Auktionsabbruch - Schadenersatz-Forderung - Startpreis falsch eingegeben

    • Ich möchte nur die Sachlage, so wie ich diese aus meiner Sicht waren und sind......

      Ja das hast du schon gefühlte 10 mal getan und eben so oft gehört, dass es rechtlich eben nicht so ist wie du denkst.

      Wirklich das Einzige was ich nicht verstehe, dass unser Rechtssystem auf Grund eines Fehlers von mir, den ich nach
      Besten Wissen und Gewissen versucht habe, auszubügeln, einem anderen einen gewaltigen Vorteil (im Namen des Volkes)
      zuspricht!!(der dafür nichts geleistet hat, als andere abzupassen wenn diese Fehler machen) Dies alles nur, weil
      ich keinen Juristen bei Beendigung hinzugezogen habe....für mich Lachhaft und unglaublich!!

      Da kommen wir in den Bereich der Moral. Wie du dir aber sicher denken kannst, sind Moral und Recht zwei paar Schuhe.
      Moralisch magst du es als ungerecht empfinden. Aber rein von der rechtlichen Seite, hat dein K natürlich Recht und nutzt nur die Wege der deutschen Gesetzgebung.

      Ich hoffe doch, dass mir dann jemand (fachkundiger) Unterstützung bei der „Auswertung“
      der Klageschrift o.ä. gibt! Ich bitte deshalb schon jetzt darum!

      Sofern du die Klageschrift den fachkundigen zur Verfügung stellst, wird dir da sicher geholfen werden.

      Ich möchte dann aber auf Barzahlung bei Abholung bestehen, so wie im Angebot bei
      „Versand und Zahlungsmethoden“
      Barzahlung bei Abholung
      Akzeptiert


      Die Artikelbeschreibung gehört alerdings mit zur Auktion. In dieser räumst du einen Versand gegen Aufpreis ein.
      Dies kann dein K dann auch so einfordern. Ob dir das dann gefällt oder nicht.
    • Oberlix schrieb:


      Die Artikelbeschreibung gehört alerdings mit zur Auktion. In dieser räumst du einen Versand gegen Aufpreis ein.
      Dies kann dein K dann auch so einfordern. Ob dir das dann gefällt oder nicht.


      ... hier ist von Versand auf Wunsch möglich...nix von akzeptierter Zahlungsmethode...

      Wenn ich das richtig sehe, kann der K sich auf einen Teil berufen, ich aber nicht!

      Noch eine zusätzlich Frage:

      Falls nicht, was würde mich denn das Ganze bis dahin ca. kosten, wenn der Artikel 600 Euro wert war und alle anderen bis dahin verbundenen Kosten beinhalten würde.
    • Da es hier realistischerweise auf eine Bezahlung per Abholung hinausläuft, gibt es gesetzliche Vorgaben hinsichtlich der Zeit/Zeitfenster, die man dem Käufer einräumen muss? Gibt es Hinweise auf den Wohnort der Käufers?

      Gibt es rechtlich gesehen einen Zeitraum, in dem der V verpflichtet wäre, eine Übergabe stattfinden zu lassen?

      Kann der K unter bestimmten Umständen auf Versand bestehen?

      Darf man als Verkäufer Ort X vereinbaren (mir ist die genaue Formulierung in der AB des TS nicht bekannt)?

      Wie oft kann der Termin für die Übergabe SEHR kurzfristig verschoben werden?

      Gibt es für den K rechtliche Möglichkeiten, die durch einen kurzfristig verschobenen Übergabetermin entstandene Kosten dem V aufzubrummen?

      Darf der V darauf bestehen, dass die Ware vom K abgeholt wird oder wäre er an eine von dem K an eine dritte Person erteilte Vollmacht gebunden?
    • Ich bin manchmal einfach zu gutmütig... ;)

      Hier mal ein Lösungsansatz, natürlich als versteckter Text:

      Der Autor hat diesen Text versteckt. Zum Einloggen oder Registrieren hier klicken.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • ohrwürmchen schrieb:

      Es ist im Interesse und Wunsch der jeweiligen User.Das wird grundsätzlich tolleriert und akzeptiert.
      Bei alle Öffentlichkeit dieses Forums wird Vertraulichkeit,Vertrauen groß geschrieben und eingehalten.



      Vielen Dank, den Nagel auf den Kopf getroffen!!

      Genau um das habe ich gebeten!

      Ich bitte um Verständnis ! und bedanke mich hier nochmals öffentlich für die Einhaltung meines Wunsches!
    • Roschi schrieb:

      *alte_eule* schrieb:

      Roschi,

      so richtig draufhauen sieht anders aus. Allerdings ist es tatsächlich einfacher, zeitliche Zusammenhänge und den Fortlauf in Verbindung zu setzen, wenn man die Auktion und deinen Account parallel stellen kann, als wenn man sich jede Kleinigkeit aus dem Text zusammensuchen oder nachfragen muss.
      Du erschwerst es den Schreibern hier damit. So etwas kann auch mal Unwillen auslösen.

      Hier kann jeder nachvollziehen, wie du es gemeint hast. Formal und inhaltlich hast du mit deinem Abbruch jeden Fettnapf mitgenommen, der für dich irgendwie erreichbar war.



      Löschbert,
      wenn der Abbruchsgrund in der Auktion steht, das zusammen mit der Neueinstellung auf der Plattform...
      Geht das nicht als Strohhalm durch?

      Ich setze dabei jetzt allerdings voraus, dass keine Paralleleinstellung über die Kleinanzeigen stattgefunden hat.

      Ich habe die Auktion und die Kleinanzeige gleichzeitig geschaltet, sonst hätte ich ja nicht die Email an den 1-Euro-Bieter senden können.

      .....um dieses Gebot werden Sie..... Wenn Sie wirkliches Interess......
      Bin ich der Einzige der diese Information schon ab Seite3 herausgezogen hat und die TE jetzt bestätigt? ?(
      Tscha, da hat TE dann wohl Pech gehabt und sollte sich auf die Mühlen des Gesetzes einstellen.
      Ein Einstell-Irrtum sieht anders aus!

      (Aber ich gehöre ja auch zu den Bösen)
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • *alte_eule* schrieb:

      Leute, ich hab da mal eine Frage.
      Hatte eBay die Mitteilung an einen Käufer nicht dahingehend geändert, dass sie den Grund des Abbruches mitteilen? Ich meine, das irgenwo hier nachgelesen zu haben.


      Ebay verweist in der Mail zur Gebotsstreichung auf die Gebotsübersicht.

      Das war zumindest bis zum 07.06. so, siehe Screenshot.
      Bilder
      • Email - Ihr Gebot wurde gestrichen.jpg

        78,8 kB, 1.070×467, 106 mal angesehen
      - Lesen gefährdet die Dummheit -
    • geiz_ist_ungeil schrieb:


      Bin ich der Einzige der diese Information schon ab Seite3 herausgezogen hat und die TE jetzt bestätigt? ?(
      Tscha, da hat TE dann wohl Pech gehabt und sollte sich auf die Mühlen des Gesetzes einstellen.
      Ein Einstell-Irrtum sieht anders aus!

      (Aber ich gehöre ja auch zu den Bösen)

      Ja, ich bin anderer Meinung (auch wenn diese juristisch o.a. falsch sein sollte).

      Ich habe bei Ebay den falschen Startpreis angegeben, nicht bei Ebay-Kleinanzeigen!

      Der Preis bei Ebay-Kleinanzeigen zeigt (für mich), dass mein "Wille" war das Teil für den Preis von 600 Euro zu verkaufen!

      Nur weil ich gleichzeitig bei beiden eingesetzt habe, heißt dies doch nicht, dass ich versehentlich bei Ebay den 1 Euro eingegeben habe!

      Ich habe leider noch nicht die richtige Definition von Einstell-Irrtum gefunden.

      Ich wiederhole nochmals, wenn mir das auch unterschwellig hier oft unterstellt wird, ich wollte das Teil für 600 Euro einstellen.

      Vorgang siehe Post 1

      Ich hätte auch überbieten lassen können, hab ich aber nicht, da ich nicht davon ausging, dass es so etwas geben kann.

      (Ich glaube halt immer noch an das Gute (moralische))
    • Roschi schrieb:

      (Ich glaube halt immer noch an das Gute (moralische))

      Du wolltest von uns doch aber nicht eine moralische Einschätzung haben, oder?

      Ich frage mich darüber hinaus, wie ein gleichzeitiges Angebot bei ebay Kleinanzeigen und ebay gut gehen sollte. Was hättest du gemacht, wenn dir der Fernseher bei den Kleinanzeigen angekauft worden wäre? Dann hättest du nämlich zwei Verträge an der Backe. Irgendwie scheint es mir so, als ob du nicht akzeptieren möchtest, dass es rechtsverbindliche Kaufverträge sind, die du da eingehst.

      Und noch eine dringende Bitte: Nimm dir doch bitte ein wenig mehr Zeit für deine Postings. Ich korrigiere jetzt schon mindestens dein 10 Postings, damit es einigermaßen lesbar ist. Es gibt notfalls auch eine Bearbeitungsfunktion für 15 min.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • biguhu schrieb:

      Roschi schrieb:

      (Ich glaube halt immer noch an das Gute (moralische))

      Du wolltest von uns doch aber nicht eine moralische Einschätzung haben, oder?

      Ich frage mich darüber hinaus, wie ein gleichzeitiges Angebot bei ebay Kleinanzeigen und ebay gut gehen sollte. Was hättest du gemacht, wenn dir der Fernseher bei den Kleinanzeigen angekauft worden wäre? Dann hättest du nämlich zwei Verträge an der Backe. Irgendwie scheint es mir so, als ob du nicht akzeptieren möchtest, dass es rechtsverbindliche Kaufverträge sind, die du da eingehst.

      Und noch eine dringende Bitte: Nimm dir doch bitte ein wenig mehr Zeit für deine Postings. Ich korrigiere jetzt schon mindestens dein 10 Postings, damit es einigermaßen lesbar ist. Es gibt notfalls auch eine Bearbeitungsfunktion für 15 min.

      Jetzt, nachdem ich hier bei Auktionshilfe "aufgeklärt" wurde habe ich das akzeptiert. Jetzt würde ich es auch anders machen!! Ich habe lediglich das wiedergegeben, was ich als "juristisch unwissender" beabsichtigt/getan habe. Das Einstellen bei beiden Ebays war ohne Kenntnis der Rechtslage!! Ja, ich habs gemacht, Ja es war falsch!

      Korrigiere Postings? Beim zitieren habe ich immer doppelte Zitatfelder, davon lösche ich eines...Rest des Fehlers weiß ich nicht!
    • Eigentlich wollte ich mich ja nicht mehr einklinken:

      jeder ebayer hat den ebay-AGB § 10.1. zugestimmt. Darin heißt es ausdrücklich:
      "Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.“
      Die Gültigkeit der AGB wird ausdrücklich in verschiedenen Urteilen bestätigt: (z.B. BGH, Urteil vom 08.06.2011 – VIII ZR 305/10; AG Gummersbach, Urteil vom 28.06.2010 – 10 C 25/10; OLG Oldenburg, Urteil vom 28.07.2005 – 8 U 93/05).
      Als Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Angebots werden von Ebay die Beschädigung des Artikels oder die anderweitige fehlende Verfügbarkeit ohne das Verschulden des Anbietenden angeführt. Im vorliegenden Fall liegt keiner dieser Gründe, die den Verkäufer zur vorzeitigen Beendigung berechtigen würden, vor. Zudem fehlt es ganz entscheidend an dem Merkmal „ohne Verschulden des Anbietenden.
      Zur Moral: 1.) ist es moralisch in Ordnung, wenn ein Verkäufer, der pflichtgemäß von den ebay-AGB Kenntnis genommen hat ( und das durch Anklicken auch bestätigt hat! - sonst wäre er kein user bei ebay geworden), dem Erwerber mitteilt, er würde sich nicht an den eingegangenen Kaufvertrag halten wollen? 2.) Obwohl der Verkäufer zu wissen hatte, dass mit dem 1. Gebot bereits ein rechtsgültiger Kaufvertrag vorliegt, er gleichzeitig anderweitig dasselbe Objekt anbietet und damit gegen die ebay-AGB verstößt!

      Wenn jetzt der Einwand kommt: ich hab die ebay-AGB angeklickt aber nicht gelesen ( wer macht das schon ) oder nicht verstanden ( wer kann da schon durchblicken ) dann kann kein Verkäufer dies einem Dritten ( dem Höchstbieter und Käufer ) anlasten.
      Ich halte es für unmoralisch, sich jetzt aus seiner Verantwortung rausstehlen zu wollen und gleichzeitig dem Erwerber unmoralisches Handeln vorzuwerfen. Der Erwerber kann nichts dafür, dass der VK es sich zwischenzeitlich anders überlegt.