Windows 8 Vollversion gekauft, Upgrade geliefert bekommen

    • Windows 8 Vollversion gekauft, Upgrade geliefert bekommen

      Hallo,
      ich habe über Hood bei einem pivatem Verkäufer eine Windows 8 Pro Vollversion für 55€ gekauft.
      Er warb ausdrücklich damit das es eine Vollversion und nicht ein Upgrade sein.

      Geliefert bekam ich dann aber eine Windows 8 Upgrade. Die sich vom technischen wie man aus dem Internet erfährt durchaus wohl auch ohne Vorgänger
      lizenz installieren lässt, aber lizenzrechtlich wäre es dennoch nicht korrekt und eine Raubkopie.

      Ich wies den Verkäufer darauf hin und bat um eine Rückabwicklung. Erst reagierte dies gar nicht, erst als ich bei Paypal einen Fall eröffnete und später den
      Gang zu Gericht ankündigte kam was. Jetzt, nach seinen Aussagen, wäre er bereit es aus Güte zurückzunehmen. Aber Porto und Kosten für den Rückversand
      will er nicht tragen. Und ich solle ihm das Windows zurückschicken und er überweist dann das Geld zurück.

      Ich hingegen bin der Ansicht das ich nach einer Rückabwicklung mindestens so zu stehen habe, als wäre es nie passiert und nicht für sein Fehler oder
      gar Betrugsversuch auch noch 2 mal Porto zu zahlen habe.

      Ich bot ihm mehrere Varianten, die für beide Sicher wären an. Auf keine lässt er sich ein. Schicke ich das Windows so zurück, habe ich kaum noch etwas in der Hand,
      und wenn er dann ohne das Porto zurücküberweist stehe ich ziemlich ohne Handhabe da.

      Nun bin ich drauf und dran auf Einhaltung des Vertrages zu klagen. Was ich eigtl. nicht wollte, aber was solls denke ich mir.

      Wie seht ihr das? Tips Ratschläge Infos die ich ggf. bisher ausser Acht gelassen habe, nehme ich gerne an.
    • topolino schrieb:


      Ich hingegen bin der Ansicht das ich nach einer Rückabwicklung mindestens so zu stehen habe, als wäre es nie passiert und nicht für sein Fehler oder
      gar Betrugsversuch auch noch 2 mal Porto zu zahlen habe.


      ja, dem ist so (bist Du nicht auch in den eBay-Foren unterwegs ?)

      würde
      das ganze allerdings über PP abgewickelt, müßtest Du auf Deine Kosten
      sendungsverfolgt zurückschicken und würdest nur den Kaufpreis und den
      Hinversand von PP erstattet bekommen (was Du über PP gezahlt hast), den Rückversand müßtest Du dann
      irgendwie versuchen, vom VK einzutreiben
    • Zunächst würde ich versuchen, die Sache ohne PP abzuwickeln und dem VK dazu schreiben, falls er nicht sofort in die Pötte kommt, dass Du Dich an MS wendest.
      Die sind immer noch ganz scharf auf solchen "Raubkopienhandel". Das kommt den VK dann erheblich teuerer als eine komplette Rückabwicklung.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von grafiksammler ()

    • Ich habe dem VK gesagt, bei Abwicklung via Paypal müsste er mir zunächst das Geld für den Rückversand überweisen oder ich würde
      Unfrei senden mit seinem Einverständniss natürlich.

      Eine Raupkopie ist es ja nun nicht. Es ist ein Original nur halt upgrade anstelle einer Vollversion geliefert.

      Mit MS hatte ich schon Kontakt, da ich eine schriftliche Bestätigung wollte das es sich um ein Upgrade handelt.
      Diese hat mir MS freundlicherweise auch schnell und unkompliziert gegeben.

      Und nein, in Ebay Foren bin ich nicht unterwegs.

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    • *alte_eule* schrieb:

      Unfreier Versand?

      Die Mehrkosten im Verhältnis zum normal versicherten Versand dürftest du dir dann auf jeden Fall ans Bein binden.

      warum ? wenn der Verkäufer einverstanden wäre, könne man es ja so handhaben ... was ich mir allerdings nicht vorstellen kann, da er ja im EP schon die Zahlung des Rückversands verweigert


      und, was noch dazu kommt: wenn er die Sendung nicht annimmt, hat der Absender die Kosten (15 Euro) zu zahlen
    • Heiner.Hemken schrieb:

      Was macht Dich da so sicher?


      Als Käufer hast du zwar die freie Versandwahl, aber die muss wegen der Schadenminderungspflicht trotzdem angemessen sein. Im Extremfall könntest du sonst auch den Taxifahrer als Boten einsetzen.



      Hasjana hatte schon den zusätzlichen Aspekt, dass es bei Nichtannahme für unseren TE noch teurer wird.





      Allerdings verlassen wir uns im Moment darauf, dass unser TE bzgl. der Vollversion im Recht ist. Keiner hat die AB gelesen.
    • Es ist ja nun nicht so das ich zwingend Unfrei senden will.
      Das war nur ein Vorschlag meinerseits, da der Verkäufer sich weigert erst zu erstatten und das ich dann Zurücksenden kann.
      Und auch schon mehrmals deutlich gesagt hat, das er weder Porto noch Rückporto erstatten will.

      Was bedeutet Te und AB?

      Und wieso sollte ich nicht im Recht sein, wenn jemand ausdrücklich eine Vollversion verkauft und ein Upgrade liefert?

      Deutlich teurer wirds für den Verkäufer auf jeden Fall, wenn ich auf Einhaltung des Vertrages klagen werde.
      Bisher scheute ich den Weg, in erster Linie wegen dem Aufwand und aber auch weil ich wei ich es eigtl.
      nicht richtig finde das sich Gerichte mit sowas beschäftigen müssen. Dennoch sehe ich keine Fehlverhalten meinerseits
      und sehe es kaum ein, das ich für die Fehler, wenn ich mal davon ausgehe das dies keine böse Absicht war, einstehen muss.

      Ach falls AB Angebotsbeschreibung bedeutet, hier der genau wortlaut kopiert:


      Beschreibung


      Hallo verkaufe hier das neue Betriebssystem Windows 8 Pro Vollversion,
      nicht das abgespecke Upgrade. 2 DVD einmal 32 und einmal 64 Bit

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von topolino ()

    • TE = Thread-Eröffner = Du
      AB = Artikelbeschreibung


      Von mir würde dein VK ein Einscheiben bekommen.

      Darin stünde freundlich sachlich formuliert, dass er etwas zu liefern hat, wie er es beschrieben hat, das da sei die Vollversion. Er habe Zeit bis zum... (14 Tage mit Datum) genau das zu tun.
      Sollte es ihm nicht bewusst sein, er habe einen Vertrag geschlossen. Sollte er nicht in der Lage sein, könne ich auch eine Ersatzbeschaffung bei einem anderen VK ordern. Die Mehrkosten habe er zu tragen. Sollte er mir das nicht glauben, dürfe er sich gerne bei seinem Anwalt kundig machen.

      Er habe das Angebot, der kpl. Rückabwicklung, in der ich so zu stellen gewesen wäre, als hätte der Kauf nie stattgefunden ja leider ausgeschlagen.
    • Danke, so in etwa war auch mein Gedankengang.
      Wobei ich es halt direkt an meinen Anwalt abgeben wollte und auch werde.
      Nach ewigem hin und hergemaile mit dem VK habe ich wenig Lust mich selbst da noch drum zum bemühen.

      Ich musste mir Dinge anhören wie, das einer wie ich bei Handelsgeschäften im Internet nichts zu suchen hätte.
      Das fand ich schon frech, nachdem der Verkäufer wenn auch vielleicht nicht absichtlich hier Fehlverhalten an den
      Tag legte. Und das ich die Windowsversion nur gekauft hätte um die zu kopieren. Und solche Sachen.

      Ich war immer sachlich und objektiv und hatte von Anfang nicht weiter vor als einfach unkompliziert
      und mit möglichst wenig Porblemen auch für den Verkäufer das wieder gerade zu rücken.

      Hier den Thread habe ich eröffnet, weil ich auch immer davon ausgehe Möglichkeiten zu übersehen und
      das vielleicht jemand anders eine glorreiche Idee hat, die mir vor lauter Bäumen nicht in den Kopf kam.*G*
    • Zum Anwalt würde ich das nur geben, wenn eine Rechtschutzversicherung besteht. Andernfalls läufst du Gefahr, auf den Kosten sitzen zu bleiben.
      Ich habe nämlich das dumme Knacken, dass du da an einen Schüler geraten bist, der sein Taschengeld aufbessern wollte. Da ist letztendlich nix zu holen bestenfalls der Ersatz deiner Auslagen.
    • *alte_eule* schrieb:

      ...
      Als Käufer hast du zwar die freie Versandwahl, aber die muss wegen der Schadenminderungspflicht trotzdem angemessen sein. Im Extremfall könntest du sonst auch den Taxifahrer als Boten einsetzen.

      Allerdings verlassen wir uns im Moment darauf, dass unser TE bzgl. der Vollversion im Recht ist. Keiner hat die AB gelesen.


      Es besteht die Möglichkeit sowohl Empfänger als auch Absender gleichlautend anzugeben und unfrei (automatisch versichert) zu versenden, wenn sich denn der Verkäufer hartnäckig weigert. Der TE kann sich den Kaufbetrag dann per Painpal zurückholen.

      Das ist die einfachste Möglichkeit, ohne das Risiko vor Gericht den Unterschied zwischen den Versionen darlegen und beweisen zu müssen.

      Ich kann hier nicht erkennen, wie die Schadenminimierungspflicht nicht eingehalten wird, wenn der Verkäufer die Erstattung der Kosten verweigert. Somit ist das die einzige Möglichkeit, die Ware an den Verkäufrer ohne zusätzliche Kosten für den TE zu senden.

      Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von Heiner.Hemken ()

    • Warum machst Du es Dir kompliziert?

      Frist für die Rückzahlung bis zum ..... stellen, Rücksendung nur, wenn Rückporto bezahlt ist. Im Schreiben gleich ankündigen: Nach fruchtlosem Fristablauf online-Mahnbescheid . Im Internet ausfüllen und absenden. Kosten: 23 Euro, damit gehtst Du in Vorlage. Deine eigenen Kosten von pauschal 5 Euro plus Briefporto 1,45 ans Mahngericht plus evt. andere Kosten eintragen und schon läuft das Ding.
      Sollte es ein Schüler sein, werden die Erziehungsberechtigten den Briefeingang wahrscheinlich mitbekommen.

      Ich habe mit dieser Vorgehensweise eher positive Erfahrung.
    • Frist für die Zahlung habe ich gesetzt mit Hinweis das ich nur zurücksende wenn das mit dem Rückporto gesichert ist.

      Ein Schüler oder sonst jemand ohne Einkommen ist es nicht.

      Und wenn er mich schon zwingt den Rechtsweg zu bestreiten, dann kann auch die Vollversion verlangen.
      So ist unser Vertrag und mein wille Ihn auf einfache und günstige Weise da raus zu lassen war da.

      Bei meinem Weg gehe ich erst in Vorkasse wenn wir es tatsächlich einklagen müssen. Die Vorkasse wird dann
      etwa 3mal so hoch sein der Streitwert und das was da für mich am Ende rauskommt aber 6 mal so hoch.

      Den Beweis des Unterschieds darzulegen fällt nicht sonderlich schwer. Ich habe hier schon einen Nachweis von
      Microsoft, das es sich dabei um ein Upgrade handelt. Aus der Auktionsbeschreibung geht mehr als deutlich hervor
      das eine Vollversion verkauft wurde. Das Windows 8 habe ich zusätzlich auch noch was ich bei Gericht gerne mit
      einreichen kann, da steht die Versionangabe abgekürzt auch drauf. VUP = Version UPgrade

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von topolino ()

    • Hätte man nicht einfach einmal telefonieren können? Vielleicht wäre die Sache mit einem netten Gespräch längst aus der Welt

      So schaukelt die Sache zu einem "Konflikt" auf....
      ---

      "Wo ein scheiß Wille ist, da ist, Gott verdammt, auch ein scheiß Weg." (Don Logan)

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Drapondur ()

    • Das solltest du schon differenzieren, also auf den Ganzen.

      Meinen Rechtsanwalt, das lass mal meine Sorge sein. Da gehe ich kein Risiko ein.

      Die Gerichtskosten? Wenn das Urteil zu meinen Gunsten ausfällt und der VK auf einmal dann doch kein Geld mehr hat, dann trage ich die?
      Das halte ich ja mal für ein Gerücht.

      Für den Fall das vor Gericht gesagt wird der VK war im Recht und er darf Upgradeversionen liefern wenn er Vollversionen verkauft hat.
      OK, dann sehe ich das auch so dann kann ich die Kosten dafür wohl tragen.

      Zu Telefonieren, habe ich mehrmals angeboten. Ich gab meine Nummer raus und teilte auch mit, wenn der die Kosten für ein Handygespräch
      scheut bin ich gerne bereit anzurufen, dazu müsse man mir nur eine Telefonnummer geben. Im Telefonbuch fand ich Ihn nämlich nicht.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von topolino ()