Verkaufs-Limit von 3.000€

    • Verkaufs-Limit von 3.000€

      Hallo, nachdem mich die eBay Hilfeseiten nur an der Nase herumgeführt haben und ich bei mehreren Gesprächen mit der Hotline widersprüchliche Informationen bekommen habe, versuch ich es mal bei euch!

      Als privater VK mit über 500 100% positiven Berwertungen und 12 jähriger eBay Zugehörigkeit habe ich versucht mein VK-Limit von 3.000€ zu erhöhen.
      Zunächst habe ich es gesteuert über die entsprechenden Hilfeseiten, bis ich vor die folgende Wand lief: "Vielen Dank für Ihr Interesse. Wir werden Sie informieren, sobald diese Option für alle Mitglieder verfügbar ist." Und das war's an der Stelle erst mal.

      Auch der beschriebene Weg das eigene Limit in "Mein eBay" unter "Verkaufen" anzuschauen führte zur Verwunderung der Hotline zu nichts. Die Information war nicht auffindbar ?(

      Berichten will ich dann nur über einen Hotline Anruf, die anderen brachten Null Ergebnis :wallbash

      Die Dame sagte mir, dass ich das Limit hätte (woher auch immer sie die Information hatte weiß ich nicht?!) und pauschal aufheben könne ich es nicht.
      Stattdessen müsse ich den besagten Artikel (bei mir sind das Uhren) einstellen und während des Einstellprozesses würde mir die Möglichkeit angeboten das Limit einzelfallbezogen, nur für das Angebot aufzuheben.
      Dafür müsse ich eine Mail an die entsprechende Fachabteilung schicken, die innerhalb von 24 Stunden eine Prüfung vornehmen würde :huh:

      Kennt ihr diesen Prozess?
      Habt ihr eine Idee, wie ich das Limit vielleicht doch pauschal aufheben kann?


      Vielen Dank im Voraus!

      LG Dugena
    • Dugena schrieb:

      Habt ihr eine Idee, wie ich das Limit vielleicht doch pauschal aufheben kann?

      Eventuell ja.

      Dugena schrieb:

      Als privater VK mit über 500 100% positiven Berwertungen und 12 jähriger eBay Zugehörigkeit habe ich versucht mein VK-Limit von 3.000€ zu erhöhen.
      Und zwar am fettgedruckten mal wahrheitsgemäße Änderungen vornehmen?
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      Dugena schrieb:

      Als privater VK mit über 500 100% positiven Berwertungen und 12 jähriger eBay Zugehörigkeit habe ich versucht mein VK-Limit von 3.000€ zu erhöhen.
      Und zwar am fettgedruckten mal wahrheitsgemäße Änderungen vornehmen?
      Oh mein Gott, bitte nicht diese Diskussion :( Egal, welche Kriterien man ansetzt um Gewerbliche zu definieren, ICH BIN KEINER :!: :!:
      Und der Grund ist supereinfach: Als langjähriger Uhrensammler habe ich beim An- und Verkauf einer Uhr KEINE GEWINNABSICHT :!: :!: Das unterscheidet mich vom Gewerblichen...
    • Dugena schrieb:

      Oh mein Gott, bitte nicht diese Diskussion :(

      Gibt auch keine Diskussion. Die 3000 Euro Limit sind ein monatliches Verkaufslimit. Mit 3000 Euro pro Monat würdest Du aber sogar die alten Kriterien für Bronze-Powerseller erfüllen. Damit stuft Dich jeder erst mal als gewerblich ein, insbesondere ein Richter würde das nach hM so machen. Und da ich mangels Kenntnis deines Accounts auch nicht beurteilen kann, wie es bei Dir sonst so aussieht bist Du gewerblich. Also stell einfach deinen Account um und fertig.

      Dugena schrieb:

      KEINE GEWINNABSICHT
      Exakt die ist eben keines der Kriterien für gewerbliches Handeln. Die Erzielung von Einkünften dagegen schon. Da Du aber die Dinger nicht verschenkst (sonst würdest Du sie ja nicht mit Start- oder Festpreis bei ebay einstellen) beabsichtigst Du, Einkünfte zu erzielen. Für die restlichen Definitionen steht hier im Forum der Ritter-Thread.

      Dugena schrieb:

      Als langjähriger Uhrensammler

      Das Problem des Sammlers klärst Du am besten mit dem Bundesfinanzgerichtshof bzw ggfls dem BGH. Wenn Du die Vorinstanzen verloren hast, such mal hier in meinen Postings nach BGH in Sachen RWE solar. Was da steht kommt der tatsächlichen Situation des Sammlers, der langfristig am Markt auftritt näher als die derzeit übliche Rechtslage.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Dugena schrieb:


      Und der Grund ist supereinfach: Als langjähriger Uhrensammler habe ich beim An- und Verkauf einer Uhr KEINE GEWINNABSICHT :!: :!: Das unterscheidet mich vom Gewerblichen...


      lesestoff:
      § 2 UStG
      Unternehmer, Unternehmen

      (1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

      dejure.org/gesetze/UStG/2.html

      manche sind zwar der meinung, sammler vergrößern ihre sammlung oder verkleinern sie und das wär deshalb keine unternehmung, aber andere sehen das anders...

      soweit ich weiß, sind diese 3000 das limit, das früher oder später jeder account maximal kriegen soll, sofern er nicht als gewerblich gekennzeichnet ist. soll angeblich eine maßnahme sein, die ganzen für ebay eher lästigen privaten zumindest in der anzahl zu reduzieren.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von riverside ()

    • riverside schrieb:

      manche sind zwar der meinung, sammler vergrößern ihre sammlung oder verkleinern sie und das wär deshalb keine unternehmung, aber andere sehen das anders...

      river, meiner privaten Meinung nach sehe ich das auch nicht als Unternehmen. Ich bin selber Sammler im Bereich, in dem ich auch gewerblich handle und kann die Ansicht von dugena durchaus nachvollziehen. Man hat als Sammler schnell mal fünfstellige Monatsumsätze, wenn man nicht gerade Bierdeckel sammelt. Ich schaffe so was mit zehn Artikeln locker. Rein rechtlich sieht das aber eben bislang anders aus. Ich lasse mal noch eine hübsche Definition da:


      Eine gewerbliche Tätigkeit ist eine planvolle, auf gewisse Dauer angelegte, selbstständige und wirtschaftliche Tätigkeit, die nach außen in Erscheinung tritt. Auf die Absicht einer Gewinnerzielung und auf den Umfang der Tätigkeit kommt es nicht entscheidend an. Es genügt vielmehr jedes Verhalten, das überhaupt nur irgendwie inhaltlich dem der unternehmerischen Tätigkeit zugerechnet werden kann. Dabei kommt es auf die objektive Qualität des Verhaltens an.

      Quelle: LG Mainz, Urteil vom 06.07.2005, Az. 3 O 184/04 in zweiter Instanz bestätigt: OLG Koblenz, Beschluss vom 17.10.2005 - 5 U 1145/05

      Die Bezeichnung als Powerseller ist dabei aber kein erforderliches Kriterium für die Einstufung als gewerblicher Verkäufer. Insbesondere, seit ebay den Status Powerseller nur noch gewerblichen VK zugesteht wäre das sonst ein recht simples Umgehungsargument. Die Bezeichnung Powerseller ist aber auch nicht erforderlich, so OLG Frankfurt/Main, Zurückweisungsbeschluss vom 21.03.2007, Az. 6 W 27/07 auf Berufung des Urteils LG Wiesbaden, Az. 11 O 65/06.

      Naja, der TE weiss das natürlich alles besser. Lassen wir es dabei, von meiner Seite aus ist getan was machbar war.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Eine nicht nachhaltige Tätigkeit und damit auch kein umsatzsteuerlicher Unternehmer liegt vor, wenn beispielsweise ein Münz- oder Briefmarkensammler,
      der aus privaten Neigung sammelt, Einzelstücke veräußert (wegtauscht),
      die Sammlung teilweise umschichtet oder die Sammlung ganz oder teilweise
      veräußert. Dieser Sammler muss keine Umsatzsteuer an das Finanzamt
      zahlen.
      Letzter Abasatz aus:

      onlinesteuerrecht.de/home/inde…ask=view&id=215&Itemid=33
      Auch die Ewigkeit besteht aus Augenblicken. - Even eternity is made of moments.
      Seit John Donahoe inaktiv auf eBay! - Since John Donahoe inactive on eBay!

      gb.gratis-gaestebuecher.de/cgi-bin/gb/multigb.cgi?gb=51432
    • Oh Kinders, genau diese ewige Diskussion um PRIVAT und GEWERBLICH wollte ich hier nicht :( Ich glaube euch direkt, die Gesetze und eBay Regularien und was weiß ich noch, würden mich als GEWERBLICHEN ausweisen. Da habt ihr bestimmt Recht!

      Nur sind Gesetze und Urteile nicht immer korrekt, ich bin definitiv kein GEWERBETREIBENDER, würde ich noch ausführlicher mein Hobby des Uhrensammelns beschreiben, würde mir jeder gesunde Menschenverstand (nicht der Bundesgerichsthof!) Recht geben :!:
      Und deswegen möchte ich auch KEINER werden!!

      Also wäre es schön, wenn jemand etwas anderes, konstruktives zu meinem Ausgangspost sagen könnte, ohne mich zum Gewerblichen machen zu wollen :thumbsup:


      ps.: Übrigens geht mal bitte unter "Uhren" bei eBay in den Bereich der "Armbanduhren" und wählt alle Angebote größer als 3.000€ von PRIVATEN aus! Das gibt mehrere Hundert Treffer :!: :!:
      Die eBay Hotline von mir auf diese Tatsache angesprochen, sagte die dürften das, weil die höheren Umsatz machen würden als ich :wallbash Und das sind dann keine Gewerblichen :?:
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      riverside schrieb:

      manche sind zwar der meinung, sammler vergrößern ihre sammlung oder verkleinern sie und das wär deshalb keine unternehmung, aber andere sehen das anders...

      river, meiner privaten Meinung nach sehe ich das auch nicht als Unternehmen.

      ich auch nicht, aber leider bin ich nicht oberster richter des BGH und kann über sowas bestimmen :P
      Ich bin selber Sammler im Bereich, in dem ich auch gewerblich handle und kann die Ansicht von dugena durchaus nachvollziehen.

      nachvollziehen kann ich das auch, aber darum gehts es leider nicht...
      Man hat als Sammler schnell mal fünfstellige Monatsumsätze, wenn man nicht gerade Bierdeckel sammelt. Ich schaffe so was mit zehn Artikeln locker.

      was? 5-stellig? 8| :S ?(
      was sammelst du denn - goldbarren?

      ich zb lese ganz gern und manchmal fliegen ein paar bücher raus, wenn es mir zu voll wird im regal. das wird nur 5-stellig, wenn ich "EUR" mitzähle ^^
      bei uhren sieht das aber schon wieder anders aus, wenns denn nicht die billigwecker sind.
      aber evtl. könnte so ein verkauf als privates veräußerungsgeschäft durchgehen, sofern der verkauf keiner anderen einkunftsart (wie zb einkünften ausm gewerbebetrieb) zugerechnet wird - dummerweise ist der freibetrag bei 512.- EUR oder so, aber ein steuerberater kann das ausführlich beantworten.
      de.wikipedia.org/wiki/Privates…%C3%9Ferungsgesch%C3%A4ft
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Dugena schrieb:

      Oh Kinders, genau diese ewige Diskussion um PRIVAT und GEWERBLICH wollte ich hier nicht :(

      warum fragst du dann sowas ;)

      Dugena schrieb:

      Also wäre es schön, wenn jemand etwas anderes, konstruktives zu meinem Ausgangspost sagen könnte, ohne mich zum Gewerblichen machen zu wollen :thumbsup:

      was willst du denn da jetzt hören?
      du hast ebay angerufen und die haben dir gesagt:

      Dugena schrieb:


      Die eBay Hotline von mir auf diese Tatsache angesprochen, sagte die dürften das, weil die höheren Umsatz machen würden als ich


      was sollen wir denn daran ändern können?


      @plattformscrewer
      in dem artikel steht weiter oben aber auch:
      "Gerade im Zeitalter von eBay und Co. ergibt sich schnell die Frage nach der Gewerblichkeit der Tätigkeit. Die Abgrenzung ist hier erschwert, weil neben haupt- und nebenberuflichen Händlern auch viele Verkäufer und Käufer im Rahmen ihres Hobbys (z.B. Briefmarken- oder Münzsammler) in Erscheinung treten. Man darf auch nicht vergessen, dass gerade diese „Sammler- und Jäger“ ehemals bei eBay den Grundstein gelegt haben. Die Finanzämter sind angehalten bei vorliegen bestimmter Kriterien, beim Handel über eBay sind es die Anzahl der Bewertungen und der Umsatz, davon auszugehen, dass eine gewerbliche Tätigkeit vorliegt. Vermehrt werden Steuerpflichtige angeschrieben und aufgefordert ihre Einkünfte anzugeben."

      man kann das also nicht allgemein sagen, daß es bei sammlern liebhaberei ist.
      Those who mind don’t matter
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    • riverside schrieb:

      Dugena schrieb:

      Oh Kinders, genau diese ewige Diskussion um PRIVAT und GEWERBLICH wollte ich hier nicht :(

      warum fragst du dann sowas ;)
      Weil ich keine allgemeine Diskussion darüber wann jemand Gewerbe treibt brauche, sondern einen Hinweis darauf, wie man als PRIVATER Artikel über 3.000€ einstellen kann?
      Ich hatte im letzten Beitrag im ps. schon geschrieben, dass das tausenden von privaten Anbietern gelingt! Wie machen die das? Offensichtlich nicht, in dem sie Gewerbe anmelden.

      Hatte eben die leise Hoffnung, dass hier der ein oder andere Hinweis kommen würde....


      LG Dugena
    • Dugena schrieb:

      und der Link "Geprüftes eBay Mitglied" im Blog geht ins Leere...

      ... weil ebay das Postidentverfahren zum 2. August 2012 eingestellt hat. Solltest Du eigentlich mitbekommen haben. ;)

      Und jetzt muss ich meinen Flieger nach Berlin erwischen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Dugena schrieb:

      riverside schrieb:

      Dugena schrieb:

      Oh Kinders, genau diese ewige Diskussion um PRIVAT und GEWERBLICH wollte ich hier nicht :(

      warum fragst du dann sowas ;)
      Weil ich keine allgemeine Diskussion darüber wann jemand Gewerbe treibt brauche, sondern einen Hinweis darauf, wie man als PRIVATER Artikel über 3.000€ einstellen kann?
      Ich hatte im letzten Beitrag im ps. schon geschrieben, dass das tausenden von privaten Anbietern gelingt! Wie machen die das? Offensichtlich nicht, in dem sie Gewerbe anmelden.

      Hatte eben die leise Hoffnung, dass hier der ein oder andere Hinweis kommen würde....


      hast du es mal versucht mit:
      - ein forum für eben solche wecker suchen und dort fragen. einer wird wissen, wie es geht und lässt dich evtl. teilhaben.
      - die ebayer evtl mal fragen, aber nicht gleich mit der tür ins haus, sondern erstmal etwas sammlerkonversation betreiben...
      - google quälen
      - evtl. in den ebayforen fragen (womöglich besser mit einem anderen account als mit dem, mit dem du verkaufen willst)
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • riverside schrieb:

      hast du es mal versucht mit:
      - ein forum für eben solche wecker suchen und dort fragen. einer wird wissen, wie es geht und lässt dich evtl. teilhaben.
      - die ebayer evtl mal fragen, aber nicht gleich mit der tür ins haus, sondern erstmal etwas sammlerkonversation betreiben...
      - google quälen
      - evtl. in den ebayforen fragen (womöglich besser mit einem anderen account als mit dem, mit dem du verkaufen willst)
      Danke für die Tipps, werde davon etwas versuchen!

      LG Dugena