Käufer behauptet, Teil der Ware sei angeblich gebraucht

    • Käufer behauptet, Teil der Ware sei angeblich gebraucht

      Hallo Leute!

      Wieder Ärger mit eBay und PayPal (indirekt): 4 gleichartige aber unterschiedliche Artikel als selbst zusammengestelltes Set in einer Auktion verkauft, alle "neu", Geld über PayPal zügig bekommen. Der Käufer behauptet nun, ein Teil von vier sei gebraucht und deshalb inakzeptabel bzw. für ihn nicht nutzbar usw. eröffnet dann gleich ein Verfahren ohne Kontaktaufnahme, er will 1/4 des Betrages zurück und möchte den einen Artikel dann wohlgemerkt unfrei zurückschicken.

      Es stimmt zwar, dass der Artikel geringfügige Gebrauchspuren aufweist (war 1x in Gebrauch), da es sich dabei aber um den günstigsten der vier handelte und eigentlich die drei anderen den eigentlichen Wert ausmachen, dachte ich mir, lege ich den dazu, weil neuwertig, sozusagen als Zugabe (habe es nicht so formuliert in der Beschreibung). Der Artikel ist absolut neuwertig, hat aber minimalste Gebrauchspuren.

      Für mich steht 100% fest, dass hier einer einfach nur durch eine Minderung den ungeliebten Artikel einerseits loswerden will, für den er keine Verwendung hat, um dadurch nachträglich noch den Gesamtpreis zu drücken. Dreist, denn genau dieses Vorgehen bzw. Motivation dahinter ist voll durchschaubar. Noch dreister ist aber, dass der Verkäufer durch das Angebot des unfreien Zurücksendens es offensichtlich darauf angelegt hat, den vierten Artikel doch auch noch zu behalten!

      Ich würde am liebsten den Gesamtpreis rückerstatten gegen alle 4 Teile aber dann muss ich wohl die Rückversandkosten zu mir bezahlen, so ist das zumindest im System vorgesehen. Ich hätte auch gerne, dass der Käufer es versichert an mich zurückschickt, denn sonst sehe ich meine Ware wahrscheinlich nie wieder, ich habe als Verkäufer ja keinen Käuferschutz in dem Fall, aber das ist wohl auch nicht im System vorgesehen.

      Bleibt mir realistischerweise nichts anderes übrig als treueres Lehrgeld in Höhe von 1/4 des Kaufpreises zu erstatten?

      Hätte ich ohne PayPal das Problem nicht oder wäre das für den Käufer bei einer Überweisung ähnlich unproblematisch mich auszunehmen?

      Muss ich für die Rücksendung des einen Artikels aufkommen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von vanvog ()

    • vanvog schrieb:

      Hallo Leute!

      Wieder Ärger mit eBay und PayPal (indirekt): 4 gleichartige aber unterschiedliche Artikel als selbst zusammengestelltes Set in einer Auktion verkauft, alle "neu",

      was für artikel?
      es ist schon ein unterschied, ob man zb 4 bücher verkauft und band 1 hat leichte lesespuren oder zb einen 4er unterhosen, von denen man eine schon mal getragen hat ;)

      Es stimmt zwar, dass der Artikel geringfügige Gebrauchspuren aufweist (war 1x in Gebrauch), da es sich dabei aber um den günstigsten der vier handelte und eigentlich die drei anderen den eigentlichen Wert ausmachen, dachte ich mir, lege ich den dazu, weil neuwertig, sozusagen als Zugabe (habe es nicht so formuliert in der Beschreibung). Der Artikel ist absolut neuwertig, hat aber minimalste Gebrauchspuren.

      wenn der artikel gebraucht wurde, ist er gebraucht und nicht neuwertig.
      falls der artikel aber nur 1x gebraucht wurde und nur der eine von der beschreibung abweicht und der rest ist korrekt, dann würde ich das etwas albern finden, deshalb einen aufstand zu machen. hier gehts aber offenbar um eine potentielle "ersparnis"...

      Für mich steht 100% fest, dass hier einer einfach nur durch eine Minderung den ungeliebten Artikel einerseits loswerden will, für den er keine Verwendung hat, um dadurch nachträglich noch den Gesamtpreis zu drücken. Dreist, denn genau dieses Vorgehen bzw. Motivation dahinter ist voll durchschaubar. Noch dreister ist aber, dass der Verkäufer durch das Angebot des unfreien Zurücksendens es offensichtlich darauf angelegt hat, den vierten Artikel doch auch noch zu behalten!

      du meinst, er möchte den neuwertig-gebrauchten artikel für lau oder wie?
      wenn die andern 3 artikel mehr wert sind, dann ist das mit dem 1/4 nicht so einfach, denn das würde eben voraussetzen, das die 4 teile alle gleich viel wert haben.

      Ich würde am liebsten den Gesamtpreis rückerstatten gegen alle 4 Teile aber dann muss ich wohl die Rückversandkosten zu mir bezahlen, so ist das zumindest im System vorgesehen. Ich hätte auch gerne, dass der Käufer es versichert an mich zurückschickt, denn sonst sehe ich meine Ware wahrscheinlich nie wieder, ich habe als Verkäufer ja keinen Käuferschutz in dem Fall, aber das ist wohl auch nicht im System vorgesehen.

      bei unfreiem versand kannst du die zustellung ablehnen, das geht dann an den absender zurück und kostet den um die 12EUR.
      bei der sache hier steht aussage gegen aussage (wie gebraucht ist "gebraucht", wie wertmindernd usw.) und es kann sein, daß paypal ein "gutachten" fordert... hatte ich auch mal: der artikel war nachweislich beschädigt und das sah man auch auf den fotos, aber trotzdem wollte paypal ein gutachten dadrüber :S
      ganz vorbei war es, als die dann mailten, ich soll das teil zurückschicken - danach würde man mal sehen, ob der verkäufer noch genug geld für die erstattung auf dem konto hat. hatte keine lust auf "artikel zurückgeschickt, aber erstattun is nicht, weil der verkäufer gerade kein geld drauf hat. da hab ich das lieber behalten und später einem bastelwütigen bekannten überlassen.

      Bleibt mir realistischerweise nichts anderes übrig als treueres Lehrgeld in Höhe von 1/4 des Kaufpreises zu erstatten?

      du kannst pokern und dem käufer mitteilen: entweder gibt er das komplett zurück (weil es ein set ist) oder eben nicht.
      damit hast du dich entgegenkommend gezeigt, aber gleichzeitig ist die wahrscheinlichkeit nicht so groß, daß der käufer das annimmt...

      Hätte ich ohne PayPal das Problem nicht oder wäre das für den Käufer bei einer Überweisung ähnlich unproblematisch mich auszunehmen?

      bei ner überweisung reicht es, wenn du in der unstimmigkeit antwortest, aber ebay zieht von dir kein geld ein so wie paypal das jetzt vermutlich getan hat.

      Muss ich für die Rücksendung des einen Artikels aufkommen?

      wenn du einen artikel falsch beschreibst (--> sachmangel), musst du den zurücknehmen und den käufer so stellen, als hätte es keine transaktion gegeben...
      hier ist es allerdings nur 1 teil von 4, daher würde ich - wenn schon rücknahme - nur alle 4 zurücknehmen oder keins.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      was für artikel?
      es ist schon ein unterschied, ob man zb 4 bücher verkauft und band 1 hat leichte lesespuren oder zb einen 4er unterhosen, von denen man eine schon mal getragen hat


      Das ist so eine Art Uhrmacherwerkzeug, aslo Spezialwerkzeug. Wobei die drei neuen Sachen spezielles Werkzeug darstellen und das neuwertige ein Schraubendreher ist, zwar von der teuren Spezial-marke, ließe sich aber problemlos durch jeden beliebigen 0815 Schraubendreher ähnlicher Bauart und Größe ersetzen.



      riverside schrieb:

      du meinst, er möchte den neuwertig-gebrauchten artikel für lau oder wie?
      wenn die andern 3 artikel mehr wert sind, dann ist das mit dem 1/4 nicht so einfach, denn das würde eben voraussetzen, das die 4 teile alle gleich viel wert haben.


      Ja genau! Er gibt ja an, bzw. schreibt wortgemäß, er erkläre sich bereit der Artikel unfrei an mich zurückzusenden (Versand wäre als Maxibrief für 2,40€ möglich), das heißt im Grunde: ich habe die Option es mir zurücksenden zu lassen, allerdings würden mir dadurch unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen, das Ganze läuft also darauf hinaus, dass er den auch noch behalten will, trotz der Minderung. Für mich ist es ganz klar das Ausnutzen meines Fehlers auf unanständige Art.



      riverside schrieb:

      du kannst pokern und dem käufer mitteilen: entweder gibt er das komplett zurück (weil es ein set ist) oder eben nicht.
      damit hast du dich entgegenkommend gezeigt, aber gleichzeitig ist die wahrscheinlichkeit nicht so groß, daß der käufer das annimmt...


      Ich kann also nicht auf eine vollständige Rücknahme aller Artikel bei voller Erstattung bestehen?
    • Wie wäre es einfach mit Ehrlichkeit, dann muss man sich auch nicht mit bösen Käufern rum ärgern, der Wahrheit entsprechend angeben 3 * neu und 1 * Gebraucht!

      Ich bin aktuell auch böse weil mir ein Verkäufer Gebrauchtware als Neu verkauft hat, diese Lügen und die Weigerung der Rücknahme bringt dem Verkäufer nach fruchtlosem Fristablauf sogar noch ein Betrugsverfahren ein
    • riverside schrieb:

      ...
      wenn du einen artikel falsch beschreibst (--> sachmangel), musst du den zurücknehmen und den käufer so stellen, als hätte es keine transaktion gegeben...
      ...

      Das ergibt sich woraus?

      vanvog schrieb:

      ...
      Ich kann also nicht auf eine vollständige Rücknahme aller Artikel bei voller Erstattung bestehen?

      Du kannst erst einmal auf gar nichts bestehen, denn nach der Angabe des Käufers soll es sich um einen Sachmangel handeln. Er seinerseits kann aber auch nicht sofort einer Minderung verlangen, denn er muß Dir erst die Möglichkeit geben, nachzubessern.

      Eine Reparatur wird wohl nicht möglich sein, also bleibt noch die Lieferung einer mangelfreien Ware. Lehnst Du diese Nachbesserung ab, so wirst Du schadenersatzpflichtig. Dann kann der Käufer den Kaufgegenstand woanders kaufen und Dich mit dem Betrag in Anspruch nehmen, mindern oder aber vom Kaufvertrag zurücktreten.

      Bisher ist aber alles Spekulation, bevor man nicht das Angebot nachvollziehen kann.

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    • Sternchen schrieb:

      ...
      Ich bin aktuell auch böse weil mir ein Verkäufer Gebrauchtware als Neu verkauft hat, diese Lügen und die Weigerung der Rücknahme bringt dem Verkäufer nach fruchtlosem Fristablauf sogar noch ein Betrugsverfahren ein


      Also das Strafgesetzbuch ist hier in der letzten Zeit aber auch extrem beansprucht.

      Kannst Du bitte erläutern, worin hier der Vorsatz liegt? Dankeschön.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner.Hemken schrieb:

      riverside schrieb:

      ...
      wenn du einen artikel falsch beschreibst (--> sachmangel), musst du den zurücknehmen und den käufer so stellen, als hätte es keine transaktion gegeben...
      ...

      Das ergibt sich woraus?

      § 434 BGB, § 437, §§ 439 ff BGB

      als ich das schrieb, war noch nicht bekannt, um was für ein teil es sich handelt, was es für gebrauchspuren aufweist und ich ging zu gunsten des TE davon aus, er sei privater verkäufer.
      deshalb mein vorschlag, das komplett zurückzunehmen. das wäre die einfachste variante, denn bei nachbesserung muß man das teil in neu erstmal auftreiben, bei minderung müsste man sich einigen und bei schadenersatz müsste der käufer genau diese 4 schraubenzieher auftreiben und als "neu" kaufen... oder reicht das aus, sich die neupreise zu besorgen und das ist dann die summe, die der käufer bekäme?!

      Er seinerseits kann aber auch nicht sofort einer Minderung verlangen, denn er muß Dir erst die Möglichkeit geben, nachzubessern.

      ich vermute, der käufer möchte lieber geld anstatt einen neuen schraubenzieher. so ein schraubenzieher ist nicht gleich im eimer, wenn man den 1x benutzt und man kann den deneach auch weiterhin noch benutzen ohne das es probleme gibt.

      ab wann ist ein mangel ausreichend, um eine nachbesserung verlangen zu können bzw. bis zu welchem grad ist ein mangel noch so geringfügig, daß man keine ansprüche geltend machen kann?
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Der Verkauf war von Privat.

      Weiter oben habe ich erläutert auf welche Weise der Käufer hier mein Fehler und die eBay Abwicklung ausnutzt.

      Keine Kontaktaufnahme, eröffnet gleich einen Fall und will 1/4 zurück, schreibt dabei rein, dass er den Schraubenzieher UNFREI an mich zurücksendet falls ich das möchte, heißt also für ihn er behält alles und mindert den Kaufpreis.
    • Ein Schraubendreher, dem man ansieht, dass er einmal benutzt wurde? Wer hat den denn wie 'vergewaltigt'?

      Nenn doch bitte mal die Artikelnummer, damit man sich ein Bild machen kann.


      Zur unfreien Rücksendung nur vorab soviel, dass ein Käufer gehalten ist, möglichst kostensparend zu versenden. Den Mehrpreis zu einem versicherten frei gemachten Versand kannst du von der Erstattungssumme abziehen.
    • riverside schrieb:

      ...
      § 434 BGB, § 437, §§ 439 ff BGB

      als ich das schrieb, war noch nicht bekannt, um was für ein teil es sich handelt, was es für gebrauchspuren aufweist und ich ging zu gunsten des TE davon aus, er sei privater verkäufer.
      deshalb mein vorschlag, das komplett zurückzunehmen. das wäre die einfachste variante, denn bei nachbesserung muß man das teil in neu erstmal auftreiben, bei minderung müsste man sich einigen und bei schadenersatz müsste der käufer genau diese 4 schraubenzieher auftreiben und als "neu" kaufen... oder reicht das aus, sich die neupreise zu besorgen und das ist dann die summe, die der käufer bekäme?!

      ich vermute, der käufer möchte lieber geld anstatt einen neuen schraubenzieher. so ein schraubenzieher ist nicht gleich im eimer, wenn man den 1x benutzt und man kann den deneach auch weiterhin noch benutzen ohne das es probleme gibt.

      Ist halt ein ganz genauer der Käufer.

      Die einzige Forderung, die der Käufer aber nur verlangen kann, ist eine Nachbesserung gem. §439 BGB. Auf alles andere muss sich der TE nicht einlassen.

      riverside schrieb:


      ab wann ist ein mangel ausreichend, um eine nachbesserung verlangen zu können bzw. bis zu welchem grad ist ein mangel noch so geringfügig, daß man keine ansprüche geltend machen kann?

      Ab dem Vorliegen desselben.
    • vanvog schrieb:

      Der Verkauf war von Privat.

      Weiter oben habe ich erläutert auf welche Weise der Käufer hier mein Fehler und die eBay Abwicklung ausnutzt.

      Ob der Verkauf privat oder gewerblich war, macht für diesen Fall keinen Unterschied.

      Er nutzt den Fehler nicht aus, sondern verlangt, daß zu bekommen, was vereinbart war. Der Käufer kann sich vor Vertragsschluß nur nach dem richten, was in der Artikelbschreibung steht und darf auch davon ausgehen, daß das so stimmt.
      Du solltest nun nicht die Schuld auf den Käufer verweisen, denn Du hast den Fehler gemacht.

      vanvog schrieb:


      Keine Kontaktaufnahme, eröffnet gleich einen Fall und will 1/4 zurück, schreibt dabei rein, dass er den Schraubenzieher UNFREI an mich zurücksendet falls ich das möchte, heißt also für ihn er behält alles und mindert den Kaufpreis.


      Das musst Du nicht hinnehmen.

      Es liegt ja nun an Dir, die Nachbesserung durch Lieferung einer neuen Kaufsache vorzunehmen. Dabei kommen dann neben dem Kaufpreis auch noch die Versandkosten zum Käufer und wenn Du den anderen Kaufgegenstand wiederhaben möchtest auch noch die Rückversandkosten auf Dich zu.
      Da kannst Du selbst berechnen, was teurer wird.

      Du kannst die Nachbesserung auch verweigern, nur wird der Käufer dann die Ware woanders kaufen und die Kaufpreisdifferenz von Dir als Schadensersatz verlangen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Heiner.Hemken schrieb:


      riverside schrieb:


      ab wann ist ein mangel ausreichend, um eine nachbesserung verlangen zu können bzw. bis zu welchem grad ist ein mangel noch so geringfügig, daß man keine ansprüche geltend machen kann?

      Ab dem Vorliegen desselben.


      meine frage "ab wann..." bezieht sich NICHT auf den zeitpunkt, sondern auf den schweregrad des mangels. hättest du gemerkt, wenn du den satz zuende gelesen hättest.
      ein winzigkleiner nur mit lupe wahrnehmbarer kratzer wird bei nem schraubenzieher vermutlich kaum als sachmangelgrund ausreichen. bei einer richtig tiefen, unübersehbaren schramme dagegen sähe das woh anders aus.

      ein foto vom besagten schraubenzieher gibts bisher nicht, daher lässt sich nicht sagen, inwiefern das teil nun gebrauchspuren hat oder nicht.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      ...
      meine frage "ab wann..." bezieht sich NICHT auf den zeitpunkt, sondern auf den schweregrad des mangels. hättest du gemerkt, wenn du den satz zuende gelesen hättest....

      Der Begriff "Vorliegen" beinhaltet sowohl den Zeitpunkt als auch den Zustand/Eigenschaft.

      Ohne den Zustand kein Zeitpunkt und ohne den Zeitpunkt kein Zustand.

      Vll. siehst Du Dir einfach mal zur Beantwortung Deiner Frage den von Dir zitierten §434 BGB an?
    • Keine Ahnung, um welche "Unsummen" es sich hier handeln mag, aber vanvog scheint es ja wichtig zu sein.

      Vorschlag:

      Ruf ihn an. Schlage ihm vor, das Du ihm die € 2,40 überweist und er dann als Maxibrief an Dich versendet. Anschliessend erstattest Du.

      Ob Du das wohl hinkriegst? :wallbash
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

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    • Heiner.Hemken schrieb:

      riverside schrieb:

      ...
      meine frage "ab wann..." bezieht sich NICHT auf den zeitpunkt, sondern auf den schweregrad des mangels. hättest du gemerkt, wenn du den satz zuende gelesen hättest....

      Der Begriff "Vorliegen" beinhaltet sowohl den Zeitpunkt als auch den Zustand/Eigenschaft.

      Ohne den Zustand kein Zeitpunkt und ohne den Zeitpunkt kein Zustand.

      Vll. siehst Du Dir einfach mal zur Beantwortung Deiner Frage den von Dir zitierten §434 BGB an?


      und auch diese antwort passt nicht zur frage.
      nicht das mich das überrasche würde, aber ich mache hier einen cut, denn das hier führt zu nix.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Vielen Dank für die vielen Antworten Leute!

      Bis jetzt war der Wert der betreffenden Ware im Forum unerheblich für die Diskussion, ob 50€ oder 5000, ich hoffe das bleibt so.
      Ich musste sehr dringend auf mein PayPal Konto zugreifen gestern, ging aber nicht wegen dem Fall. Der Käufer bekam seine 1/4 zurück.

      Mein Bruder meint immer wieder man hätte in der Breite ca. 5% weniger Gewinn wenn man ohne Paypal anbietet, wo er die Zahl her hat weiß ich nicht. Stimmt das so?


      Für mich steht fest: NIE WIEDER PayPal als PVK. Nur auf Anfrage unter besonderen Umständen werde ich mich vielleicht jemals wieder darauf einlassen, man hat als Verkäufer nur Nachteile weil alles auf einem abgewälzt wird, den Betrügern und Haarspaltern macht man es dagegen viel zu leicht. PayPal - in Zukunft ohne mich Leute!
    • Für mich steht fest: NIE WIEDER PayPal als PVK.


      Das ist eine sehr gute und richtige Entscheidung. Es gibt inerhalb der EU absolut keinen logischen Grund als VK PP anzubieten. Wir haben eine EU-Standardüberweisung, für Grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Da braucht es kein Paypal.
    • Oberlix schrieb:


      Das ist eine sehr gute und richtige Entscheidung. Es gibt inerhalb der EU absolut keinen logischen Grund als VK PP anzubieten. Wir haben eine EU-Standardüberweisung, für Grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr. Da braucht es kein Paypal.


      Sehe ich mittlerweile auch so, weiter oben habe ich aber geschrieben, dass ich von der Info ausgegangen bin, dass man ohne PayPal im Schnitt 5% weniger Gewinn macht, weil viele Käufer ausschließlich per PayPal bezahlen wollen, in wieweit das jetzt stimmt, kann ich nicht beurteilen.