Yeap, der Plagiatsjäger hat hier wieder werbewirksam zugeschlagen. Das ist seit 2 Tagen irgendwo im Blätterwald unterwegs.
Ich will meinen Junior-Status wieder 

oyvey schrieb:
Der Ulli kommt mit ner Bewährung und Strafzahlung davon, nachdem er Millionen in die Schweiz bewegt hat und dem Staat ja eigentlich somit den Stinkefinger gegeben hat. Der Mollath der der Justiz helfen wollte und solche Fälle aufdecken wollte geht Lebenslang in die Klapse.
Wo ist das Gleichgewicht des Rechtsstaats?
Wie ist doch die Zeitung interessant
Hoffmann von Fallersleben
Wie ist doch die Zeitung interessant
für unser liebes Vaterland !
Was haben wir heute nicht alles vernommen !
Die Fürstin ist gestern niedergekommen,
und morgen wir der Herzog kommen,
Hier ist der König heimgekommen,
dort ist der Kaiser durchgekommen,
bald werden sie alle zusammenkommen -
Wie interessant ! wie interessant !
Gott segne das liebe Vaterland !
Wie ist die Zeitung doch interessant
für unser liebes Vaterland !
Was ist uns nicht alles berichtet worden !
Ein Portepeefähnrich ist Leutnant geworden,
ein Oberhofprediger erhielt einen Orden,
die Lakaien erhielten silberne Borden,
die höchsten Herrschaften gehen nach Norden,
und zeitig ist es Frühling geworden -
Wie interessant ! wie interessant !
Gott segne das liebe Vaterland !
oyvey schrieb:
Das kuriose ist ja das schon festgestellt wurde es gab eklatante Fehler in seinem Verfahren.
Er kann aber nur dagegen vorgehen wenn vorher der Richter angezeigt und verurteilt wird wegen Amtsmissbrauch.
biguhu schrieb:
Woher stammt diese Kausalität? Hat dies das LG Regensburg bei der Ablehnung des Wiederaufnahmeantrages so geäußert?
Der Senat stützt seine Entscheidung auf § 359 Nummer 1 der
Strafprozessordnung (StPO). Danach ist die Wiederaufnahme eines
rechtskräftig abgeschlossenen Strafverfahrens zulässig, wenn eine in der
Hauptverhandlung zu Ungunsten des Verurteilten vorgebrachte Urkunde
"unecht" ist. Unecht ist eine Urkunde dann, wenn sie auf einen
Aussteller hinweist, von dem die Erklärung tatsächlich nicht stammt.
Als
solche im juristischen Sinne "unechte Urkunde" wertet der Senat ein
ärztliches Attest vom 3. Juni 2006. Dieses Attest wurde zwar von einem
approbierten Arzt verfasst und ausgestellt, der zudem die zugrunde
liegende Untersuchung persönlich durchgeführt hatte. Das Attest selbst
nennt aber nur den Namen der Praxisinhaberin, so dass der Eindruck
entstand, diese gebe ihre eigenen Feststellungen wieder. Durch
übermäßige Vergrößerung der Urkunde könne zwar festgestellt werden, dass
der Unterschrift ein Vertretungshinweis ("i.V.") beigefügt war. Auf dem
Attest in Originalgröße sei dieser Zusatz aber weder für den Senat noch
soweit ersichtlich für die Verfahrensbeteiligten im
Ausgangsverfahren erkennbar gewesen.
Dashboard schrieb:
Was folgen muss ist ... die Verurteilung derer die ihn auf kriminelle Weise in die Klapse gebracht haben.
seelachs schrieb:
Da schneit's eher in der Hölle ...
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oyvey schrieb:
Vorsicht. Das OLG Nürnberg hat den Fall in die Lage von 2006 versetzt.
oyvey schrieb:
Sie jedoch behauptete ja er hätte Sie mind. 20 mal geprügelt und bis zur bewusstlosigkeit gewürgt.