wurde)?
      Interessant wird es nämlich dann, wenn mit den vorher vereinbarten Versandkosten, dann diese geänderte Anschrift nicht erreicht werden kann.


      ok, jetzt bei der flut mag das so sein, aber eigentlich ist die BRD gut erschlossen und eine adressänderung stellt kein problem dar.
      wenn man was nicht nach XYZ schicken will, kann man diese länder im verkaufsformular ausschliessen und man schreibt es am besten zusätzlich noch groß und deutlich in die auktion rein.

      heutzutage ist es normal, daß die lieferanschrift nicht automatisch auch die rechnungsanschrift ist. damit muß man mittlerweile rechnen. die kaufabwicklung ist imo mehr als das abrufen der bankdaten, sondern eben auch die mitteilung wo das zeug hin soll.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      ...
      Chapeau,
      und nö. Selbstverständlich kannst du eine alternative Adresse und eine andere Versandart anweisen. Deshalb schließt man üblicherweise auch eine Kaufabwicklung ab.
      Daran hat sich der VK auch zu halten!


      Wo ist das nachzulesen, daß sich der Verkäufer daran zu halten hat? In den AGB habe ich da nichts gefunden.

      Ein Verkäufer kann auch ohne weiteres, nachdem er die EoA-Mail mit dem Wohnsitz des Mitglieds erhalten hat, die Abwicklung technisch ohne die Kaufabwicklung erledigen. Wenn ich recht erinnere, dann weist eBay sogar explizit den Käufer daraufhin, dem Verkäufer eine abweichende Lieferanschrift per gesonderter e-Mail mitzuteilen.

      Es ist MMn auch keiner gezwungen, den Versand per eBay anzuzeigen oder eine Versandnummer oder Bewertung im System zu hinterlegen.
      Es bleibt dann aber immer noch die Frage, was vor dem Vertragsschluss vereinbart wurde.

      riverside schrieb:

      ...


      Doch kann man, wenn er sich nicht an die Lieferadresse hält!

      riverside schrieb:

      ...
      das der sich ärgert, kann man dem wohl nicht verdenken.

      S.o.

      riverside schrieb:

      ...
      Frage am Rande (die du vll. besser via PN beantwortest .... Schonmal versucht, die Anmeldeadresse zu ändern?

      Ja, einfach ist es nicht, aber das ist das Problem zwischen eBay und dem Käufer.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Moin Heiner,
      in Anbetracht der späten Stunde und einem arbeitsreichen Tag bitte ich dich, dir die entsprechenden Punkte zum Versand selbst rauszusuchen (z.b. in den EBay-Versandeinstellungen für VK).
      Ich kann und will jetzt nur noch abstrakt!
      Der K kann sowohl eine "versicherte" Versandart als auch eine abweichende Lieferadresse angeben (und dafür bezahlen).

      Die alternative Lieferadresse hat er schon vor Vertragsschluß (zumeist) angegeben (wie oft habe ich das erlebt?!).
      Das Problem ist, daß die EBay-Saftware bzw. die Benachrichtungen derart blödsinnig programmiert sind, daß man seine Kaufabwicklung "tunen" muß.
      Ich habe mich bei Afterbuy eingekauft!

      Eines ist aber noch nach wie vor gleich, in der EoA bekommst du immer die Anmeldeadresse, wenn du unfallfrei versenden willst mußt du wirklich verkäuferseitig aus die KA durchlaufen. Sollte für einen PVK kein Problem sein, eigentlich.

      Nachtrag @Heiner
      Warum sollte die Änderung der Lieferadresse ein Problem zwischen EBay und dem K sein?
      Er kann doch die Lieferadresse, abweichend von der Anmeldeadresse hinterlegen.
      Geht übrigens weltweit, bei Amazon zB.
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      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von geiz_ist_ungeil ()


    • Moin giu,

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      ...
      Die alternative Lieferadresse hat er schon vor Vertragsschluß (zumeist) angegeben (wie oft habe ich das erlebt?!).

      Dann gilt es ja auch als vereinbart.

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      ...
      Warum sollte die Änderung der Lieferadresse ein Problem zwischen EBay und dem K sein?
      Er kann doch die Lieferadresse, abweichend von der Anmeldeadresse hinterlegen.
      Geht übrigens weltweit, bei Amazon zB.

      Du hattest von der Anmeldeadresse geschrieben und darauf hatte ich mich bezogen, s.o.