Wir gratulieren - 500 Euro Einkaufsguthaben sind jetzt auf Ihrem PayPal-Konto

    • falls es tatsächlich jemanden gibt, der diese Gewinn-Mail nicht bekommen hat, aber gerne PP verklagen möchte, hier mein Angebot:

      ich trete meine sämtlichen Rechte aus diesem Gewinn für 50 Euro an einen Interessenten ab, ich denke, das ist doch ein faires Angebot

      PP wird verklagt und der Rechteinhaber macht sage und schreibe 450 Euro gut, wenn die Klage nach § 661a entschieden wird

      ^^
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • Was sollte man also tun?

      Werte Mitglieder,

      als Neuling in der Runde sende ich an Alle die besten Grüße. :)

      In medias res: Habe ebenfalls diese Mail erhalten. Nichts tun erscheint mir zu wenig. Ansprüche per Brief (postalische Zustellung), evtl. per Einschreiben, anmelden? Oder als "aussichtslos" verbuchen und ignorieren? Ist es vielleicht ein gezielter PR Gag von PP?

      Bin auf Eure konkreten Empfehlungen gespannt; vielen Dank vorab!

      Gruß,

      hartmut27
    • news.ebay.de/showitem&id=1752


      Ungültige Mitteilung zum PayPal-Gewinnspiel

      Freitag, 7. Juni 2013 | 15:55 Uhr MEZ




      Vielen Dank für Ihr Verständnis.

      Herzliche Grüße
      Ihr eBay-Team

      Zur Klarstellung: diese Mitteilung stellt eine Anfechtung der Email
      vom 7.6.2013 in Bezug auf das Gewinnspiel nach §§ 119, 120 BGB dar.
      Auch die Ewigkeit besteht aus Augenblicken. - Even eternity is made of moments.
      Seit John Donahoe inaktiv auf eBay! - Since John Donahoe inactive on eBay!

      gb.gratis-gaestebuecher.de/cgi-bin/gb/multigb.cgi?gb=51432
    • Gewinn­mitteilung gut aufbewahren

      Für paypal kann das Versehen teure Folgen haben. Denn der Gesetz­geber hat im Bürgerlichen Gesetz­buch klare Regeln zu Gewinn­mitteilungen aufgestellt. So heißt es in Paragraf 661a BGB:

      „Ein Unternehmer, der Gewinn­zusagen (...) an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.“

      test.de hat bei Gewinn­spiel- und Internet­rechts­experten nachgefragt – und die einhellige Meinung ist: Diese Regel ist streng auszulegen. Es kann also durch­aus sein, dass paypal sein Gewinn­versprechen nicht mehr aus der Welt bekommt, auch wenn es sich tatsäch­lich um ein Versehen handeln sollte. Auf die Nach­frage, wie paypal die Rechts­lage sieht, hat das Unternehmen noch nicht reagiert. Empfänger der Nach­richt sollten die E-Mail gut aufbewahren. test.de berichtet über den Fortgang der Geschichte.


      Quelle: test.de
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • Ich hatte heute diese Mail auch im PF. Men erster Gedanke war, dass es eine Phishing-Mail sein muss. Aber wie bereits ja überall fleißig darüber dikutiert wird, war die Mail echt.

      Natürlich hab ich auch sofort nachgeschaut. Wie bei allen anderen hat sich mein Kontostand natürlich nicht verändert. Trotzdem, ich war die die ganze Zeit irgendwie misstrauisch, bis ich dann die vielen Diskussionen und den Beitrag von Spiegel-Online fand. Technischer Defekt (wahrscheinlich war es nur ein Praktikant schuld, der im falschen Filter einen Haken gesetzt hat).... das ich nicht lache! Irrtumseinrede usw. ... naja.

      Fakt ist, ich habe bis jetzt noch keine Mail von PayPal, dass es sich bei der Gewinnmitteilung um ein versehen, ausgelöst durch einen technischen Defekt, handelt.

      Das ist mir auch egal, ob ich eine bekomme oder nicht. Sie haben dieses Gewinnversprechen mit persönlicher Anrede an mich versendet. Punkt schluss aus! Und deswegen werden die mir die 500 Oken auch gutschreiben. Ob sie wollen oder gewollen werden! Das zieh ich jetzt durch!
    • Und beim Absenden des Postings kommt die Mail von PillePalle!

      Ungültige Mitteilung zum PayPal-Gewinnspiel

      Guten Tag xxxxx xxxxx,

      heute haben wir Sie darüber informiert, dass Sie beim Gewinnspiel „Willste? Kriegste!“ gewonnen haben und eine Gutschrift auf Ihrem Konto erfolgt ist.

      Leider wurde diese Email aufgrund eines Fehlers und technischen Versehens versandt und ist daher ungültig. Auf ihrem PayPal-Konto wurde kein Geld gutgeschrieben. Wir bedauern diesen Fehler und entschuldigen uns für alle eventuell entstandenen Unannehmlichkeiten.

      Das Gewinnspiel läuft noch weitere 9 Wochen. Gewinner dieser Woche und aller folgenden Wochen erhalten eine Gutschrift auf Ihrem PayPal-Konto und werden separat per Email benachrichtigt.

      Wir entschuldigen uns nochmals für eventuelle Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.

      Viele Grüße
      Ihr Team von PayPal

      Zur Klarstellung: Diese Mitteilung stellt eine Anfechtung der Email vom 7.6.2013 in Bezug auf das Gewinnspiel nach §§ 119, 120 BGB dar.


      Na dann wird mein Anwalt denen mal einen schönen Brief schicken müssen.
    • Ich überlege auch dies zu verfolgen. Zum einen weil ich durchaus gerne 500€ Gewinn hätte.
      Andererseits aber auch da man ja durchaus vermuten kann, das es sich hier um eine geplante
      Aktion handelt um ins Gespräch zu rücken und damit eine Form von Werbung zu sein. Und
      so etwas eine Masche ist, die man nicht durchgehen lassen sollte.
    • Das ist mir auch egal, ob ich eine bekomme oder nicht. Sie haben dieses
      Gewinnversprechen mit persönlicher Anrede an mich versendet. Punkt
      schluss aus! Und deswegen werden die mir die 500 Oken auch gutschreiben.
      Ob sie wollen oder gewollen werden! Das zieh ich jetzt durch!

      @Forennuser, haste mal das AZ bei Gelegenheit ?
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    • Netter Versuch @Schrauber, aber mein AZ, wenn es dann vorhanden ist, werde ich hier sicherlich nicht nennen. Über den Ablauf und den Ausgang werde ich hier natürlich berichten, vorausgesetzt es kommt bei mir überhaupt zu einem Verfahren, wovon ich aber durchaus ausgehe. Ich kann mir nämlich nicht vorstellen, dass PillePalle mir in den nächsten 36 Stunden die 500,- € überweist. Wenn dann noch meine RSV mitspielt, wovon ich ebenfalls ausgehe, dann hat PillePalle eine Klage mehr am Hals.

      Eine Klage deswegen, weil man im überall im Netz mittlerweile Beiträge von klagebereiten Gewinner findet. PainPal droht also eine gewaltige Klagewelle.

      Die Aussichten sehen auch nicht schlecht aus, wenn man sich mal so einige Beiträge von verschiedenen Juristen anschaut. Einig sind sich eigentlich irgendwie alle, dass PP so einfach nicht aus der Geschichte rauskommt.

      Das scheinbare Problem für PP dürfte sein, dass es sich bei der Gewinnmittleilung eben um keine Willenserklärung handelt, sondern um eine "geschäftliche Handlung". Auch dazu gibt es im Netz viele Meinungen, die überwiegend dahin gehen, dass bei dieser geschäftlichen Handlung eine Anfechtung der Willenserklärung gar nicht möglich sei. Somit ist die Wirksamkeit der Anfechtung von PP nach den §§119 und 120 BGB auch mehr als fraglich.

      RA Imanuel Schulz hat das wie ich finde sehr gut auf den Punkt gebracht.

      Die Rechtslage ist nicht klar und so auch nicht entschieden worden. Der § 661a gibt dem Verbraucher bei Gewinnversprechen einen Anspruch auf Auszahlung. Soweit ist der Sachverhalt unstreitig. Ob das Gewinnversprechen nach § 119 BGB angefochten werden kann, ist höchst zweifelhaft, denn nur Willenserklärungen können angefochten werden. Das Gewinnversprechen ist laut Standardkommentar (Palandt § 661a Rn 1) aber gerade keine Willenserklärung, sondern eine "geschäftsähnliche Handlung des Mitteilenden". Daher ist höchst zweifelhaft, ob die §§ 119ff BGB überhaupt Anwendung finden können. Dies wird im Ergebnis ein Richter entscheiden. (...)

      Quelle: test.de/Paypal-Der-heisse-500-Euro-Gewinn-4555170-0/

      Wie ich schon sagte droht PP vermutlich eine Klagewelle, wenn nicht sogar ein Tsunami. Die Richter werden entsprechend viele Urteile fällen müssen. Aktenzeichen wird es also mehr als genug geben.
    • wbs-law.de/it-recht/paypal-500…500-euro-gewinnspielzusag

      "Der Kollege Jens Ferner weist in seinem Posting zum Thema PayPal Gewinnzusage
      darauf hin, dass eine Anfechtung bei Gewinnzusagen möglicherweise
      überhaupt nicht möglich ist. Diese Auffassung kann man vertreten, wenn
      man annimmt, dass eine Gewinnzusage keine Willenserklärung sondern eine
      geschäftsähnliche Handlung ist (vgl. Erman BGB Kommentar, §661a).
      Urteile zu diesem Thema gibt es noch nicht. Es wäre also an der Zeit für
      einen Musterprozess …"


      Na ob PayPal einen Musterprozeß anstreben wird ?(
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      gb.gratis-gaestebuecher.de/cgi-bin/gb/multigb.cgi?gb=51432
    • platformscrewer schrieb:

      Na ob PayPal einen Musterprozeß anstreben wird ?(


      PillePalle wird den sicher nicht anstreben, aber ich vermute mal ganz stark, dass man ihnen den aufs Auge tackern wird.
      Früher musste man den Müll im Wald vergraben. Heutzutage gibt's ja zum Glück ebay.
      Früher musste man sein Geld selbst verbrennen. Heutzutage gibt's ja zum Glück PayPal.
    • Fairhandel schrieb:

      topolino schrieb:

      es sich hier um eine geplante
      Aktion handelt um ins Gespräch zu rücken und damit eine Form von Werbung zu sein.

      Würde passen: Chaotenwerbung = Chaotenladen
      Aber das die sich derart geplant in den Dreck fahren, das traue ich selbst denen nicht zu ...
      Zumindest interessant.
      Geplant war das mit Sicherheit nicht, blöd gelaufen könnte es schon sein .... sollte einer der Gewinner" das rechtliche Prozedere durchlaufen. Erinnert mich irgendwie an "Kaffeefahrten".
      Nepp, Schlepp, Geldwäsche und Bauernfängerei traue ich PP aber durchaus zu.... und warum bekomme ich eigentlich nur einen 15€-Gutschein ;(
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • "Tatsächlich handelt es sich um ein "blödes Versehen" sagte ein
      Support-Mitarbeiter n-tv.de, bei dem nicht nur die zehn Gewinner,
      sondern "drei Millionen" Kunden benachrichtigt worden seien. Die Nutzer
      könnten beruhigt sein, die E-Mails seien echt und ungefährlich, aber
      gewonnen hätten sie natürlich nicht. "Es tut uns schrecklich leid"."

      n-tv.de/technik/Paypal-Kunden-…Euro-article10782581.html

      Macht einen Streitwert von 1,5 Milliarden Euros, da wird sich doch ein Staranwalt finden lassen *denk

      Experten sehen Paypal in der Klemme
      "Es könne also durch­aus sein, dass Paypal sein Gewinn­versprechen nicht
      mehr aus der Welt bekommt, auch wenn es sich tatsäch­lich um ein
      Versehen handeln sollte, heißt es bei Test.de. Auf die Nach­frage, wie
      Paypal die Rechts­lage sieht, habe das Unternehmen noch nicht reagiert.
      Die Experten raten: Empfänger der Nach­richt sollten die E-Mail gut
      aufbewahren."
      Auch die Ewigkeit besteht aus Augenblicken. - Even eternity is made of moments.
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      gb.gratis-gaestebuecher.de/cgi-bin/gb/multigb.cgi?gb=51432

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von platformscrewer ()

    • würde paypal auch meinen gutschein leihen, für ihre "sorry, sie haben nicht gewonnen!"-mails
      <-------------------------------------'

      bei dem nicht nur die zehn Gewinner, sondern "drei Millionen" Kunden benachrichtigt worden seien.

      sollte man als einer der 3mio jetzt/in kürze was machen?
      sich bei paypal melden oder so?
      wollte jetzt eigentlich nicht gleich zum anwalt rennen, sondern erstmal sehen, wie sich das entwickelt.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      platformscrewer schrieb:

      ...
      Macht einen Streitwert von 1,5 Milliarden Euros, da wird sich doch ein Staranwalt finden lassen *denk
      ...


      Der Streitwert liegt in Höhe des Einzelgewinns.

      Es sein denn, es kommt einer auf die Idee seine Forderung abzutreten oder zu verkaufen. :D
      Das ist richtig, aber 3 Millionen Gewinner könnten ja auf ihr Heimrecht (Gerichtsstand) verzichten und eine Sammelklage in den USA anstreben ?(
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