Ich möchte an dieser nochmal dezidiert auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verweisen:
Vollständige Pressemitteilung: bundesverfassungsgericht.de/pr…tteilungen/bvg13-056.html
Bundesverfassungsgericht - Pressestelle -
Pressemitteilung Nr. 56/2013 vom 5. September 2013
Beschluss vom 26. August 2013
2 BvR 371/12
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde im „Fall Mollath“
Die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts hat der Verfassungsbeschwerde des Gustl Ferdinand Mollath gegen Beschlüsse des Landgerichts Bayreuth und des Oberlandesgerichts Bamberg stattgegeben. Die in den Beschlüssen des Jahres 2011 aufgeführten Gründe genügen nicht, um die Fortdauer der Unterbringung zu rechtfertigen. Die Beschlüsse verletzen den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht auf Freiheit der Person (Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG) in Verbindung mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz (Art. 20 Abs. 3 GG). Die Sache wird zur erneuten Entscheidung an das Oberlandesgericht Bamberg zurückverwiesen.
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„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
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