Artikel ersteigert, Geld überwiesen, keine Reaktion des Verkäufers

    • Anzeige kannst du zunächst einmal so erstatten. Da du minderjährig bist, werden deine Eltern, so weit ich weiß, ohnehin informiert.
      Entsprechend kannst du gleich einen Elternteil für die Unterschrift mitnehmen. Dann hast du diesen Verwaltungsweg schon mal abgekürzt.
    • Zeymah schrieb:


      wie ja gesagt, bin ich noch 17. Natürlich bin aber mit Erlaubnis meiner Eltern auf eBay unterwegs! ;)


      was deine eltern erlauben, ist ebay egal.
      du verstösst gegen die ebay-AGB und könntest dir eine lebenslange sperre einhandeln... kommt drauf an, wie der support gerade drauf ist.
      Those who mind don’t matter
      and those who matter don’t mind.
    • Nun, auch bei einem schwebend wirksamen Vertrag ist der VK hier ersatzpflichtig und darf das Geld nicht einfach behalten.

      Ein einziger Punkt ist hier anders.
      Das wäre, wenn unser TE auf Vertragserfüllung klagen würde und seine Eltern das nicht wollen. Dann müsste er mit einer Rückzahlung vorlieb nehmen.
    • Hallo,

      es gibt Neuigkeiten...

      heute morgen kam Post von der Polizei.
      Der Verkäufer "Giovanni Cruz" (wohl doch sein echter Name) hat sich selbst wegen eBay Betrug angezeigt.
      Ich muss dort nun meine Kontaktdaten, Kopie vom Überweisungsformular, usw. hinschicken.

      Wie die ganze Geschichte ausgeht, werde ich hier noch verfassen, für die wo es interessiert.

      MfG
    • Danke für die Zwischenmeldung.

      Natürlich interessiert uns immer, wie solche Geschichten ausgehen.
      Ich drücke die Daumen, dass du möglichst viel von deinem Geld wieder siehst.

      Sollte ein Rest offen bleiben, kannst du dir für den auch über einen Mahnbescheid einen Titel erwirken.
      Fragt sich, ob das letzten Endes lohnt.
      Erst mal abwarten, was jetzt weiter passiert.
    • Also ich bin auch einer der ein iPhone bei dem Herrn Cruz über ebay gekauft hat.

      - Herr Cruz ist sofort bei der Polizei angezeigt worden (Strafrecht)
      - ich habe mir einen Anwalt vorort (Magedeburg) genommen, der die Zivilklage erhebt
      - in der Zwischenzeit habe ich von der Polizei in Leipzig Nachricht mit der Bitte um Zeugenaussage, habe hier auf das Aktenzeichen meiner Starfanzeige verwiesen.

      Ich bin echt gespannt, wie das ausgeht .....einmal mehr von eBay und deren Verantwortung als Plattformbetreiber enttäuscht, von der Dreistigkeit mancher Mitmenschen schockiert.

      Ich hoffe der Bruder kommt wenigstens in den Knast, mit wenig Hoffnung, mein Geld jemals wiederzusehen
    • harley-de schrieb:

      einmal mehr von eBay und deren Verantwortung als Plattformbetreiber enttäuscht

      Was genau wirfst du denn ebay vor? Bevor man anderen die Schuld zuschiebt, sollte man deren Fehlverhalten genau darlegen. Und wie sieht es da mit deiner eigenen Verantwortung aus? Verstehe mich bitte nicht falsch, aber auch du hast einen gehörigen Anteil daran, Opfer geworden zu sein. Auf dem Account sind in großen Mengen neue und teure Elektronikartikel verscheuert worden und das unter dem Deckmantel der Privatauktion. Da muss man misstrauisch werden!

      cgi6.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?…os_eisley_revolution_2007

      Da dieser Link recht schnell keine aktuellen Werte mehr liefert, hier ein aktueller Screenshot der Verkäufe von mos_eisley_revolution_2007 in den letzten 30 Tagen:



      Fazit: Du bist wahrscheinlich betrogen worden. Mit einem Minimum an Eigenverantwortung wäre das wahrscheinlich nicht passiert. Einem Dritten die Schuld zuzuweisen, ist unangebracht, außer man hat klare Hinweise darauf, wie dieser das Problem hätte vermeiden können.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Eigentlich ganz einfach:

      Zum Zeitpkt. der Auktion ....war der Gute nicht "privat" Das hat er erst vor ein paar Tagen umgestellt (1. Vorwurf an ebay, der kann also immer noch ungestört auf der ebay Plattform mit seinem account rumfuhrwerken)

      Dann gab es nachweislich sehr früh Beschwerden, Zeifel, Nachfragen bei ebay Security (viele der Betroffenen hatten mich angeschrieben, da ich die erste negative Beurteilung abgegeben hatte) ....hätte hier ebay rasch reagiert (rascher kann ich nicht schreiben, da ebay bis heute nicht reagiert hat! --> 2. Vorwurf), wären sicher viele der Käufer nicht auf diesen Betrug hereingefallen, da z.B. vorsorglich von ebay gesperrt.

      Insgesamt nenne ich soetwas - Unterlassung

      Ebay funktioniert nur mit anständigen und seriösen Verkäufern und Käufern .....und natürlich haben die ihrer Sorgfaltspflicht Rechnung zu tragen ....der Verkäufer hatte als ich auf ein iPhone geboten hatte über 1000 positive Bewertungen. Und dieses Bewertungssystem ist (auch laut ebay) die Basis des Vertrauens.

      Aber nur ebay hat alle Informationen und könnte reagieren "fraud detection" - Sehr schnell sind bei ebay mehrere gleichartige Beschwerden eingegangen......was ist passiert (bis heute!) nichts!! Vom zeitlichen Ablauf her, vermute ich mal, hätten sicher 1/3 der Betroffenen nicht mehr gezahlt.

      Ein Betreiber einer Auktionsplattform hat diese Verantwortung, er kann nicht NUR ans Geld verdienen denken

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    • Wenn du einer der ersten Käufer warst und er tatsächlich als gewerblicher Käufer unterwegs war als du gekauft hast, dann hast du dir nicht viel vorzuwerfen. Allerdings bin ich ein wenig irritiert. Alle Auktionen die in den letzten 30 Tagen zurückzuverfolgen sind, sind als Privatauktionen ohne Impressum geschaltet worden. Es wäre jetzt natürlich sehr hilfreich von dir die Auktion zu erfahren, auf die du geboten hast. Wenn ich dich richtig verstanden habe, ist er da noch als gewerblich aufgetreten. So ließe sich die Identität besser nachvollziehen.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Dann muss er sich doch den Schuh anziehen, etwas naiv neue Apple-Produkte bei einem Privatverkäufer, der diese Kistenweise verschleudert, gekauft zu haben. Allerdings war der Account tatsächlich irgendwann in der Vergangenheit gewerblich gemeldet. Hier eine Auktion von 2011, die bereits im EP verlinkt war:



      Und noch eine:



      Impressum lautet:

      Giovanni Cruz
      Giovanni Cruz
      Eilenburger Landstraße 16
      04838 Sprotta
      Deutschland

      Telefon:0160|91866777
      E-Mail:luke-elias@freenet.de

      Damals hieß der Account noch gcdeluxe_2007.
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.
    • Biguhu, bei älteren Auktionen wurde DE 23721102661 angegeben.






      Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Lieferkonditionen Gemäß § 6 TDG, §§ 312 c, 312 e BGB, §§ 1, 3 BGB-InfoV bin ich zur Angabe folgender Klauseln verpflichtet:
      § 1. Die Anschrift lautet: GcDeluxe_2007,Giovanni Cruz Eilenburger Landstraße 16 04838 Sprotta! Email: luke-elias@freenet.de Tel.015227757406. Geschäftsführer: Giovanni Cruz
      § 2. Die Preise sind Endpreise inklusive Mehrwertsteuer. Die Preise gelten für die Dauer eines Angebots.
      § 3. Innerhalb Deutschlands senden wir versandkostenfrei. Ein versicherter Versand ist ab 4,70 EUR möglich. Ein versicherter Versand von Paketen kostet a 6,90 Euro.
      Bei Versand in die EU entstehen Versandkosten: Für den Versand in ein Land der EU bezahlen Sie 9,90 innerhalb der EU.
      Bitte beachten Sie: standardmäßig liefern wir nur in die EU!
      Bei Lieferungen außerhalb der EU bitte vor dem Kauf Kontakt mit mir aufnehmen.
      § 4. Sollte die gelieferte Ware Fehler aufweisen, bitte ich um kurze Mitteilung per Email oder telefonisch. Ich werde umgehend Ersatz liefern oder das Geld zurückerstatten. Selbstverständlich steht es Ihnen frei, ohne Angabe von Gründen vom Kaufvertrag zurückzutreten (siehe Widerrufsbelehrung).
      § 5. Darüber hinaus haben Sie das Recht, ohne Angaben von Gründen innerhalb von 2 Wochen nach Empfang der Waren den Vertrag zu widerrufen. Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 2 Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
      Der Widerruf ist zu richten an:

      GcDeluxe_2007
      Giovanni Cruz
      Eilenburger Landstraße. 16
      04838 Sprotta

      Widerrufsfolgen

      Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Wertersatz leisten.
      Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

      § 6. Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung nicht rechtsgültig sein oder nicht durchgeführt werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.



      Bisherige Mitgliedsnamen:

      [Blockierte Grafik: http://www10.pic-upload.de/08.07.13/vuwpmn5p375d.gif]
    • biguhu schrieb:

      Dann muss er sich doch den Schuh anziehen, etwas naiv neue Apple-Produkte bei einem Privatverkäufer, der diese Kistenweise verschleudert, gekauft zu haben. Allerdings war der Account tatsächlich irgendwann in der Vergangenheit gewerblich gemeldet. Hier eine Auktion von 2011, die bereits im EP verlinkt war:

      Ich glaube ich bin im falschen Forum: Heisst doch ausktionshilfe.info???


      aber anstelle von Hilfe, wird man als naiv beschimpft .....aber wer den Schaden hat, braucht für den Spott nicht zu sorgen.


      @biguhu: das mit der Verantwortung von ebay hatte ich hinlänglich erklärt. Aber ich glaube nicht, dass Du das mit Deinem Eingangskommentar hören wolltest und dies der Grund für Deine weiteren und sehr "zielführenden" Kommentare war - Weshalb Du hier Nebenschauplätze aufmachst .....keine Ahnung - momentan beschimpfst Du aber über 40 ebay-Käufer, die gebrauchte Apple Produkte erworben haben und momentan recht frustiert sind. ob nun naiv oder nicht, aber auch das mit den 1000 positiven Bewertungen zum Zeitpkt. der Auktion hatte ich geschrieben.


      Warum es in Foren immer wieder zu solchen Dialogen kommt :wallbash - eigentlich schade und nur bitten doch richtig zu lesen, sich die Gedanken zu machen, den Kern der Sache zu verstehen und nicht abzuschweifen:

      hier nochmals zum durchlesen - ab wann und ob überhaupt, darf man von einem Plattformbetreiber (=Hausherr) erwarten, dass er einschreitet?


      __________________________________________________________
      Eigentlich ganz einfach:

      Zum Zeitpkt. der Auktion ....war der Gute nicht "privat" Das hat er erst vor ein paar Tagen umgestellt (1. Vorwurf an ebay, der kann also immer noch ungestört auf der ebay Plattform mit seinem account rumfuhrwerken)

      Dann gab es nachweislich sehr früh Beschwerden, Zeifel, Nachfragen bei ebay Security (viele der Betroffenen hatten mich angeschrieben, da ich die erste negative Beurteilung abgegeben hatte) ....hätte hier ebay rasch reagiert (rascher kann ich nicht schreiben, da ebay bis heute nicht reagiert hat! --> 2. Vorwurf), wären sicher viele der Käufer nicht auf diesen Betrug hereingefallen, da z.B. vorsorglich von ebay gesperrt.

      Insgesamt nenne ich soetwas - Unterlassung

      Ebay funktioniert nur mit anständigen und seriösen Verkäufern und Käufern .....und natürlich haben die ihrer Sorgfaltspflicht Rechnung zu tragen ....der Verkäufer hatte als ich auf ein iPhone geboten hatte über 1000 positive Bewertungen. Und dieses Bewertungssystem ist (auch laut ebay) die Basis des Vertrauens.

      Aber nur ebay hat alle Informationen und könnte reagieren "fraud detection" - Sehr schnell sind bei ebay mehrere gleichartige Beschwerden eingegangen......was ist passiert (bis heute!) nichts!! Vom zeitlichen Ablauf her, vermute ich mal, hätten sicher 1/3 der Betroffenen nicht mehr gezahlt.

      Ein Betreiber einer Auktionsplattform hat diese Verantwortung, er kann nicht NUR ans Geld verdienen denken

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    • harley-de schrieb:

      Ich glaube ich bin im falschen Forum: Heisst doch ausktionshilfe.info???

      Ich bleibe sachlich und höflich, sage dir aber, dass du auch naiv warst zu glauben, ein Privatverkäufer, der Kistenweise neue IPhones etc. verkauft, wäre seriös. Erst, wenn du erkennst, was du falsch gemacht hast, wirst du in Zukunft auf so etwas nicht mehr hereinfallen. Das wäre dann die Auktionshilfe. Sorry, wenn ich dir kein Honig um den Bart schmieren kann. Ich sage es dir lieber ehrlich, dann kannst du vielleicht in Zukunft nutzen. Nimm es als Lehrgeld hin und sei nächstes Mal skeptischer.

      Im konkreten Fall hast du zumindest das Glück, dass die Identität des VK geklärt zu sein scheint. Wenn du eine RSV besitzt, dann lass den Anwalt mal machen, stelle dich aber darauf ein, dass da nichts zu holen sein wird.

      Was ebay betrifft, gebe ich dir Recht, dass es vielleicht schneller hätte reagieren können als die ersten roten Bewertungen eintrudelten. Wenn ich es aber richtig verstanden habe, warst du einer der ersten, die negativ bewertet haben. In deinem Fall hätte es also eh nicht geholfen. Um so etwas zu verhindern, müsste schon verboten werden, dass ein Privatverkäufer in den Mengen teure Neuware einstellt. Warum dies nicht geschieht, liegt auf der Hand und da kommen wir wieder zur Eingenverantwortung der Käufer.

      Edit: Nicht, dass du mich falsch verstehst. Nicht du bist naiv, sondern dein Handeln in diesem Fall. Ersetze meinetwegen "naiv" durch "unangemessen gutgläubig".
      „Ich mag verdammen, was du sagst, aber ich werde mein Leben dafür einsetzen, dass du es sagen darfst.“ Voltaire

      Der Horizont mancher Menschen ist ein Kreis mit dem Radius Null - das nennen sie dann ihren Standpunkt.