Naja, so wirklich ganz neu ist die Situation ja nicht, wenn man davon absieht, dass für Engländer, die an einem englischen Gewinnspiel teilnehmen, kaum das BGB zum Ansatz gebracht werden kann....
Wie das also nun aussieht, wenn bisher mit den 500 Euro noch gar nichts "unternommen" wurde ist tatsächlich fraglich. Andererseits ist die Schadensersatzfrage des §123 BGB bei dinglichen Forderungen durch die vorzeitigen Auktionsabbrüche bei ebay ziemlich geklärt. So wie dort die Ersatzbeschaffung nicht notwendigerweise für den Anspruch auf Schadensersatz erforderlich ist, könnte die "Ersatzbeschaffung" der 500 Euro ebenfalls unerheblich sein.
Wer für die 500 Tacken schon mal eifrig eingekauft hat, der hat Paypal allerdings vor ein Problem gestellt, hier dürfte zumindest der augegebene Betrag zu ersetzen sein.
Wer einen Paypal-Account mit einem bisherigen Negativsaldo hatte, der darf sich darauf freuen, dass der schon mal bis zu 500 Euro ausgeglichen wird, weil Paypal ja grundsätzlich alles miteinander verrechnet. Der hat den "Gewinn" also dann schon zum Auffüllen seines Saldos "verbraucht". Danke, Paypal.
Wer eine Anfechtungserklärung von ebay bekommen hat, der sollte erst mal die Füße stillhalten und seine 500 Euro in so etwa zwei Wochen bei Paypal einfordern. Wie allgemein und gerichtsnotorisch bekannt, sind eBay und PayPal (hier mal absichtlich in der von denen gewünschten "korrekten" Schreibweise) ja zwei vollkommen voneinander unabhängige Unternehmen.
Aber mal ehrlich: 1,5 Milliarden? Das zahlt Paypal doch locker aus den eingefrorenen Guthaben der Geldwäscher.
Quelle: schutt-waetke.de/archiv/einzel…nglaender-nach-barcelona/Ein englisches Kosmetik-Unternehmen hatte in einem Gewinnspiel als Hauptpreis eine Reise nach Barcelona ausgelobt. 9.000 Engländer haben mitgemacht. Das Kuriose: Keiner hat die Niete gezogen, es gibt 9000 1. Plätze. Ein technischer Fehler hatte allen Teilnehmern die Gewinnnachricht geschickt.
Wie das also nun aussieht, wenn bisher mit den 500 Euro noch gar nichts "unternommen" wurde ist tatsächlich fraglich. Andererseits ist die Schadensersatzfrage des §123 BGB bei dinglichen Forderungen durch die vorzeitigen Auktionsabbrüche bei ebay ziemlich geklärt. So wie dort die Ersatzbeschaffung nicht notwendigerweise für den Anspruch auf Schadensersatz erforderlich ist, könnte die "Ersatzbeschaffung" der 500 Euro ebenfalls unerheblich sein.
Wer für die 500 Tacken schon mal eifrig eingekauft hat, der hat Paypal allerdings vor ein Problem gestellt, hier dürfte zumindest der augegebene Betrag zu ersetzen sein.
Wer einen Paypal-Account mit einem bisherigen Negativsaldo hatte, der darf sich darauf freuen, dass der schon mal bis zu 500 Euro ausgeglichen wird, weil Paypal ja grundsätzlich alles miteinander verrechnet. Der hat den "Gewinn" also dann schon zum Auffüllen seines Saldos "verbraucht". Danke, Paypal.
Wer eine Anfechtungserklärung von ebay bekommen hat, der sollte erst mal die Füße stillhalten und seine 500 Euro in so etwa zwei Wochen bei Paypal einfordern. Wie allgemein und gerichtsnotorisch bekannt, sind eBay und PayPal (hier mal absichtlich in der von denen gewünschten "korrekten" Schreibweise) ja zwei vollkommen voneinander unabhängige Unternehmen.
Aber mal ehrlich: 1,5 Milliarden? Das zahlt Paypal doch locker aus den eingefrorenen Guthaben der Geldwäscher.
Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:
1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.