Ich hatte dieses Urteil bereits vor einigen Tagen wahrgenommen. Es bringt uns nur die Erkenntnis, dass das AG offensichtlich aber gar nicht der Frage des Schadensersatzes nachging, wenn der Verkäufer den Schaden zu verschulden hat. Da sind noch einige Fragen offen und mir scheint das Urteil zu kurz gedacht. Das lässt sogar der Anwalt des Beklagten durchklingen:
rheinrecht.wordpress.com/2013/…eschadigung-des-artikels/
In unserem Fall hier hilft uns das schon gar nicht, da die Ware nicht beschädigt wurde. Hier haben wir es mit einem Erklärungsirrtum zu tun.
Das Gericht problematisierte dabei nicht, ob meinen Mandanten ein Verschulden an der Beschädigung traf.
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In unserem Fall hier hilft uns das schon gar nicht, da die Ware nicht beschädigt wurde. Hier haben wir es mit einem Erklärungsirrtum zu tun.
„Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.