Auktionsabbruch - Schadenersatz-Forderung - Startpreis falsch eingegeben

    • @Roschi

      Dein Bieter hat keinerlei Verpflichtung, den Link anzuklicken oder sich dort umzuschauen.
      Dennoch würde ich davon ausgehen, dass deine Irrtumseinrede gemäß §119 BGB durchaus eine Chance hat, wenn auch nur eine kleine.
      Leider wirst du es in diesem Fall eben auf einen Prozess ankommen lassen müssen, dir einen guten Anwalt suchen, der sich auf solche Themen spezialisiert hat und dennoch kann der Schuss nach hinten losgehen.

      Kann der Argumentation von @eule durchaus folgen.... die Einrede bezügl. des Verkaufspreises war nicht ausreichend. Auf der anderen Seite hast du später dann entsprechend auf deinen Irrtum hingewiesen.

      Wie ein Gericht entscheidet vermag hier keiner zu schreiben, denn keiner weiß es.

      Der Hinweiß auf Selbsthabholung ist deplaziert, denn was bringt dir der eine Euro, wenn der Käufer plötzlich vor der Türe steht.
      Es geht hier sicher auch um Einschüchterung und Angst vor möglichen Kosten.
      Wenn du meine Meinung hören möchtest? Würde das Risiko eingehen.
    • Kaiolito schrieb:

      @Roschi

      Dein Bieter hat keinerlei Verpflichtung, den Link anzuklicken oder sich dort umzuschauen.
      Dennoch würde ich davon ausgehen, dass deine Irrtumseinrede gemäß §119 BGB durchaus eine Chance hat, wenn auch nur eine kleine.
      Leider wirst du es in diesem Fall eben auf einen Prozess ankommen lassen müssen, dir einen guten Anwalt suchen, der sich auf solche Themen spezialisiert hat und dennoch kann der Schuss nach hinten losgehen.

      Kann der Argumentation von @eule durchaus folgen.... die Einrede bezügl. des Verkaufspreises war nicht ausreichend. Auf der anderen Seite hast du später dann entsprechend auf deinen Irrtum hingewiesen.

      Wie ein Gericht entscheidet vermag hier keiner zu schreiben, denn keiner weiß es.

      Der Hinweiß auf Selbsthabholung ist deplaziert, denn was bringt dir der eine Euro, wenn der Käufer plötzlich vor der Türe steht.
      Es geht hier sicher auch um Einschüchterung und Angst vor möglichen Kosten.
      Wenn du meine Meinung hören möchtest? Würde das Risiko eingehen.

      ... Selbstabholung: Der "Bieter" ist mir völlig unbekannt, er fordert Bankdaten ----wenn er einen Termin zu Abholung möchte...könnte eine Abholung abgesprochen werden oder

      eben nicht. Aber alleinig die Forderung von Bankdaten bei Barzahlung bei Selbstabholung setzt mich doch in keine Pflicht........ Wenn überhaupt, so würde ich mich an die

      Auktionsbedingung "Barzahlung bei Abholung" halten.

      (Forderung nach Bankdaten und falsche Rechnungen habe ich per Email schon mehrfach erhalten....)



      Allgemein:

      Wenn ich kurz vor Beendigung der Auktion abgebrochen hätte,

      so wie hundertfach pro Tag geschieht, auch wenn ich arglistig oder anderweitig nicht korrekt gehandelt hätte, wäre dies akzeptierbar.

      Kein vernünftiger Mensch kann davon ausgehen, dass ein Fehler nicht korrigiert werden kann schon gar nicht wenn er sich an die Regeln der Auktionsplattform hält.

      M.E. hat der 1-Euro-Bieter die Anfechtung direkt bei Beendigung der Auktion von der

      Ebay-Plattform erhalten mit den Worten „Angebot erhielt einen Fehler“ Startpreis falsch etc… Hier stütz man sich offensichtlich um eine Nische bei Auktionen. Es kann doch

      nicht sein, dass der kleine Privatanbieter haftet, ein Riesenunternehmen wie Ebay,

      die die Voraussetzungen schafft, mit hunderten von Anwälten sich heraushält.

      Es wird dem Verkäufer der Link zur Verfügung gestellt, bei dem die Auktion bis 12 Stunden

      vor Beendigung reibungslos und rechtlich sicher suggeriert wird.

      Nix von zusätzlichen Informationen an den Höchstbieter, den es laut Ebay-Mitteilung gar nicht gibt etc….
    • Angebote vorzeitig beenden

      Ein Tipp, wie man bei Ebay Angebote die falsch eingestellt sind, "richtig" beendet wenn schon ein Gebot drauf ist. Du bittest einen Bekannten soweit zu steigern, bis der dann auch der Höchstbieter ist. Und dann beendest du es und korrigierst es und stellst es neu wieder ein.

      Hier ein etwas anders gelagerter Fall: teltarif.de/urteil-ebay-verkau…destgebot/news/49448.html

      Leute, die bei einem offensichtlichen Fehler oder Abbruch etc. mit Anwalt und Klage usw. drohen sind für mich komplette A...........r. Primitives Volk. Mantafahrer. Pack.
    • GegenBetrug schrieb:

      Ein Tipp, wie man bei Ebay Angebote die falsch eingestellt sind, "richtig" beendet wenn schon ein Gebot drauf ist. Du bittest einen Bekannten soweit zu steigern, bis der dann auch der Höchstbieter ist. Und dann beendest du es und korrigierst es und stellst es neu wieder ein.

      Hier ein etwas anders gelagerter Fall: teltarif.de/urteil-ebay-verkau…destgebot/news/49448.html

      Leute, die bei einem offensichtlichen Fehler oder Abbruch etc. mit Anwalt und Klage usw. drohen sind für mich komplette A...........r. Primitives Volk. Mantafahrer. Pack.

      Danke, aber dies hatte ich schon beschrieben und wäre nicht korrekt gewesen...ich "Dummkopf" wollte korrekt handeln!
    • Außerdem würde ich nicht von einem maximalen Horror ausgehen

      Es ist die Frage, ob dieser Mann die ganze Gerichtsmaschine anlaufen läßt, ist auch für ihn mit Geld und Risiko verbunden, Fristen müssen eingehalten werden usw...vielleicht blöfft er nur, vielleicht ist er doch irgendwo einigermaßen ok..ruf ihn doch an, eiskalt oder eine Frau soll anrufen und die Sachlage abchecken..immer schön freundlich bleiben und nicht eskalieren lassen, dann weißt Du, wo Du ungefähr dran bist...
    • GegenBetrug schrieb:

      Es ist die Frage, ob dieser Mann die ganze Gerichtsmaschine anlaufen läßt, ist auch für ihn mit Geld und Risiko verbunden, Fristen müssen eingehalten werden usw...vielleicht blöfft er nur, vielleicht ist er doch irgendwo einigermaßen ok..ruf ihn doch an, eiskalt oder eine Frau soll anrufen und die Sachlage abchecken..immer schön freundlich bleiben und nicht eskalieren lassen, dann weißt Du, wo Du ungefähr dran bist...

      Hab ich auch schon geschrieben: Ich habe weder Adresse, noch Namen, noch sonstige persönlichen Daten....

      Mir sind keine Fristen gesetzt worden, lediglich um Aufforderung zur Übermittlung der Bankdaten! und Drohungen mit dem Anwalt......Kosten etc...

      Hat niemand definitive Hinweise??

      Darf jemand ohne Namensnennung etc. überhaupt Forderungen stellen....`??

      Kann jemand sofort zum Anwalt bzw. Klageschrift gehen/anstreben....?

      Gibt's hier keine Mahnungen Erinnerungen etc...??

      Hat niemand es zu einem Prozess ankommen lassen,(Falscher Startpreis Irrtum) oder kennt jemand definitiv ein Urteil (Startpreisirrtum)?
    • Ich habe weder Adresse, noch Namen, noch sonstige persönlichen Daten.... Mir ist nur der Benutzername bekannt -- (Einer Aufforderung nach Adressdaten wurde nicht beantwortet)

      Mir sind keine Fristen gesetzt worden, lediglich die Aufforderung zur Übermittlung der Bankdaten! und Drohungen mit dem Anwalt......Kosten etc...


      (Obwohl Barzahlung bei Abholung in der Auktion steht)!


      Darf jemand ohne Namensnennung etc. überhaupt Forderungen stellen....`??

      Kann jemand sofort zum Anwalt bzw. Klageschrift gehen/anstreben....?

      Gibt's hier keine Mahnungen Erinnerungen etc...??

      Gibt´s ein Urteil Startpreisfehler?




      Finde nichts im Forum auf meine Fall bezogen!!
    • Ich bin von Roschi per PN angeschrieben worden, antworte aber öffentlich, schließlich sollen alle zur Diskussion beitragen.

      In der Tat war in der Auktion nur Abholung angeboten. Insofern kann man die Aufforderung zur Übermittlung der Kontodaten ignorieren, ohne dabei unbedingt in Verzug zu geraten. Der Verzug wäre notwendig, um dem VK zusätzlich etwaige Anwaltskosten aufzubrummen. Roschi könnte explizit auf die Abholung hinweisen, das ist aber ein Spiel mit dem Feuer, wie ich finde. Einerseits birgt es die Chance, dass der K dann verzichtet (wenn er zu weit weg wohnt), auf der anderen Seite wird dann eine Aushändigung der Ware unausweichlich, wenn er doch vor der Tür steht.

      Wenn die Angelegenheit vor Gericht landet, sehe ich die Erfolgsaussichten wie hier auch schon von anderen geschrieben, als gering an. Zum einen muss Roschi den Irrtum überhaupt glaubhaft machen, wenn er sich darauf beruft. Das kann noch gelingen, aber der Knackpunkt ist und bleibt die etwas verspätete Anfechtung. Es ist sehr wahrscheinlich, dass ein Gericht dies als nicht mehr fristgerecht ansieht, da der Irrtum früher erkannt wurde und bei der ersten Kommunikation mit dem Bieter nicht erwähnt wurde. Erst nach einem späteren Abbruch und erst nach der Aufforderung zur Vertragserfüllung wurde es thematisiert.

      Roschi, du fragst nach einem Urteil? Die gibt es zuhauf, die werden dir aber nicht helfen, da jeder Fall anders gelagert ist. Entscheidend ist, wie das Gericht eure Kommunikation wertet und da wird im Zweifel jedes Wort auf die Waage gelegt. Hätte hier ganz korrekt eine Anfechtung nach §119 BGB stattgefunden, dann wäre die Sache eindeutig, so bleiben aber erhebliche Zweifel.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Ich habe mittlerweile auch die erbetenen Daten. Vielen Dank! Sie sind absolut unauffällig. Der Käufer hat lediglich 31 Gebote in den letzten 30 Tagen getätigt, hat aber auch selbst 3 Gebote in den letzten 6 Monaten zurückgezogen. Es wurde nur ein gebot auf den Artikel in Höhe von 15,99€ abgegeben.
      Das ist schön für Dich. Aber solange die Daten vom TE nicht hier reingestellt werden, also Bieter, Auktionsnummer etc, kann erstens kein zweiter Betroffener darauf aufmerksam werden und zweitens werde ich einen Dreck tun, mich da reinzulesen und mir Gedanken zu machen, wie der TE aus der Kiste rauskommt. Daten oder Schnauze.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Roschi schrieb:

      Weiterhin wurde durch Ebay-System informiert, dass es sich um einen Startpreisfehler handelt.



      Ich habe am späten Abend mitgeteilt, dass er den Artikel zu dem Preis nicht erhalten wird.



      Weiterhin wurde durch Ebay-System informiert, dass es sich um einen Startpreisfehler handelt.



      Und 3. Wurde sofort nach Erhalt seinen Anspruchs die Anfechtung §119 per Email zugesandt.




      Ich weiß nicht, ob das so bei Ebay erscheint, wenn aber ja, dann könnte man zumindest hierin eine Irrtumserklärung sehen.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von mijanne2007 ()

    • Jepp, Klage kann gestellt werden, wobei ich tatsächlich deine Chancen nicht so schlecht sehe, aber dies ist nur eine Einschätzung.
      Wie bereits weiter oben geschrieben, würde ich an deiner Stelle das Risiko eingehen.

      Das Thema mit den Bankdanten ist deshalb irrelevant, weil es dich auch rechtlich nicht weiter bringt.
      Du kannst nur warten, ob die Gegenseite tatsächlich Schritte unternimmt. Des weiteren würde ich persönlich sämtlichen Mailverkehr einstellen.
      Leider gibts du uns die Artikelnummer nicht, damit man sich das mal genau anschauen kann.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      biguhu schrieb:

      Ich habe mittlerweile auch die erbetenen Daten. Vielen Dank! Sie sind absolut unauffällig. Der Käufer hat lediglich 31 Gebote in den letzten 30 Tagen getätigt, hat aber auch selbst 3 Gebote in den letzten 6 Monaten zurückgezogen. Es wurde nur ein gebot auf den Artikel in Höhe von 15,99€ abgegeben.
      Das ist schön für Dich. Aber solange die Daten vom TE nicht hier reingestellt werden, also Bieter, Auktionsnummer etc, kann erstens kein zweiter Betroffener darauf aufmerksam werden und zweitens werde ich einen Dreck tun, mich da reinzulesen und mir Gedanken zu machen, wie der TE aus der Kiste rauskommt. Daten oder Schnauze.

      !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!Genau auf solche Tipps kann ich verzichten!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!


      Ich danke allen, die mir helfen wollen. Gerne gebe ich die Daten als PN weiter. Öffentlich möchte ich dies derzeit nicht tun!!!

      ..... Zitat: Daten oder Schnauze .... haben hier wohl nichts mit konstruktiver Hilfe zu tun.... Danke!
    • Roschi

      Der Hamster kann Dir helfen, von solchen Dingen hat er wirklich Ahnung, auch wenn Du seinen flapsigen Ton nicht magst, er ist nicht nur sehr kompetent sondern einer der hilfsbereitesten Menschen die ich je kennengelernt habe :thumbsup:
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • Wurde da zufällig eine Eierphöne Auktion mit falschen Preis eingestellt ?

      Ohne genaue Details zu kennen, kann man auch nur wenig sagen bzw. nur spekulieren.
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"
    • @Roschi

      Vielleicht solltes du auch mal darüber nachdenken, dass hier die Forenschreiber mehr als häufig auf das Glatteis geführt werden.
      Sprich..... es fehlen entsprechende Infos. Wir machen uns richtig Mühe und am Ende ist das alles für den Arsch.

      Auch löschbert kümmert sich gerne, wenn er informiert ist und der Kerl hat richtig Ahnung. Also bitte.......
    • Könnt ich auch bitte mal den ebay-Namen per PN bekommen ?- ich habe soetwas momentan auch am hals !
      Gerne würde ich mich über anderen Mitgliedern freuen , ddie auch Ebay-Namen kennen die soetwas durchziehen !
      Vllt ist ja mein FREUND auch darunter !!

      Vielen Dank
    • Roschi schrieb:

      Öffentlich möchte ich dies derzeit nicht tun!!!

      Und weshalb nicht? Offenbar hast Du doch ein Problem mit einem der Trittbrettfahrer, die auf den Zug aufgesprungen sind. Da hilft nur die Öffentlichkeit, sonst bleibst Du alleine. Erst wenn andere darauf aufmerksam werden können z.B. über google kann sich ein Muster abzeichnen.

      Roschi schrieb:

      ..... Zitat: Daten oder Schnauze .... haben hier wohl nichts mit konstruktiver Hilfe zu tun.... Danke!

      Ok, dann anhand der von Dir bisher gelieferten Daten der einzige mögliche Tip: kassiere den Euro und liefer das Handy. Dass Du keinen Irrtum geltend machen kannst hast Du gegenüber dem "Käufer" schon hinreichend bewiesen, dass Du auch anderweitig neben ebay verkaufen wolltest hast Du ihm ebenfalls hinreichend belegt. Mit anderen Worten: Du hast so ziemlich jeden Fehler gemacht, den man in deiner Situation überhaupt nur machen kann. Richte dich also darauf ein, dass Du entweder mit oder ohne zusätzliche Gerichtskosten ein Gerät wirst liefern müssen. Für einen Euro. Notfalls im Gerichtssaal per "Barzahlung bei Abholung" oder wie das dann heisst: Zug um Zug.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • Löschbert Bastelhamster schrieb:

      biguhu schrieb:

      Ich habe mittlerweile auch die erbetenen Daten. Vielen Dank! Sie sind absolut unauffällig. Der Käufer hat lediglich 31 Gebote in den letzten 30 Tagen getätigt, hat aber auch selbst 3 Gebote in den letzten 6 Monaten zurückgezogen. Es wurde nur ein gebot auf den Artikel in Höhe von 15,99€ abgegeben.
      Das ist schön für Dich. Aber solange die Daten vom TE nicht hier reingestellt werden, also Bieter, Auktionsnummer etc, kann erstens kein zweiter Betroffener darauf aufmerksam werden und zweitens werde ich einen Dreck tun, mich da reinzulesen und mir Gedanken zu machen, wie der TE aus der Kiste rauskommt. Daten oder Schnauze.
      Gerne gebe ich die Daten als PN weiter!!!! Kann aber leider keine senden!
    • Kaiolito schrieb:

      @Roschi

      Vielleicht solltes du auch mal darüber nachdenken, dass hier die Forenschreiber mehr als häufig auf das Glatteis geführt werden.
      Sprich..... es fehlen entsprechende Infos. Wir machen uns richtig Mühe und am Ende ist das alles für den Arsch.

      Auch löschbert kümmert sich gerne, wenn er informiert ist und der Kerl hat richtig Ahnung. Also bitte.......

      Danke, mein Problem ist aber, es informiert sich hier nicht nur die Hilfesuchenden sondern auch die andere Seite.

      Ich bin dankbar für jede konstruktive Hilfe und mein Fall ist echt.....aber aus o.a. Grund möchte ich derzeit keine gegnerischen Angaben machen!!
    • Danke für die PN, sehe das Risiko für dich inzwischen höher, da du auch Versand gegen Aufpreis angeboten hast.
      Sehe zwar auch deinen Irrtum, keiner kann so dumm sein, so einen Artikel für 1 € Startpreis anbieten, aber ob ein Gericht dies auch so sieht?
      Langsam bekomme ich da erhebliche Zweifel.

      Schick meine PN ebenfalls an löschbert, er kann und soll sich das mal anschauen und seine Meinung (die zu 99,9 % tatächlich so bestätigt wird) mal abgeben.