Sehr richtig, G.Mollath ist jetzt wieder in dem Status von 2006. Also nicht mehr ein Freigesprochener!
Man muß sich fragen, ob die Aufhebung überhaupt rechtlich zulässig war ( siehe mein Posting von vor einigen Tagen )
Eine Anordnung zur Beendigung der Unterbringung hätte doch völlig ausgereicht und wäre gesetzlich gem. § 64d StGB Abs. 6 möglich gewesen.
Man muß sich fragen, ob die Aufhebung überhaupt rechtlich zulässig war ( siehe mein Posting von vor einigen Tagen )
Eine Anordnung zur Beendigung der Unterbringung hätte doch völlig ausgereicht und wäre gesetzlich gem. § 64d StGB Abs. 6 möglich gewesen.