@Roschi
Dein Bieter hat keinerlei Verpflichtung, den Link anzuklicken oder sich dort umzuschauen.
Dennoch würde ich davon ausgehen, dass deine Irrtumseinrede gemäß §119 BGB durchaus eine Chance hat, wenn auch nur eine kleine.
Leider wirst du es in diesem Fall eben auf einen Prozess ankommen lassen müssen, dir einen guten Anwalt suchen, der sich auf solche Themen spezialisiert hat und dennoch kann der Schuss nach hinten losgehen.
Kann der Argumentation von @eule durchaus folgen.... die Einrede bezügl. des Verkaufspreises war nicht ausreichend. Auf der anderen Seite hast du später dann entsprechend auf deinen Irrtum hingewiesen.
Wie ein Gericht entscheidet vermag hier keiner zu schreiben, denn keiner weiß es.
Der Hinweiß auf Selbsthabholung ist deplaziert, denn was bringt dir der eine Euro, wenn der Käufer plötzlich vor der Türe steht.
Es geht hier sicher auch um Einschüchterung und Angst vor möglichen Kosten.
Wenn du meine Meinung hören möchtest? Würde das Risiko eingehen.
Dein Bieter hat keinerlei Verpflichtung, den Link anzuklicken oder sich dort umzuschauen.
Dennoch würde ich davon ausgehen, dass deine Irrtumseinrede gemäß §119 BGB durchaus eine Chance hat, wenn auch nur eine kleine.
Leider wirst du es in diesem Fall eben auf einen Prozess ankommen lassen müssen, dir einen guten Anwalt suchen, der sich auf solche Themen spezialisiert hat und dennoch kann der Schuss nach hinten losgehen.
Kann der Argumentation von @eule durchaus folgen.... die Einrede bezügl. des Verkaufspreises war nicht ausreichend. Auf der anderen Seite hast du später dann entsprechend auf deinen Irrtum hingewiesen.
Wie ein Gericht entscheidet vermag hier keiner zu schreiben, denn keiner weiß es.
Der Hinweiß auf Selbsthabholung ist deplaziert, denn was bringt dir der eine Euro, wenn der Käufer plötzlich vor der Türe steht.
Es geht hier sicher auch um Einschüchterung und Angst vor möglichen Kosten.
Wenn du meine Meinung hören möchtest? Würde das Risiko eingehen.