Alle Kunden, die diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, werden bei der nächsten Verlosung automatisch doppelt berücksichtigt.
jetzt woll'n die aber den Rest der Menschheit wirklich komplett verarsxxen!
★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
Alle Kunden, die diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, werden bei der nächsten Verlosung automatisch doppelt berücksichtigt.
Gewinnmitteilung gut aufbewahren
Für paypal kann das Versehen teure Folgen haben. Denn der Gesetzgeber hat im Bürgerlichen Gesetzbuch klare Regeln zu Gewinnmitteilungen aufgestellt. So heißt es in Paragraf 661a BGB:
„Ein Unternehmer, der Gewinnzusagen (...) an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, hat dem Verbraucher diesen Preis zu leisten.“
test.de hat bei Gewinnspiel- und Internetrechtsexperten nachgefragt – und die einhellige Meinung ist: Diese Regel ist streng auszulegen. Es kann also durchaus sein, dass paypal sein Gewinnversprechen nicht mehr aus der Welt bekommt, auch wenn es sich tatsächlich um ein Versehen handeln sollte. Auf die Nachfrage, wie paypal die Rechtslage sieht, hat das Unternehmen noch nicht reagiert. Empfänger der Nachricht sollten die E-Mail gut aufbewahren. test.de berichtet über den Fortgang der Geschichte.
Ungültige Mitteilung zum PayPal-Gewinnspiel
Guten Tag xxxxx xxxxx,
heute haben wir Sie darüber informiert, dass Sie beim Gewinnspiel „Willste? Kriegste!“ gewonnen haben und eine Gutschrift auf Ihrem Konto erfolgt ist.
Leider wurde diese Email aufgrund eines Fehlers und technischen Versehens versandt und ist daher ungültig. Auf ihrem PayPal-Konto wurde kein Geld gutgeschrieben. Wir bedauern diesen Fehler und entschuldigen uns für alle eventuell entstandenen Unannehmlichkeiten.
Das Gewinnspiel läuft noch weitere 9 Wochen. Gewinner dieser Woche und aller folgenden Wochen erhalten eine Gutschrift auf Ihrem PayPal-Konto und werden separat per Email benachrichtigt.
Wir entschuldigen uns nochmals für eventuelle Unannehmlichkeiten und bedanken uns für Ihr Verständnis.
Viele Grüße
Ihr Team von PayPal
Zur Klarstellung: Diese Mitteilung stellt eine Anfechtung der Email vom 7.6.2013 in Bezug auf das Gewinnspiel nach §§ 119, 120 BGB dar.
topolino schrieb:
es sich hier um eine geplante
Aktion handelt um ins Gespräch zu rücken und damit eine Form von Werbung zu sein.
Die Rechtslage ist nicht klar und so auch nicht entschieden worden. Der § 661a gibt dem Verbraucher bei Gewinnversprechen einen Anspruch auf Auszahlung. Soweit ist der Sachverhalt unstreitig. Ob das Gewinnversprechen nach § 119 BGB angefochten werden kann, ist höchst zweifelhaft, denn nur Willenserklärungen können angefochten werden. Das Gewinnversprechen ist laut Standardkommentar (Palandt § 661a Rn 1) aber gerade keine Willenserklärung, sondern eine "geschäftsähnliche Handlung des Mitteilenden". Daher ist höchst zweifelhaft, ob die §§ 119ff BGB überhaupt Anwendung finden können. Dies wird im Ergebnis ein Richter entscheiden. (...)
platformscrewer schrieb:
Na ob PayPal einen Musterprozeß anstreben wird
Fairhandel schrieb:
topolino schrieb:
es sich hier um eine geplante
Aktion handelt um ins Gespräch zu rücken und damit eine Form von Werbung zu sein.
Würde passen: Chaotenwerbung = Chaotenladen
Aber das die sich derart geplant in den Dreck fahren, das traue ich selbst denen nicht zu ...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von platformscrewer ()
platformscrewer schrieb:
...
Macht einen Streitwert von 1,5 Milliarden Euros, da wird sich doch ein Staranwalt finden lassen *denk
...
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()
bei dem nicht nur die zehn Gewinner, sondern "drei Millionen" Kunden benachrichtigt worden seien.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von riverside ()
Heiner.Hemken schrieb:
platformscrewer schrieb:
...
Macht einen Streitwert von 1,5 Milliarden Euros, da wird sich doch ein Staranwalt finden lassen *denk
...
Der Streitwert liegt in Höhe des Einzelgewinns.
Es sein denn, es kommt einer auf die Idee seine Forderung abzutreten oder zu verkaufen.