So wie es oft empfohlen wird, die Gewährleistung auszuschließen, macht es sinn schriftlich darauf hinzuweisen, dass man keiner gewerblichen Tätigkeit nachgeht? Also in der Art "Alles aus meinem Haushalt ... keine gewerbliche Tätigkeit bla bla ..."?
Oder ist das schon wieder Werbung mit Selbstverständlichkeiten oder irgend so ein Mist, von dem ich noch nicht einmal etwas gehört habe?
Mein Denken dahinter: Abmahnanwälte etc. sehen zumindest, dass einem die Rechtslage bewusst ist. Ist ein schwacher Schutz, ich weiß. Oder wird es einem im Zweifelsfall als Vorsatz ausgelegt?
Was meinen die Rechtsexperten, Hinweis ja oder nein? Danke.
Oder ist das schon wieder Werbung mit Selbstverständlichkeiten oder irgend so ein Mist, von dem ich noch nicht einmal etwas gehört habe?
Mein Denken dahinter: Abmahnanwälte etc. sehen zumindest, dass einem die Rechtslage bewusst ist. Ist ein schwacher Schutz, ich weiß. Oder wird es einem im Zweifelsfall als Vorsatz ausgelegt?
Was meinen die Rechtsexperten, Hinweis ja oder nein? Danke.