Auktionsabbruch - Schadenersatz-Forderung - Startpreis falsch eingegeben

    • grafiksammler schrieb:

      Eigentlich wollte ich mich ja nicht mehr einklinken:

      jeder ebayer hat den ebay-AGB § 10.1. zugestimmt. Darin heißt es ausdrücklich:
      "Bei Ablauf der Auktion oder bei vorzeitiger Beendigung des Angebots durch den Anbieter kommt zwischen Anbieter und Höchstbietendem ein Vertrag über den Erwerb des Artikels zustande, es sei denn der Anbieter war gesetzlich dazu berechtigt das Angebot zurückzunehmen und die vorliegenden Gebote zu streichen.“
      Die Gültigkeit der AGB wird ausdrücklich in verschiedenen Urteilen bestätigt: (z.B. BGH, Urteil vom 08.06.2011 – VIII ZR 305/10; AG Gummersbach, Urteil vom 28.06.2010 – 10 C 25/10; OLG Oldenburg, Urteil vom 28.07.2005 – 8 U 93/05).
      Als Gründe für die vorzeitige Beendigung eines Angebots werden von Ebay die Beschädigung des Artikels oder die anderweitige fehlende Verfügbarkeit ohne das Verschulden des Anbietenden angeführt. Im vorliegenden Fall liegt keiner dieser Gründe, die den Verkäufer zur vorzeitigen Beendigung berechtigen würden, vor. Zudem fehlt es ganz entscheidend an dem Merkmal „ohne Verschulden des Anbietenden.
      Zur Moral: 1.) ist es moralisch in Ordnung, wenn ein Verkäufer, der pflichtgemäß von den ebay-AGB Kenntnis genommen hat ( und das durch Anklicken auch bestätigt hat! - sonst wäre er kein user bei ebay geworden), dem Erwerber mitteilt, er würde sich nicht an den eingegangenen Kaufvertrag halten wollen? 2.) Obwohl der Verkäufer zu wissen hatte, dass mit dem 1. Gebot bereits ein rechtsgültiger Kaufvertrag vorliegt, er gleichzeitig anderweitig dasselbe Objekt anbietet und damit gegen die ebay-AGB verstößt!

      Wenn jetzt der Einwand kommt: ich hab die ebay-AGB angeklickt aber nicht gelesen ( wer macht das schon ) oder nicht verstanden ( wer kann da schon durchblicken ) dann kann kein Verkäufer dies einem Dritten ( dem Höchstbieter und Käufer ) anlasten.
      Ich halte es für unmoralisch, sich jetzt aus seiner Verantwortung rausstehlen zu wollen und gleichzeitig dem Erwerber unmoralisches Handeln vorzuwerfen. Der Erwerber kann nichts dafür, dass der VK es sich zwischenzeitlich anders überlegt.

      Wenn schon, dann alles und nicht nur was passt:

      Gründe: "Sie haben beim Eingeben des Angebots, des Startpreises oder des Mindestpreises einen Fehler gemacht."

      Rest habe ich schon mehrfach zu erklären versucht §119 usw. War "grafiksammler" denn schon selbst auf Schnäppchenjagd.

      Einer macht den Fehler, der andere nutzt aus...rechtlich vielleicht richtig...moralisch nicht (hat aber mit dem Thema nichts zu tun)

      Ich hatte mich bereits bedankt für das ausklinken!
    • Evt. solltest du @Grafiksammler nicht schief von der Seite angehen! Seine Argumentation hat Hand und Fuß und ist zudem auch noch untermauert.
      Fakt ist (was ich vermute), du hast das Dingens vertickt und dann die Auktion abgebrochen.
      Deine Argumentation, man hätte aus deinem Kleinanzeigenangebot den von dir "gewollten" Verkaufspreis erkennen können, hinkt ... aber sowas von!
      Im übrigen hat @Grafiksammler sich die Mühe gemacht, dir die entsprechende Stelle aus den EBay-AGB (+s fürs Würmchen :D ) rauszusuchen. Hast du gelesen was da auf dem Bildschirm bei dir funkelt? Nein, sonst wüßtest du, daß bei dir kein "gesetzlicher Grund" (wer hat eigentlich diesen Schwachmatentext verfasst) vorliegt.

      Ein "klassischer" Einstell-Irrtum ist es wenn man für 1€-Sofortkauf einstellt. Das trifft nicht auf deine Auktion zu!
      Und, bitte, dass man sich zwischen 1€ und 600€ vertippen kann, erzählst du Kaiser Friedrich, aber nicht mir :wallbash
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Ich verhalte mich hier jetzt auch so, wie es mir von den Fachleuten für den "Fall" geraten wurde. Warte ab, was da kommt …. und melde mich dann wieder!

      Sollte jemand noch eine zündende Idee haben, wie er mir helfen kann, dann gerne per PN, wenn´s wirklich nicht anders geht – hier im Forum.

      (Wenn öffentlich: Bitte Bedenken K „hört“ mit und kann dementsprechend reagieren)

      Vielen Dank bis dato an alle, die mich unterstützt haben!!!!! Ihre Zeit und Ihr Gehirnschmalz geopfert haben!!!
    • geiz_ist_ungeil schrieb:


      Ein "klassischer" Einstell-Irrtum ist es wenn man für 1€-Sofortkauf einstellt. Das trifft nicht auf deine Auktion zu!
      Und, bitte, dass man sich zwischen 1€ und 600€ vertippen kann, erzählst du Kaiser Friedrich, aber nicht mir :wallbash


      Da muss ich aber auch Recht geben, 10€ anstatt 10.000€ muss man auch noch gelten lassen aber so wird es bei der Argumentation problematisch.
    • geiz_ist_ungeil schrieb:

      Evt. solltest du @Grafiksammler nicht schief von der Seite angehen! Seine Argumentation hat Hand und Fuß und ist zudem auch noch untermauert.
      Fakt ist (was ich vermute), du hast das Dingens vertickt und dann die Auktion abgebrochen.
      Deine Argumentation, man hätte aus deinem Kleinanzeigenangebot den von dir "gewollten" Verkaufspreis erkennen können, hinkt ... aber sowas von!
      Im übrigen hat @Grafiksammler sich die Mühe gemacht, dir die entsprechende Stelle aus den EBay-AGB (+s fürs Würmchen :D ) rauszusuchen. Hast du gelesen was da auf dem Bildschirm bei dir funkelt? Nein, sonst wüßtest du, daß bei dir kein "gesetzlicher Grund" (wer hat eigentlich diesen Schwachmatentext verfasst) vorliegt.

      Ein "klassischer" Einstell-Irrtum ist es wenn man für 1€-Sofortkauf einstellt. Das trifft nicht auf deine Auktion zu!
      Und, bitte, dass man sich zwischen 1€ und 600€ vertippen kann, erzählst du Kaiser Friedrich, aber nicht mir :wallbash

      Langsam reicht´s!
      ".......Fakt ist (was ich vermute), du hast das Dingens vertickt und dann die Auktion abgebrochen......."

      Hier wird mir ständig etwas unterstellt!!! Ich habe das "Dingens noch!" Ich werde hier der Lüge und des Betruges bezichtigt.... Wo man diese Hellseherischen

      Fähigkeiten nimmt, ist mir schleierhaft............. (Hätte ich von eigentlich nur von einem "Neuling" erwartet)

      "..Und, bitte, dass man sich zwischen 1€ und 600€ vertippen kann....."

      Ich habe schlicht und einfach den falschen Startpreis eingetippt... Felder falsch ausfüllen ist ja noch niemanden passiert!!???

      Es war so, wie ich es beschrieben habe...Hinken hin oder Her... auf dies habe ich mein Hilfeersuchen gestützt!!!

      Soll ich Märchengeschichten erzählen, nur um hier mit einigen "konform" zu gehen???????

      Das sind keine Hilfen .....
    • Roschi schrieb:

      Ich verhalte mich hier jetzt auch so, wie es mir von den Fachleuten für den "Fall" geraten wurde. Warte ab, was da kommt …. und melde mich dann wieder!

      Sollte jemand noch eine zündende Idee haben, wie er mir helfen kann, dann gerne per PN, wenn´s wirklich nicht anders geht – hier im Forum.

      (Wenn öffentlich: Bitte Bedenken K „hört“ mit und kann dementsprechend reagieren)

      Vielen Dank bis dato an alle, die mich unterstützt haben!!!!! Ihre Zeit und Ihr Gehirnschmalz geopfert haben!!!
    • Roschi schrieb:


      Ich habe schlicht und einfach den falschen Startpreis eingetippt... Felder falsch ausfüllen ist ja noch niemanden passiert!!???


      Jetzt hattest Du also doch ein Mindestpreis machen wollen oder wie soll man diese Aussage verstehen, in welches Feld sollte die "600" denn reinkommen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von vanvog ()

    • @Roschi

      Wer bezichtigt dich des Betruges? Die Stelle würde ich dann doch gerne lesen. Macht ja auch wenig Sinn, oder?

      Und das hier die Spekulationen aus dem Boden schießen, hast du dir selber zuzuschreiben mit deiner Geheimniskrämerei. Die meisten von uns versuchen objektiv zu bleiben und deshalb hätte dein Vertragspartner mindestens die gleiche Berechtigung, Tipps zu weiteren vorgehen zu erhalten. Nach derzeitigem Stand der Dinge scheint er ja auch im Recht zu sein. Und komme bitte nicht mit der moralischen Schiene, oder ist es ein korrektes Verhalten, einfach Kaufverträge im Internet abzuschließen, ohne sich vorher über die Folgen seines Handels zu informieren. Dass ist nicht nur verantwortungslos, sondern auch unfair gegenüber den Käufern. Wenn sich jetzt ein Käufer dagegen zu Wehr setzt, dann ist dies die Quittung für dein Handeln.

      Edit: Und ich gestalte weiterhin deine Postings lesbar. Könntest du bitte das Zitieren sein lassen oder dich hier informieren: auktionshilfe.info/index.php?page=FAQList&categoryID=2

      Edit: und einige deiner Tasten scheinen zu klemmen. ;)
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Roschi schrieb:

      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Evt. solltest du @Grafiksammler nicht schief von der Seite angehen! Seine Argumentation hat Hand und Fuß und ist zudem auch noch untermauert.
      Fakt ist (was ich vermute), du hast das Dingens vertickt und dann die Auktion abgebrochen.
      Deine Argumentation, man hätte aus deinem Kleinanzeigenangebot den von dir "gewollten" Verkaufspreis erkennen können, hinkt ... aber sowas von!
      Im übrigen hat @Grafiksammler sich die Mühe gemacht, dir die entsprechende Stelle aus den EBay-AGB (+s fürs Würmchen :D ) rauszusuchen. Hast du gelesen was da auf dem Bildschirm bei dir funkelt? Nein, sonst wüßtest du, daß bei dir kein "gesetzlicher Grund" (wer hat eigentlich diesen Schwachmatentext verfasst) vorliegt.

      Ein "klassischer" Einstell-Irrtum ist es wenn man für 1€-Sofortkauf einstellt. Das trifft nicht auf deine Auktion zu!
      Und, bitte, dass man sich zwischen 1€ und 600€ vertippen kann, erzählst du Kaiser Friedrich, aber nicht mir :wallbash

      Langsam reicht´s!
      ".......Fakt ist (was ich vermute), du hast das Dingens vertickt und dann die Auktion abgebrochen......."

      Hier wird mir ständig etwas unterstellt!!! Ich habe das "Dingens noch!" Ich werde hier der Lüge und des Betruges bezichtigt.... Wo man diese Hellseherischen

      Fähigkeiten nimmt, ist mir schleierhaft............. (Hätte ich von eigentlich nur von einem "Neuling" erwartet)

      "..Und, bitte, dass man sich zwischen 1€ und 600€ vertippen kann....."

      Ich habe schlicht und einfach den falschen Startpreis eingetippt... Felder falsch ausfüllen ist ja noch niemanden passiert!!???

      Es war so, wie ich es beschrieben habe...Hinken hin oder Her... auf dies habe ich mein Hilfeersuchen gestützt!!!

      Soll ich Märchengeschichten erzählen, nur um hier mit einigen "konform" zu gehen???????

      Das sind keine Hilfen .....

      Weisst du wieviele Pferde ich schon vor einer Apotheke habe kotzen sehen?
      In deiner relativ hilflosen Lage gehst du hier auf Forenhelfer los?

      Wie das ganze abläuft wurde dir u.a. von mir erklärt!

      Warte ab und spare, das Gerichtsverfahren dürfte dich um die 2000€ kommen + das von dir verkauften Dingens (Stichwort: Ersatzbeschaffung).
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • vanvog schrieb:

      Roschi schrieb:


      Ich habe schlicht und einfach den falschen Startpreis eingetippt... Felder falsch ausfüllen ist ja noch niemanden passiert!!???


      Jetzt hattest Du also doch ein Mindestpreis machen wollen oder wie soll man diese Aussage verstehen, in welches Feld sollte die "600" denn reinkommen?

      Moin :)
      An dem Punkt wird es so unglaubwürdigerer wie PainPal sichererer ist!
      Also, ich ziehe mir die Hose nicht mit fer Kneifzange an ....
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Roschi + GegenBetrug

      Ihr fangt an der falschen Stelle an Euch gegen ebay bzw. einen Höchstbieter zu wehren:



      Roschi # 22: Kein vernünftiger Mensch kann davon ausgehen,
      dass ein Fehler nicht korrigiert werden kann schon gar nicht wenn er sich an
      die Regeln der Auktionsplattform hält.




      GegenBetrug # 23: Leute, die bei einem offensichtlichen
      Fehler oder Abbruch etc. mit Anwalt und Klage usw. drohen sind für mich
      komplette A...........r. Primitives Volk. Mantafahrer. Pack.
      In meinem Beitrag #100 habe ich versucht darzustellen, dass der Fehler weit früher als in der konkreten Auktion gemacht worden ist.
      Nämlich bei der Anmeldung, ohne die AGB´s zu lesen und zu verstehen. Wer einfach klickt "gelesen" wird für alles, was er akzeptiert hat in Folge verantwortlich gemacht.
      Ich schätze, mehr als 90% aller ebayer haben so gehandelt und fallen irgendwann damit sprichwörtlich auf die Schnauze.
      Dann Mordrio zu rufen und zu behaupten, man hätte sich an die ebay-Regeln ( und ans BGB!!!!) gehalten, geht nicht. Und es ist alles andere als guter Stil, den Käufer dann zu beschimpfen, gell GegenBetrug!
      Handelnder bei einem Auktionsabbruch ist immer der Verkäufer, nie der Höchstbietende und nachfolgend Käufer. Der kann nichts dafür, dass der VK gegen geltendes Recht verstossen will.
      Übrigens: wer als Privatverkäufer dann noch Paypal anbietet, macht einen ebenso großen Fehler. Auch da unterstelle ich, dass diese Leute die AGB´s incl. der Käufer- und Verkäuferschutzregeln ( nicht ) gelesen haben. Oder kann mir jemand erklären, wie ein Privater freiwillig auf die Idee kommen könnte, einer ausländischen Briefkastenfirma ohne Banklizenz die Erlaubnis zu geben, Rückbuchungen auf das eigene Girokonto zuzulassen und die PP-Entscheidung hierzu als endgültig binden zu akzeptieren. Mit einem so windigen Unternehmen will ich nichts zu tun haben.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • Bei allem interessanten, was hier bereits geschrieben worden ist, insbesondere zu dem Punkt des "schuldhaften Zögerns", der eben nicht der Begriffsbedeutung unverzüglich entspricht, wäre m.E. die Anfechtungsfrist immer noch eingehalten.

      Allem voraus aber muss man sich fragen, ob überhaupt, wie mehrfach genannt, ein Anfechtungsgrund vorliegt.

      Und dazu hätte ich gerne eine Erläuterung, wie der Irrtum bei der Eingabe des Startpreises denn abgelaufen sein soll, in einem Formularfeld, welches nicht vorausgefüllt ist. Mir fällt es schwer, da etwas zu erkennen, was für diesen Irrtum spricht. Zumal nach der Angebotserstellung auch die Möglichkeit einer Kontrolle des eingestellten Angebotes besteht und auch das Angebot bei eBay Kleinanzeigen mit dem vorgesehenen Angebotspreis eingestellt wurde.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()


    • Und dazu hätte ich gerne eine Erläuterung, wie der Irrtum bei der Eingabe des Startpreises denn abgelaufen sein soll, in einem Formularfeld, welches nicht vorausgefüllt ist. Mir fällt es schwer, da etwas zu erkennen, was für diesen Irrtum spricht. Zumal nach der Angebotserstellung auch die Möglichkeit einer Kontrolle des eingestellten Angebotes besteht und auch das Angebot bei eBay Kleinanzeigen mit dem vorgesehenen Angebotspreis eingestellt wurde.

      Hallo Heiner.Hemken,

      sobald jemand zum Einstellen eine bereits eingestellte Auktion als Vorlage nutzt und "einen ähnlichen Artikel verkaufen" anklickt, steht der Startpreis der zuvor eingestellten Auktion im neuen Verkaufsformular drin.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • @grafiksammler

      Kannst du bitte Zitate auch ordentlich als solche kennzeichnen.

      Entweder den "Zitieren"-Button nutzen oder händisch mit folgenden Tags:

      Quellcode

      1. [quote]Hier steht zitierter Text[/quote]


      Es ist sonst mühsam, die Zitate von deinem eigentlichen Text zu unterscheiden. Das kann schnell zu Misverständnissen führen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Hobbes ()

    • ………….Leider…muss ich mich doch noch einmal melden……..
      Ich habe weder mit Absicht, noch bösem Willen noch mit anderweitigem Hintergedanken gehandelt!!!
      Ich greife hier auch keine Forenhelfer an! Ich lasse mich nur nicht als Lügner o.a. bezeichnen, dazu hat niemand das Recht!!!


      Ich bin nach dem Schema, das von Ebay vorgegeben ist, zum Beenden der Auktion vorgegangen!
      Hier nochmals durchgespielt:
      Unter „Kundenservice“
      „Soforthilfe“
      Eingabe: „Angebot vorzeitig beenden“
      Wir haben Folgendes gefunden für "Angebot vorzeitig beenden"[ Vorherige Seite ]
      Formularbeginn

      Ab und zu kann es nötig sein, ein Angebot vorzeitig zu beenden, beispielsweise wenn Sie feststellen, dass Ihr angebotener Artikel nicht einwandfrei oder unvollständig ist.
      So beenden Sie ein Angebot:
      • Ihr Angebot muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Wenn das Angebot in weniger als 12 Stunden endet, gelten bestimmte Einschränkungen.
      • Vergewissern Sie sich, dass Ihr Grund für das Beenden des Angebots gültig ist:
      - Der Artikel ist verloren gegangen, beschädigt oder anderweitig nicht mehr zum Verkauf verfügbar.
      - Sie haben beim Erstellen des Angebots oder beim Eingeben des Start- oder Mindestpreises einen Fehler gemacht.
      Formularende
      Formularbeginn

      Button drücken
      zu streichendes Gebot auswählen


      Hallo, xyz….
      Formularbeginn
      Artikel: Nichts
      Artikelnummer: 11111111111

      Sie bieten diesen Artikel derzeit zum Verkauf an und es wurden Gebote dafür abgegeben.
      Da das Angebot in mehr als 12 Stunden endet, haben Sie 2 Möglichkeiten.
      Was möchten Sie als Nächstes tun?
      o Ich möchte das Angebot beenden und den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen.
      o Ich möchte die Gebote streichen und das Angebot vorzeitig beenden
      Auswahl
      dann
      Button drücken


      Hallo, xyz……
      Formularbeginn
      Artikel: Nichts
      Artikelnummer: 1111111

      Wählen Sie einen Grund für die Streichung der Gebote und die vorzeitige Beendigung Ihres Angebots:
      o Der Artikel ist beschädigt oder verloren gegangen.
      o Der Startpreis oder Mindestpreis ist falsch.
      o Das Angebot enthält einen Fehler.
      o Der Artikel steht nicht mehr zum Verkauf.
      Auswahl
      Butten drücken


      Hallo, xyz…..
      Formularbeginn
      Streichen Sie alle Gebote und beenden Sie das Angebot vorzeitig. Die Bieter für diesen Artikel erhalten dann eine entsprechende Benachrichtigung.

      Artikel: Nichts
      Artikelnummer: 11111111
      Anzahl der Gebote: 1
      Grund: Der Startpreis oder Mindestpreis ist falsch. Der Grund für die vorzeitige Beendigung dieses Angebots wird auf der Artikelseite angezeigt.
      Angebot vorzeitig beenden - opens in a new window or tab

      Hinweis: Das vorzeitige Beenden eines Angebots ist rechtlich nur unter engen Voraussetzungen zulässig. Ohne einen berechtigten Grund machen Sie sich gegenüber dem bisherigen Höchstbietenden unter Umständen schadensersatzpflichtig. Weitere Informationen.
      Butten drücken
      Mein Angebot frühzeitig beenden
      Ihr Angebot ist damit beendet. Der angegebene Grund wird auf der Seite „Beendete Angebote“ angezeigt.

      Vorschläge für zukünftige Angebote:

      • Sie können Artikel auf der Website .......

      Ich war zum Zeitpunkt der Beendigung fest davon überzeugt, dass ich einen berechtigten Grund (wie von Ebay aufgeführt) habe.

      Ich habe auch nicht gewählt: … Ich möchte das Angebot beenden und den Artikel an den Höchstbietenden verkaufen.

      Dass dies ein Fehler war, wurde mir erst hier deutlich gemacht!! Hätte ich es vorher gewusst, hätte ich anders gehandelt.

      Ohne dieses jetzige Wissen – bin ich ganz ehrlich – würde ich wieder nach dem Schema vorgehen – dafür ist es doch von Ebay bereitgestellt worden.
    • Tut mir leid Roschi,

      Deine Gründe setzen am falschen Punkt an.

      Richtig wäre: Du hast Dir bei der Anmeldung die AGB´s nicht durchgelesen, sie nicht verstanden oder Du hast Dich nicht mehr daran erinnert, wozu Du ja gesagt hast.
      Jetzt versuchst Du, jemand anderen für Deine Fehler in Haftung zu nehmen.

      Klage gegen ebay in dem Fall, dann wird ein richtig interessanter Rechtstreit endlich mal entschieden.
    • @ grafiksammler

      Ich will überhaupt keinen für meine Fehler in Haftung nehmen.

      Aber Ebay hat ja den Text und die "Angebot-vorzeitig-beenden"-Abwicklung gestaltet. Ich ging jedenfalls davon aus, dass die nach AGB erstellt wurde. Rückkehrschluss: Wenn Ebay - nach Deiner Meinung die AGB nicht kennt-, wie soll ich die der PKV kennen/auslegen?
    • Roschi:

      Du vermeidest es, Dir und uns einzugestehen, dass Du die AGB´s nicht gelesen hast.
      Dann wüßtest Du, dass es sehr wohl Gründe geben kann, warum ebay einen sofortigen Auktionsabbruch technisch gestatten muß.
      Aber wie so oft im Leben: nicht alles, was man technisch betrachtet machen kann, darf man auch tun.

      Das hat nix mit Betrug zu tun. Du haftest ganz einfach für Deine Fehler. Das sieht das BGB so vor.