Auktionsabbruch - Schadenersatz-Forderung - Startpreis falsch eingegeben

    • Du liest Dinge so,wie Du sie gerne hättest...

      Hallo,

      ich habe Dich NICHT als "lieb und bauernschlau" bezeichnet,sondern als "dumm und lieb"!

      Aus Deiner Schreiberei in Reaktion auf die Beiträge anderer ist GENAU dieses festzustellen:Du liest Dinge so.wie Du sie gerne hättest!

      So etwas nennt man "selektiv interpretatorische Wahrnehmung".Das Ergebnis besteht darin,daß man sich selbst in die Irre führt!

      Aber die Hauptsache hast Du verstanden:NICHT antworten!AUF KEINEN FALL!!
    • @Roschi

      Ich habe eine Zeit lang darüber nachgedacht, was ich mit der Situation tun soll. Einerseits habe ich dir (stillschweigend) mein Wort gegeben, die Informationen über deinen Account, die du mir (und anderen) gegeben hast, nicht öffentlich zu machen. Auf der anderen Seiten hältst du uns hier alle zum Narren. Als Mitglied der Redaktion von Auktionshilfe halte ich mein Wort und werde keine Aktionen und Accounts nennen, dir aber deine fragwürdiges Verhalten mal um die Ohren hauen. Ob andere User in der Richtung weiter recherchieren, können wir nicht beeinflussen.

      Auf dem Account X, den du uns per PN genannt hast, hast du einen nagelneuen Fernseher eingestellt und die Auktion (A1) dann wie beschrieben abgebrochen. Danach hast du den Fernseher als Festpreisartikel (A2) eingestellt (und nicht verkauft). So weit so gut.

      In der Auktion A2 verweist du ganz offen im Angebotstext auf einen zweiten Account Y, der entweder dir selber oder zumindest einem Familienmitglied gehört. Beide Accounts verkaufen dieselben Waren, die auch im selben Ort stehen, puschen sich gegenseitig und besaßen mal früher eine Namensübereinstimmung (heute umbenannt).

      Auf diesem Account Y finden wir nun den Fernseher aus Auktion A1 und A2 noch ein drittes Mal (A3). Am 22. Mai hast du auf diesem Account noch eine andere Auktion (A4) mit 1€ Startpreis gestartet und am 29. Mai vorzeitig abgebrochen. Auch hier der identische Fernseher, neu und mit Garantie. Es kann sich aber nicht um denselben Fernseher aus den Auktionen A1, A2 und A3 handeln, denn in denen wird jeweils eine Rechnung vom 4.6.13 erwähnt, also nach der Auktion A4. Und dann findet sich der Fernseher noch ein fünftes Mal, allerdings in der 6 Zoll größeren Ausführung in einer weiteren Auktion (A5), die am 29.5. gestartet wurde und am selben Tag ebenfalls abgebrochen wurde. Startpreis war wieder 1€ und es lagen auch reichlich Gebote vor. Auch weitere Artikel mit vorzeitigem Abbruch sind zu finden. In all den Auktionen hast du immer darauf geachtet, dass dein anderer Account der Höchstbietende war, bevor du abgebrochen hast. Nur in der streitigen Auktion A1 hast du das offensichtlich versäumt und bist an jemanden geraten, der sich das nicht gefallen lässt.

      Und noch ein interessantes Detail: Account Y hat 1400 Bewertungen und ist seit 1999 registriert. Damit hast du mehr Erfahrung mit ebay als ich, tust hier aber so, als wüsstest du gar nicht, was du falsch gemacht hast. Du ziehst die Masche mit den vorzeitigen Auktionsabbrüchen nicht zum ersten Mal durch. Insbesondere fällt deine Irrtumsanfechtung in sich zusammen, da du nachweislich häufiger nagelneue Fernseher mit Startpreis 1€ einstellst. Das dürfte dann auch der Grund dafür sein, warum du das hier nicht öffentlich ausbreiten wolltest. Dein Käufer hätte ja mitkriegen können, was für ein Spiel du da spielst.

      Und noch eine letzte Anmerkung: Woher stammen eigentlich die mindestens drei nagelneuen Fernseher? Vom Lastwagen gefallen?
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • @biguhu

      Bitte ich will niemanden und schon gar nicht hier jemanden zum Narren halten. Dies ist ein völlig falsches Bild! Trotz der 2 Account und er Bewertungen!

      Ich habe das wirklich nicht gewusst!! Glaube es mir!!!

      Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei dem besagte um den TV von meiner Frau!! Es wird auch nichts gegenseitig Gepuscht o.ä. !

      Der Artikel wurde in den anderen Account eingestellt, da ich in diesem stets "dumme" Preisvorschläge erhielt etc.

      Es ist auch nichts vom Laster gefallen!

      Ich bitte darum, ich will niemanden übers Ohr hauen und ich Spiele kein Spielchen..........
    • In Kurzform:

      Es war immer der „Gleiche“! Der 1. war defekt innerhalb ges. Widerrufsrecht zurück. Der 2. war der Austausch dafür. Deshalb anderes Rechnungsdatum. Der Größere war nur ein dummer Testlauf!

      Nochmals ich hab das nicht gewusst, hätte ich es gewusst, hätte ich doch auch in diesem Fall überboten! Es erscheint vielleicht anders als es ist!

      Ich weiß nicht, wie ich das sonst noch klarstellen sollte..es ist die Wahrheit!
    • biguhu schrieb:

      @Roschi

      Ich habe eine Zeit lang darüber nachgedacht, was ich mit der Situation tun soll. Einerseits habe ich dir (stillschweigend) mein Wort gegeben, die Informationen über deinen Account, die du mir (und anderen) gegeben hast, nicht öffentlich zu machen. Auf der anderen Seiten hältst du uns hier alle zum Narren. Als Mitglied der Redaktion von Auktionshilfe halte ich mein Wort und werde keine Aktionen und Accounts nennen, dir aber deine fragwürdiges Verhalten mal um die Ohren hauen. Ob andere User in der Richtung weiter recherchieren, können wir nicht beeinflussen.

      Auf dem Account X, den du uns per PN genannt hast, hast du einen nagelneuen Fernseher eingestellt und die Auktion (A1) dann wie beschrieben abgebrochen. Danach hast du den Fernseher als Festpreisartikel (A2) eingestellt (und nicht verkauft). So weit so gut.

      In der Auktion A2 verweist du ganz offen im Angebotstext auf einen zweiten Account Y, der entweder dir selber oder zumindest einem Familienmitglied gehört. Beide Accounts verkaufen dieselben Waren, die auch im selben Ort stehen, puschen sich gegenseitig und besaßen mal früher eine Namensübereinstimmung (heute umbenannt).

      Auf diesem Account Y finden wir nun den Fernseher aus Auktion A1 und A2 noch ein drittes Mal (A3). Am 22. Mai hast du auf diesem Account noch eine andere Auktion (A4) mit 1€ Startpreis gestartet und am 29. Mai vorzeitig abgebrochen. Auch hier der identische Fernseher, neu und mit Garantie. Es kann sich aber nicht um denselben Fernseher aus den Auktionen A1, A2 und A3 handeln, denn in denen wird jeweils eine Rechnung vom 4.6.13 erwähnt, also nach der Auktion A4. Und dann findet sich der Fernseher noch ein fünftes Mal, allerdings in der 6 Zoll größeren Ausführung in einer weiteren Auktion (A5), die am 29.5. gestartet wurde und am selben Tag ebenfalls abgebrochen wurde. Startpreis war wieder 1€ und es lagen auch reichlich Gebote vor. Auch weitere Artikel mit vorzeitigem Abbruch sind zu finden. In all den Auktionen hast du immer darauf geachtet, dass dein anderer Account der Höchstbietende war, bevor du abgebrochen hast. Nur in der streitigen Auktion A1 hast du das offensichtlich versäumt und bist an jemanden geraten, der sich das nicht gefallen lässt.

      Und noch ein interessantes Detail: Account Y hat 1400 Bewertungen und ist seit 1999 registriert. Damit hast du mehr Erfahrung mit ebay als ich, tust hier aber so, als wüsstest du gar nicht, was du falsch gemacht hast. Du ziehst die Masche mit den vorzeitigen Auktionsabbrüchen nicht zum ersten Mal durch. Insbesondere fällt deine Irrtumsanfechtung in sich zusammen, da du nachweislich häufiger nagelneue Fernseher mit Startpreis 1€ einstellst. Das dürfte dann auch der Grund dafür sein, warum du das hier nicht öffentlich ausbreiten wolltest. Dein Käufer hätte ja mitkriegen können, was für ein Spiel du da spielst.

      Und noch eine letzte Anmerkung: Woher stammen eigentlich die mindestens drei nagelneuen Fernseher? Vom Lastwagen gefallen?

      Ups, da lag meine Nase wohl doch nicht so falsch und ich weiß, warum ich keine näheren Informationen via PN bekommen habe :!:
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • Roschi schrieb:

      In Kurzform:

      Es war immer der „Gleiche“! Der 1. war defekt innerhalb ges. Widerrufsrecht zurück. Der 2. war der Austausch dafür. Deshalb anderes Rechnungsdatum. Der Größere war nur ein dummer Testlauf!

      Nochmals ich hab das nicht gewusst, hätte ich es gewusst, hätte ich doch auch in diesem Fall überboten! Es erscheint vielleicht anders als es ist!

      Ich weiß nicht, wie ich das sonst noch klarstellen sollte..es ist die Wahrheit!

      Auch in Kurzform:
      Dein Auftritt hier ist ein dummer Testlauf :wallbash
      Verkackarschen kann ich mich selbst! Ich helfe gerne, aber ich bin hier nicht zum spielen mit Pushern.
      Der Anwalt ist wohl ein "blinder" Versuch, die Daten von dir hat er ... (nur die Kontodaten nicht!).
      Sollte dein Käufer Ernst machen, kann Omi schon die Socken stricken!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!
    • @giu

      Woher soll denn der Anwalt die Daten haben?
      Aus der Streichmail des Gebotes von eBay?
      Da kommt wohl nur der Nick und die Artikelnummer.
      Das eBay bei jedem gestrichenen Gebot dem Bieter einen kompletten Adressdatensatz zukommen lässt, halte ich für eher unwahrscheinlich.
    • Das glaube ich dir schon @grafik

      Aber sicher nicht, wenn eine klar eBay konforme Angabe zum Auktionsabbruch (falscher Startpreis) und die Wiedereinstellung (also nichts mit Nebenbeiverkauf an eBay) aus dem Verkäuferkonto klar hervorgeht.
      Genau sowas wird doch geprüft und ist erstmal für eBay legitim, schließlich bietet eBay die Funktion genau so an.
      Telefonisch Datensätze rauszugeben halte ich insgesamt, um es vorsichtig auszudrücken, für völlig illegal.
    • kaiolitho,
      ebay prüft nicht. Das wäre eine rechtliche Beurteilung und dafür sind die nicht zuständig.
      Die können nicht prüfen, ob ein VK den technisch möglichen Abbruch legal oder illegal gemacht hat, ehrlich den Grund angegeben hat oder eben nicht.

      Daher auch die Information per email und nicht telefonisch.

      Damit ist ebay auf der sauberen Seite.
    • Kaiolito schrieb:

      @giu

      Woher soll denn der Anwalt die Daten haben?
      Aus der Streichmail des Gebotes von eBay?
      Da kommt wohl nur der Nick und die Artikelnummer.
      Das eBay bei jedem gestrichenen Gebot dem Bieter einen kompletten Adressdatensatz zukommen lässt, halte ich für eher unwahrscheinlich.

      Aber sischa bekomme ich die Daten des VK. Üblicherweise in der VK-Mail :D
      Ansonsten beauftrage ich einen Becherhinhalter aus der Fußgängerzone ....
      Hier ist einiges quer und ich bin nicht bereit an einem wissenschaftlichen Versuch, ohne Bezahlung, teilzunehmen!
      Auf vielfachen Wunsch: Das Tageswetter für AH-Dauerbewohner . Sammelthread

      *selbstzensiert*!