Auktionsabbruch - Schadenersatz-Forderung - Startpreis falsch eingegeben

    • @grafiksammler

      Jetzt geht das im Kreis drehen wieder los......

      Ich habe nach Auswertung der AGB zum damaligen Zeitpunkt festgestellt, dass ich einen Grund - nämlich Falscheingabe - hatte.....dies habe ich jetzt schon 100 x erklärt. Mir ist auch durch das Forum klar geworden, dass dem nicht so sein kann, oder wird (letztendlich entscheidet der jeweilige Richter). Ich habe ja auch nicht behauptet, dass dies was mit Betrug zu tun hat......? Natürlich hafte ich, wenn es ein Fehler von mir war, dafür.

      Ich habe und suche immer noch Hilfe, falls es welche gibt. Ständig die von mir gemachten Fehler zu wiederholen, bringt (mir) nichts, dass ich Fehler gemacht habe weiß ich inzwischen 100-fach!
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Bei allem interessanten, was hier bereits geschrieben worden ist, insbesondere zu dem Punkt des "schuldhaften Zögerns", der eben nicht der Begriffsbedeutung unverzüglich entspricht, wäre m.E. die Anfechtungsfrist immer noch eingehalten.

      Allem voraus aber muss man sich fragen, ob überhaupt, wie mehrfach genannt, ein Anfechtungsgrund vorliegt.

      Und dazu hätte ich gerne eine Erläuterung, wie der Irrtum bei der Eingabe des Startpreises denn abgelaufen sein soll, in einem Formularfeld, welches nicht vorausgefüllt ist. Mir fällt es schwer, da etwas zu erkennen, was für diesen Irrtum spricht. Zumal nach der Angebotserstellung auch die Möglichkeit einer Kontrolle des eingestellten Angebotes besteht und auch das Angebot bei eBay Kleinanzeigen mit dem vorgesehenen Angebotspreis eingestellt wurde.

      @TE magst du dir das noch einmal durchlesen? Treffer versenkt, würde ich behaupten!
      Die Anmerkung weiter unten (die richtig ist wenn man über die Funktion "ähnlichen Artikel einstellen" geht) hat mit deinem Fall aber nichts zu tun!
      Du hast den Glotzkasten für einen Euronen als "Auktion" eingestellt, fertig und basta!
      Dass du ihn "unter der Hand" verkauft hast ist wirklich dein Problem.
      Ich würde vorschlagen, du besorgst einen gleichwertigen Ersatz .... oder du wartest ab was passiert ....
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • @geiz_ist_ungeil

      1. Ablauf: Ich wollte an diesem Tag 3 Artikel einstellen. Ein Artikel für 599 und zwei Artikel für je 1 Euro Startpreis. Ich habe alles eingegeben, bei der Eingabe Startpreis wurde ich dann gestört. Nachdem ich wieder am Notebook war, habe ich versehentlich statt 599 Euro ...1 Euro eingetippt...In Gedanken, aus Flüchtigkeit, aus Dummheit wie auch immer ein Irrtum meinerseits, ein Fehler!! (Deshalb auch Startpreisfehler) ---kein Mindestpreis, kein Sofortkauf etc.. Wenn ich alles richtig gemacht hätte, wäre es ja kein Fehler oder Irrtum! Dann hätte ich ja 599 eingetippt und bei nichts übersehen!

      2. Nochmals: Ich habe den TV noch, er wurde nicht anderweitig verkauft o.ä.!
    • Grmpf.@ Grafik.
      Es heißt A G B und nicht AGB´s.Allgemeine Geschäftsbedingungen ´s?
      @ GIU.Hau nicht immer gleich mit die Basseballschlägers um dich. :P

      Roschi hat sehr schnell eingesehen,dass der Fehler bei ihm liegt,also sollte man nicht noch weiter auf ihn einprügeln.
      Ich gehe davon aus,dass er im Prinzip alles richtig gemacht hat.Sofern man bei ebax und E-Kleinanzeigen überhaupt was richtig machen kann.Logischerweise ist es rechtlich vollkommen falsch,falscher geht´s nicht.
      Den Eingabefehler kann ich durchaus nachvollziehen und halte die Schilderung für absolut korrekt.
      Was bleibt,ist den Versuch zu unternehmen ,sich mit dem K in irgendeiner Form zu einigen.Ist er dazu nicht bereit,http://www.frag-einen-anwalt.de/
      Die gesuchten und alle gefundenen Fettnäpfchen sind bekannt.Ich habe jetzt keine Lust,nachzulesen,ob der Käufer schon bekannt ist.Sollte er noch icht hier genannt sein,dann her mit dem Acc.Namen,im versteckten Text alle anderen Daten (das >H< anklicken).
      @ TE.Man stellt einen Artikel nur einmal ins w w w.Wenn mehrfach,dann mußt du im Ichbindochnichtblödladen einbrechen oder dem K mitteilen,er kann sich´s dort abholen - des Nachts zwischen 1 und 3 Uhr.Werkzeug stellst du zur Verfügung.
      Jedenfalls kannst du die gemachten Erfahrungen weitergeben.Das hilft auch.Und wenn du in weiter Ferne Opa bist,wirst du über diese Geschichte lachen können. ;)
      Wer viel weiß,denkt viel.Wer zuviel weiß,muß sich Gedanken machen.
      Hier geht es auch für Gäste zum Meldeformular für Betrugsfälle!
    • @ohrwürmchen

      ENDLICH Ich danke für: Roschi hat sehr schnell eingesehen, dass der Fehler bei ihm liegt, also sollte man nicht noch weiter auf ihn einprügeln…..korrekt.“

      K ist mir nur per Benutzername bekannt! (Ich unterstelle K auch keine Absicht, keine Masche etc. - kann sein, muss aber nicht!- wie sollte ich auch, ich kenne ihn ja gar nicht……..) Mir erscheint nur eines merkwürdig, dass er auf keine einzige Antwort reagiert hat. 2 Emails von Ihm, nur vorgefertigter Tex - sonst nix...

      Rest ist wie so oft für mich „Fachchinesisch“ tut mir leid, ich bin habe nur mittleren Bildungsstand, habe nicht studiert und bin kein juristischer/Auktionshilfeforum – Fachmann!?!

      Ich habe u.a. Euer Thema: „Die eBay-Falle mit dem vorzeitigen Beenden von Auktionendurchgelesen. Selbst „hochrangige“ Experten hier im Forum, nennen den „Auktions-Beendigungs-Vorgang“ der von EBAY zur Verfügung gestellt wird, als gelinde gesagt verwirrend…… Wie dann erst der juristische Laie.....

      Da gibt es ein Urteil als Anhang, das mir zeigt, dass es auch Richter gibt, die nach normalem Menschenverstand handeln: ......„Nur wurde die Anfechtung erklärt und aufgrund §§242, 119, 122 II BGB hatte der Bieter da keinen Schadensersatzanspruch, weil die Erfüllung dieses Vertrages derart jeder Vernunft widersprochen hätte, dass sogar der Bieter das hätte merken müssen.“

      Falls es um dem Lösungsansatz von Löschbert Bastelhamster geht: Ich bin überzeugt, dass dieser zum Erfolg führen kann. Wenn dieser jetzt öffentlich gemacht wird, so wird nicht mir, sondern dem 1-Euro-Bieter geholfen….denn er kann darauf reagieren…

      Also Bitte: Ich bin gerne bereit, alle Fakten nach Beendigung des „Falles“ preiszugeben, aber dem 1-Euro-Bieter noch zu unterstützen, halte ich für falsch! Natürlich sende ich jedem Fachmann hier die Daten.

      Ich bitte alle Fachleute hier zu bedenken, dass vieles was Ihr hier schreibt, von mir und bestimmt von anderen nicht ganz verstanden wird. Ihr kennt euch in der Materie aus, der Laie nicht. (-->Ärzteforum, Schrauberforum.....)
    • @alle Hilfe willigen......

      Tut mit Leid, ich kann einfach nicht anders!

      In all den Urteilen, die ich bisher gelesen habe geht es um willkürliche vorzeitige Beendigung. Insbesondere darum, dass die Auktion beendet wurde, weil der Kaufgegenstand anderweitig verkauft wurde, angeblich zerstört, oder beschädigt wurde! Hier wurde, m.E. der Klage des K auch zu Recht stattgegeben.

      Dies ist aber in meinem Fall nichtgegeben, auch nicht unterschwellig!

      Ich hatte einen Grund, nämlich den Irrtum der falschen Startpreisangabe. Ich habe auf die AGB und insbesondere auf deren Auslegung durch die verschiedenen EBAY-Hilfeseiten vertraut (diese wurde doch, so gehe ich davon aus, von den juristischen Abteilung Ebay´s, geprüft). Dabei sind AGB und Hilfeseiten m.E. gemeinsam zu betrachten. Weiterhin, da Wochenende war, habe ich mich im „www“ schlau gemacht und auch dort für meinen Fall einen berechtigten Abbruch gesehen! (Keine Willkür, kein anderweitiger Verkauf etc….) (Wenn ich den Grund als falsch empfunden hätte, so hätte ich doch überbieten lassen können etc. --> hab ich nicht, da Verstoß gegen AGB und weil der Grund für mich stichhaltig war)

      Ich gehe davon aus, dass dies EBAY in der Mitteilung an den Bieter den Fehler/Startpreisfehler darstellt (denn: steht ja auch so da).

      Nach weiterem Studium (für mich unverzüglich, ohne schuldhaftes Zögern, aber mit Bedenkzeit) habe ich nach §119 BGB meine Anfechtung verfasst und dem Käufer zugeschickt (Immer noch das gleich Wochenende).

      Mir erschließt sich immer noch nicht, welchen Schaden K hat?? Geboten: 14.06.13 21:36:22 MESZ Gestrichen: 15.06.13 07:21:03 MESZ
    • @alte_eule

      Danke, aber hier ist er nun wieder ... Der Wald voll lauter Bäume.....

      Jetzt blicke ich gar nicht mehr durch.....Wie ich das hier gelesen habe ging es doch in erster Line um die Begründung der vorzeitigen Beendigung...dass ich diese gar nicht beenden durfte, weil kein gesetzlicher Grund vorlag ....ging es darum, dass ich das "Dingens" anderweitig verkauft hätte... usw...usw...

      Formfehler ja: ...Ich habe dem Bieter (und damals noch nicht K) versucht zu erklären, dass der 1 Euro nicht den Zuschlag erhält und mit dem Link versucht den richtigen Preis darzustellen...Formfehler ja, aber dies war meine Willenserklärung..... Den Rest habe ich schon versucht darzustellen... Formfehler ja, aber es muss doch nicht jeder VK Jurist sein um eine Auktion zu starten oder beenden....sonst habe ich (laienhaft, mit "Unterstützung" von EBAY und www.) zusätzlich meinen Fehler auszubügeln versucht ...Formfehler...Ja...

      Es war Wochenende: Anwalt wie was wo??? unverzüglich ohne schuldhaftes Zögern... wie soll das als Privatmann denn funktionieren...Es muss jedem Zeit gegeben werden sich einzulesen, oder Hilfe zu holen...ich wollte halt das schnell über die Bühne bringen, bevor sich noch andere Bieter ärgern......

      Tut mir wirklich Leid, wenn ich den einen oder anderen "Fachmann" nerve, aber ich bin halt mal Privatmann, das Einzige Mal in meinem Leben wo ich mit einem Gericht/Jurist etwas zu tun hatte, war die Adoption meiner Tochter..., ich habe keine Punkte in Flensburg....und parke auch niemals auf einem Behindertenplatz ..(was nicht heißt, dass ich, wie man hier auch sieht schon Scheiß gebaut habe) --> etwas lachhaft dargestellt, mit einem wahren Kern!!

      Ich glaube da ist er wieder .... Der Wald und der Kreis...
    • @alte_eule u.a.

      Ich habe Dein Posting 5 gelesen! Genau mit dem Text....wenn wirklich Interesse besteht, dann .... habe ich geglaubt dies getan zu haben.

      Auf Roschideutsch: das mit dem 1 Euro ist ein Schmarrn, der richtige Preis steht....

      Ich habe auch nirgendwo entdeckt, dass ich was sofort tun muss...ich muss mich doch zuerst erkundigen ob ich überhaupt was unternehmen muss...wie soll ich etwas sofort tun, von dem ich gar nicht weiß, dass ich es tun muss (Unwissenheit.....ist schon klar)

      Dass ich jemanden begegne, der offensichtlich eine Fernsehsendung gesehen hat (ich leider nicht) oder sich in dem einem oder anderen Forum schlau gemacht hat, wusste ich doch nicht! Nochmals, ich habe nach den Ebay-Auktions-Ende-Formular gehandelt, da habe ich nichts gelesen, dass ich dem Bieter einen Irrtum erklären muss....im Gegenteil, dort steht, das Ebay entsprechend mitteilt... das das Beenden bis 12 Stunden vor der Auktion ohne Einschränkungen machbar ist....etc. Die Hilfeseiten die von Ebay erstellt sind und die AGB können doch nicht getrennt von einander gesehen werden.
    • @ alte_eule

      ja, ist schon klar :)

      Hier vielleicht nochmal meine Gedanken: Ich wollte von Auktionshilfeforum, das ich zeitweise als "AuktionhastDuMistgebaut-hautnochdraufForum“ empfand.

      • Habe ich die Auktion rechtlich beenden dürfen? M.E. Ja Irrtum im Startpreis!
      • Hab ich mich davor /danach richtig verhalten? M.E. ja mit Einschränkung Wortwahl …zu diesem Preis werden Sie den Zuschlag nicht erhalten, bei wirklichen Interesse.. war sicherlich falsch

      • Danach: M.E. Ja Unverzügliche Anfechtung gem. §119


      • Hat der angebliche Käufer einen Schadensersatzanspruch: M.E. Nein, welchen Schaden,
        außer die verdorbene Freude, dass er ein Gebot über einen Euro abgegeben hat, zu nichte gemacht wurde.


      • Ist ein Vertrag zustande gekommen? M.E. wenn überhaupt, dann durch die Anfechtung hinfällig
    • Roschi,
      es geht hier aber nicht um dein Rechtsempfinden sondern knallhart um das BGB, nachdem du einen rechtsgültigen Kaufvertrag abgeschlossen hast!
      Einen Einstellfehler kann, nicht nur ich, nicht erkennen. Vor allem keinen der umgehend korrigiert wurde.
      Die EBay-AGBs hast du auch nicht durchgelesen, vor allem den Part mit den "Bedingungen zum Auktionsabbruch".
      Wie mehrfach hier im Fred erwähnt:
      Du kannst es aussitzen und warten ob ein flotter Brief von einem Anwalt kommt, bockig sein und einen Richter entscheiden lassen und evt. sehr hohe Kosten an der Backe haben oder versuchst den Schaden zu minimieren, indem du deinem K 3 Termine zur Abholung benennst. Sollte er diese verstreichen lassen, betrachtest du den Kaufvertrag als aufgelöst, da er seinen Part "Zug um Zug" nicht eingehalten hat.
      Die Abholung klärst du schriftlich!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • @alle

      Ich habe folgenden Email soeben erhalten:

      "Guten Tag XYZ!
      Ich habe eben ein Rechtsberatungsgespräch mit einem Anwalt geführt. Auf Anraten des Anwalts setze ich Ihnen jetzt hiermit eine Frist bis zum Montag den 8.7.13.! Mir Ihre Kontodaten so wie Ihren Namen und Ihre Anschrift mitzuteilen, damit ich meinen Artikel bezahlen kann! Sollten Sie dieser Aufforderung nicht nachkommen, so werden Sie Post vom Anwalt erhalten, welches weitere Kosten verursacht.

      mfG xyz....."


      Ich bitte alle Fachleute mir in Bezug auf meinen Fall zu raten, was ich denn jetzt sinnvoll machen soll!

      Sehr gerne auch per PN !!!!!!!!!!
    • Unbrauchbar und frei erfunden!

      Hallo,

      ich halte das dieser Mail zugrundeliegende "Rechtsberatungsgespräch" für frei erfunden mit dem einzigen Ziel,Dich jetzt und für immer "weichzukochen".

      Mein Rat:

      Abwarten,bis Dir ein echter Anwalt auf echtem Papier einen echten und echt formal in Ordnung befindlichen Brief mit der Hauptforderung sowie deren rechtlichen Grundlagen schickt.

      Dann kannst Du weiter sehen.

      So wie ich das sehe trifft in dieser Sache "dumm und lieb" auf "dreist und bauernschlau".

      Nach Lektüre Deiner Schreiberei angesichts der ansässigen pedantischen Biedermänner hier wird "dreist und bauernschlau" gewinnen.
    • Ich halte dies Beratungsgespräch auch für frei erfunden. Ein RA hätte keine so knappen Fristen gesetzt.

      Vielleicht solltest Du aber jetzt selbst einmal das Geld für ein Beratungsgespräch bei einem RA investieren und den dann fragen,
      ob der Käufer aufgrund seines Vorgehens nicht bereits einen Grund für eine Anfechtung des Kaufvertrags aufgrund sittenwidrigen Verhaltens
      gibt.
      Nachteil: würde es dann vor Gericht gehen und ein Richter sittenwidriges Verhalten verneinen, hättest Du eingestanden, dass es einen Kaufvertrag gibt.
      Ob der Käufer das allerdings riskieren würde????? Schließlich muß er in Vorlage der Kosten gehen und bleibt bei einer Niederlage darauf sitzen.
    • Diese Tatsache kann man nicht oft und deutlich genug betonen!

      grafiksammler schrieb:

      Schließlich muß er in Vorlage der Kosten gehen und bleibt bei einer Niederlage darauf sitzen.



      Vollkommen richtig und kann nicht oft genug wiederholt werden!!

      Vollkommen richtig ist aber auch,daß Du dem Typen NICHT antwortest!

      KEINE BEANTWORTUNG dieser Mail.Diese existiert für den Fall der Fälle übrigens ebenfalls nicht,denn er muß Dir beweisen,daß er diese verschickt hat,daß sie angekommen ist UND von Dir geöffnet wurde.

      Kann er das?? Nein!

      petergabriel
    • petergabriel schrieb:

      Abwarten,bis Dir ein echter Anwalt auf echtem Papier einen echten und echt formal in Ordnung befindlichen Brief mit der Hauptforderung sowie deren rechtlichen Grundlagen schickt.


      Definitiv auch mein Rat. Erstens weisst Du dann, dass der andere deinen Namen kennt (sonst ist das mit dem Brief ja schlecht möglich) und zweitens muss der Anwalt dann Ross und Reiter - genauer: die Realdaten des "Käufers" - nennen.

      Bis dahin einfach gar nicht reagieren. Soll der mal schön machen.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.