Ich brauche Eure Hilfe.
Wollte 3 Artikel bei Ebay einstellen. 2 Gebrauchte für 1 Euro, einen Neuen für 599 Euro. Mir ist dabei ein Fehler unterlaufen und ich habe den Startpreis für den hochpreisigen Artikel mit 1 Euro eingetippt.
Ich wurde unterbrochen und ein paar Stunden später merkte ich, dass ich ein Gebot für 1 Euro auf den Neuen Artikel habe. Ich teilte dem „Bieter“ per Ebay
System mit, dass er wohl den Zuschlag für diesen Preis nicht erhalten wird.
Dann ging ich zu Bett. Nach Studium der AGB und Hinweise bei Ebay stellte ich am frühen Morgen, das Angebot mit dem richtigen Startpreis ein und beendete das Angebot mit „Falscher Startpreis….“ .
Dabei ging ich nach Ebay-Richtlinien vor. Das Gebot wurde von Ebay gestrichen … für mich war die Sache damit erledigt, da der 1-Euro-Bieter von Ebay und von der Information auf der abgebrochenen Seite m.E. hinreichend informiert wurde.
2 Tage später meldete sich xyz…… ich solle ihm meine Kontodaten mitteilen, er würde den 1 Euro + Versandkosten überweisen. Hinweis auf rechtsbindenden Kaufvertrag, ansonsten Schadenersatz, Rechtsanwalt etc….
Darauf beschrieb ich ihm zusätzlich meinen Irrtum des falschen Startpreises, den Hinweis auf meine Email „zu diesem Preis werden Sie den Zuschlag nicht erhalten“ … und auf die Information der beendeten Auktionsseite. Zusätzlich und sicherheitshalber sendete ich ihm noch meine Anfechtung des Kaufvertrages wegen Irrtum §119 BGB.
Hat jemand (wirklich) sachdienliche Hilfe/Tipps oder hat jemand auch solche Emails von xyz….erhalten? Bitte dann per PN an mich.
Mir ist nur der Benutzername xyz.... bekannt - die Forderung - sonst nichts!
Viel Text und vielen Dank für die Hilfe
Wollte 3 Artikel bei Ebay einstellen. 2 Gebrauchte für 1 Euro, einen Neuen für 599 Euro. Mir ist dabei ein Fehler unterlaufen und ich habe den Startpreis für den hochpreisigen Artikel mit 1 Euro eingetippt.
Ich wurde unterbrochen und ein paar Stunden später merkte ich, dass ich ein Gebot für 1 Euro auf den Neuen Artikel habe. Ich teilte dem „Bieter“ per Ebay
System mit, dass er wohl den Zuschlag für diesen Preis nicht erhalten wird.
Dann ging ich zu Bett. Nach Studium der AGB und Hinweise bei Ebay stellte ich am frühen Morgen, das Angebot mit dem richtigen Startpreis ein und beendete das Angebot mit „Falscher Startpreis….“ .
Dabei ging ich nach Ebay-Richtlinien vor. Das Gebot wurde von Ebay gestrichen … für mich war die Sache damit erledigt, da der 1-Euro-Bieter von Ebay und von der Information auf der abgebrochenen Seite m.E. hinreichend informiert wurde.
2 Tage später meldete sich xyz…… ich solle ihm meine Kontodaten mitteilen, er würde den 1 Euro + Versandkosten überweisen. Hinweis auf rechtsbindenden Kaufvertrag, ansonsten Schadenersatz, Rechtsanwalt etc….
Darauf beschrieb ich ihm zusätzlich meinen Irrtum des falschen Startpreises, den Hinweis auf meine Email „zu diesem Preis werden Sie den Zuschlag nicht erhalten“ … und auf die Information der beendeten Auktionsseite. Zusätzlich und sicherheitshalber sendete ich ihm noch meine Anfechtung des Kaufvertrages wegen Irrtum §119 BGB.
Hat jemand (wirklich) sachdienliche Hilfe/Tipps oder hat jemand auch solche Emails von xyz….erhalten? Bitte dann per PN an mich.
Mir ist nur der Benutzername xyz.... bekannt - die Forderung - sonst nichts!
Viel Text und vielen Dank für die Hilfe
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