Mangel auf Bild im Text nicht erwähnt

    • grafiksammler schrieb:

      egal wie es sich verhält, das Auktionsfoto alleine reicht einfach nicht für die korrekte Beschreibung und damit fällt der VK auf seine edle Gesichtshälfte.
      Richtig, dieses Auktionsfoto reicht keinesfalls aus, eben weil daraus selbst mit aller Mühe für den Käufer nicht ersichtlich ist, was genau das sein soll. Riss, Kratzer, Tierhaar, kaputte Digiknipse...


      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Das Ding ist Schrott
      So deutlich hättest Du nicht wiederholen müssen, dass das Teil an einen Audi gehört... :D


      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Da ihr euch nicht auf "Riss" oder "Kratzer" einigen könnt

      Wie sollten wir das können? Aus der AB und speziell aus dem Foto ergibt sich das schliesslich nicht.


      geiz_ist_ungeil schrieb:

      Ich würde, anhand der AB, auf Rückabwilckung bestehen!

      Ist die logische Folge aus der unzureichenden AB.
      Wenn Dir ein ebay-Mitarbeiter die Hand gibt und "Guten Tag" sagt, sind folgende drei
      Wahrheiten als self-evident zu erachten und als sicher gegeben anzusehen:

      1.) Zähle nicht nur deine Finger nach, sondern auch deine Hände. So Du welche hast auch die Füße.
      2.) Draussen ist es mitten in der Nacht und dunkel wie im Bärenarsch.
      3.) Der einzige Lichtschein dringt aus den Pforten der Hölle, die sich geöffnet haben weil die Welt untergeht.
    • @MrPink191

      wie geht es mit deinem VK weiter?

      @all

      warum kann mir keiner sagen, welches "Gesetz" eine derartige Formulierung hat oder vom Sinn her ergibt:

      Wurde eine Eigenschaft (zum Beispiel ein
      Defekt) im Angebot bereits dem Käufer bekannt gemacht (durch Text oder
      BILD), so gilt sie nicht mehr als Mangel im Sinne des Gesetzes, sondern
      als vereinbarte Eigenschaft.
      ★ Lieber abwarten als gar nichts tun. ★
    • Hallo,

      als VK würde ich entweder ohne wenn und aber zurücknehmen(an einem guten Tag),

      b)darüber edlos debattieren,was es nun eigentlich ist (an einem mittleren Tag),

      c)den K(demnach den TE)dazu bringen,das Teil fachmännisch begutachten zu lassen(die Kosten sind von ihm je nach Ergebnis vorzustrecken oder zu bezahlen).(an einem schlechten Tag),

      d)keins von a)bis c),sondern schweigen(keine Kommunikation) die Reaktion abwarten:an einem normalen Tag!

      petergabriel

      Aber mit dem imaginären Gesetzbuch wegen €45.-rumzufuchteln ist einfach nur kindisch.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von petergabriel ()

    • @ Scharfmacher

      dejure.org/gesetze/BGB/434.html


      (1) Die Sache ist frei von Sachmängeln, wenn sie bei Gefahrübergang die vereinbarte Beschaffenheit hat. Soweit die Beschaffenheit nicht vereinbart ist, ist die Sache frei von Sachmängeln,
      1. wenn sie sich für die nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung eignet, sonst
      2. wenn sie sich für die gewöhnliche Verwendung eignet und eine Beschaffenheit aufweist, die bei Sachen der gleichen Art üblich ist und die der Käufer nach der Art der Sache erwarten kann.
    • Für mich ist das sehr nahe am Betrug.

      Hast du mit Painpal bezahlt?
      Dann einfach die Kohle zurückholen. Ansonsten eine negative Bewertung und Deine persönlichen Erfahrungswerte um diesen Fall erweitern. :wallbash :wallbash

      Wg. 45Euronen würde ich mir keinen Rechtsstreit antun.
    • Wolle_k schrieb:

      Wg. 45Euronen würde ich mir keinen Rechtsstreit antun.
      Ach, warum eigentlich nicht?
      Es gibt Menschen, die bieten diese Dienstleistung an. Kurz beauftragen und die Sache läuft. Da braucht man dann nicht mehr viel selbst zu machen.
      Na ja, vielleicht irgendwann mal einem Gerichtstermin beiwohnen. Das dämliche Gesicht des Beklagten zu sehen, wenn ihm alle Züge entgleisen, ist´s doch wert oder?
      Ich würde mir den Spaß machen ... :D ... alleine vom Gedanken ein nasses Höschen bekommend ... ;) ... weil solche Schlauberger habe ich gerade gefressen ... :cursing:
      viribus unitis semper et ubique
    • scharfmacher schrieb:

      Wurde eine Eigenschaft (zum Beispiel ein
      Defekt) im Angebot bereits dem Käufer bekannt gemacht....
      findest Du hier: falle-internet.de/de/html/ap_rr_garan1.php
      geht auf Gerichtsentscheidungen zu § 434 BGB zurück.

      Mein Tipp: "Wurde eine Eigenschaft (zum Beispiel ein
      Defekt) im Angebot bereits dem Käufer bekannt gemacht" in Tante google rüberkopieren und die die Ergebnisse ausspucken lassen.
    • Fairhandel schrieb:

      Zitat von »Wolle_k«



      Wg. 45Euronen würde ich mir keinen Rechtsstreit antun.
      Ach, warum eigentlich nicht?
      Es gibt Menschen, die bieten diese Dienstleistung an. Kurz beauftragen und die Sache läuft. Da braucht man dann nicht mehr viel selbst zu machen.
      Na ja, vielleicht irgendwann mal einem Gerichtstermin beiwohnen. Das dämliche Gesicht des Beklagten zu sehen, wenn ihm alle Züge entgleisen, ist´s doch wert oder?
      Ich würde mir den Spaß machen ... :D ... alleine vom Gedanken ein nasses Höschen bekommend ... ;) ... weil solche Schlauberger habe ich gerade gefressen ... :cursing:

      Ich gebe Dir recht, aber da ich meine Brötchen hauptberuflich weder bei Ebay noch in Nürnberg verdiene wäre mir der Zeitaufwand für das dämliche Gesicht einfach zu hoch.

      Auch wenn ich solche Pappnasen genauso gefressen habe.
    • Kein Problem, ich habe vorgesorgt!
      Oder war das jetzt möglicherweise zuviel Information? :rolleyes:

      back to topic

      Auch wenn es nur um 1€ ginge, würde ich dem VK zeigen, daß man so einfach nicht betrügen kann.
      Da ist mal für ihn ein nachhaltiger Erkenntnisgewinn erforderlich!
      viribus unitis semper et ubique
    • Fairhandel schrieb:

      Wolle_k schrieb:

      Wg. 45Euronen würde ich mir keinen Rechtsstreit antun.
      Ach, warum eigentlich nicht?
      Es gibt Menschen, die bieten diese Dienstleistung an. Kurz beauftragen und die Sache läuft. Da braucht man dann nicht mehr viel selbst zu machen.
      Na ja, vielleicht irgendwann mal einem Gerichtstermin beiwohnen. Das dämliche Gesicht des Beklagten zu sehen, wenn ihm alle Züge entgleisen, ist´s doch wert oder?
      Ich würde mir den Spaß machen ... :D ... alleine vom Gedanken ein nasses Höschen bekommend ... ;) ... weil solche Schlauberger habe ich gerade gefressen ... :cursing:


      Mit dieser Einstellung ist es nicht ausgeschlossen, dass Du irgendwann an den Falschen gerätst, der hat dir dann zwar juristisch nichts auszusetzen, kennt deine Wohnadresse aber umso genauer, und wovon er alles ein nasses Höschen bekommt? Das geht bei zerstochenen Autoreifen los muss dort aber keinesfalls aufhören.
    • @ vanvog

      Wie habe ich das zu verstehen?
      Man sollte aus Angst vor zerstochenen Reifen den Rechtsweg nicht mehr beschreiten, wenn man über den Tisch gezogen werden soll?


      Genau diese Tatsache, dass viele so etwas auf sich beruhen lassen, wenn es um kleine Beträge geht, öffnet denen, die es darauf anlegen, Tor und Tür.


      Schon lange her, aber es gab mal Anbieter für CDs im großen Stil. Schön kleine Beträge, Konto in Deutschland, Artikelstandort angeblich im Deutschen Grenzbereich, erst die Kontaktdaten machten es dann deutlich. Für die hat es sich gelohnt, dass sich ein Großteil nicht gewehrt hat. Dem Rest mit der Anzeige wurde dann eben erstattet.
      Die haben den Pfennig geehrt. Viele Pfennige machen nämlich auch einen Haufen Geld.
    • vanvog schrieb:

      Mit dieser Einstellung ist es nicht ausgeschlossen, dass Du irgendwann an den Falschen gerätst ...
      Ich habe noch keinen Kandidaten mit ´ner großen Schnauze getroffen, der nicht nachher ganz klein war. Und wenn trotzdem? Dann ist das halt so; dann sehen wir weiter; Möglichkeiten gibt es immer ... ^^
      viribus unitis semper et ubique