Gebrauchte Ware immer als defekt einstellen?

    • Gebrauchte Ware immer als defekt einstellen?

      Ich habe eine grundsätzliche Frage: wenn man etwas als gebraucht reinstellt als Privatverkäufer, ohne die Möglichkeit es auf Funktion zu testen bzw. mangels Sachkenntnis beurteilen zu können, inwieweit die Funktion des Artikels eingeschränkt und somit dem Verwendungszweck nach ein Defekt/grober Mangel vorliegt, oder bei Sammlerobjekten beispielsweise den Erhaltungszustand korrekt beurteilen zu können, ist man dann verpflichtet es als "defekt" einzustellen? Kommt man mit dem allseits-beliebten "so wie auf dem Bild zu sehen" immer sauber aus der Sache wieder raus?

      Bei Elektrogeräten bzw. technischen Geräten ist eine kurze Funktionsprüfung in den meisten Fällen möglich, nur lässt sich dadurch oft nicht beurteilen, ob es dem vorgesehenen Zweck nach und vollständig funktioniert oder eben nicht. Oft ist in dem Fall der gewünschte Zustand durch Austausch von Ersatzteilen bzw. Aufspielen von Soft-/Firmware wieder herstellbar, ist man dann wenigstens auf der sicheren Seite? Beispiel: Bohrmaschine läuft, ich schreib hin "funktioniert", es stellt sich heraus, dass die Bohrmaschine unter Belastung sofort wieder ausgeht.

      Wie sieht es aus, wenn die gebrauchte Ware durch austausch eines Ersatzteils problemlos funktioniert ohne aber eben nicht wirklich?

      Es kommt immer auf den Einzelfall an, das verstehe ich, aber gibt es nicht eine wasserfeste Formulierung, die all diese Fälle abdeckt, ohne dass ich als "defekt" einstellen muss?
    • Ein Privatverkäufer kennt sehr wohl den Zustand seiner ausgemusterten Geräte! Entweder etwas wurde ausrangiert weil es nicht mehr funktioniert, oder weil etwas neues bzw. besseres angeschafft wurde. Die Floskel "Kann das Teil nicht testen, weiss also nicht ob es funktioniert" bedeutet in 99 % aller Fälle "Das Ding ist definitiv kaputt, jeder der meint Lotterie spielen zu müssen ist selber schuld". Defekt ist defekt, und funktionieren heisst funktionieren, so einfach ist das.
    • Du willst die Eier legende Wollmilchsau? *g*
      Nein, die gibt es nicht.
      Es ist immer eine Einzelfallenscheidung, ob du sicherheitshalber als ungeprüft oder defekt einstellst.

      Bei der von dir angegebenenBohrmaschine würde ich dir als potenzieller Käufer wahlweise Faulheit oder gleich den verschwiegenen Defekt unterstellen - und nicht bieten.
    • Wenn jemand einen gebrauchten Artikel kauft will er Geld sparen (klar, sonst könnte er ja gleich neu kaufen und hätte die volle Garantie noch oben drauf), aber nicht erst ewig rumbasteln, um das vermeintliche Schnäppchen wieder in funktionstüchtigen Zustand zu versetzen.

      Du sollstest beim Beispiel Bohrmaschine das Teil als Bastlerware für 1 Euro einstellen, da können dann sich die angesprochen fühlen, die Ahnung davon haben oder sich das auch nur einbilden. Ansonsten kommst du um eine detaillierte Beschreibung nicht herum, gerade wenn Mängel vorliegen.

      Deine Floskel "so wie auf dem Bild zu sehen" geht nur bei einem Picasso. Da muß dann jeder selber mit klarkommen.
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      Kaum macht man es richtig, schon funktioniert es.
    • Die Angabe von "Defekt" oder "Gebraucht" sind natürlich entscheidend für die Preisfindung. Bei einem gebrauchten Artikel sollte man schon davon ausgehen das er funktioniert und nur beschriebe Mängel aufweist.

      Oder mach es dir ganz einfach. Zustand siehe Bild. :D
    • Walter Reinhold schrieb:

      Du sollstest beim Beispiel Bohrmaschine das Teil als Bastlerware für 1 Euro einstellen, da können dann sich die angesprochen fühlen, die Ahnung davon haben oder sich das auch nur einbilden. Ansonsten kommst du um eine detaillierte Beschreibung nicht herum, gerade wenn Mängel vorliegen.
      Im Beispiel ging es gerade darum, dass das Gerät zwar funktioniert aber bestimmte Mängel nicht bekannt sind. Nehmen wir an es hat 3 verschiedene Modi, eines davon hat noch nie funktioniert, dieser Mangel ist dem Verkäufer aber nicht bekannt weil er es von ihm nie genutzt wurde. Gleiches gilt für neu angeschaffte Geräte, die nach kurzem Ausprobieren im Keller landen und dann irgendwann versteigert werden.



      grumpycroc schrieb:

      Die Angabe von "Defekt" oder "Gebraucht" sind natürlich entscheidend für die Preisfindung. Bei einem gebrauchten Artikel sollte man schon davon ausgehen das er funktioniert und nur beschriebe Mängel aufweist.

      Oder mach es dir ganz einfach. Zustand siehe Bild. :D
      Preisfindung außen vor. Das ist genau der Punkt! Was ich wissen wollte: hat der Käufer irgendeine Möglichkeit Schwierigkeiten zu machen, wenn ich ein großes Bild von Sache X mache und hinschreibe "Zustand siehe Bild" und es stellt sich heraus, die Sache hat grobe Mängel bzw. ist defekt. Oder bin ich erst beim reinstellen als "defekt" nicht mehr "zu belangen".



      *alte_eule* schrieb:

      Bei der von dir angegebenen Bohrmaschine würde ich dir als potenzieller Käufer wahlweise Faulheit oder gleich den verschwiegenen Defekt unterstellen - und nicht bieten.
      Dieses Käuferverhalten war auch noch bis vor Kurzem die Regel, mit zunehmenden Gebrauch der mobilen eBay (iPhone) App sind 2-zeilige Angebotsbeschreibungen wie "Gebraucht, siehe Bild. Privatverkauf" nichts ungewöhnliches mehr, selbst bei hochpreisigen Artikeln.


      dot
    • ok

      Zurück zur Bohrmaschine, die zwar eine Schlagbohrmaschine ist, du hast den Hebel nur nie umgelegt und die Funktion nie genutzt.

      Wenn du da nur schreibst, sie sei gebraucht, dein Käufer stellt aber fest, dass sie eben keine Schlagbohrmaschine mehr ist, berechtigt das deinen Käufer, die Rückabwicklung zu verlangen.
      Du trägst dann alle Auslagen, die dein Käufer hatte.

      In dem Fall solltest du schreiben, dass du die Maschine bisher nur für Holz genutzt hast und deshalb keine Aussage zur Schlagbohrfunktion machen kannst.
      Dann steht es deinem Käufer frei zu pokern.
    • Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass dieser Thread eine Art Lehrgang sein soll in Sachen "Wie entsorge ich meinen Schrott bei eBay"! Hier werden Situationen kreiert, die nicht praxisgerecht sind, und alle nur zum Ziel haben einen Defekt moglichst elegant und vor allem rechtssicher zu vertuschen. Ich bleibe dabei, jeder Privatverkäufer weiss genau, warum er/sie irgendwelche Geräte etc. in Keller oder Garage eingelagert haben. Und wenn man sich doch nicht sicher ist - dann eben ausprobieren! Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, bei denen das aus verschiedenen Gründen nicht geht.
    • *alte_eule* schrieb:


      Zurück zur Bohrmaschine, die zwar eine Schlagbohrmaschine ist, du hast den Hebel nur nie umgelegt und die Funktion nie genutzt.

      Wenn du da nur schreibst, sie sei gebraucht, dein Käufer stellt aber fest, dass sie eben keine Schlagbohrmaschine mehr ist, berechtigt das deinen Käufer, die Rückabwicklung zu verlangen.
      Du trägst dann alle Auslagen, die dein Käufer hatte.

      In dem Fall solltest du schreiben, dass du die Maschine bisher nur für Holz genutzt hast und deshalb keine Aussage zur Schlagbohrfunktion machen kannst.
      Dann steht es deinem Käufer frei zu pokern.


      Also hat der Käufer auch hier den Freifahrtschein, solange er einen spitzfindigen Mangel an der Ware entdecken kann. Meine Befürchtung scheint sich zu bewahrheiten, nur wenn ich als "defekt" verkaufe bin ich auf der sicheren Seite.


      dot
    • Grachtenhamster schrieb:

      Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, dass dieser Thread eine Art Lehrgang sein soll in Sachen "Wie entsorge ich meinen Schrott bei eBay"! Hier werden Situationen kreiert, die nicht praxisgerecht sind, und alle nur zum Ziel haben einen Defekt moglichst elegant und vor allem rechtssicher zu vertuschen. Ich bleibe dabei, jeder Privatverkäufer weiss genau, warum er/sie irgendwelche Geräte etc. in Keller oder Garage eingelagert haben. Und wenn man sich doch nicht sicher ist - dann eben ausprobieren! Es gibt nur ganz wenige Ausnahmen, bei denen das aus verschiedenen Gründen nicht geht.
      Es geht um grundlegende Fragen der Rechtssicherheit als privater Verkäufer bei eBay.

      Ich habe einen Oszilloskop von meinem Opa geerbt, die sind sauteuer, habe mir extra ein Netzteil bzw. Stromversorgung dafür leihen müssen, um das ding einschalten zu können, auf dem Bildschirm und in der Anzeige wurde etwas angezeigt. Habe ich die Sachkunde jeden Regeler hinreichend auf Funktion zu Prüfen? Absolut ausgeschlossen. Was mache ich nun?
    • vanvog schrieb:

      ...
      Ich habe einen Oszilloskop von meinem Opa geerbt, die sind sauteuer, habe mir extra ein Netzteil bzw. Stromversorgung dafür leihen müssen, um das ding einschalten zu können, auf dem Bildschirm und in der Anzeige wurde etwas angezeigt. Habe ich die Sachkunde jeden Regeler hinreichend auf Funktion zu Prüfen? Absolut ausgeschlossen. Was mache ich nun?

      Hast Du überhaupt schon einmal nachgesehen, ob genau dieses Oszi so teuer ist, wie Du vermutest? Bei den meisten reicht die Abtatsrate für aktuelle Elektronik heutzutage schon nicht mehr aus und entsprechend günstig werden die angeboten.

      Schlechtestenfalls bietest Du dem Käufer an, sich von der vereinbarten Funktion selbst zu überzeugen und bietest eine Frist zur Überprüfung an, in der er Dir das Gerät wieder zurücksenden kann.
    • Grachtenhamster schrieb:

      Ich habe ja geschrieben, dass es Ausnahmen gibt, und so etwas gehört sicherlich dazu. Warum denn nicht gleich von Anfang die Fakten auf den Tisch?

      Ist es nicht sinnvoll, gerade weil nicht alle Fakten auf dem Tisch lagen/liegen auch nicht sofort felsenfest zu behaupten, daß der Verkäufer einer Ware sich immer über den Zustand derselben bewusst ist? Damit bringst Du den TE in eine Position, die ihn aber wahrhaftig nicht gerecht wird, zumindest nicht nach dem Kenntnisstand.

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    • @ Heiner

      Eine felsenfeste Behauptung konnte ich beim Grachtenhamster diesbezüglich nicht erkennen. Im Gegenteil.

      Entsprechend muss ein TE, der sich selbst erst einmal so bedeckt hält statt klar formuliert zu fragen *ich will ... verkaufen und bin nachvollziehbar nicht sicher, wie ich den Artikelzustand angeben soll', mit Weihnachstgebäck leben.
    • Ich habe geschrieben "Ein Privatverkäufer kennt sehr wohl den Zustand seiner ausgemusterten Geräte", und bei dieser Aussage bleibe ich. Dass sie sich nicht auf exotische Erbstücke bezieht ergibt sich aus der Wortwahl. Und wenn der TE selber - wenn auch nur beispielhaft - von Bohrmaschinen redet, und das eigentliche Objekt lange Zeit aussen vor lässt....?! :rolleyes:

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Grachtenhamster ()

    • *alte_eule* schrieb:

      ...
      Eine felsenfeste Behauptung konnte ich beim Grachtenhamster diesbezüglich nicht erkennen. Im Gegenteil.

      Der erste Satz in Post #2 ist eine Aussage, die Grachtenhamster ja auch noch einmal oben untermauert.

      *alte_eule* schrieb:


      Entsprechend muss ein TE, der sich selbst erst einmal so bedeckt hält statt klar formuliert zu fragen *ich will ... verkaufen und bin nachvollziehbar nicht sicher, wie ich den Artikelzustand angeben soll', mit Weihnachstgebäck leben.

      Also bis auf den explizit genannten Gegenstand ist die Nachfrage des TEs doch ausreichend formuliert darauf eine Anwort zu geben. Diese Antwort kann man geauso abstrakt, ohne Kenntnis des tatsächlichen Gegenstands, geben.

      Im Laufe des Threads aber dem TE vorzuhalten, nicht alle Informationen gegeben zu haben, fällt aber auf die zurück, die dann ob der vermeintlich wenigen Informationen trotzdem eine Aussage machen oder Abschätzung geben.

      Also entweder zu wenig Infos, dann geht auch keine solche eindeutige Aussage, die auch noch dann im Nachhinein korrigiert werden muss. Oder aber man verlangt die Infos und gibt dann einen Ratschlag ab.

      In diesem Fall lesen sich die Posts #2 und #8 nicht gerade zum Vorteil des TEs und das ist schade.

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    • Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, da hat mal wieder jemand das Trinkwasser verseucht. Das ist heute schon der 2. Thread, in dem es zu Vorwürfen kommt, weil nicht klar gelesen und entsprechend gedanklich umgesetzt wurde.

      99% bedeutet doch, es gibt Ausnahmen. Diese Ausnahme bezieht sich eben nicht auf Gegenstände, die man selbst 'verschlissen' hat und oder derer man im Laufe der Zeit überdrüssig geworden ist.
    • Nun sagt die Vorgehensweise, mit der die Frage gestellt worden ist, einiges über den TE aus.... :wallbash

      Was soll die Geheimniskrämerei? Für mich erweckst Du den Eindruck, dass bei Dir irgendwas nicht stimmt.
      Ich schliesse aus Deinem Verhalten, dass Du in Deiner Artikelbeschreibung absichtlich Informationen weglässt und eben hier nach einer Art Absolution suchst, dass das schon ok ist. Spätestens der nächste Käufer wird Dich eines besseren belehren.... Und dann kommt der nächste Jammer-Thread :D

      Also: Entweder, du weisst, was Du verkaufst, und dann beschreibst Du die Sache nach bestem Wissen und Gewissen. 100% Sicherheit gibt es nirgends, also mach einfach und gucke, was passiert.

      Oder Du weisst es nicht. Dann hol Dir einen Fachmann und mach es mit dem zusammen. Oder klopp das Ding in die Tonne.

      Das sind ganz einfache Verhaltensweisen - um Dich so zu verhalten, brauchst Du keinerlei akademische Bildung; Sondern nur mal darüber nachzudenken, was Du als Käufer erwarten würdest.
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

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    • *alte_eule* schrieb:

      Irgendwie beschleicht mich das Gefühl, da hat mal wieder jemand das Trinkwasser verseucht. Das ist heute schon der 2. Thread, in dem es zu Vorwürfen kommt, weil nicht klar gelesen und entsprechend gedanklich umgesetzt wurde.

      99% bedeutet doch, es gibt Ausnahmen. Diese Ausnahme bezieht sich eben nicht auf Gegenstände, die man selbst 'verschlissen' hat und oder derer man im Laufe der Zeit überdrüssig geworden ist.

      Du siehst aber selbst, daß genau dieses eine Prozent (mMn ist es aber wesentlich mehr, sprengt aber den Thread das aufzuzählen) eben vorlag und somit die Aussage als nicht zutreffend werden lässt. Warum dann also erstmal nach vorne preschen?
      Eine einfache Frage, um was handelt es sich, reicht doch auch, wenn man schon unbedingt wissen muss, obwohl ich da immer noch nicht erkennen kann, wie man anhand des Kaufgegenstands auf die Kenntnisfähigkeit des Verkäufers schliessen kann. Letztlich solls auch Leute geben, die Gegenstände verkaufen, weil sie mit denen nicht umgehen können, ergo auch nicht alle Funktionen prufen können.

      Dann aber die Vermutung anzustellen, daß Schrott verkauft werden soll, ist schon sehr weit hergeholt und unterstellt dem Nachfragenden auch eine nicht unbedingt löbliche Absicht.

      @Drapondur

      Nur, weil der TE eine abstrakte Frage gestellt hat, wird er doch nicht gleich verdächtig.

      Was macht denn den Unterschied aus, jetzt wo er den betreffenden Gegenstand bezeichnet hat? Alle wissen, daß es sich um ein Oszilloskop handelt. Ob der TE sich aber nicht doch damit auskennt, kann keiner nachprüfen. Also ist die Informationslage diesselbe, wie am Anfang.

      Und weiter und das bitte ich nicht auf den TE zu beziehen.

      Was bitte ist denn vertrauenswürdig daran, wenn der Fragende mehr Informationen gibt?

      Wenn man ihm bei zu wenig Infos misstraut, dann kann/muss man das bei mehr Infos genauso, denn schließlich kommen alle Informationen nur von ihm und können von den Beteiligten nicht überprüft werde.

      Ich bitte, das mal zu bedenken.

      Dieser Beitrag wurde bereits 8 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()