Auktionsabbruch - Schadenersatz-Forderung - Startpreis falsch eingegeben

    • Kaiolito schrieb:

      Danke für die PN, sehe das Risiko für dich inzwischen höher, da du auch Versand gegen Aufpreis angeboten hast.
      Sehe zwar auch deinen Irrtum, keiner kann so dumm sein, so einen Artikel für 1 € Startpreis anbieten, aber ob ein Gericht dies auch so sieht?
      Langsam bekomme ich da erhebliche Zweifel.

      Schick meine PN ebenfalls an löschbert, er kann und soll sich das mal anschauen und seine Meinung (die zu 99,9 % tatächlich so bestätigt wird) mal abgeben.

      Versand wurde auf Wunsch und gegen Aufpreis angeboten.

      Aber weder Wunsch noch Anfrage waren gegeben.

      Streng genommen...und das muss man hier...sind die Zahlungsbedingungen eindeutig angegeben: Barzahlung bei Abholung!!1

      Leider kann ich nicht direkt an löschbert senden, deshalb gerne und i.O.
    • Sag mal @Roschi: Worin liegt überhaupt dein Problem/Angst die Artikelnummer und den Namen des Bieters hier öffentlich zu machen?
      Etwa aus Angst, dass dein K hier mitliest und dann wüsste, dass du hier Hilfe suchst und Fehler deinerseits offen liegen?
      Falls es daran liegt, sei dir gesagt, wenn dein K nicht ganz dämlich ist, dann kann er spätestens aus deinem Post 20 hier herauslesen, wer du bist oder dich eben als sein VK zuordnen.
    • Oberlix schrieb:

      Sag mal @Roschi: Worin liegt überhaupt dein Problem/Angst die Artikelnummer und den Namen des Bieters hier öffentlich zu machen?
      Etwa aus Angst, dass dein K hier mitliest und dann wüsste, dass du hier Hilfe suchst und Fehler deinerseits offen liegen?
      Falls es daran liegt, sei dir gesagt, wenn dein K nicht ganz dämlich ist, dann kann er spätestens aus deinem Post 20 hier herauslesen, wer du bist oder dich eben als sein VK zuordnen.


      Ich habe ja meinen Fehler dem K bereits mitgeteilt. Hier hoffe ich Hilfe zu erhalten. Bieter und Artikelname ändern nichts am Sachverhalt. Ich gebe gerne diese

      per PN weiter. Offensichtlich ist aber Bieter hier nicht bekannt. In einem offenen "Verfahren" möchte ich den K nicht direkt mit der Nase drauf stossen....

      Mein Fehler ist und war eigentlich nur dass ich mehrere Artikel einstellen wollte und bei dem besagten den falschen Preis eingegeben habe.

      Dann habe ich nach Ebay Vorgaben gehandelt - in gutem Glauben - und jetzt will jemand für etwas das 600 Euro wert ist für 1 Euro haben!

      Ich dachte nicht, dass ich ein Jura-Studium brauche um eine Auktion zu beenden.
    • In einem offenen "Verfahren" möchte ich den K nicht direkt mit der Nase drauf stossen....

      Wie gesagt wenn der nicht ganz dämlich ist... Deine Sache, wenn du freiwillig auf Leute verzichtest die dir helfen könnten.
      Betteln wird wohl kaum einer, das du ihm bitte die Daten sendest.
      Fasse das bitte nicht falsch auf, aber. Du willst Hilfe und nicht wir! Dazu musst du uns eben auch entgegenkommen.
      Aber wer nicht will der hat bekantlich schon.
    • Oberlix schrieb:

      In einem offenen "Verfahren" möchte ich den K nicht direkt mit der Nase drauf stossen....

      Wie gesagt wenn der nicht ganz dämlich ist... Deine Sache, wenn du freiwillig auf Leute verzichtest die dir helfen könnten.
      Betteln wird wohl kaum einer, das du ihm bitte die Daten sendest.
      Fasse das bitte nicht falsch auf, aber. Du willst Hilfe und nicht wir! Dazu musst du uns eben auch entgegenkommen.
      Aber wer nicht will der hat bekantlich schon.



      Ich habe schon mehrfach gesagt dass ich sehr dankbar für jede konstruktive Hilfe bin.

      Auch ich habe von dieser Seite bis heute nichts gewusst. Vielleicht weiss der K ja auch nichts davon!

      Ich sende jedem mit gewisser Anzahl von Beiträgen die Auktionsnummer und den Namen. Leider geht das bei Dir nicht!!

      Ich will hier keine weiteren Trittbrettfahrer und niemanden direkt mit der Nase drauf stossen.

      Mit Sprüchen wer nicht will.....hilft man mir bestimmt nicht. Es soll um Gotteswillen keiner Betteln, aber per PN sollte doch

      zum derzeitigen Zeitpunkt in Ordnung sein.... dies ist keine Zusatz"arbeit" für die Helfenden und mach den Hilfesuchenden sicherer.....

      Der Hilfesuchende hat doch sowieso schon etwas auf die Mütze bekommen, das er, wie in meinen Fall gar nicht verstehen kann...obwohl er einmal

      im früheren Leben Kaufmann war......Aber offensichtlich gelten für Ebay-Auktion gewisse Regeln, die ich nicht kannte und mit deren Ebay auch Probleme hat.....
    • Leute, ich hab da mal eine Frage.
      Hatte eBay die Mitteilung an einen Käufer nicht dahingehend geändert, dass sie den Grund des Abbruches mitteilen? Ich meine, das irgenwo hier nachgelesen zu haben.

      Ich hab nämlich überhaupt keine Lust, einen Testlauf durchzuführen. Mein letzter Testlauf ist zu lange her. Da war nur die lapidare Mitteilung, dass der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht.
    • Ich sende jedem mit gewisser Anzahl von Beiträgen die Auktionsnummer und den Namen. Leider geht das bei Dir nicht!!


      Das geht sehr wohl. Einfach unter meinem Avatar(Der dicke Galier mit dem Stein auf dem Buckel) links auf das briefsymbol klicken.
      Mit Sprüchen wer nicht will.....hilft man mir bestimmt nicht. Es soll um Gotteswillen keiner Betteln, aber per PN sollte doch
      zum derzeitigen Zeitpunkt in Ordnung sein.... dies ist keine Zusatz"arbeit" für die Helfenden und mach den Hilfesuchenden sicherer.....


      1. Warum soll ich extra nach Daten anfragen per PN? Immernoch du willst hilfe nicht wir.
      2.Erkläre mir mal bitte logisch wieso das dich sicherer macht? Identifizieren kann dich dein K sowieso.
      Aber offensichtlich gelten für Ebay-Auktion gewisse Regeln, die ich nicht kannte und mit deren Ebay auch Probleme hat.....

      Nö da gilt gültiges deutsches recht.
    • *alte_eule* schrieb:

      Leute, ich hab da mal eine Frage.
      Hatte eBay die Mitteilung an einen Käufer nicht dahingehend geändert, dass sie den Grund des Abbruches mitteilen? Ich meine, das irgenwo hier nachgelesen zu haben.

      Ich hab nämlich überhaupt keine Lust, einen Testlauf durchzuführen. Mein letzter Testlauf ist zu lange her. Da war nur die lapidare Mitteilung, dass der Artikel nicht mehr zur Verfügung steht.

      Diese Frage hatte ich in Post 30 schon einmal gestellt:









      Weiterhin wurde durch Ebay-System informiert, dass es sich um einen Startpreisfehler handelt.







      .









      Ich weiß nicht, ob das so bei Ebay erscheint, wenn aber ja, dann könnte man zumindest hierin eine Irrtumserklärung sehen.
      Die Zensur ist die jüngere von zwei schändlichen Schwestern, die ältere heißt Inquisition (Johann Nestroy)
    • mijanne,

      da diese Info vom TE kam, dem die Mail an seinen "Käufer" nicht in Kopie vorliegt, genieße ich die Aussage mit Vorsicht. Er hat das angenommen, weil er den Menuepunkt geklickt hat.


      Und jetzt strick ich mal weiter für unseren TE. Er soll sich mal den gesamten Vorgang nochmal ziehen.
      In welcher Reihenfolge ist ganz genau was passiert? Da kommt es jetzt auf das kleinste Detail an.
    • *alte_eule* schrieb:

      mijanne,

      da diese Info vom TE kam, dem die Mail an seinen "Käufer" nicht in Kopie vorliegt, genieße ich die Aussage mit Vorsicht. Er hat das angenommen, weil er den Menuepunkt geklickt hat.


      Und jetzt strick ich mal weiter für unseren TE. Er soll sich mal den gesamten Vorgang nochmal ziehen.
      In welcher Reihenfolge ist ganz genau was passiert? Da kommt es jetzt auf das kleinste Detail an.

      Danke für die Mühe



      Vorgang in Kurzform:

      - Eingestellte Auktion 14.06. 17:43 (Wollte 3 einstellen 2 mit 1 Euro, 1 mit fast 600)

      - 14.06.13 21.50 entdecken des Fehlers, da ein Gebot für 1 Euro vorlag

      - 14.06.13 21.52 Anschreiben per Ebay-System

      .. Vielen Dank für Ihr Gebot! Um diesen Betrag erhalten Sie sicherlich nicht den Zuschlag! Bei echtem Interesse sollten Sie hier vorbeischauen:
      http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeige...........
      Und hier war der richtige Startpreis….

      - danach bin ich ins Bett und habe am frühen Morgen „Wie beende ich eine Auktion durchgeackert

      - 15.06.13 07:18 Artikel neu eingestellt mit dem richtigen Startpreis

      - 15.06.13 07:22 Artikel alt mit falschem Startpreis gelöscht

      (im Ebay-Ablauf steht, dass der Bieter informiert wird! – deshalb war die Sache für mich damit erledigt) war also für mich die „Anfechtung“!

      - 16.06.13 23:28 Forderung des 1-Euro-Bieters mit Anwaltsdrohung und Schadensersatz und Mahnkosten …..

      - 17.06.13 01:13 Erste Antwort von mir, da ich von einem Betrüger ausging….

      Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!
      1. haben Sie nichts ersteigert, sondern geboten
      2. haben wir bestimmt keinen Rechtskräftigen Vertrag
      3. Wurde die Auktion vorzeitig nach Ebay-Regeln beendet!!
      und nicht an den Höchstbietenden verkauft!!! (1Euro..)
      usw. usw.

      Das was Sie machen ist Nötigung nahe der Erpressung und ist strafbar.
      Erkundigen Sie sich bei "Ihrem Anwalt" über die Höhe der Strafe




      -17.06.01:36 Erste Email von mir mit der Erklärung

      …. Hallo nochmals,
      das Angebot wurde von mir beendet, da ich versehentlich den falschen Startpreis eingegeben habe.
      Dies wurde auch für jeden auf dem beendeten Angebot sichtbar gemacht!..........


      dazwischen: weitere Email´s mit der Erklärung meines Fehlers…….

      - 17.06.13 05.29 nach „Studium“ die Anfechtung gem. §119

      - 25.06.13 11:23 2. Email vom 1-Euro-Bieter

      …er hätte mir genügend Zeit gegeben und ich will den Handel nicht korrekt abschließen und ab nächste Woche würde sich ein Anwalt darum kümmern.

      Vor und nach den beiden E-Mails habe ich keinerlei Reaktion etc. erhalten.

      Ich kenne bis dato weder Namen noch Adresse.

      Gerade heute habe ich von einer mir unbekannten Anwältin ein Email erhalten, in der ich aufgefordert werde, Ware zu bezahlen, die ich gar nicht bestellt habe…..Ich ging also in o.a. Fall von einem solchen „Verfahren“ aus……..
    • Ich hatte schon einmal gebeten um Antworten au folgend Fragen:

      Vielleich kann doch jemand diese beantworten:

      Hab ich auch schon geschrieben: Ich habe weder Adresse, noch Namen, noch sonstige persönlichen Daten....

      Mir sind keine Fristen gesetzt worden, lediglich um Aufforderung zur Übermittlung der Bankdaten! und Drohungen mit dem Anwalt......Kosten etc...

      Hat niemand definitive Hinweise??

      Darf jemand ohne Namensnennung etc. überhaupt Forderungen stellen....`??

      Kann jemand sofort zum Anwalt bzw. Klageschrift gehen/anstreben....?

      Gibt's hier keine Mahnungen Erinnerungen Fristen etc...??

      Hat niemand es zu einem Prozess ankommen lassen,(Falscher Startpreis Irrtum) oder kennt jemand definitiv ein Urteil (Startpreisirrtum)?

      Muss sich ein 1-Euro-Bieter denn an keine ges. Regeln halten außer einfach fordern?
    • @Roschi

      Vielen Dank für die exate Reihenfolge.
      Sei auch bitte nicht gleich eingeschnappt, wenn so häufig nachgefragt oder auch kritisiert wird, dass wichtige Infos fehlen.
      Du solltest verstehen, dass Hilfe nur dann erfolgen kann, wenn die Infos vollständig sind. Sehr zu oft bekommen wir immer nur die Hälfte der Fakten zu lesen, der TE macht sich dann Hoffnungen, welche eben auf Teilfakten beruhen.

      Die Mail vom 17.06. um 1 Uhr 13 war schlicht inhaltlich falsch, auch wenn du damals von einem Betrüger ausgegangen bist.
      Aber nachkarten bringt nix und ändert nichts an der Situation.

      Gerade durch diese Mail, die du dann aber korrigiert hast, entstand der Eindruck eines "leichten Opfers", der sich rechtlich nicht auskennt und daher mit "Drohungen" finanzieller Folgen leicht einzuschüchtern ist.

      Dir wird derzeit wohl nicht viel übrig bleiben, denn du hast nur zwei Möglichkeiten.

      -Verkauf für einen Euro unter Angabe deiner Bankverbindung und dem Hinweis, welche Kosten durch Versand zusätzlich entstehen.
      -Abwarten, bis das Anwaltsschreiben da ist, falls denn eines kommt.

      Wichtig ist das Ausdrucken sämtlichen Mailverkehres, der Auktion, der Kleinanzeige und wenn was kommt, solltest du, noch vor Einschalten eines Anwaltes, die Unterlagen an biguhu schicken. Er weiß, wem er diese zur Prüfung und zum Erhalten von weiteren Tipps intern zuschicken kann. Diese Erlaubnis solltest du, falls du Hilfe möchtest, gleich erteilen. Niemand wird hier etwas veröffentlichen, von dem du nicht willst, dass es veröffentlicht wird. *sicherbin*
    • #52

      Darf jemand ohne Namensnennung etc. überhaupt Forderungen stellen....`??

      Ja, er stellt die Forderungen derzeit unter seinem Nick und weiteres kann/wird folgen, dann erfährst du auch den Realnamen.

      Kann jemand sofort zum Anwalt bzw. Klageschrift gehen/anstreben....?

      Ja

      Gibt's hier keine Mahnungen Erinnerungen Fristen etc...??

      Nein, da der vermeintliche Käufer und rechteinhaber des Kaufvertrages davon ausgehen darf, dass du diesen nicht erfüllen willst.

      Hat niemand es zu einem Prozess ankommen lassen,(Falscher Startpreis
      Irrtum) oder kennt jemand definitiv ein Urteil (Startpreisirrtum)?


      Da liegt das Problem, jeder Fall ist anders, es gibt jede Menge AG-Urteile, die in beide Richtungen entscheiden.

      Muss sich ein 1-Euro-Bieter denn an keine ges. Regeln halten außer einfach fordern?

      Nein, fordern kann jeder.
    • Kaiolito schrieb:

      @Roschi

      Vielen Dank für die exate Reihenfolge.
      Sei auch bitte nicht gleich eingeschnappt, wenn so häufig nachgefragt oder auch kritisiert wird, dass wichtige Infos fehlen.
      ...........
      Wichtig ist das Ausdrucken sämtlichen Mailverkehres, der Auktion, der Kleinanzeige und wenn was kommt, solltest du, noch vor Einschalten eines Anwaltes, die Unterlagen an biguhu schicken. Er weiß, wem er diese zur Prüfung und zum Erhalten von weiteren Tipps intern zuschicken kann. Diese Erlaubnis solltest du, falls du Hilfe möchtest, gleich erteilen. Niemand wird hier etwas veröffentlichen, von dem du nicht willst, dass es veröffentlicht wird. *sicherbin*

      Danke nochmals, Kleinanzeigen habe ich nicht, da Anzeige laut System nicht verfügbar. Vielleicht erhalte ich Text von Ebay-Kleinanzeigen?

      Ist denn biguhu mit Deiner Entscheidung einverstanden????
    • Ich entscheide hier nichts, aber ich bin ganz sicher, dass zum einen biguhu damit einverstanden ist und zum anderen, dass auch im Interesse von Auktionshilfe solche Dinge intern gesammelt werden um zukünftig noch besser helfen zu können. Er wird sich sicher dazu äußern, warte einfach mal ab.

      EDIT: Die Kleinanzeige sollte noch im Cache von google vorhanden sein. Wenn du eine Nummer dazu hast, schickst du sie auch biguhu oder forenuser, die finden sie und können dir zu einem Ausdruck verhelfen. *sicherbin*

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Kaiolito ()

    • *alte_eule* schrieb:

      @ Roschi

      Ich verallgemeinere mal, um es nicht an einzelnen Accounts festzumachen.
      Du kannst die Infos an jedes Redaktionsmitglied weiter geben, das hier gepostet hat, damit sie intern weiter gegeben werden können.


      Ich wiederhole mich gerne: Ich bin sehr dankbar dafür, dass Mitglieder dieses Forums Zeit und Gedankenschmalz aufwenden um mir Tipps zu geben.

      Es muss auch niemand per PN nachfragen ob er die Auktionsdaten bekommt --> Ich sende jedem mit einem gewissen Status die Auktionsdaten.

      Möchte aber "Frischlingen", Trittbrettfahrer und auch K nicht direkt die Tipps die Ihr mir hier gibt unter die Nase reiben.

      Kann sein, muss aber nicht sein, dass K sich auch hier herumtreibt......Wenn nicht, habe zumindest nur ich Eure Informationen.

      Leider haben einige die Möglichkeit versagt, Ihnen direkt PN zu schicken, oder ich bin zu blöd das herauszufinden wie es funktioniert....

      Ich bin NEU hier und bräuchte Hilfe, sonst eigentlich nichts! Ich weiß, dass ich offensichtlich einen Fehler gemacht habe.

      Ich bin ja auch schon tief in der 2 Lebenshälfte und dachte ich handele nach Besten Wissen und Gewissen, wusste nicht, dass ich keinen

      Pfifferling auf die Angaben zur Auktionsbeendigung von Ebay geben kann, die von mir und vom K aber anerkannt wurden!

      Für mich sind diese weiterhin bindend, da ich diese auch akzeptiert habe.....und nicht im nachhinein andere Entscheidungen heranziehe.....

      Ich kenne niemanden, der ein solch hochwertiges Gerät für diesen Preis verkaufen will und niemanden der durch einen Fehler

      des anderen und offensichtlich eine noch umstrittene und nicht endgültig entschiedene Lücke Kapital schlagen will.

      Kurz und gut, ich habe einen falschen Startpreis eigegeben....und diesen Fehler zu korrigieren versucht...und so glaube ich, alle

      Mittel, die die Plattform bietet ausgenutzt......

      Ich bin der Meinung, dass ich alles getan habe, um den angeblichen K zu informieren, unverzüglich und nach Bestem Wissen und Gewissen.

      Letztendlich wird es wohl so sein, dass bayerische Gerichte darüber entscheiden, ob der Menschenverstand zählt oder ausnutzen eines Fehlers....

      (Ich hoffe doch, dass der Gerichtstand oder wie immer man das nennt bei mir ist)
    • Vorzeitiges Beenden von eBay-Auktionen wegen Beschädigung des Artikels

      Zu dem Thema Auktionsabbruch, hier ein Link zu einem aktuellen Beitrag vom Händlerbund

      Das vorzeitige Beenden einer eBay-Auktion kann zulässig sein, wenn der jeweilige Artikel während einer laufenden Auktion beschädigt wird. Das hat vor wenigen Wochen das Amtsgericht Krefeld mit Urteil vom 07.06.2013 (Az.: 5 C 352/12) entschieden.

      Vorzeitiges Beenden von eBay-Auktionen wegen Beschädigung des Artikels

      Quelle: Händlerbund
      Gruß

      Manni :D

      >> Stiehlt einer ein Geldstück, dann hängt man ihn. Wer öffentliche Gelder unterschlägt, wer durch Monopole, Wucher und tausenderlei Machenschaften und Betrügereien noch so viel zusammenstiehlt, wird unter die vornehmen Leute gerechnet. << Erasmus von Rotterdam, Humanist und Universalgelehrter, 1466 - 1532
      "Die Gerechtigkeit wohnt in einer Etage, zu der die Justiz keinen Zutritt hat." Zitat aus dem Film "Justiz"